Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Victims' rights - by country

England und Wales

Inhalt bereitgestellt von
England und Wales

If you have been a victim of crime, the law confers certain individual rights to you, before, during and after court proceedings (trial). You can also benefit from various forms of assistance and may be able to claim compensation for the damages caused by the crime.

Criminal proceedings in England and Wales start with an investigation, where the police gather evidence. Once the police have completed their investigation, in less serious cases, the police will decide whether to charge the suspect. Otherwise, the case is passed to the prosecution service. The public prosecutor examines whether or not there is enough evidence against the suspect for a realistic prospect of conviction and whether it is in the public interest to prosecute him or her. If the prosecutor decides that a prosecution should not go ahead, the case will be closed. Otherwise the prosecutor will advise the police of the charging decision, the police will charge the suspect and the case will go to court.

Cases for less serious offences are heard at the Magistrates’ Courts, usually by a panel of three lay magistrates and less often by a single professional judge. Cases for more serious crimes (like rape or robbery) are heard at the Crown Courts by a professional judge and a lay jury. The jury is composed of 12 people selected at random from the general public who listen to the evidence presented during the trial and decide if the defendant is guilty of the crime. The judge decides on matters of law during the trial, such as whether the presentation of certain evidence is allowed. At the end of the trial if the jury finds the defendant guilty the judge decides the sentence for the crime according to the law.

Click on the links below to find the information that you need:

1 - My rights as a victim of crime

2 - Reporting a crime and my rights during the investigation or trial

3 - My rights after trial

4 - Compensation

5 - My rights to support and assistance

Last update: 21/09/2017

The national language version of this page is maintained by the respective Member State. The translations have been done by the European Commission service. Possible changes introduced in the original by the competent national authority may not be yet reflected in the translations. The European Commission accepts no responsibility or liability whatsoever with regard to any information or data contained or referred to in this document. Please refer to the legal notice to see copyright rules for the Member State responsible for this page.

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Englisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

1 - Meine rechte während der ermittlungen einer straftat

Wie und wo kann ich eine Straftat anzeigen?

Wie kann ich nachverfolgen, was die Behörden nach der Anzeige unternehmen?

Wie kann ich an den Ermittlungen der Straftat beteiligt werden?

Was sind meine Rechte als Zeugin/Zeuge?

Ich bin minderjährig. Habe ich zusätzliche Rechte?

Welche Informationen kann ich von der Polizei oder Opferhilfeverbänden während der Ermittlungen der Straftat erhalten?

Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten?

Wie erhalte ich Schutz, wenn ich in Gefahr bin?

Welche Dienstleistungen oder Unterstützung kann ich während der Ermittlungen der Straftat erhalten?

Link öffnet neues FensterGibt es Möglichkeiten, eine Einigung/Aussöhnung oder ein Mediationsverfahren zwischen der/dem Täter/in und mir zu ermöglichen?

Wie wird mein Fall fortgeführt, nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind?

Habe ich ein Rechtsmittel, wenn das Verfahren beendet wird, ohne dass es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Ich bin Ausländer/in. Wie werden meine Rechte und Interessen geschützt?

Weitere Informationen

Wie und wo kann ich eine Straftat anzeigen?

Wenn Sie in England und Wales Opfer einer Straftat wurden, können Sie die Straftat bei der Polizei melden.

Sie können die Straftat telefonisch oder persönlich bei der nächsten Link öffnet neues FensterPolizeidienststelle melden. Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, können Sie die Nummer 101 wählen, um mit der örtlichen Polizeidienststelle verbunden zu werden. In Notfällen können Sie die Notrufnummern 999 oder 112 wählen.

Als Asylbewerber oder Flüchtling können Sie sich auch an eine der Stellen der Link öffnet neues FensterOne Stop Services wenden, die Ihnen dabei helfen, die nächste Polizeidienststelle zu finden. Bei Bedarf können diese Stellen auch für den kostenlosen Beistand eines Dolmetschers sorgen.

Wenn Sie die Straftat nicht selbst melden möchten, können Sie eine andere Person bitten, dies für Sie zu tun oder Sie können die Straftat bei Link öffnet neues FensterCrimestoppers unter der Telefonnummer 0800 555 111 oder durch Ausfüllen des Link öffnet neues FensterOnline-Formulars anonym anzeigen. Denken Sie jedoch daran, dass die Polizei, wenn Sie das Opfer der Straftat sind, irgendwann mit Ihnen sprechen muss, um die Ermittlungen voranzubringen.

Wenn Sie nicht Englisch sprechen, können Sie die Straftat auch in Ihrer Muttersprache oder einer anderen Ihnen geläufigen Sprache melden. Bei Bedarf werden kostenlose Übersetzungsdienste angeboten.

Wenn Sie bei der Polizei eine Straftat melden, werden Sie nach allen wichtigen Angaben über die Straftat, den mutmaßlichen Täter (sofern bekannt) und über ihre Personalien (z. B. Ihren Namen, Ihre Adresse und sonstigen Kontaktdaten) gefragt.

Der Polizeibeamte, bei dem Sie die Straftat melden, nimmt sie auf einem besonderen Formular auf. Bei den meisten Straftaten sind für das Erstatten der Anzeige keine Fristen einzuhalten. Sie sollten eine Straftat jedoch so schnell wie möglich melden.

Detailliertere Angaben zum Erstatten einer Anzeige sind auch Link öffnet neues Fensteronline verfügbar.

Wie kann ich nachverfolgen, was die Behörden nach der Anzeige unternehmen?

Ihnen wird das Aktenzeichen Ihrer Anzeige mitgeteilt. Sie können den Fortgang der Ermittlungen anhand dieser Nummer verfolgen. Die in Ihrer Sache ermittelnde Person sollte Sie in regelmäßigen Abständen kontaktieren und Sie über den Fortgang der Ermittlungen informieren. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese über die allgemeine Nummer 101 einholen, die nicht für Notrufe vorgesehen ist. Sie können auch persönlich zur Polizeidienststelle gehen. Wenn Sie dies ohne Termin tun, könnte es jedoch sein, dass Sie die in Ihrem Fall ermittelnde Person nicht antreffen.

Wie kann ich an den Ermittlungen der Straftat beteiligt werden?

Wenn die Polizei ermittelt, können Sie eine Persönliche Opfererklärung abgeben, in der Sie die finanziellen, emotionalen, körperlichen und psychologischen Auswirkungen der Straftat auf Sie (und gegebenenfalls Ihre Familie) angeben können. Sie können dies tun, wenn Sie die Straftat melden oder jederzeit danach. Abhängig von Ihren Bedürfnissen werden Ihnen kostenlos die Dienste eines Dolmetschers, ärztliche Untersuchungen oder andere Dienstleistungen angeboten. Dazu gehören jedoch weder eine Rechtsberatung noch die Rechtsvertretung, da das Opfer im Vereinigten Königreich keine Verfahrenspartei ist. Verfahrensparteien sind nur der Staat und der Angeklagte. Als Opfer einer Straftat können Sie als Zeuge am Verfahren beteiligt werden.

Sie haben Anspruch darauf, während der Ermittlungen regelmäßig über die neuesten Entwicklungen und über Festnahmen informiert zu werden. Es ist Ihnen jedoch nicht gestattet, Einsicht in Unterlagen oder Daten des Verfahrens zu nehmen. Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren (z. B. eine weitere Befragung oder die Teilnahme an einer polizeilichen Gegenüberstellung) erfolgt auf eine Aufforderung durch die Polizei. Sie sind nicht zu einer weiteren Teilnahme verpflichtet, wenn Sie diese nicht wünschen (Sie können jedoch zur Teilnahme an möglicherweise folgenden Gerichtsverfahren verpflichtet sein).

Da Opfer im Vereinigten Königreich keine Verfahrensparteien sind, haben Sie keinen besonderen Anspruch auf Vertretung. Wenn Sie sich jedoch dazu entschließen, einen Rechtsanwalt (auf eigene Kosten) damit zu beauftragen, den Behörden Informationen oder Beweise vorzulegen, werden diese Erklärungen üblicherweise von den Behörden berücksichtigt.

Sie werden darüber informiert, wenn Anklage gegen einen Verdächtigen erhoben wurde. Ihre Ansichten werden von der Staatsanwaltschaft berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft ist nicht dazu verpflichtet, entsprechend Ihren Angaben zu handeln. Sie können der Staatsanwaltschaft jedoch Ihre Ansichten mitteilen, indem Sie eine Persönliche Opfererklärung abgeben. Diese wird in der Praxis meist berücksichtigt.

Im Allgemeinen werden Ihre Auslagen in dieser Phase des Verfahrens nicht erstattet.

Was sind meine Rechte als Zeugin/Zeuge?

Die Polizei kann Sie während der Ermittlungen zur Abgabe einer Zeugenaussage auffordern. Sie werden normalerweise zu dem Vorfall befragt, und ein Polizeibeamter nimmt Ihre Aussage zu Protokoll. Sie werden dazu aufgefordert, die Richtigkeit des Protokolls zu überprüfen und es dann zu unterzeichnen. Wenn Sie Korrekturen für erforderlich halten, wird der Polizeibeamte das Protokoll entsprechend berichtigen und Sie werden aufgefordert, das berichtigte Protokoll zu unterzeichnen.

Wenn Sie aussagen, wird die Polizei Ihre Bedürfnisse als Zeuge bewerten. Dazu gehört, wann und wie Kontakt mit Ihnen aufgenommen werden kann, welche Sprache Sie sprechen und welche Kommunikationsbedürfnisse Sie möglicherweise haben. Die Polizei wird auch prüfen, ob Ihnen ein Kommunikationsspezialist (Registered Intermediary – zugelassener Vermittler) bei der Aussage helfen könnte oder ob Ihre Zeugenaussage auf Video aufgezeichnet wird.

Ihre Zeugenaussage wird unter bestimmten Umständen nicht als Beweis vor Gericht verwendet, beispielsweise, wenn Ihre Aussage von der Verteidigung nicht angefochten wird. In der Regel wird sie aber vor Gericht verwendet, und es ist möglich, dass Sie dazu aufgefordert werden, in der Hauptverhandlung persönlich auszusagen.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte der Witness Charter (die in Kürze erscheint).

Ich bin minderjährig. Habe ich zusätzliche Rechte?

Sind Sie jünger als 18 Jahre, können Sie zusätzliche Hilfe und Unterstützung erhalten, wenn Sie vor Gericht aussagen müssen.

Sofern Sie nicht eine schriftliche Erklärung abgeben wollen, wird Ihre Zeugenaussage auf Video aufgezeichnet. Es kann jedoch trotzdem erforderlich sein, dass Sie vor Gericht erscheinen, um zu Ihrer Zeugenaussage befragt zu werden.

