Beschuldigte (Strafverfahren)

Nemecko

Autor obsahu
Nemecko

Die Staatsanwaltschaft schickt die Anklage an das Gericht und das Gericht entscheidet in einem Zwischenverfahren ob es das Hauptverfahren eröffnet, also eine Verhandlung durchführt, oder nicht.

Wenn das Gericht die Anklage zur Verhandlung zulässt, beginnt das Hauptverfahren mit einer Hauptverhandlung. Die Hauptverhandlung kann an einem oder an mehreren Tagen stattfinden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Anklage in einem beschleunigten Verfahren zu verhandeln, das besonderen Regeln unterliegt.

Wie läuft die Hauptverhandlung ab?

Zu Beginn wird festgestellt, wer anwesend ist (Staatsanwaltschaft, Sie und ggf. Ihr Verteidiger, Zeugen, Sachverständige). Danach müssen die Zeugen außerhalb des Gerichtssaals warten.

Sie werden zu Ihren persönlichen Daten befragt. Sie müssen Namen, Adresse, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Beruf angeben. Sie müssen nicht angeben, wie viel Sie verdienen.

Sodann wird die Anklage verlesen.

Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dies müssen Sie nicht tun, Sie können auch schweigen. Aus Ihrem Schweigen darf das Gericht keine für Sie nachteiligen Schlüsse ziehen. Anschließend werden die Beweise erhoben, d.h. Zeugen vernommen, Sachverständige gehört und/oder Urkunden verlesen.

Am Ende bewerten die Staatsanwaltschaft und – falls Sie einen solchen haben – Ihr Verteidiger nacheinander das Ergebnis der Beweisaufnahme und stellen Anträge auf Verurteilung oder Freispruch.

Sie haben das letzte Wort.

Das Gericht verkündet sein Urteil und begründet es.

Wo wird die Hauptverhandlung stattfinden?

Die Hauptverhandlung findet dort statt, wo die Staatsanwaltschaft die Anklage erhebt; hierzu gibt es gesetzliche Vorschriften. Häufig findet die Hauptverhandlung vor dem Gericht an dem Ort statt, an dem die Tat begangen wurde.

Ob die Hauptverhandlung vor dem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht durchgeführt wird, hängt davon ab, welche Strafe für die Tat zu erwarten ist. Ist als Strafe lediglich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten, so entscheidet ein Richter am Amtsgericht. Bei Straferwartung von Freiheitsstrafen über zwei bis vier Jahren entscheiden drei Richter am Amtsgericht in der Zusammensetzung von einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern (Schöffen). Bei Straferwartung über vier Jahren Freiheitsstrafe entscheidet das Landgericht mit zwei oder drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern. Für Staatsschutzsachen ist das Oberlandesgericht mit drei Berufsrichtern zuständig.

Ist die Hauptverhandlung öffentlich?

Die Hauptverhandlung ist öffentlich. Die Öffentlichkeit wird nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel zum Schutz von Zeugen, ausgeschlossen.

Kann die Anklage während der Hauptverhandlung abgeändert werden?

Die Vorwürfe der Anklage können durch einen Hinweis des Gerichts geringfügig abgeändert werden. Neue Vorwürfe können während der Hauptverhandlung nur durch eine Nachtragsanklage hinzukommen. Über eine solche Erweiterung der Anklagevorwürfe wird aber nur verhandelt, wenn Sie und das Gericht zustimmen.

Was geschieht, wenn ich mich in der Hauptverhandlung in einigen oder allen Anklagepunkten schuldig bekenne?

Ein Geständnis beendet das Verfahren nicht. Allerdings kann es sein, dass das Gericht darauf verzichtet, bestimmte Beweise zu erheben, weil es Ihr Geständnis als glaubhaft erachtet, z.B. weil es durch bereits erhobene Beweise untermauert wird. Das Gericht darf wegen eines Geständnisses die Strafe mildern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Geständnis Teil einer so genannten Verständigung sein. Diese Verständigung bezieht sich auf das Strafmaß, aber nicht darauf, ob Sie schuldig gesprochen werden oder nicht.

Welche Rechte habe ich in der Hauptverhandlung?

Sie müssen grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilnehmen. Wurden Sie nicht von Ihrer Anwesenheitspflicht entbunden und erscheinen dennoch nicht, wird die Hauptverhandlung unterbrochen und es kann ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden. Eine Ausnahme gilt bei einer Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren.

