Sie erhalten ab Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei Informationen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Rechte richtig auszuüben. Sie erhalten insbesondere Informationen über:
Ihnen werden die gleichen Rechte garantiert, die Bürger der Tschechischen Republik und Personen haben, die in der Tschechischen Republik ansässig sind. Wenn Sie angeben, kein Tschechisch zu sprechen, werden Sie in einer Ihnen verständlichen Sprache über Ihre Rechte aufgeklärt oder in der Amtssprache des Staates, dessen Bürger Sie sind.
Wenn Sie bei der Polizei Anzeige erstatten, müssen Sie alle oben aufgeführten Informationen erhalten, die Ihnen bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei erteilt werden müssen.
Wenn Sie beim Staatsanwalt Strafanzeige erstatten, müssen Ihnen immer folgende Informationen erteilt werden:
Wenn Sie kein Tschechisch sprechen, können Sie beim Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden Ihre Muttersprache verwenden oder eine Sprache, von der Sie angegeben haben, dass Sie sie sprechen.
Wenn möglich erhalten Sie auf Anfrage die Übersetzung der endgültigen Entscheidung, mit der das Verfahren beendet wird. Insoweit, als dies für die Ausübung Ihrer Rechte in dem Verfahren erforderlich ist, kann für Sie auch eine Übersetzung anderer Dokumente bereitgestellt werden, wenn Sie einen begründeten Antrag stellen.
Die Behörden sind dazu verpflichtet, Opfer auf eine verständliche Weise zu informieren und dabei ihr Alter, ihre geistige und volitionale Entwicklung, ihre Lese- und Schreibfertigkeiten und ihre Gesundheit einschließlich ihrer psychischen Verfassung zu berücksichtigen. Wenn möglich müssen speziell geschulte Personen die Gespräche mit Kindern und Menschen mit Behinderung führen.
Verschiedene Einrichtungen bieten Opfern Unterstützung. Zu diesen gehören die staatlichen Zentren des Bewährungs- und Mediationsdienstes sowie private Einrichtungen, die vom Justizministerium für die Bereitstellung von rechtlichen Informationen und/oder Wiedergutmachungsprogrammen zugelassen wurden, sowie Einrichtungen, die durch das Gesetz über soziale Dienste bevollmächtigt sind, psychologische und soziale Beratungsdienste anzubieten. Einige Rechtsanwälte bieten Opfern rechtlichen Beistand. Diese Einrichtungen sind im Register der Anbieter von Opferhilfe eingetragen, das vom Justizministerium unterhalten wird und das über die Website des Justizministeriums unter https://www.justice.cz/ abgerufen werden kann.
Ja, Sie werden bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei automatisch über Opferhilfe informiert. Sie erhalten die Kontaktdaten der Behörden, die Hilfe bieten.
Im Allgemeinen dürfen Strafverfolgungsbehörden keine Informationen veröffentlichen, die nicht direkt mit einer kriminellen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Im Ermittlungsverfahren dürfen keine Informationen offengelegt werden, die dazu führen, dass Ihre Identität bekannt wird. Die Privatsphäre von Menschen unter 18 Jahren wird besonders geschützt. Wenn Sie darum bitten, werden Informationen über Ihr Privatleben (Ihre Adresse und Lieferanschrift, Ihr Arbeitsplatz oder Geschäftssitz und Ihre persönliche und familiäre Situation sowie Ihre Besitzverhältnisse) auf eine solche Weise aufbewahrt, dass nur Strafverfolgungsbehörden, Polizeibeamte und mit dem Fall befasste Mitarbeiter des Bewährungs- und Mediationsdienstes auf diese zugreifen können. Diese Informationen dürfen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies für den Zweck des Strafverfahrens erforderlich ist oder damit die Person, gegen die das Strafverfahren geführt wird, ihr Verteidigungsrecht ordnungsgemäß ausüben kann.
Nein, professionelle Hilfe ist bereits vor Beginn des Strafverfahrens verfügbar. Wenn es erforderlich und sinnvoll ist, können Sie bereits professionelle Hilfe erhalten, bevor die Straftat angezeigt wurde.
Für den Schutz von Opfern gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Die Polizei kann Ihnen „kurzfristigen Schutz“ gewähren, wenn Sie der Gefahr einer Körperverletzung oder einer anderen ernsthaften Bedrohung ausgesetzt sind. Dazu können physischer Schutz, ein Wechsel des Wohnorts und beratende oder vorbeugende Maßnahmen gehören. Wenn Gefahr für Ihr Leben oder Ihre Gesundheit besteht, kann die Polizei auch anordnen, dass die beschuldigte Person für die Dauer von zehn Tagen den Haushalt verlässt, in dem Sie zusammen leben, und sich nicht in Ihrer Nähe aufhält.
Besteht Gefahr für die Sicherheit des Opfers, ergreift die Polizei Maßnahmen, um dessen Sicherheit zu gewährleisten. Diese Verpflichtung gilt auch für Gefängnisbedienstete, Angehörige der Militärpolizei und der kommunalen Polizei.
In ernsteren Situationen steht Ihnen unter bestimmten Umständen ein besonderer Schutz zu, der für Zeugen und andere Personen bereitgestellt wird, die im Zusammenhang mit Strafverfahren wahrscheinlich der Gefahr einer Körperverletzung oder einer anderen ernsthaften Bedrohung ausgesetzt sind. Zu einem solchen Schutz zählen der persönliche Schutz, ein Wohnortwechsel, Hilfe bei der sozialen Eingliederung in der neuen Umgebung, das Verbergen der wahren Identität usw. Dies ist eine sehr schwerwiegende Maßnahme, die nur im Notfall ergriffen werden sollte.