Welche Informationen kann ich von der Polizei oder Opferhilfeverbänden während der Ermittlungen der Straftat erhalten?

Wenn Sie eine Straftat bei der Polizei melden, wird Ihnen mitgeteilt, ob die Polizei Ermittlungen aufnehmen wird oder nicht, und Sie werden gefragt, wie Sie zu einer Strafverfolgung stehen.

Sie werden auch gefragt, ob Sie weitere Informationen erhalten möchten (beispielsweise über Entscheidungen bezüglich einer Strafverfolgung und über Gerichtsverfahren). Bei einer schwerwiegenden Straftat informiert Sie die Polizei regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen. Bei einer weniger schweren Straftat gibt Ihnen die Polizei Kontaktdaten, so dass Sie erfragen können, welchen Stand die Ermittlungen erreicht haben. Sie werden über den Abschluss der Ermittlungen informiert (z. B. darüber, ob Anklage erhoben oder eine Verwarnung ausgesprochen wurde).

Für weitere Informationen zu Fragen wie Schadensersatz werden Sie an Link öffnet neues FensterVictim Support (Opferhilfe) verwiesen.

Bei Bedarf werden Sie auch auf andere Leistungen von Spezialisten verwiesen (z. B. in Bezug auf häusliche oder sexuelle Gewalt).

Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten?

Sie haben keinen Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe, sofern Sie keine Privatklage erheben wollen. Dann ist in manchen Fällen Beratungs-/Prozesskostenhilfe möglich. Das liegt daran, dass Opfer im Vereinigten Königreich keine Verfahrensparteien sind und folglich normalerweise auch keine Vertretung benötigen. Nur wenn die Art des Verbrechens die Hilfe oder Bewertung durch einen Fachmann erforderlich macht (z. B. einen Arzt) wird eine Ausnahme gemacht. Diese Leistung erfolgt dann kostenlos.

Wie erhalte ich Schutz, wenn ich in Gefahr bin?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie oder Ihre Familie durch strafbare Handlungen bedroht sind, sollten Sie dies unverzüglich der Polizei melden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Dann gewährt Ihnen die Polizei den Schutz, den sie für erforderlich und angemessen hält. Dabei werden das Maß der Gefahr, ihre Wahrscheinlichkeit und die Dringlichkeit des Schutzes berücksichtigt.

Der Schutz kann unterschiedliche Formen annehmen, z. B. regelmäßige Patrouillen am Haus des Opfers oder ein Alarm, der direkt bei der Polizeidienststelle anschlägt. Nur in den schwersten Fällen werden stärkere Schutzmaßnahmen ergriffen (wie Anonymität während des Verfahrens oder Zeugenschutzprogramme).

Welche Dienstleistungen oder Unterstützung kann ich während der Ermittlungen der Straftat erhalten?

Wenn die Polizei ermittelt, werden Sie an Link öffnet neues FensterVictim Support (Opferhilfe) verwiesen, die je nach Bedarf weitere Unterstützung und Beratung gewährt.

Bei Bedarf und auf Ihren Wunsch werden Sie auch noch auf andere Leistungen von Spezialisten verwiesen (z. B. in Bezug auf häusliche oder sexuelle Gewalt).

Die Leistungen sind normalerweise unentgeltlich.

Gibt es Möglichkeiten, eine Einigung/Aussöhnung oder ein Mediationsverfahren zwischen der/dem Täter/in und mir zu ermöglichen?

Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Tat auf eine andere Weise als eine Strafverfolgung gesühnt werden kann. Dazu gehört beispielsweise die Mediation. Bei einer formellen polizeilichen Verwarnung oder einer an Auflagen geknüpften Verwarnung durch die Staatsanwaltschaft wird der Täter häufig zu einer Art Schlichtung mit dem Opfer verpflichtet. Dazu könnte auch eine Mediation zählen.

Normalerweise werden Sie zur Teilnahme an dem Verfahren eingeladen. Eine Mediation kann nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Sie wird von der Polizei oder von Bewährungshelfern durchgeführt.

Wie wird mein Fall fortgeführt, nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind?

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Polizei, ob der Fall an die Staatsanwaltschaft verwiesen wird, damit diese über eine Anklageerhebung entscheidet. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob genügend Beweise gegen den mutmaßlichen Täter vorliegen und ob die Strafverfolgung im Interesse der Öffentlichkeit ist. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung, wird Anklage gegen den Verdächtigen erhoben und die Sache geht vor Gericht. In weniger bedeutenden Fällen kann die Polizei diese Entscheidung selbst treffen, ohne den Fall an die Staatsanwaltschaft zu verweisen. Die Polizei informiert Sie in jedem Fall über eine Anklageerhebung, unabhängig davon ob sie oder die Staatsanwaltschaft dies entschieden hat.

Habe ich ein Rechtsmittel, wenn das Verfahren beendet wird, ohne dass es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Sie können keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Polizei oder der Staatsanwalt einlegen, auf die Strafverfolgung zu verzichten. Sie können die Staatsanwaltschaft aber zur Überprüfung ihrer Entscheidung auffordern.

Sie können auch den High Court zur Überprüfung der Entscheidung auffordern. Es ist sehr schwierig, sich in diesem Prozess der „gerichtlichen Überprüfung“ durchzusetzen, da der High Court nur dann gegen die angefochtene Entscheidung vorgehen wird, wenn er diese für völlig unangemessen hält (d. h. nicht nur für ‚unerwünscht’). Selbst dann wird das Gericht nicht die Strafverfolgung anordnen. Stattdessen wird es verfügen, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung angesichts der Beurteilung des Gerichts überprüft. Wenn Sie diese Vorgehensweise in Betracht ziehen, benötigen Sie rechtlichen Beistand. Beratungs-/Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Umständen möglich, aber an sehr strenge Anforderungen gebunden (insbesondere in Bezug auf die finanzielle Situation).

Möglicherweise können Sie Privatklage erheben, obwohl das im Vereinigten Königreich nicht üblich ist. Hierfür beantragen Sie beim örtlichen Magistrates Court einen Haftbefehl für die Festnahme des Verdächtigen oder eine Ladung, in der der Verdächtige dazu aufgefordert wird, an einem bestimmten Tag vor Gericht zu erscheinen. In solchen Fällen ist es unwahrscheinlich, dass Sie Beratungs-/Prozesskostenhilfe erhalten. Wenn die Strafverfolgung wieder eingestellt wurde, wird das Verfahren normalerweise nicht noch einmal eröffnet. Es müssen ausreichende Beweise für die Schuld des mutmaßlichen Täters beigebracht werden, so dass er verurteilt würde, wenn er die Anschuldigungen nicht widerlegen kann.

Ich bin Ausländer/in. Wie werden meine Rechte und Interessen geschützt?

Als Ausländer haben Sie alle vorgenannten Rechte.

Wenn Sie kein Englisch sprechen, stellen die Behörden darüber hinaus sicher, dass Sie die für Sie wichtigen Informationen bei Bedarf entweder in Form einer Übersetzung oder mit Hilfe eines Dolmetschers erhalten.

Weitere Informationen

  • Code of Practice for Victims of Crime (Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten)– auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • The Witness Charter (Die Zeugencharta) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 (Gesetz von 2004 über häusliche Gewalt, Straftaten und Opfer)– auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • Victim Personal Statement: A guide for police officer , investigators and criminal justice practioners (Persönliche Opfererklärung: Eine Anleitung für Polizeibeamte, Ermittler und in der Strafjustiz Tätige)– auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • Final Warning Scheme (Programm der letzten Verwarnung) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • Code of Practice on Conditional Cautions (Verfahrensregeln zur Verwarnung mit Auflagen) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • Criminal Evidence (Witness Anonymity) Act 2008 (Gesetz von 2008 über strafrechtliche Beweise (Zeugenanonymität) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Englisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

2 - Meine rechte im gerichtsverfahren

Wie kann ich am Gerichtsverfahren beteiligt werden?

Was sind meine Rechte als Zeugin / Zeuge?

Ich bin minderjährig. Habe ich zusätzliche Rechte?

Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten?

Wie kann ich Schutz erhalten, wenn ich in Gefahr bin?

Wie kann ich Schadensersatzansprüche gegen die Täterin / den Täter geltend machen oder einen Ausgleich vom Staat erhalten?

Gibt es Möglichkeiten um eine Einigung/Aussöhnung oder ein Mediationsverfahren zwischen der Täterin / dem Täter und mir zu ermöglichen?

Ich bin Ausländer/in. Wie werden meiner Rechte und Interessen geschützt?

Weitere Informationen

Wie kann ich am Gerichtsverfahren beteiligt werden?

Sie werden über den Termin und die Art der Gerichtsverhandlung informiert. Mögliche Arten von Verhandlungen:

  • Vorverhandlung: hier wird beispielsweise über eine Kaution entschieden und ob die Sache vor einem höheren oder unteren Gericht verhandelt wird.
  • Hauptverhandlung: hier bestreitet der Angeklagte seine Schuld und es findet die Beweisaufnahme statt.
  • Anhörung zum Schuldbekenntnis: der Angeklagte bestreitet seine Schuld nicht; seine Verurteilung ist sicher.
  • Anhörung zum Strafmaß: (in vielen Fällen wird die Strafe in einer besonderen Anhörung entschieden, die eine Woche oder sogar einen Monat nach der Feststellung der Schuld stattfindet).

Sie können an der Hauptverhandlung teilnehmen:

  • als Zeuge (wenn sich der Angeklagte nicht schuldig bekennt und Sie mündlich aussagen müssen);
  • als Beobachter;
  • durch Abgabe einer Persönlichen Opfererklärung (1), wenn Sie dies wünschen.

Sie haben das Recht, bei den Gerichtsverhandlungen anwesend zu sein, es sei denn:

  • die Gerichtsverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt (normalerweise nur am Jugendgericht) oder
  • Sie sagen aus (dann können Sie an der Verhandlung erst teilnehmen, nachdem Sie Ihre Aussage gemacht haben).

Sie müssen an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen, es sein denn, Sie werden als Zeuge geladen und müssen aussagen.

Was sind meine Rechte als Zeugin / Zeuge?

Es wird Ihnen mitgeteilt, wenn Sie als Zeuge aussagen müssen. Das ist normalerweise nur dann der Fall, wenn der Angeklagte seine Schuld bestreitet. Als Zeuge müssen Sie bei der Verhandlung anwesend sein und die Fragen beantworten, die Ihnen gestellt werden.