Wenn Sie die Sprache nicht hinreichend beherrschen, bestellt das Gericht einen Dolmetscher, der Ihnen während der Hauptverhandlung alle wesentlichen Vorgänge und Äußerungen übersetzt.

Sie dürfen sich von einem Anwalt verteidigen lassen. In bestimmten Fällen müssen Sie sich von einem Anwalt verteidigen lassen. Wenn Sie in diesen Fällen keinen Anwalt wählen, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet.

Welche Rechte habe ich bezüglich der gegen mich vorgebrachten Beweismittel?

Nach der Erhebung eines Beweises können Sie eine Erklärung dazu abgeben. Sie können der Erhebung und Verwertung von Beweisen, die Sie für unrechtmäßig halten, widersprechen.

Sie können beantragen, dass weitere Beweise erhoben werden. Sie können auch selbst Beweise ermitteln, wobei Ihnen aber nicht die Befugnisse der Polizei zustehen. Sie dürfen zum Beispiel nicht Telefone abhören und die Mitschnitte als Beweis vorlegen.

Sie dürfen Zeugen bitten, über das, was sie wahrgenommen haben, auszusagen und können die Zeugen auch zum Gericht mitbringen. Sie müssen aber in Betracht ziehen, dass Zeugen verpflichtet sind, vor Gericht die Wahrheit zu sagen.

Zeugen werden zuerst vom Gericht und von der Staatsanwaltschaft befragt. Anschließend dürfen Ihr Anwalt und Sie Fragen an die Zeugen stellen.

In der Regel wird der Auszug aus Ihrem Strafregister verlesen. Wenn Sie bereits wegen einer Straftat verurteilt wurden, die der jetzt verhandelten ähnlich ist, kann auch das frühere Urteil verlesen werden. Frühere Verurteilungen in anderen Mitgliedstaaten sind im Register nicht enthalten. Wenn das Gericht aber auf anderen Wegen von zurückliegenden Verurteilungen Kenntnis erlangt hat, kann es solche Angaben auch in der Hauptverhandlung berücksichtigen.

Was geschieht am Ende der Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung kann mit einem Urteil oder einer Einstellung enden.

In den meisten Fällen endet die Hauptverhandlung mit einem Urteil. Je nach Beweislage kann das Gericht Sie verurteilen oder freisprechen. Mögliche Strafen sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Außerdem kann in gesetzlich vorgesehenen, bestimmten Fällen eine Maßregel, wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Hierzu gehört auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Als sog. Nebenstrafe kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen.

Eine Geldstrafe wird als bestimmte Anzahl von Tagessätzen verhängt (zum Beispiel 50 Tagessätze in Höhe von je 15 Euro). Ein Tagessatz beträgt immer ein Dreißigstel des monatlichen Einkommens. Eine Geldstrafe kann auch durch Arbeit abgeleistet werden. Wenn Sie die Geldstrafe nicht bezahlen und nicht durch Arbeit ableisten, werden Sie für jeden Tagessatz einen Tag in Haft genommen. Bei einer Geldstrafe bis 180 Tagessätzen kann die Strafe unter bestimmten Voraussetzungen auch vorbehalten werden. Sie werden dann verwarnt und müssen die Strafe nur bezahlen, wenn Sie nach dem Urteil wieder straffällig werden oder gegen Ihnen auferlegte Weisungen verstoßen.

Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Wenn Sie sich nicht bewähren, kann die Strafe vollstreckt werden.

Maßregeln und Nebenstrafen können zusätzlich zu einer Strafe angeordnet werden.

Welche Rolle hat das Opfer in der Hauptverhandlung?

In den meisten Fällen ist das Opfer ein wichtiger Zeuge und wird als solcher vernommen.

Das Opfer bestimmter Straftaten kann auch aktiv an der Hauptverhandlung teilnehmen, wenn es zur Nebenklage berechtigt ist. Als Nebenkläger darf das Opfer selbst Fragen und Beweisanträge stellen oder - wenn es sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedient - durch seinen Anwalt stellen lassen. Am Ende der Hauptverhandlung darf das Opfer oder sein Anwalt einen Schlussvortrag mit einem Antrag zur Strafe halten.

Weitere Informationen

Die Hauptverhandlung ist in der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Letzte Aktualisierung: 29/09/2023

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