Beschuldigte (Strafverfahren)

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Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?

Die Ahndung von geringfügigen Verkehrsdelikten obliegt in Österreich nicht den Gerichten, sondern den Verwaltungsbehörden. In die Zuständigkeit der Gerichte fallen ausschließlich Verkehrsdelikte, die zu Unfällen mit Personenschaden führten (fahrlässige Körperverletzung).

Sogenannte Verwaltungsübertretungen im Verkehr werden mit Organstrafverfügungen, Anonymstrafverfügungen oder Strafverfügungen bestraft.

Bei der Organstrafverfügung wird eine Verwaltungsübertretung (z.B. Falschparken) mit einer Geldbuße bis zu 36 Euro bestraft. Wenn Sie die Geldbuße nicht bezahlen, wird dies der Verwaltungsbehörde gemeldet. In dem darauffolgenden Verfahren kann auch eine höhere Strafe verhängt werden.

Die Anonymstrafverfügung richtet sich an keine bestimmte Person. Sie wird der Person (z.B. dem Fahrzeughalter) zugestellt, von der die Behörde annimmt, dass sie die bzw. Täter*in kennt oder leicht feststellen kann.

Mit der Anonymstrafverfügung kann eine Geldbuße bis zu 220 Euro erhoben werden (z.B. bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung von 10-20 km/h). Wird die Strafe nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt, wird die Anonymstrafverfügung gegenstandslos. Gegen die bzw. den Fahrzeugfahrer*in wird dann ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Wird eine Verwaltungsübertretung (z.B. eine nicht mehr geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung) von einer befugten Amtsperson angezeigt bzw. wird das strafbare Verhalten durch eine automatische Überwachung (z.B. Section Control) festgestellt, kann die Behörde mit einer Strafverfügung eine Geldbuße bis zu 365 Euro festsetzen. Gegen die Strafverfügung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben werden.

Sie müssen den Einspruch bei der Behörde einlegen, die die Strafverfügung erlassen hat.

Am 1. Juli 2005 ist das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikofahrerinnen/Risikofahrer) in Kraft getreten. Es listet 13 risikobehaftete Vormerkdelikte auf.

In Österreich wird gegen ausländische Fahrer beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot verhängt.

Verkehrsstrafen können aufgrund des seit dem 1. März 2008 geltenden EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes EU-weit vollstreckt werden.

Wie werden andere geringfügige Vergehen behandelt?

Verwaltungsübertretungen werden grundsätzlich gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz bestraft. Mögliche Strafarten sind: Geldbuße (häufigste Art) und Freiheitsstrafe (unter bestimmten Voraussetzungen). Die zuständige Behörde ist diejenige mit der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit (Instanzenzug im Verwaltungsrecht).

Allgemeine Informationen zum möglichen Rechtsschutz gegen einen Bescheid der Verwaltungsbehörde erhalten Sie hier.

Werden diese Vergehen in meinem Strafregister erscheinen?

Verwaltungsstrafen werden in Österreich nicht ins Strafregister eingetragen.

Letzte Aktualisierung: 02/02/2022

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