Wenn Sie bei den Ermittlungen eine Zeugenaussage gemacht haben und geladen wurden, um in der Hauptverhandlung auszusagen, dürfen Sie sich Ihre Aussage noch einmal ansehen, bevor Sie in den Zeugenstand gerufen werden.

Am Anfang Ihrer Vernehmung werden Sie dazu aufgefordert, einen Eid zu leisten oder eine Erklärung abzugeben, dass Sie die Wahrheit sagen werden. Während der Vernehmung befragen Sie der Staatsanwalt und der Rechtsanwalt des Angeklagten. Es ist möglich, dass der Fragesteller etwas sagt oder vorschlägt, das Sie für falsch halten. Dann sollten Sie klar sagen, dass Sie nicht zustimmen. Die Aufgabe des Zeugen ist es, die Wahrheit zu sagen. Gibt es keine weiteren Fragen mehr, entlässt Sie der Richter. Wenn Sie wollen, können Sie gehen oder im Gerichtssaal bleiben und den Rest der Verhandlung anhören, sofern Sie älter als 14 Jahre sind.

Wenn Sie schutzbedürftig sind oder sich eingeschüchtert fühlen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, kann der Staatsanwalt das Gericht vor Ihrer Vernehmung um besondere Maßnahmen bitten, die Ihnen die Aussagen erleichtern. Das kann beispielsweise eine Trennwand sein, die Sie im Gericht vor dem Angeklagten abschirmt, oder Sie können von außerhalb des Gerichtssaals über eine Live-Videoschaltung aussagen. Das Gericht bestimmt, welche Maßnahmen in Betracht kommen, muss aber Ihre Meinung einholen, bevor es entscheidet.

Normalerweise werden Sie nur einmal als Zeuge vernommen. Sofern es erforderlich ist, können Sie jedoch erneut vor Gericht geladen werden, um zusätzliche Fragen zu beantworten.

Für die folgenden Kosten können Sie einen Antrag auf Erstattung bzw. Zuschuss stellen: Reisekosten, Essen, Verdienstausfall, sonstige finanzielle Aufwendungen beispielsweise für die Kinderbetreuung. Die Höhe des Ihnen zustehenden Betrags hängt von der Dauer der Zeit ab, die Sie von zu Hause oder von der Arbeit fernbleiben müssen, um vor Gericht zu erscheinen.

In England und Wales kann Ihnen die Unterstützung einer örtlichen Witness Care Unit (Einrichtung zur Zeugenbetreuung) zu Gute kommen. Wenn Anklage gegen den Beschuldigten erhoben wird, informiert Sie ein Zeugenbetreuer darüber, der bis zum Ende der Hauptverhandlung Ihre einzige Kontaktperson bleibt. Ihr Zeugenbetreuer kann eine Gerichtsbesichtigung für Sie organisieren, bevor Sie aussagen, damit Ihnen das Gericht nicht so fremd vorkommt. Er kümmert sich auch um alle sonstigen Hilfeleistungen, die Sie möglicherweise benötigen, wie den Transport, Dolmetscherdienste, ärztliche Hilfe usw.

Je nachdem, wo die Straftat begangen wurde, können Sie auch Hilfe vom Link öffnet neues FensterWitness Service (Zeugendienst) erhalten. Das ist eine Freiwilligenorganisation, die Zeugen bei ihrem Gang vor Gericht mit Informationen und sonstiger Hilfe unterstützt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre Link öffnet neues FensterWitness in Court (Zeuge vor Gericht). Weitere Informationen zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte der Witness Charter.

Ich bin minderjährig. Habe ich zusätzliche Rechte?

Als Minderjähriger unter 17 Jahren können Sie den Staatsanwalt bitten, vor der Hauptverhandlung einen Antrag zu stellen, dass eine oder mehrere besondere Maßnahmen ergriffen werden, um Ihnen die Zeugenaussage zu erleichtern.

Zu den verfügbaren besonderen Maßnahmen gehören unter anderen:

  • Aussage per Video, während Sie sich außerhalb des Gerichtssaals aufhalten (Sie können den Gerichtssaal sehen und im Gerichtssaal sieht man Sie über einen Fernsehbildschirm);
  • Abspielen einer auf Video aufgezeichneten Aussage (wenn Ihre Aussage bei der Polizei auf Video aufgezeichnet wurde, wird dem Gericht diese Aufzeichnung vorgespielt);
  • Aussage hinter einer Trennwand (es wird eine Trennwand um den Zeugenstand gestellt, so dass der Zeuge den Angeklagten nicht sieht);
  • Entfernen der Perücken und Talare (der Richter und die Rechtsanwälte tragen weder Talare noch Perücken, so dass das Gericht weniger formell erscheint);
  • Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit - bei sexuellen Straftaten und bei Einschüchterung (die Öffentlichkeit darf nicht im Gerichtssaal anwesend sein);
  • Verwendung von Kommunikationsmitteln wie einer Buchstabentafel;
  • Vernehmung durch einen Vermittler, wenn Sie Kommunikationsschwierigkeiten haben, d. h. jemand hilft Ihnen, die Ihnen gestellten Fragen zu verstehen.

Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten?

Sie haben keinen Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe, sofern Sie keine Privatklage erheben wollen. Dann ist in manchen Fällen Beratungs-/Prozesskostenhilfe möglich. Das liegt daran, dass Opfer im Vereinigten Königreich keine Verfahrensparteien sind.

Wie kann ich Schutz erhalten, wenn ich in Gefahr bin?

Sie können während der Hauptverhandlung denselben Schutz erhalten, wie während der Ermittlungen. Dann gewährt Ihnen die Polizei den erforderlichen und angemessenen Schutz. Dabei werden das Maß der Gefahr, ihre Wahrscheinlichkeit und die Dringlichkeit des Schutzes berücksichtigt. Der Schutz kann in unterschiedlicher Form gewährt werden, z. B. durch regelmäßige Patrouillen vor Ihrem Haus oder durch einen Alarm, der direkt bei der Polizeidienststelle anschlägt. Nur in den schwersten Fällen werden stärkere Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen (wie Anonymität während des Verfahrens oder Zeugenschutzprogramme).

Wie kann ich Schadensersatzansprüche gegen die Täterin / den Täter geltend machen oder einen Ausgleich vom Staat erhalten?

Unter bestimmten Umständen können Sie Schadensersatz vom Täter fordern. Dann müssen Sie der Polizei beim Erstatten der Anzeige oder kurz danach nähere Informationen zu den von Ihnen erlittenen Verlusten geben. Die Polizei gibt diese Informationen an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann die Entschädigung für Sie fordert. Im Falle einer Verurteilung verfügt das verurteilende Gericht wahrscheinlich, dass der Täter alle oder einen Teil der Verluste bezahlt, die Sie erlitten haben, sofern er dazu in der Lage ist. Das kann auf einer wöchentlichen oder monatlichen Basis erfolgen. Diese Schadensersatzverfügung hat Vorrang vor allen anderen Geldbußen, die der Täter möglicherweise bezahlen muss.

Als Opfer eines Gewaltverbrechens können Sie auch einen finanziellen Ausgleich vom Staat beantragen. Sie müssen Ihren Antrag bei der Link öffnet neues FensterCriminal Injuries Compensation Authority (Behörde für die Opferentschädigung) einreichen. Informieren Sie sich bitte anhand der Informationsblätter zur Opferentschädigung in England und Wales (verfügbar auf Link öffnet neues FensterEnglisch und einer Vielzahl anderer Sprachen) im Europäischen Justiziellen Netz.

Gibt es Möglichkeiten um eine Einigung/Aussöhnung oder ein Mediationsverfahren zwischen der Täterin / dem Täter und mir zu ermöglichen?

Während der Hauptverhandlung sind je nach Art der Straftat Schlichtung und/oder Mediation möglich.

Normalerweise werden Sie zur Teilnahme an dem Verfahren eingeladen. Eine Mediation kann nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Sie wird von der Polizei oder von Bewährungshelfern durchgeführt.

Ich bin Ausländer/in. Wie werden meiner Rechte und Interessen geschützt?

Als Ausländer haben Sie alle vorgenannten Rechte.

Wenn Sie nicht Englisch sprechen, stellen die Behörden sicher, dass Sie eine Übersetzung erhalten oder Ihnen ein Dolmetscher bereitgestellt wird, wenn Ihnen für Sie wichtige Informationen erteilt werden, insbesondere wenn Sie als Zeuge vor Gericht geladen wurden.

Weitere Informationen

  • Code of Practice for Victims of Crime (Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • The Witness Charter (Die Zeugencharta) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 (Gesetz von 2004 über häusliche Gewalt, Straftaten und Opfer) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • Victim Personal Statement: A guide for police officer , investigators and criminal justice practioners (Persönliche Opfererklärung: Eine Anleitung für Polizeibeamte, Ermittler und in der Strafjustiz Tätige) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • Going to court as a victim or witness (Als Opfer oder Zeuge vor Gericht) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
Anmerkungen:
1. Persönliche Opfererklärung
Die Persönliche Opfererklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie erklären können, welche Auswirkungen die Straftat auf Sie hatte. Sie ist ein amtliches Dokument, das Teil der Strafakte wird und das jeder sieht, der mit der Sache befasst ist. Sie können in der Persönlichen Opfererklärung angeben, wie sich die Straftat körperlich, emotional und finanziell oder auf sonstige Weise auf Sie ausgewirkt hat. Die Persönliche Opfererklärung dient nicht der Feststellung von Schuld oder Unschuld, sondern soll das Gericht über den Schaden informieren, den das Opfer erlitten hat. Sollte der Angeklagte schuldig gesprochen werden, können Sie auch angeben, ob Sie die Persönliche Opfererklärung selbst vorlesen wollen oder ob dies für Sie getan werden soll (üblicherweise von einem Staatsanwalt). Das Gericht trifft die abschließende Entscheidung, ob Sie Ihre Persönliche Opfererklärung ganz oder teilweise vorlesen können. Sie können die Erklärung jederzeit vor der Gerichtsverhandlung abgeben.
Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

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Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Englisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

3 - Meine rechte nach dem (ersten) gerichtsverfahren

Kann ich gegen ein Urteil oder die Entscheidung des Gerichts, dass die/der Angeklagte unschuldig sei, Rechtsmittel einlegen?

Welche Rechte habe ich, nachdem das Urteil in Kraft getreten ist?

Weitere Informationen

Kann ich gegen ein Urteil oder die Entscheidung des Gerichts, dass die/der Angeklagte unschuldig sei, Rechtsmittel einlegen?

