Sie können bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Die Polizei untersucht Ihren Fall, sobald Sie offiziell Anzeige erstatten und eine schriftliche Aussage abgeben.
Sie können den Polizei-/Ermittlungsbeamten, der für Ihren Fall zuständig ist, um Informationen zu den Ermittlungsfortschritten bitten. Sobald der Fall an das Gericht verwiesen wird, erhalten Sie von dem Beamten der Rechtsabteilung, der bei Gericht für Ihren Fall zuständig ist, Informationen zum Verlauf des Verfahrens.
Gemäß dem Prozesskostenhilfegesetz haben Sie bei Verfahren, die bestimmte Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand haben, Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Mit „Verfahren, die bestimmte Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand haben“, sind folgende Verfahren gemeint:
(a) Vor einem Gericht anhängige Zivilverfahren (in jeder Phase), in denen die Republik Zypern aufgrund bestimmter Menschenrechtsverletzungen, die einer Person zugefügt wurden, auf Schadenersatz verklagt wurde,
(b) Strafverfahren, die von einer beliebigen Person angestrengt wurden und die bestimmte Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand haben.
Die im genannten Gesetz vorgesehene Prozesskostenhilfe deckt folgende Leistungen ab:
(a) Bei gegen die Republik Zypern eingeleiteten Zivilverfahren oder bei Strafverfahren Beratungs-, Unterstützungs- und Vertretungsleistungen und
(b) bei gegen die Republik Zypern eingeleiteten Zivilverfahren ausschließlich Beratungsleistungen.
Die durch das genannte Gesetz geschützten Menschenrechte werden durch folgende Rechtsvorschriften garantiert:
(a) Kapitel II der Verfassung der Republik Zypern
(b) Gesetz zur Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (1962)
(c) Gesetze zur Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1967–1995)
(d) Gesetz zur Ratifizierung der internationalen Pakte (über wirtschaftliche, soziale und kulturelle sowie bürgerliche und politische Rechte) (1969)
(e) Gesetz zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (1989)
(f) Gesetze zur Ratifizierung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1990 und 1993)
(g) Gesetz zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1985)
(h) Gesetz zur Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (1990)
Folgende Personen haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe:
Des Weiteren hat jedes Kind, das Opfer einer Straftat im Sinne des Gesetzes über Prävention und Kontrolle von sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie ist, unabhängig davon, ob es zu Ermittlungs-, Strafverfolgungs- oder Zwecken des Gerichtsverfahrens mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten möchte, in jeder Phase des Verfahrens direkten Zugang zu kostenfreier Beratung nach dem Rechtsanwaltsgesetz sowie – unabhängig von den Bestimmungen des Prozesskostenhilfegesetzes – Anspruch auf Prozesskostenhilfe, falls ihm die nötigen Mittel fehlen.
Wenn das minderjährige Opfer ein Recht auf Vertretung hat, hat es die Möglichkeit, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Zudem kann ihm ein gesetzlicher Vertreter zugeteilt werden, der in Verfahren, in denen ein Interessenkonflikt zwischen dem minderjährigen Opfer und den Trägern der elterlichen Verantwortung besteht oder bestehen könnte, im Namen des Kindes handelt.
Des Weiteren hat jede Person, die Opfer einer Straftat im Sinne des Gesetzes über Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung und über Opferschutz ist, unabhängig davon, ob sie zu Ermittlungs-, Strafverfolgungs- oder Zwecken des Gerichtsverfahrens mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten möchte, direkten Zugang zu kostenfreier Beratung nach dem Rechtsanwaltsgesetz sowie – im Einklang mit den Bestimmungen des Prozesskostenhilfegesetzes – Anspruch auf Prozesskostenhilfe, falls ihr die nötigen Mittel fehlen.
Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe müssen Sie vor dem Gericht, an dem Ihr Fall verhandelt wird, einen schriftlichen Antrag stellen. Das Gericht kann auf folgender Grundlage einen Bescheid über Prozesskostenhilfe erlassen:
(a) Sozio-ökonomischer Bericht des Fürsorgeamts über Ihre finanzielle Situation und die Ihrer Familie, Ihr regelmäßiges Einkommen oder sonstiges Einkommen aus Ihrer Beschäftigung oder anderen Quellen, Ihre üblichen Lebenshaltungskosten und die Ihrer Familie sowie etwaige andere Verbindlichkeiten oder Bedürfnisse, die Sie haben;
(b) Schwere der Lage oder andere Umstände, um festzustellen, ob es im Interesse der Rechtspflege liegt, Ihnen zur Vorbereitung und Abwicklung Ihres Falls Prozesskostenhilfe zu gewähren.
Die Empfänger der Prozesskostenhilfe sind per Gesetz berechtigt, unter denjenigen Rechtsanwälten, die diese Art von Leistungen anbieten, einen Rechtsbeistand auszuwählen. Falls der Empfänger keinen Anwalt seiner Wahl benennt, wählt das Gericht nach den einschlägigen Vorschriften aus einer von der zyprischen Rechtsanwaltsvereinigung erstellten Liste einen Rechtsbeistand aus.
Die Republik Zypern erstattet Ihnen alle Ausgaben, für die eine solche Erstattung per Gesetz vorgesehen ist. Informationen darüber, ob und zu welchen Bedingungen Sie eine Erstattung der Ausgaben beantragen können, erhalten Sie bei den bei der Polizei auf lokaler Ebene angesiedelten Staatsanwaltschaften.
Sie können von der Polizei eine Begründung verlangen, falls eine Ermittlung oder Strafverfolgung nicht fortgesetzt wurde oder eingestellt wird.
Sie können als Belastungszeuge an der Verhandlung teilnehmen und vor dem Gericht aussagen, an dem die Sache verhandelt wird.
Im Kontext von Strafverfahren ist Ihre Rolle auf die des Belastungszeugen festgelegt. Wenn Sie den Täter auf Schadenersatz verklagen, übernehmen Sie im entsprechenden Zivilverfahren die Rolle des Klägers.
Als Belastungszeuge sind Sie verpflichtet, vor dem Gericht auszusagen, an dem die Sache verhandelt wird. Wenn Sie eine Schadenersatzklage eingereicht haben, erhalten Sie von dem Rechtsanwalt, der Sie vor den Zivilgerichten vertritt, Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten.
In jedem Verfahren, in dem Sie als Belastungszeuge auftreten, können Sie die Aussage, die Sie vor der Polizei abgegeben haben, verlesen und sich zu eigen machen oder die Beweise vorlegen, die Sie der Polizei im Rahmen der Ermittlung zugänglich gemacht haben. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer ursprünglichen Erklärung oder den der Polizei zugänglich gemachten Beweisen eine Erklärung abgeben oder weitere Angaben machen möchten, sollten Sie mit dem Leiter der Rechtsabteilung, der Ihren Fall bei Gericht bearbeitet, Rücksprache halten.
Während der Gerichtsverhandlung informiert die Staatsanwaltschaft Sie darüber, wann und wie Anhörungen stattfinden und welche Vergehen dem Täter zur Last gelegt werden. Zudem können Sie beantragen, über das im Laufe des Verfahrens ergangene rechtskräftige Urteil in Kenntnis gesetzt zu werden.
Sie haben kein Recht auf Einsicht in die Gerichtsakten.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.