Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Österreich

Inhalt bereitgestellt von
Österreich

Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Die Bundesministerin für Justiz hat gemäß § 66b Abs. 3 StPO bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, den in § 66b Abs. 1 StPO genannten Personen nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren. Diese Einrichtungen können über folgenden Link – nach Bundesländern sortiert – aufgerufen werden: Prozessbegleitungseinrichtungen

Hotline der Opferhilfe

Sozialministeriumservice: 0043 158831 und allgemeiner Opfernotruf: 0800 112 112 (erreichbar auch unter der Europäischen Opfernotrufnummer 116 006)

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Verbrechensopfer werden nach den Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes (VOG), BGBl. 288/1972 finanziell entschädigt.

Das Verfahren nach dem VOG ist für alle Antragsteller (österreichische und ausländische Staatsangehörige) gleich. Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren, in dem die Behörde den entscheidungsrelevanten Sachverhalt festzustellen und über die beantragten Hilfeleistungen zu entscheiden hat. Der Antragsteller hat am Verfahren mitzuwirken und die erforderlichen Informationen (u.a zur Feststellung des Schadens) zu erteilen.

Die Anträge nach dem VOG sind beim Sozialministeriumservice einzubringen, das über diese auch entscheidet.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?

Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung haben

  • Opfer eines Gewaltdeliktes, Sexualdeliktes oder einer gefährlichen Drohung oder Opfer, deren persönliche Abhängigkeit durch eine solche vorsätzlich begangene Straftat ausgenützt worden sein könnte;
  • Ehegatte/in, Lebensgefährte/in, Verwandte/r in gerader Linie, Bruder, Schwester oder sonstige Unterhaltsberechtigte einer Person, die durch eine Straftat getötet wurde, sowie andere Angehörige, die Zeuge/Zeugin der Tötung eines/r Verwandten wurden.
  • Opfer terroristischer Straftaten.
  • Opfer eines typischen „Hass-im-Netz“-Delikts. Dazu zählen beharrliche Verfolgung, fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems („Cybermobbing“) und Verhetzung. Ebenso fallen darunter Straftaten wie üble Nachrede, Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung, Beleidigung und Verleumdung, wenn bestimmte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tat im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen wurde.
  • Minderjährige, die Zeugen von Gewalt im sozialen Nahraum (Gewalt in der Familie, Gewalt an Kindern) waren.

Diesen Opfern ist auf ihr Verlangen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung der prozessualen Rechte der Opfer unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist. Die Beurteilung, ob Prozessbegleitung „erforderlich“ ist, obliegt den Prozessbegleitungseinrichtungen. Opfer eines Sexualdeliktes, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben in jedem Fall Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.

PSYCHOSOZIALE PROZESSBEGLEITUNG

Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung werden Opfer auf die seelischen Belastungen des Verfahrens vorbereitet, in der Aufarbeitung des Erlebten (Ängste, Verzweiflung, Trauer oder Wut) unterstützt und auch zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren begleitet.

JURISTISCHE PROZESSBEGLEITUNG

Die juristische Prozessbegleitung dient der Durchsetzung der Rechte, die einem Opfer im Strafverfahren zustehen und ist insbesondere dann sinnvoll und notwendig, wenn besondere Umstände befürchten lassen, dass die Rechte des Opfers im Verfahren nicht ausreichend respektiert werden. Sind dem Opfer durch die Tat Schmerzen oder Schäden entstanden, so kann der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin Schadenersatz z.B. in Form von Schmerzengeld für das Opfer einfordern (Privatbeteiligung).

Letzte Aktualisierung: 19/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.