Wenn Sie dies wünschen, wird Ihnen am Ende der Hauptverhandlung das Ergebnis und die vom Gericht verhängte Strafe mitgeteilt.

Gegen eine Entscheidung des Gerichts können Sie keine Rechtsmittel einlegen. Sie können sich nur bei bestimmten schweren Straftaten an den Generalstaatsanwalt wenden, wenn Sie mit dem Strafspruch nicht einverstanden sind. Der Generalstaatsanwalt kann beim Court of Appeal Rechtsmittel einlegen, wenn er das Urteil für zu milde hält.

Welche Rechte habe ich, nachdem das Urteil in Kraft getreten ist?

Sind Sie Opfer einer Sexual- oder Gewaltstraftat, aufgrund deren der Täter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt wurde, können Sie an dem von der Bewährungshilfe angebotenen Victim Contact Scheme (VCS, Kontaktprogramm für Opfer) teilnehmen. VCS möchte Opfer, denen die Teilnahme an diesem Programm zusteht, durch einen Opfer-Verbindungsbeamten über das strafrechtliche Verfahren informieren und sie beraten. Als Opfer sind Sie befugt, Erklärungen zu den Bedingungen abzugeben, die an die Bewährung geknüpft werden können. Darüber hinaus werden Sie über die wichtigsten Phasen der Strafverbüßung informiert, sofern sich die Bewährungshilfe nicht dagegen entscheidet.

Ihre Teilnahme an dem Programm ist vollständig freiwillig und Sie können sich jederzeit gegen eine weitere Teilnahme entscheiden.

Weitere Informationen

  • Artikel 35 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 (Gesetz von 2004 über häusliche Gewalt, Straftaten und Opfer) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
  • Code of Practice for Victims of Crime (Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten) – auf Link öffnet neues FensterEnglisch
Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

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4 - Hilfe und unterstützung für opfer von straftaten

Ministry of Justice

Victim Support

Rape Support Centres

Refuge for Women and Children against Domestic Violence

Women’s Aid Federation of England

Unterstützung nach Mord und Totschlag

Ministry of Justice

Das Justizministerium ist verantwortlich für die Politik im Bereich Strafjustiz und Betreuung von Opfern und Zeugen.

Der Opferbeauftragte

  • setzt sich für die Interessen von Opfern und Zeugen ein, fördert die Anwendung bewährter Praktiken im Umgang mit Opfern und Zeugen und überprüft die Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten;
  • darf nicht in einzelnen Fällen eingreifen, kann aber Hinweise geben, wo die beste Beratung und Unterstützung erhältlich ist.

KONTAKT:

Link öffnet neues FensterThe Victims' Commissioner (der Opferbeauftragte)

Victim Support

Victim Support ist ein nationaler Wohltätigkeitsverein, der Opfern einer Straftat, Zeugen und ihren Familien, Freunden und allen sonstigen betroffenen Personen in England und Wales kostenlos und vertraulich hilft.

Victim Support

  • unterhält Büros in ganz England und Wales, die von der Zentrale in London verwaltet werden, und betreibt an jedem Gericht den Link öffnet neues FensterWitness Service (Zeugendienst);
  • bietet Opfern einer Straftat emotionale und praktische Unterstützung;
  • bietet den Zeugen der Anklage und der Verteidigung in allen Strafgerichten in England und Wales Unterstützung;
  • vertritt landesweit die Interessen von Opfern und Zeugen und setzt sich für Reformen ein;
  • betreibt das nationale Hilfstelefon für Opfer „Victim Support Line“.

KONTAKT:

Link öffnet neues FensterVictimsupport (Opferhilfe)

Die Kontaktdaten der örtlichen Büros von Victim Support erhalten Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Rape Support Centres

In den Rape Crisis Zentren bieten Fachleute in England und Wales eine Reihe von Leistungen für Frauen und Mädchen ab 13 Jahren an, die als Erwachsene oder als Kind vergewaltigt wurden oder Opfer einer anderen Form der sexuellen Gewalt wurden.

Rape Support Centres

  • bieten Frauen und Mädchen kostenlos und vertraulich in einer sicheren und nicht bedrohlichen Umgebung Information, fachliche Beratung und Unterstützung;
  • werden bei allen Formen der sexuellen Gewalt tätig, einschließlich Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch an Kindern, sexueller Belästigung, Vergewaltigung in der Ehe, Zwangsheirat und bei sogenannter Ehrengewalt, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung sowie rituellem Missbrauch unabhängig davon, ob die Gewalt von bekannten oder unbekannten Tätern ausgeht;
  • treten dafür ein, dass Frauen und Mädchen sexuelle Gewalt nicht fürchten müssen;
  • leisten Aufklärung und Lobbyarbeit, um die Öffentlichkeit wie auch die Regierung auf lokaler, regionaler und staatlicher Ebene für das Thema sexuelle Gewalt zu sensibilisieren.

KONTAKT:

Folgende Websites helfen bei der Suche nach Rape Support Centres:

Link öffnet neues FensterRapecrisis

Link öffnet neues FensterThe Survivor Trust

Refuge for Women and Children against Domestic Violence

Refuge for Women and Children against Domestic Violence ist eine nationale Wohlfahrtsorganisation und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein nationales Notruftelefon und Zufluchtsstätten betreibt, psychologische Hilfe, unabhängigen Rechtsbeistand und Dienstleistungen für ethnischen Minderheiten angehörenden Frauen und Kindern bietet.

Refuge for Women and Children against Domestic Violence

  • bietet eine Reihe von Leistungen an, die Frauen und Kindern Zugang zu fachlicher Hilfe entsprechend ihren Bedürfnissen gibt;
  • betreibt eine gebührenfreie 24-Stunden-Notrufnummer, unter der Frauen emotionale Unterstützung und praktische Informationen erhalten, welche Möglichkeiten sie haben und wie sie dem Missbrauch entkommen können;
  • bietet Notunterkünfte für Frauen, die vor Missbrauch fliehen;
  • verfügt über unabhängige Anwälte, die Frauen vor Zivil- und Strafgerichten fachkundig unterstützen;
  • arbeitet mit Psychologen zusammen, die Frauen und Kindern dabei helfen, die traumatischen Folgen des Missbrauchs zu verarbeiten.

KONTAKT:

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Women’s Aid Federation of England

Women’s Aid Federation of England ist eine sehr wichtige nationale Wohltätigkeitsorganisation, die sich die Beendigung der häuslichen Gewalt gegen Frauen und Kinder zum Ziel gesetzt hat. Sie unterstützt im Vereinigten Königreich ein Netzwerk von über 500 Stellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt.

Women’s Aid Federation of England

  • ist der festen Überzeugung, dass Frauen und Kinder ein Recht darauf haben, ihr Leben frei von jeglicher Form von Gewalt und Missbrauch zu leben, und dass die Gesellschaft die Pflicht hat, dieses Recht anzuerkennen und zu verteidigen:
  • möchte Frauen stärken, die häuslicher Gewalt ausgesetzt waren;
  • bietet Hilfeleistungen von Frauen, die Überlebenden zuhören;
  • unterstützt und spiegelt Vielfältigkeit wider und fördert die Chancengleichheit;
  • möchte Kindern helfen, die unter häuslicher Gewalt leiden;
  • setzt sich für ein geschlossenes Eintreten aller verantwortlichen Stellen gegen häusliche Gewalt ein und fördert die Entwicklung von Partnerschaften.

KONTAKT:

Link öffnet neues FensterWomensaid

Support after murder and manslaughter

Support after murder and manslaughter ist eine eingetragene, unabhängige Wohltätigkeitsorganisation, die Hinterbliebene nach dem gewaltsamen Tod eines Angehörigen oder Freundes unterstützt.

Die Organisation „Support after murder and manslaughter“

  • fördert zum Nutzen der Allgemeinheit Wohltätigkeitsveranstaltungen, mit denen die Menschen unterstützt werden sollen, die einen Angehörigen oder Freund durch Totschlag oder Mord verloren haben;
  • will die mentale und körperliche Gesundheit fördern und schützen sowie Armut und Krankheit bekämpfen und die Ausbildung im Bereich Trauer- und Verlustbewältigung fördern;
  • unterstützt durch Selbsthilfegruppen und den Kontakt unter den Mitgliedern diejenigen, die ein Familienmitglied oder einen engen Freund durch ein Tötungsdelikt verloren haben;
  • will denjenigen, die einen Angehörigen oder Freund durch Totschlag oder Mord verloren haben, durch Förderung ihrer mentalen und körperlichen Gesundheit zur Überwindung ihres Traumas und zu einer positiven Lebenseinstellung verhelfen.

KONTAKT:

Link öffnet neues FensterSamm

Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

Welche Informationen erhalte ich von den Behörden nach der Straftat (z. B. der Polizei, der Staatsanwaltschaft) noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Sie haben Anspruch darauf, schriftlich darüber informiert zu werden, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, beispielsweise mit dem Merkblatt „Information for Victims of Crime“ oder durch Verweis auf eine Website mit den entsprechenden Informationen.

Je nach Art der Straftat, Ihrer persönlichen Situation und der Bedeutung für den Stand der Ermittlungen oder des Strafverfahrens müssen Ihnen schon bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei folgende Informationen mitgeteilt werden:

  • wo und wie Sie Beratung oder Unterstützung, auch ärztliche Hilfe und andere fachliche (z. B. psychologische) Unterstützung erhalten und alternative Unterbringungsmöglichkeiten finden;
  • was Sie tun müssen, um eine Straftat anzuzeigen, und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zum Fall haben;
  • welche Maßnahmen gegebenenfalls zu Ihrem Schutz zur Verfügung stehen;
  • wie Sie eine Entschädigung beantragen können;
  • welche Möglichkeiten es gibt, wenn sich das Opfer nicht in England oder Wales aufhält;
  • ob Dolmetscher und Übersetzer zur Verfügung stehen;
  • wie Sie sich über einen Dienstleister beschweren können;
  • ob Verfahren der Restorative Justice (wiederherstellende Gerechtigkeit) möglich sind;
  • wie die Kosten, die Ihnen als Zeuge im Strafprozess entstehen, erstattet werden.

Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und des Verfahrens, an eine Opferhilfe wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat zu Anzeige gebracht haben.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Sie haben Anspruch auf die in den Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten (Victims' Code) aufgeführten Dienste, wenn die Straftat in England oder in Wales verübt wurde oder das Strafverfahren in England oder Wales stattfindet. [1]

[1] Ob Ihnen Entschädigungszahlungen von der Criminal Injuries Compensation Authority (CICA) zustehen, hängt auch von Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrer Staatsangehörigkeit ab; es sei denn, Sie sind anerkanntes Opfer von Menschenhandel oder Ihnen wurde Asyl oder humanitärer Schutz gewährt oder ein Bleiberecht gewährt.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Sie haben Anspruch auf folgende Informationen der Polizei:

  • eine schriftliche Ausfertigung Ihrer Anzeige mit den wichtigsten Angaben zur Straftat. Die Ausfertigung kann in Form eines Schreibens, einer elektronischen Mitteilung wie E-Mail oder Textnachricht oder handschriftlich ergestellt werden. Sie können auch verlangen, dass Ihnen keine Ausfertigung zugehen soll. Falls die Polizei befürchtet, dass es für Sie nicht ohne Risiko wäre, wenn Ihnen die schriftliche Ausfertigung zugeschickt wird (z. B. bei häuslicher Gewalt), kann sie von der Mitteilung absehen;
  • eine genaue Erläuterung, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, wenn Sie Anzeige erstatten oder im Zuge der Ermittlungen eine Zeugenaussage machen;
  • eine Einschätzung, ob Sie Unterstützung benötigen und wie diese Hilfe oder Unterstützung gegebenenfalls aussehen könnte. So lässt sich feststellen, ob Sie einer der drei Opferkategorien zuzurechnen sind, die besondere Unterstützung benötigen, und ob und in welchem Umfang Ihnen Sondermaßnahmen zustehen. Die Opferhilfe kann für die Polizei eine genauere Einschätzung vornehmen;
  • schriftliche Informationen darüber, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, z. B. durch Aushändigung des Merkblatts „Information for Victims of Crime“ oder durch den Hinweis auf eine Website mit den gleichen Informationen. Diese Informationen müssen Ihnen so schnell wie möglich zugehen, d. h. spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ihrer Anzeige oder Ladung als Zeuge;
  • Angaben dazu, wie oft Sie nach Ihrem Gespräch mit der Polizei über den neuesten Stand informiert werden;
  • spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Entscheidung, die Straftat nicht weiter zu verfolgen, eine Erklärung hierzu;
  • eine Mitteilung mit Angabe von Gründen, wenn die Ermittlungen in der Sache ohne Anklageerhebung eingestellt wurden.

Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen die Polizei eine Opferhilfe nennt und entsprechende Kontaktdaten aushändigt, damit Sie sich jederzeit an einen solchen Dienst wenden können.

Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Benachrichtigung mit Begründung zu erhalten, wenn ein Verdächtiger:

  • festgenommen wurde;
  • vernommen wurde;
  • ohne Anklage entlassen wurde;
  • gegen Kaution entlassen wurde oder wenn die Kautionsbedingungen geändert oder aufgehoben wurden.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (im Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Falls Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie die Verdolmetschung in eine Sprache verlangen, der Sie mächtig sind, wenn Sie:

  • Straftat anzeigen [1];
  • von der Polizei befragt werden und
  • als Zeuge aussagen.

Wenn Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie die Übersetzung verlangen von:

  • der schriftlichen Ausfertigung Ihrer Anzeige einer Straftat;
  • der Kopie relevanter Teile eines Schriftstücks, das Ihnen vorgelegt wird, um Einblick zu nehmen - soweit dieses Schriftstück für die Befragung oder die gerichtliche Anhörung wichtig ist;
  • dem Schriftstück, in dem Ihnen Datum, Uhrzeit und Ort der Verhandlung mitgeteilt werden, und
  • dem Ergebnis des Strafprozesses, soweit dies nach dem Gesetz vorgesehen ist, und zumindest eine Kurzfassung der Urteilsbegründung, soweit sie vorliegt.

[1] Falls Sie kein Englisch sprechen, können Sie die Straftat in einer Sprache, der Sie mächtig sind, oder mit der notwendigen sprachlichen Unterstützung anzeigen.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die im Victims‘ Code genannten Dienstleister müssen in einfacher und verständlicher Sprache mit Ihnen kommunizieren und geeignete Maßnahmen treffen, damit Sie alles verstehen und auch verstanden werden (z. B. leichte Sprache, Braille-Schrift oder Unterstützung durch einen zugelassenen Sprachmittler). Bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme muss auf Ihre persönlichen Fähigkeiten eingegangen und berücksichtigt werden, wie gut Sie in der Lage sind, zu verstehen und sich verständlich zu machen.

Verschiedene Merkblätter sind in einfacher Sprache und in unterschiedlichen Formaten erhältlich.

Unterstützung von Opfern

Wer bietet Opfern Unterstützung?

Nach Link öffnet neues Fenster§ 56 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 kann das Justizministerium Zuschüsse für Dienstleister gewähren, die Opfer von Straftaten unterstützen. Außerdem erhalten die Police and Crime Commissioners („PCCs“, Polizeibeauftragte) Zuschüsse für die örtliche Vermittlung/Bereitstellung psychologischer Unterstützung und praktischer Hilfe für die Opfer von Straftaten gemäß Link öffnet neues Fenster§ 143 des Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act 2014.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferhilfe verweisen?

Die Polizei wird Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angaben innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Ihrer Anzeige automatisch an die Opferhilfe weitergeleitet werden. Sie können aber verlangen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Wenn Sie Opfer von sexueller oder häuslicher Gewalt geworden sind oder einen engen Angehörigen verloren haben, bittet die Polizei um Ihre ausdrückliche Zustimmung, bevor sie Ihre Daten der Opferhilfe weiterleitet.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Ist eine Weiterleitung von Daten nach dem Victims’ Code vorgesehen, müssen die betreffenden Stellen dabei zielgerichtet vorgehen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von 1998 und anderer Rechtsvorschriften einhalten.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein, Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an die Opferhilfe wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat angezeigt haben.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss eine individuelle Einschätzung vorgenommen werden, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt und ob und in welchem Umfang bei der Befragung oder der Zeugenaussage Sondermaßnahmen in Betracht kommen.

Die Art der Einschätzung hängt von den Umständen ab, u. a. von der Schwere der Straftat und vom Grad der offensichtlichen Schädigung des Opfers. Dabei sind die Persönlichkeit und die Sichtweise des Opfers sowie Art und Umstände der Straftat zu berücksichtigen.

Wenn die Behörde nach der individuellen Einschätzung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Opfer besonderen Schutz benötigt und bei der Befragung Sondermaßnahmen angebracht sind, muss sie im Rahmen ihrer betrieblichen und praktischen Möglichkeiten dafür sorgen, dass:

  • möglichst alle Befragungen des Opfers von ein und derselben Person durchgeführt werden, soweit dies nicht gegen den ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen verstößt;
  • die Befragung gegebenenfalls in speziell dafür vorgesehenen oder ausgerichteten Räumen stattfindet;
  • die Befragungen von geschulten Fachleuten durchgeführt werden und
  • die Befragung des Opfers im Falle von sexueller, geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt auf Wunsch des Opfers von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt wird. Den Wünschen des Opfers ist nach Möglichkeit nachzukommen, soweit dies nicht gegen den ordnungsgemäßen Ablauf des Ermittlungsverfahrens verstößt.

Sollte tatsächlich ein Verdächtiger aus dem Gewahrsam fliehen, werden Sie von der Polizei informiert. Sobald die Polizei von der Flucht Kenntnis hat oder von der Haftanstalt, dem Youth Offending Team, der Klinik oder der Abschiebeeinrichtung benachrichtigt wurde, werden Sie soweit möglich, über die Flucht und über die zu Ihrem Schutz getroffenen Maßnahmen informiert, sofern ein erhebliches Risiko besteht, dass der Verdächtige Ihnen Schaden zufügen könnte.

Wer kann mir Schutz bieten?

Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss eine individuelle Einschätzung vorgenommen werden, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt. In den meisten Fällen ist dies Aufgabe der Polizei.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Opfer von Straftaten haben Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob das jeweilige Opfer Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung ist, hängt von der Schwere der Straftat und Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Opfer von Straftaten haben Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob das jeweilige Opfer Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung ist, hängt von der Schwere der Straftat und Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Bei besonderer Schutzbedürftigkeit[1] stehen Ihnen nach dem Victims' Code besondere Rechte zu, wenn Ihre Aussage dadurch beeinträchtigt sein könnte,

  1. dass Sie unter einer psychischen Störung im Sinne des Mental Health Act von 1983 leiden;
  2. dass Sie eine erhebliche geistige Beeinträchtigung und Störung Ihres Sozialverhaltens aufweisen oder
  3. dass Sie körperlich behindert oder beeinträchtigt sind.

[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach § 16 des Youth Justice and Criminal Evidence Act von 1999, ob Sondermaßnahmen in Betracht kommen (siehe Victims' Code Kapitel 1 Nummer 1.13 bis 1.15).

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt waren, haben Sie als schutzbedürftiges Opfer [1] gemäß Victims’ Code besondere Rechte. Dazu zählen auch Sondermaßnahmen bei einer Aussage als Zeuge vor Gericht.

[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach § 16 des Youth Justice and Criminal Evidence Act von 1999, ob Sondermaßnahmen in Betracht kommen (siehe Victims' Code Kapitel 1 Nummer 1.13 bis 1.15).

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Enge Angehörige der verstorbenen Person haben als Opfer eines schweren Verbrechens Anspruch auf die im Victims‘ Code genannten Dienste.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Familiensprecher für Opfer einer Straftat, die unter einer Beeinträchtigung leiden oder die durch die Straftat so schwer verletzt wurden, dass sie sich nicht selbst äußern können:

Wenn Sie unter einer Beeinträchtigung leiden oder durch eine Straftat so schwer verletzt sind, dass Sie sich nicht selbst äußern können, können Sie oder Ihre nächsten Angehörigen einen Familiensprecher als Kontaktperson für die Dienste benennen, auf die Sie gemäß Victims' Code Anspruch haben.

Eltern oder Vormund eines Opfers unter 18 Jahren:

Wenn Sie Opfer einer Straftat und noch keine 18 Jahre alt sind, stehen Ihnen und in der Regel auch Ihren Eltern oder Ihrem Vormund gemäß Victims' Code bestimmte Dienste zu [1].

[1] Außer wenn der Elternteil oder der Vormund selbst Gegenstand von Ermittlungen ist oder von der Polizei mit der Straftat in Verbindung gebracht wird oder es nach begründeter Einschätzung des betreffenden Dienstleisters nicht in Ihrem Interesse wäre, wenn Ihr Elternteil oder Ihr Vormund diese Dienste in Anspruch nimmt.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Im Rahmen der Restorative Justice (wiederherstellende Gerechtigkeit) arbeitet der Geschädigte gemeinsam mit dem Täter an einer Konfliktlösung.

