Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Sie können bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Die Polizei untersucht Ihren Fall, sobald Sie offiziell Anzeige erstatten und eine schriftliche Zeugenaussage abgeben.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Sie können den Polizei-/Ermittlungsbeamten, der für Ihren Fall zuständig ist, um Informationen zu den Ermittlungsfortschritten bitten. Sobald der Fall an das Gericht verwiesen wird, erhalten Sie von dem Beamten der Rechtsabteilung, der bei Gericht für Ihren Fall zuständig ist, Informationen zum Verlauf des Verfahrens.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Gemäß dem Prozesskostenhilfegesetz haben Sie bei Verfahren, die bestimmte Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand haben, Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Mit „Verfahren, die bestimmte Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand haben“, sind folgende Verfahren gemeint:

(a) Vor einem Gericht anhängige Zivilverfahren in jeder Phase, in denen die Republik Zypern aufgrund bestimmter Menschenrechtsverletzungen, die einer Person zugefügt wurden, auf Schadenersatz verklagt wurde,

(b) Strafverfahren, die von einer beliebigen Person angestrengt wurden und die bestimmte Menschenrechtsverletzungen zum Gegenstand haben.

Die im genannten Gesetz vorgesehene Prozesskostenhilfe deckt folgende Leistungen ab:

(a) Bei gegen die Republik Zypern eingeleiteten Zivilverfahren oder bei Strafverfahren Beratungs-, Unterstützungs- und Vertretungsleistungen und

(b) bei gegen die Republik Zypern eingeleiteten Zivilverfahren ausschließlich Beratungsleistungen.

Die durch das genannte Gesetz geschützten Menschenrechte werden durch folgende Rechtsvorschriften garantiert:

(a) Kapitel II der Verfassung der Republik Zypern

(b) Gesetz von 1962 zur Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention

(c) Gesetze 1967–1995 zur Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

(d) Gesetz von 1969 zur Ratifizierung der internationalen Pakte (über wirtschaftliche, soziale und kulturelle sowie bürgerliche und politische Rechte)

(e) Gesetz von 1989 zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

(f) Gesetze von 1990 und 1993 zur Ratifizierung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

(g) Gesetz von 1985 zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

(h) Gesetz von 1990 zur Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Folgende Personen haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe:

  • Personen, die Opfer von Menschenhandel sind, haben bei Schadenersatzverfahren vor einem Bezirksgericht Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung und über Opferschutz
  • Minderjährige, die Opfer von Menschenhandel sind, haben bei anhängigen Schadenersatzverfahren vor einem Bezirksgericht Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung und über Opferschutz
  • Minderjährige, die Opfer von Kontaktaufnahmen für sexuelle Zwecke, Kinderpornografie, sexueller Ausbeutung und/oder sexuellem Missbrauch sind, haben bei anhängigen Schadenersatzverfahren vor einem Bezirksgericht Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über Prävention und Kontrolle von sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie

Des Weiteren hat jedes Kind, das Opfer einer Straftat im Sinne des Gesetzes über Prävention und Kontrolle von sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie ist, unabhängig davon, ob es zu Ermittlungs-, Strafverfolgungs- oder Zwecken des Gerichtsverfahrens mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten möchte, in jeder Phase des Verfahrens direkten Zugang zu kostenfreier Beratung nach dem Rechtsanwaltsgesetz sowie – unabhängig von den Bestimmungen des Prozesskostenhilfegesetzes – Anspruch auf Prozesskostenhilfe, falls ihm die nötigen Mittel fehlen.

Wenn das minderjährige Opfer ein Recht auf Vertretung hat, hat es die Möglichkeit, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Zudem kann ihm ein gesetzlicher Vertreter zugeteilt werden, der in Verfahren, in denen ein Interessenkonflikt zwischen dem minderjährigen Opfer und den Trägern der elterlichen Verantwortung bestehen könnte, im Namen des Kindes handelt.