Gerichte oder Staatsanwälte können im Strafverfahren Schutz in Form von Sicherheitsmaßnahmen bereitstellen. So kann der beschuldigten Person beispielsweise verboten werden, Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen oder den gemeinsamen Haushalt zu betreten, in dem das Opfer lebt. Das Gericht kann ähnliche Sicherheitsmaßnahmen auch im Zivilverfahren ergreifen. Die beschuldigte Person kann inhaftiert werden, wenn dies für Ihren Schutz als Opfer oder geschädigte Partei erforderlich ist und es Grund zur Annahme gibt, dass die beschuldigte Person die Straftat erneut verüben oder diese vollenden wird, oder dass sie eine Straftat verüben wird, die sie vorbereitet oder angedroht hat.
Darüber hinaus können Sie verlangen, dass in dem Strafverfahren Schritte unternommen werden, um Ihren Kontakt mit dem mutmaßlichen Täter zu verhindern.
Wenn Sie es beantragen, haben Sie das Recht, über die Entlassung oder Flucht der beschuldigten Person aus der Untersuchungshaft, dem Gefängnis oder dem Sicherheitsgewahrsam informiert zu werden oder ähnliche Informationen zu erhalten.
Als Zeuge können Sie unter bestimmten Umständen anonym aussagen.
Eine Justizbehörde kann für Ihren Schutz auch eine Europäische Schutzanordnung erlassen.
Schutz wird von den oben genannten Behörden geboten, insbesondere von der Polizei und den Gerichten durch ihre Entscheidungen.
Die Situation wird stets von den Strafverfolgungsbehörden bewertet. Sehen sie Gefahr, ergreifen sie die erforderlichen Maßnahmen.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen immer so handeln, dass sie einen weiteren Schaden als Folge der Straftat oder Sekundärschäden verhindern.
Wenn eine Strafverfolgungsbehörde Ihre Rechte verletzt hat oder Sie diese nicht vollständig ausüben konnten, haben Sie das Recht, einen Rechtsbehelf einzulegen. Sie haben insbesondere das Recht, eine Überprüfung des Verhaltens der Polizeibehörde zu verlangen oder einen Prozess auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens anzustrengen, den die Behörde bei der Ausübung ihrer Befugnisse verursacht hat.
Zu besonders schutzbedürftigen Opfern zählen Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung sowie die Opfer bestimmter Straftaten wie Menschenhandel, terroristische Anschläge, sexuelle Straftaten gegen die Menschenwürde oder bestimmte Gewaltverbrechen. Besonders schutzbedürftige Opfer können natürlich von allen oben genannten Schutzmöglichkeiten Gebrauch machen, und häufig ist die zuständige Behörde im Prinzip dazu gezwungen, dem Antrag einer besonders schutzbedürftigen Person stattzugeben. Besonders schutzbedürftige Opfer haben generell mehr Rechte; dies gilt jedoch nicht direkt für den Schutz der Opfer, der stärker davon abhängt, ob das Opfer der Gefahr einer Körperverletzung oder einer anderen ernsthaften Bedrohung ausgesetzt ist.
Ja, als Kind (eine Person, die jünger als 18 Jahre ist), sind Sie ein besonders schutzbedürftiges Opfer und haben besondere Rechte. Zu diesen gehören das Recht auf kostenfreien Rechtsbeistand in Strafverfahren, das Recht, dass die Befragungen auf besonders einfühlsame Weise von einer geschulten Person geführt werden und ihre Wiederholung beschränkt wird, das Recht, einen unmittelbaren Sichtkontakt mit dem Täter zu vermeiden, sowie das Recht, Ausnahmen von einigen anderen Rechten aller Opfer einzuschränken.
Wenn Sie einen Schaden erleiden, weil ein Familienangehöriger infolge einer Straftat ums Leben gekommen ist, gelten Sie selbst als Opfer und Ihnen stehen die Rechte zu, die mit dem Status eines Opfers einhergehen.
In diesem Fall werden Sie nicht als Opfer angesehen. Sie können jedoch die Person des Vertrauens des Opfers werden, wenn das Opfer Sie dazu bestimmt. Das Opfer hat das Recht, bei Strafverfahren und beim Abgeben von Erklärungen von einer Person seines Vertrauens begleitet zu werden. Eine Person des Vertrauens darf nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden.
Ja. Der Bewährungs- und Mediationsdienst, einer der Anbieter von Opferhilfe, bietet Mediationsleistungen an. Die Mediation ist frei und basiert auf der Einwilligung beider Parteien, d. h. des Opfers und des Täters. Eine Mediation wird von einem Experten für Konfliktlösung geleitet, der eine freundliche und ausgewogene Haltung gegenüber beiden Parteien vertritt und hilft, eine Lösung zu finden. Der Bewährungs- und Mediationsdienst ist eine staatliche Stelle, deren Aufgabe es unter anderem ist, eine wirksame und sozial vorteilhafte Lösung für Konflikte zu finden, die auf einer Straftat beruhen. Als solches ist dieser Dienst auch dazu in der Lage, die Sicherheit des Opfers während der Mediationsverhandlungen sicherzustellen.
Die wichtigsten Bestimmungen sind in dem Gesetz Nr. 45/2013 über die Opfer von Straftaten niedergelegt. An Arbeitstagen kann die Gesetzessammlung bei jeder kommunalen und regionalen Behörde eingesehen werden (auch im Prager Rathaus). Wie andere Rechtsvorschriften steht dieses Gesetz auch online über das Portal der öffentlichen Verwaltung oder die Website des Innenministeriums zur Verfügung.
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