Die Teilnahme daran ist freiwillig. Sowohl das Opfer als auch der Täter müssen sich vorher damit einverstanden erklären. Sie können um die Teilnahme an einem solchen Verfahren bitten, wenn für Sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Möglicherweise wird Ihnen aber die Teilnahme auch vorgeschlagen, weil der Täter darum gebeten hat. Selbst wenn beide Parteien daran teilnehmen wollen, ist das Verfahren möglicherweise nicht geeignet; der Vermittler wird diese Möglichkeit prüfen.

Durch entsprechende Vorbereitungen wird in jedem Fall für Ihre Sicherheit gesorgt. Während des gesamten Treffens zwischen Opfer und Täter wird ein geschulter Vermittler anwesend sein. Wenn der Täter seine Schuld gestanden hat und bereit ist, sich mit Ihnen als Opfer zu treffen oder mit Ihnen zu sprechen, können Sie ihm schildern, wie Sie der Vorfall getroffen hat. Sie können dann entscheiden, ob der Täter sich entschuldigen oder Wiedergutmachung leisten soll.

Restorative Justice ist nicht dasselbe wie die gemeinschaftliche Konfliktbeilegung (Community Resolution). Community Resolution ist eine informelle polizeiliche Maßnahme, die es der Polizei ermöglicht, angemessen mit minder schweren Straftaten und antisozialem Verhalten umzugehen, ohne die Strafjustiz einzuschalten. Diese Art der Konfliktbeilegung richtet sich in erster Linie an Ersttäter, die echtes Schuldbewusstsein erkennen lassen. Der Geschädigte muss damit einverstanden sein, dass die Polizei kein förmliches Verfahren einleitet.

Wo finde ich das Gesetz, in dem meine Rechte stehen?

Der Link öffnet neues FensterCode of Practice for Victims of Crime (Leitfaden für die Opfer von Straftaten, kurz „Victims' Code“) wurde gemäß Link öffnet neues Fenster§ 32 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 (DVCVA 2004, Gesetz über häusliche Gewalt, Kriminalität und Opfer) erarbeitet und trat in Form einer Verordnung gemäß Link öffnet neues Fenster§ 33 des DVCVA 2004 in Kraft. Die Link öffnet neues FensterDomestic Violence, Crime and Victims Act 2004 (Victims’ Code of Practice) Order 2015 (Rechtsverordnung zum DVCVA 2004, Statutory Instrument 2015 Nr. 1817) wurde dem Parlament am 23. Oktober 2015 vorgelegt; damit trat am 16. November 2015 eine überarbeitete Fassung des Victims‘ Code in Kraft.

Der Victims‘ Code beschreibt die für Opfer von Straftaten in England und Wales von den wichtigsten Strafjustizbehörden (Einleitung, Kapitel 1 bis 4) und anderen mit entsprechenden Funktionen ausgestatteten Ämtern (Kapitel 5) zu erbringenden Dienste. Diese Behörden und Ämter fungieren als Dienstleister. Im Victims‘ Code wird erläutert, worauf Opfer von Straftaten Anspruch haben und wozu andererseits die jeweiligen Dienstleister verpflichtet sind.

In Kapitel 3 des Victims‘ Code wird in kindgerechter Sprache erläutert, was zu tun ist, wenn Kinder Opfer einer Straftat sind. Dieses Kapitel ist in Verbindung mit der Einleitung und mit Kapitel 1 und 2 zu lesen.

Absatz 1 der Einleitung und Kapitel 5 Absatz 1 des Victims‘ Code gewährleistet, dass die übergeordneten Zielsetzungen der EU-Opferrichtlinie von den zuständigen Behörden berücksichtigt werden, wenn sie ihre im Victims‘ Code beschriebenen Funktionen wahrnehmen.

Die im Victims‘ Code verankerten Rechte gelten für alle Opfer von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Link öffnet neues Fenster§ 56 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004: Das Justizministerium kann Zuschüsse für Dienstleister gewähren, die Opfer von Straftaten unterstützen. Außerdem erhalten die Police and Crime Commissioners (PCCs, Polizeibeauftragte) Zuschüsse für die örtliche Vermittlung/Bereitstellung psychologischer Unterstützung und praktischer Hilfe für die Opfer von Straftaten gemäß Link öffnet neues Fenster§ 143 des Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act 2014.

Absatz 3 der Beihilfevereinbarung zwischen dem Justizministerium und den PCCs sieht vor, dass die von den PCCs vermittelten Dienste den Anforderungen der EU-Opferrichtlinie, insbesondere Artikel 8 und 9, entsprechen müssen. Nach Absatz 4 müssen die vermittelten oder erbrachten Dienste den in Artikel 8 Absatz 1 genannten Anforderungen entsprechen.

Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

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2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie sich zuerst an die Polizei wenden. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie hier: Link öffnet neues FensterEine Straftat anzeigen

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Opfer einer Straftat haben Anspruch darauf, innerhalb von fünf Arbeitstagen von der Polizei darüber informiert zu werden, ob und aus welchen Gründen ein Verdächtiger:

  • verhaftet wurde;
  • vernommen wurde;
  • freigelassen wurde;
  • gegen eine Kaution freigelassen wurde oder ob die Kautionsbedingungen geändert oder aufgehoben wurden.

Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem diese die Mitteilung erhalten hat, informiert zu werden:

  • über Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Anhörung vor Gericht;
  • wenn der Verdächtige gegen eine Kaution freigelassen wird, um vor Gericht zu erscheinen, sowie über Kautionsbedingungen und Änderungen der Kautionsbedingungen.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Opfer und Zeugen sind in England und Wales keine Beteiligten im Strafverfahren und haben daher auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Alle Ermittlungsbehörden haben Verfahrensregeln für die Erstattung der Kosten, die einem Opfer im Zusammenhang mit einer Zeugenaussage vor Gericht entstehen.

Weitere Informationen über die Zeugenentschädigung finden Sie Link öffnet neues Fensterhier

bzw. Link öffnet neues Fensterhier.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Wenn Sie mit der Entscheidung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, eine Sache nicht weiter zu verfolgen, nicht einverstanden sind, können Sie gemäß den vom Nationalen Polizeioberrat (Police Chiefs Council, NPCC) und von der Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service) erlassenen Regelungen bezüglich des Rechts von Opfern auf Überprüfung einer Entscheidung (Victims' Right to Review Scheme) eine solche Überprüfung verlangen.

Diese Regelung der Staatsanwaltschaft gilt seit dem 5. Juni 2013. Die Polizei von England und Wales hat am 1. April 2015 eine Regelung über das Recht von Opfern auf Überprüfung (Victims’ Right to Review Scheme) angenommen. Aufgrund dieser Regelungen haben Opfer einer Straftat das Recht, die Überprüfung einer Entscheidung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu verlangen, wenn eine Straftat nicht verfolgt oder ein Strafverfahren eingestellt werden soll.

Wenn Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wird, deren Überprüfung Sie gemäß den Regelungen des NPCC oder der Staatsanwaltschaft verlangen können, muss diese Mitteilung genügend Informationen enthalten, damit Sie entscheiden können, ob Sie eine Überprüfung beantragen.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen: Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Nebenkläger?

Im Sinne der Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten (Victims’ Code) ist ein Opfer:

  • eine natürliche Person, der durch eine Straftat körperlicher, psychischer oder emotionaler Schaden oder wirtschaftlicher Verlust entstanden ist;
  • ein enger Angehöriger (siehe Glossar) einer Person, deren Tod unmittelbar durch eine Straftat verursacht wurde.

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der am Verfahren beteiligten Personen kennen, können Sie - in der Regel von der Verteidigung - aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen. In jedem Fall kann Ihre Aussage für die Verurteilung oder den Freispruch des Beklagten ausschlaggebend sein.

Nach ยง 6 Absatz 1 des Strafverfolgungsgesetzes (Prosecution of Offences Act) von 1985 sind auch Nebenklagen zulässig. Hierbei gelten einige Einschränkungen:

  • Der Leiter der Staatsanwaltschaft (Director of Public Prosecutions, DPP) kann nach ยง 6 Absatz 2 des Strafverfolgungsgesetzes von 1985 Nebenklagen übernehmen.
  • In manchen Fällen muss der Nebenkläger vor Einleitung des Verfahrens die Zustimmung des Generalstaatsanwalts oder des Leiters der Staatsanwaltschaft einholen.
Weitere Informationen finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Die Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten enthalten die Opfern zustehenden Rechte und sind Link öffnet neues Fensterhier zu finden.

Wenn Sie Zeuge einer Straftat, aber selbst kein Opfer sind, können Sie die in der Zeugen-Charta (Witness Charter) aufgeführten Dienste in Anspruch nehmen. Die Zeugen-Charta finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der am Verfahren beteiligten Personen kennen, können Sie - in der Regel von der Verteidigung - aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen.

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, können Sie mit einer Opfererklärung (Victim Personal Statement) in eigenen Worten erläutern, welche körperlichen, emotionalen, finanziellen oder sonstigen Folgen die Straftat für Sie hatte. Diese Erklärung unterscheidet sich von einer Zeugenaussage, in der Sie nur angeben, was zu dem betreffenden Zeitpunkt geschah und was Sie gesehen oder gehört haben.

Die Opfererklärung gibt Ihnen eine Stimme im Strafverfahren. Ihre Meinung zum Urteil oder zur Strafe für den Beschuldigten dürfen Sie allerdings nicht äußern, denn darüber hat das Gericht zu entscheiden.

Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden, gleichzeitig mit Ihrer Zeugenaussage bei der Polizei eine Opfererklärung abzugeben.

Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, können Sie entscheiden, ob Ihre Opfererklärung vor Gericht verlesen oder (sofern sie aufgezeichnet wurde) abgespielt werden soll. Sie können auch entscheiden, ob Sie Ihre Erklärung selbst vorlesen oder von einer anderen Person (z. B. von einem Familienmitglied oder dem Vertreter der Staatsanwaltschaft) verlesen lassen wollen. Bevor Sie entscheiden, ob Ihre Erklärung vor Gericht verlesen oder abgespielt werden soll, werden Sie über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt und u. a. darauf hingewiesen, dass in den Medien über Ihre Erklärung berichtet werden könnte. Möglicherweise werden Sie vor Gericht auch von der Verteidigung zu Ihrer Erklärung befragt.