Des Weiteren hat jede Person, die Opfer einer Straftat im Sinne des Gesetzes über Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung und über Opferschutz ist, unabhängig davon, ob sie zu Ermittlungs-, Strafverfolgungs- oder Zwecken des Gerichtsverfahrens mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten möchte, direkten Zugang zu kostenfreier Beratung nach dem Rechtsanwaltsgesetz sowie – im Einklang mit den Bestimmungen des Prozesskostenhilfegesetzes – Anspruch auf Prozesskostenhilfe, falls ihr die nötigen Mittel fehlen.

Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe müssen Sie vor dem Gericht, an dem Ihr Fall verhandelt wird, einen schriftlichen Antrag stellen. Das Gericht kann auf folgender Grundlage einen Bescheid über Prozesskostenhilfe erlassen:

(a) Sozio-ökonomischer Bericht des Fürsorgeamts über Ihre finanzielle Situation und die Ihrer Familie, Ihr regelmäßiges Einkommen oder andere Einkommensarten wie z. B. Ihre Beschäftigung oder andere Quellen, Ihre üblichen Lebenshaltungskosten und die Ihrer Familie sowie etwaige andere Verbindlichkeiten oder Bedürfnisse, die Sie haben;

(b) Schwere der Lage oder andere Umstände, um festzustellen, ob es im Interesse der Rechtspflege liegt, Ihnen zur Vorbereitung und Abwicklung Ihres Falls Prozesskostenhilfe zu gewähren.

Die Empfänger der Prozesskostenhilfe sind per Gesetz berechtigt, unter denjenigen Rechtsanwälten, die diese Art von Leistungen anbieten, einen Rechtsbeistand auszuwählen. Falls der Empfänger keinen Anwalt seiner Wahl benennt, wählt das Gericht nach den einschlägigen Vorschriften aus einer von der zyprischen Rechtsanwaltsvereinigung erstellten Liste einen Rechtsbeistand aus.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Die Republik Zypern erstattet Ihnen alle Ausgaben, für die eine solche Erstattung per Gesetz vorgesehen ist. Informationen darüber, ob und zu welchen Bedingungen Sie eine Erstattung der Ausgaben beantragen können, erhalten Sie bei den bei der Polizei auf lokaler Ebene angesiedelten Staatsanwaltschaften.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Sie können von der Polizei eine Begründung verlangen, falls eine Ermittlung oder Strafverfolgung nicht fortgesetzt wurde oder eingestellt wird.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Sie können als Belastungszeuge an der Verhandlung teilnehmen und vor dem Gericht aussagen, an dem die Sache verhandelt wird.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Nebenkläger?

Im Kontext von Strafverfahren ist Ihre Rolle auf die des Belastungszeugen festgelegt. Wenn Sie den Täter auf Schadenersatz verklagen, übernehmen Sie im entsprechenden Zivilverfahren die Rolle des Klägers.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Als Belastungszeuge sind Sie verpflichtet, vor dem Gericht auszusagen, an dem die Sache verhandelt wird. Wenn Sie eine Schadenersatzklage eingereicht haben, erhalten Sie von dem Rechtsanwalt, der Sie vor den Zivilgerichten vertritt, Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

In jedem Verfahren, in dem Sie als Belastungszeuge auftreten, können Sie die Aussage, die Sie vor der Polizei abgegeben haben, verlesen und sich zu eigen machen oder die Beweise vorlegen, die Sie der Polizei im Rahmen der Ermittlung zugänglich gemacht haben. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer ursprünglichen Erklärung oder den der Polizei zugänglich gemachten Beweisen eine Erklärung abgeben oder weitere Angaben machen möchten, sollten Sie mit dem Leiter der Rechtsabteilung, der Ihren Fall bei Gericht bearbeitet, Rücksprache halten.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Während der Gerichtsverhandlung informiert die Staatsanwaltschaft Sie darüber, wann und wie Anhörungen stattfinden und welche Vergehen dem Täter zur Last gelegt werden. Zudem können Sie beantragen, über das im Laufe des Verfahrens ergangene rechtskräftige Urteil in Kenntnis gesetzt zu werden.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

Sie haben kein Recht auf Einsicht in die Gerichtsakten.

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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