Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Sie könnten gegen ein in erster Instanz ergangenes Urteil keine Rechtsmittel einlegen. Dieses Recht ist der Generalstaatsanwaltschaft vorbehalten.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Ihr Rechtsanwalt kann die Verurteilung nutzen, wenn Sie den Täter auf Schadenersatz verklagen.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

Sie haben nach der Gerichtsverhandlung für einen angemessenen Zeitraum (Ihren Bedürfnissen zu diesem Zeitpunkt entsprechend) Anspruch auf Unterstützung und/oder Schutz.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Auf Antrag werden Sie von der Polizei über die Verurteilung des Täters in Kenntnis gesetzt.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Auf Antrag werden Sie informiert,

(a) wenn die Person, die aufgrund der Sie betreffenden Straftat in Gewahrsam genommen, strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurde, entlassen wurde oder geflohen ist;

(b) wenn im Falle der Entlassung oder Flucht der Person, die aufgrund der Sie betreffenden Straftat in Gewahrsam genommen, strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurde, Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergriffen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen zurückgehalten werden können, wenn für den Täter eine potenzielle oder festgestellte Gefährdung besteht.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Sie haben kein Recht darauf, bei der Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen zu werden.

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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