Wenn Sie möchten, dass Ihre Opfererklärung vor Gericht verlesen oder abgespielt werden soll, muss das Gericht unter Wahrung Ihrer Interessen entscheiden, ob und welche Abschnitte der Erklärung verlesen oder abgespielt werden und wer sie verliest. In den meisten Fällen wird die Opfererklärung ganz oder teilweise verlesen oder abgespielt, solange nach Einschätzung des Gerichts keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Die Entscheidung des Gerichts wird Ihnen mitgeteilt.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Sie haben Anspruch darauf,

  • über das Ergebnis einer Kautionsanhörung (relevante Kautionsbedingungen und relevante Änderungen dieser Bedingungen) mit Begründung innerhalb von fünf Arbeitstagen informiert zu werden. Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens sind, ständig angegriffen werden oder schutzbedürftig sind oder eingeschüchtert werden, haben Sie Anspruch darauf, diese Informationen innerhalb eines Arbeitstages zu erhalten;
  • über Datum, Ort und Ergebnis aller Anhörungen vor dem Strafgericht in der Sache von Ihrer Zeugenkontaktstelle (Witness Care Unit) informiert zu werden. Die Kontaktstelle muss Sie innerhalb eines Arbeitstages, nachdem sie die Angaben vom Gericht erhalten hat, informieren;
  • informiert zu werden, wenn gegen einen Verdächtigen ein Haftbefehl erlassen wird, sowie über das Ergebnis einer Anhörung, wenn der Verdächtige erneut festgenommen wird. Wenn ein Verdächtiger erneut festgenommen wird, nachdem Haftbefehl erlassen wurde, steht er in der Regel kurz darauf vor Gericht. Die Zeugenkontaktstelle muss diese Mitteilung innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem sie vom Gericht informiert wurde, an das Opfer weiterleiten;
  • sich im Hinblick auf eine Vermittlung an Unterstützungs- und Hilfeeinrichtungen mit der Zeugenkontaktstelle zu beraten, wenn der Verdächtige auf nicht schuldig plädiert.

Als Zeuge in einem Verfahren sind Sie berechtigt:

  • die Geschäftsstelle zu bitten, dass Sie das Gerichtsgebäude durch einen anderen Eingang als der Beschuldigte und dessen Angehörige und Freunde betreten dürfen;
  • soweit es die Umstände erlauben, den Vertreter der Staatsanwaltschaft zu treffen und ihn zum Verfahren zu befragen. Er wird Ihnen nach Möglichkeit sagen, wie lange Sie warten müssen, bis Sie mit Ihrer Aussage an die Reihe kommen;
  • nach Möglichkeit eine Erklärung des Vertreters der Staatsanwaltschaft zu erhalten, wenn sich das Verfahren an dem betreffenden Tag verzögert, und Auskunft darüber, wie lange Sie voraussichtlich warten müssen;
  • sich in einem von dem Beschuldigten und seinen Angehörigen und Freunden getrennten Wartebereich aufzuhalten; das Gericht wird dies ermöglichen, soweit es machbar ist;
  • Sondermaßnahmen in Anspruch zu nehmen, die das Gericht für Sie angeordnet hat;
  • eine Kontaktstelle bei Gericht genannt zu bekommen, damit Sie in Erfahrung bringen können, was während der Verhandlung geschieht.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

In Teil 5 der Zivilprozessordnung ist geregelt, wem Einsicht in die Gerichtsakten gewährt wird. Am ehesten dürften hier die Artikel 5.4C und 5.4D zur Anwendung kommen. Sie finden sie Link öffnet neues Fensterhier.

Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Opfer einer Straftat können keine Rechtsmittel gegen die Verurteilung oder das Strafmaß des Täters einlegen.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Nach dem Gerichtsverfahren haben Sie Anspruch auf:

  • die Ihnen auf Beschluss der Staatsanwaltschaft zustehende Erstattung Ihrer Ausgaben als Zeuge vor Gericht; und zwar spätestens zehn Tage nach Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformulars bei der Staatsanwaltschaft;
  • Benachrichtigung über das Ergebnis des Verfahrens mit einer kurzen Zusammenfassung der Urteilsbegründung, soweit sie verfügbar ist. Die Zeugenkontaktstelle (Witness Care Unit) übermittelt diese Informationen innerhalb eines Arbeitstages, nachdem sie ihr vom Gericht zugegangen sind;
  • gegebenenfalls Vermittlung an eine Opferhilfe durch die Zeugenkontaktstelle, soweit verfügbar.

(i) Wenn beim Crown Court ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Magistrates’ Court eingelegt wird,

haben Sie Anspruch darauf, dass die Zeugenkontaktstelle innerhalb eines Arbeitstages nach der Benachrichtigung durch das Gericht folgende Informationen an Sie weitergibt:

  • vorgelegte Rechtsmittelschriften;
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Anhörungen;
  • das Ergebnis der Berufungsverhandlung einschließlich Änderungen am ursprünglichen Strafmaß.

Außerdem haben Sie Anspruch darauf:

  • sich in einem von dem Rechtsmittelführer und seiner Familie und Freunde getrennten Wartebereich im Gericht aufhalten zu können. Das Gericht wird dies soweit möglich einrichten;
  • dass Ihnen eine Kontaktstelle beim Crown Court genannt wird;
  • über eine Opferhilfe informiert zu werden, soweit sie in Betracht kommt und zur Verfügung steht.

(ii) Wenn gegen ein Urteil beim Court of Appeal (Berufungsgericht) oder in einer Strafsache beim Supreme Court (Obersten Gerichtshof) ein Rechtsmittel eingelegt wird,

haben Sie Anspruch darauf:

  • innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem die Zeugenkontaktstelle vom Gericht in Kenntnis gesetzt wurde, über einen Antrag des Rechtsmittelführers informiert zu werden. Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens sind, wiederholt angegriffen werden oder schutzbedürftig sind oder eingeschüchtert werden, müssen Sie innerhalb eines Arbeitstages informiert werden;
  • über Datum, Ort und Ergebnis aller Anhörungen von der Zeugenkontaktstelle innerhalb eines Arbeitstages, nachdem sie die Angaben vom Gericht erhalten hat, informiert zu werden;
  • von der Zeugenkontaktstelle innerhalb eines Arbeitstages nach der Mitteilung durch das Gericht informiert zu werden, dass der Rechtsmittelführer gegen Kaution vorläufig entlassen werden soll oder dass sich die Kautionsbedingungen geändert haben;
  • von der Zeugenkontaktstelle über alle Änderungen der Gerichtstermine innerhalb eines Arbeitstages nach Bekanntgabe durch das Gericht informiert zu werden;
  • dass Ihnen Ihre Zeugenkontaktstelle eine Kontaktadresse der Geschäftsstelle der Abteilung Strafsachen des Berufungsgerichts (Criminal Appeal Office) oder des Supreme Court nennt;
  • das Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens innerhalb von fünf Arbeitstagen von der Zeugenkontaktstelle zu erfahren, nachdem diese vom Gericht informiert wurde. Das gilt auch für sämtliche Änderungen des zuvor verhängten Urteils. Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens sind, wiederholt angegriffen werden oder schutzbedürftig sind oder eingeschüchtert werden, haben Sie Anspruch darauf, diese Informationen innerhalb eines Arbeitstages zu erhalten;
  • sich in einem von dem Rechtsmittelführer und seiner Familie und Freunde getrennten Wartebereich im Gericht aufhalten zu können. Das Gericht wird dies soweit möglich einrichten. Es kommt nur selten vor, dass der Rechtsmittelführer vor dem Supreme Court anwesend ist. Falls er anwesend ist und Sie nicht im Gerichtssaal sitzen möchten, werden besondere Vorkehrungen für Sie getroffen;
  • in der Geschäftsstelle der Abteilung Strafsachen des Berufungsgerichts (Criminal Appeal Office) oder des Supreme Court nach der Veröffentlichung des Gerichtsurteils eine Kopie zu verlangen.

Wenn Sie einen engen Angehörigen verloren haben, haben Sie als Hinterbliebener nach Zulassung eines Rechtsmittels Anspruch auf ein Treffen mit einem Vertreter der Staatsanwaltschaft, um sich die Art des Rechtsmittels und den Ablauf des Gerichtsverfahrens erläutern zu lassen.

Kommission zur Überprüfung von Strafsachen

Bei Eingang eines Antrags von einem Straftäter prüft die Kommission (Criminal Cases Review Commission) die gegen den Straftäter verhängten Urteile und Strafen. Die Kommission kann erneute Rechtsmittel gegen ein Urteil zulassen, wenn neue Informationen oder Argumente vorliegen, die dazu führen könnten, dass das Urteil möglicherweise nicht mehr begründet oder das Strafmaß zu hoch ist. Jedes Jahr gehen bei der Kommission etwa 1000 Anträge von verurteilten Personen ein. Davon werden 30 bis 40 Fälle an das Gericht zurückverwiesen. Bei der Überprüfung eines Falls bewertet die Kommission die möglichen Folgen für Sie und entscheidet, ob Sie informiert werden sollten. Die Kommission dokumentiert die Gründe ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Kontaktaufnahme mit Ihnen und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber.

  • Sie haben das Recht, von der Kommission informiert zu werden, wenn damit zu rechnen ist, dass Sie von einer Überprüfung betroffen sein könnten.
  • Wenn die Kommission entscheidet, dass es angebracht wäre, im Verlauf der Überprüfung Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, werden Sie über den Antrag und die Prüfung des Falls informiert. Nach der Überprüfung entscheidet die Kommission, ob das Urteil an das Gericht zurückverwiesen werden soll, und Sie werden darüber informiert, es sei denn, Sie haben ausdrücklich angegeben, dass Sie nicht informiert werden wollen.
  • Wenn die Kommission es nicht für angebracht hält, Sie im Verlauf der Überprüfung zu kontaktieren, danach aber entscheidet, das Urteil an das Gericht zurückzuverweisen, werden Sie vermutlich informiert.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

  • Sie können sich auch nach Abschluss der Ermittlungen und des Verfahrens jederzeit an eine Opferhilfe wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat angezeigt haben.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

  • Sie haben Anspruch darauf, von der Zeugenkontaktstelle innerhalb eines Arbeitstages, nachdem diese vom Gericht unterrichtet wurde, darüber informiert zu werden, welche Strafe gegen den Angeklagten (sofern er verurteilt wurde) verhängt wurde. Dazu gehört auch eine kurze Erläuterung der Bedeutung und der Auswirkungen der verhängten Strafe.
  • Sie haben das Recht, an einen Vertreter der Staatsanwaltschaft vermittelt zu werden, der Ihre Fragen zur Strafe beantworten wird, die die Zeugenkontaktstelle nicht beantworten kann.
  • Darüber hinaus haben Sie als Hinterbliebener, der einen nahen Angehörigen verloren hat, gegebenenfalls Anspruch darauf, dass Ihnen ein Vertreter der Staatsanwaltschaft das Urteil erläutert. Dies geschieht in der Regel im Gericht.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Opferkontaktregelung (Victim Contact Scheme) der Bewährungshilfe (National Probation Service) wird Opfern von Gewalt- und Sexualverbrechen angeboten, wenn der Straftäter zu einer Strafe von mindestens 12 Monaten verurteilt worden ist. Im Rahmen der Opferkontaktregelung soll eine Kontaktperson (Victim Liaison Officer) dem Opfer mit Informationen und Beratung über das Strafverfahren zur Seite stehen. Dazu gehört, dass das Opfer nach Ermessen der Bewährungshilfe über die wichtigsten Etappen der Strafverbüßung - wie die Verlegung des Täters in den offenen Vollzug oder seine Entlassung - informiert wird und dass Bedingungen in Bezug auf das Opfer vorgetragen werden, die bei der bedingten Entlassung des Straftäters eine Rolle spielen können.

Wenn Sie Opfer eines Gewalt- oder Sexualstraftäters[1] sind, der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt oder nach Maßgabe des Mental Health Act von 1983 in einer Klinik untergebracht wurde, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Zeugenkontaktstelle Sie über die Opferkontaktregelung und darüber informiert, dass Ihre Daten innerhalb von 20 Arbeitstagen automatisch an die Bewährungshilfe weitergeleitet werden, sofern Sie der Weitergabe nicht widersprochen haben.

Im Rahmen der Opferkontaktregelung sind Sie berechtigt:

  • zu entscheiden, ob Sie über wichtige Etappen der Strafverbüßung des Täters informiert werden wollen;
  • eine Kontaktperson bei der Bewährungshilfe zu erhalten, es sei denn, Sie sind Opfer eines Straftäters geworden, der als Patient keinen besonderen Beschränkungen unterliegt (siehe unten);
  • informiert zu werden und der Bewährungshilfe Ihre Bedingungen aus Sicht des Opfers vorzutragen, die im Falle einer bedingten Entlassung des Täters oder seiner Entlassung zu berücksichtigen sind. Beispielsweise könnte dem Straftäter untersagt werden, Kontakt zu Ihnen oder Ihrer Familie aufzunehmen;
  • von der Bewährungshilfe über alle Auflagen informiert zu werden, die für einen Straftäter nach seiner Entlassung in Bezug auf Sie oder Ihre Familie gelten;
  • zu erfahren, wann diese Auflagen enden;
  • sonstige Informationen zu erhalten, die die Bewährungshilfe in dieser Sache für angebracht hält, u. a. über wichtige Etappen der Strafverbüßung oder die Behandlung eines Patienten in einer geschlossenen oder offenen psychiatrischen Klinik.

Auch als Hinterbliebener des Opfers eines Straftäters, der

wegen eines Gewalt- oder Sexualverbrechens zu einer Haftstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt wurde oder in einer geschlossenen Klinik zur Behandlung untergebracht ist, können Sie die Opferkontaktregelung in Anspruch nehmen. Wenn Sie nicht zu den nächsten Angehörigen des Opfers gehören, liegt die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Regelung im Ermessen der Bewährungshilfe.

Wenn Sie Elternteil oder Vormund oder Betreuer eines Opfers unter 18 Jahren, eines schutzbedürftigen Erwachsenen oder einer Person sind, die auf andere Weise nicht in der Lage ist, die Opferkontaktregelung in Anspruch zu nehmen, können Sie dies im Namen der betreffenden Person tun. Ein Elternteil, Vormund oder Betreuer wird jedoch nicht dazu aufgefordert, wenn davon ausgegangen wird, dass dies nicht im Interesse des Opfers ist.

Maßnahmen zum Schutz des Opfers bei Flucht des Straftäters

Sollte tatsächlich ein Täter aus dem Gewahrsam fliehen, werden Sie von der Polizei informiert. Sobald die Polizei Kenntnis von der Flucht hat oder von der Haftanstalt, dem Youth Offending Team, der Klinik oder der Abschiebeeinrichtung benachrichtigt wurde, werden Sie nach Möglichkeit über die Flucht und über die zu Ihrem Schutz getroffenen Maßnahmen informiert, falls ein erhebliches Risiko besteht, dass der Täter Ihnen erneut Schaden zufügen könnte.

[1] Gemäß ยง 45 Absatz 2 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Wenn Sie die Opferkontaktregelung in Anspruch nehmen und der Bewährungsausschuss (Parole Board) die Entlassung des Straftäters oder seine Entlassung in den offenen Vollzug prüft, sind Sie berechtigt:

  • von der Bewährungshilfe (National Probation Service) informiert zu werden, sobald eine Anhörung vor dem Bewährungsausschuss (Parole Board) stattfindet;
  • sich vor dem Bewährungsausschuss zu den Bewährungsauflagen (siehe Glossar) zu äußern;
  • eine Erklärung zu erhalten, wenn eine von Ihnen verlangte Auflage nicht in die Bedingungen der Entlassung aufgenommen wird;
  • von Ihrer Kontaktperson über die Opfererklärung (Victim Personal Statement, VPS) und über die Verwendung dieser Erklärung durch den Bewährungsausschuss informiert zu werden;
  • eine Opfererklärung abzugeben, die an den Bewährungsausschuss übermittelt wird;
  • um die Teilnahme an einer mündlichen Anhörung des Bewährungsausschusses zu ersuchen, auf der Sie Ihre Opfererklärung vortragen können, sofern der Ausschuss eine mündliche Anhörung für angebracht hält.
Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

4 - Entschädigung

Wie kann ich gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Adhäsionsverfahren)

Criminal Injuries Compensation Scheme 2012

Die Entschädigungsregelung für Opfer von Gewalttaten (Criminal Injuries Compensation Scheme) ist eine staatlich finanzierte Regelung zur Entschädigung unschuldiger Opfer von Gewalttaten in Großbritannien. Die dafür zuständige Behörde (Criminal Injuries Compensation Authority) verwaltet die Regelung und entscheidet über alle Ansprüche. Nicht jeder Anspruch auf Entschädigung wird positiv beschieden. Dafür muss der Antragsteller die Anforderungen nach Maßgabe der Regelung erfüllen.

Einen Leitfaden zur Entschädigungsregelung finden Sie Link öffnet neues Fensterhier

Einen Antrag können Sie Link öffnet neues Fensterhier stellen.

Gerichtlich angeordnete Entschädigung

Magistrates' Courts können pro Anklage eine Entschädigungszahlung bis zu 5000 Pfund anordnen. Der Crown Court ist nicht an einen Höchstbetrag gebunden, muss jedoch die finanziellen Verhältnisse des Täters berücksichtigen.

Das Gericht muss eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung aller Beweise und Aussagen von Anklage und Verteidigung festlegen.

Die Gerichte messen der Entschädigungsanordnung große Bedeutung bei. Wird keine entsprechende Anordnung erlassen, muss dies begründet werden.

Weitere Informationen zu Entschädigungsanordnungen des Crown Court finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Privatklage

Ob Sie eine Privatklage anstrengen wollen, bleibt Ihnen als Opfer überlassen. Ihre Klage kann sich auf andere Entschädigungsansprüche auswirken. Am besten nehmen Sie eine Rechtsberatung in Anspruch.

Wie Sie eine Privatklage anstrengen können, erfahren Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Das Gericht hat den Täter dazu verurteilt, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Die Vollstreckung einer Entschädigungsanordnung ist Sache der Gerichte.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Nein, in England und Wales ist keine Vorauszahlung auf eine gerichtlich angeordnete Entschädigung möglich.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Möglicherweise steht Ihnen aufgrund der Entschädigungsregelung für Opfer von Gewalttaten eine Entschädigung zu; weitere Informationen finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Nach der Entschädigungsregelung für Opfer von Gewalttaten können Sie auch dann einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn der Täter unbekannt ist oder nicht verurteilt wurde. Weitere Informationen finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass Sie die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllen, die endgültige Entscheidung aber noch aussteht, wird sie möglicherweise eine Abschlagszahlung leisten. Eine endgültige Entscheidung wird die zuständige Behörde vermutlich erst dann treffen, wenn die Langzeitfolgen Ihrer Verletzung feststehen.

Weitere Informationen finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.
Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

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5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Der Opferinformationsdienst (Victims‘ Information Service) bietet Informationen über die in Ihrer Nähe befindlichen Unterstützungsdienste, Möglichkeiten der Restorative Justice, das Strafjustizsystem sowie den Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten (Victims‘ Code) und der Zeugen-Charta (Witness Charter): Link öffnet neues FensterVictims’ Information Service.

Das Justizministerium gewährt Zuschüsse für die Unterstützung von Dienstleistungen für Opfer. Außerdem erhalten die Polizeibeauftragten (Police and Crime Commissioners) Zuschüsse für die örtliche Vermittlung/Bereitstellung psychologischer Unterstützung und praktischer Hilfe für Opfer von Straftaten gemäß ยง 143 des Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act von 2014.

Auf lokaler Ebene finanzierte Dienste finden Sie auf den Websites der zuständigen Polizeibeauftragten (Police and Crime Commissioners). Den jeweiligen Polizeibeauftragten finden SieLink öffnet neues Fensterhier.

Informationen zum nächstgelegenen Beratungszentrum für Opfer von Sexualstraftaten (Sexual Assault Referral Centre) erhalten Sie über das BeratungstelefonLink öffnet neues FensterNHS 111 non-emergency service, Ihren Hausarzt, die Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses (Accident & Emergency, A&E) oder die Website des Nationalen Gesundheitsdiensts Link öffnet neues FensterNHS Choices.Link öffnet neues Fensterhttps://www.nhs.uk/Service-Search/Rape-and-sexual-assault-referral-centres/LocationSearch/364

Hotline der Opferhilfe

Der Opferinformationsdienst hat folgende Rufnummer: +44 808 168 9293.

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja.

Welche Art von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Die Polizei muss Sie darüber informieren, wo und wie Sie Beratung oder Unterstützung, ärztliche Hilfe und fachliche (z. B. psychologische) Unterstützung bekommen und wo Sie alternative Unterbringungsmöglichkeiten finden.

NachLink öffnet neues FensterTeil 7 des Housing Act von 1996 müssen die örtlichen Wohnungsämter Einzelpersonen und Familien, die wohnungslos sind und Hilfe benötigen, unterstützen.

Der Nationale Gesundheitsdienst (NHS) bietet Unterstützung für:

Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?

Viele Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen bieten Opfern von Verbrechen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Hilfe, Unterstützung und Beratung sowie andere allgemeine und fachspezifische Dienste.

Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

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