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Beschuldigte (Strafverfahren)

Švedska

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Švedska

Wo findet die Hauptverhandlung statt und wer darf daran teilnehmen?

Die Hauptverhandlung findet normalerweise vor dem Gericht statt, in dessen Amtsbezirk die Straftat begangen wurde. Außer bei bestimmten Sexualstraftaten, Minderjährigkeit des Angeklagten oder Straftaten, die die nationale Sicherheit gefährden, ist die Hauptverhandlung öffentlich. In bestimmten anderen Fällen kann die Öffentlichkeit ebenfalls ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Jeder, der die Hauptverhandlung stört oder Zeugen beeinflusst, kann aus dem Gerichtssaal verwiesen werden.

Wer entscheidet in der Sache?

Das Gericht besteht normalerweise aus einem vorsitzenden Richter, der Jurist ist, und drei Laienrichtern. Die Laienrichter haben keinen juristischen Abschluss, sondern werden von der für den Amtsgerichtsbezirk zuständigen Gemeindeverwaltung bestellt. Außerdem ist ein Protokollführer des Gerichts anwesend. Die Vertreter des Amtsgerichts nehmen an einem Tisch Platz, der Staatsanwalt an einem anderen und Sie und Ihr Verteidiger an einem dritten Tisch. Etwaige Zeugen sitzen an einem separaten Tisch.

Was geschieht, wenn während der Hauptverhandlung neue Informationen ans Licht kommen?

Wenn während der Hauptverhandlung neue Umstände ans Licht kommen, kann der Staatsanwalt die Anklage ändern. Wenn Sie sich in einigen Anklagepunkten schuldig bekennen, muss der Staatsanwalt dazu möglicherweise nicht mehr detailliert Beweis führen. Prozessabsprachen mit dem Staatsanwalt, wonach Sie eine mildere Strafe erhalten, wenn Sie sich schuldig bekennen, sind jedoch nicht möglich.

Muss ich während der Hauptverhandlung anwesend sein?

Wenn Sie sich im Falle einer minder schweren Straftat schuldig bekennen, kann die Verhandlung auch in Ihrer Abwesenheit stattfinden. Grundsätzlich müssen Sie jedoch persönlich anwesend sein. Wenn Sie nicht zur Verhandlung erscheinen, kann Ihnen das Gericht entweder ein Zwangsgeld auferlegen oder Sie von der Polizei vorführen lassen. Das Zwangsgeld ist ein festgelegter Betrag, den Sie zahlen müssen.

Wird mir ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt?

Wenn Sie kein Schwedisch verstehen, haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher, der alles, was während der Hauptverhandlung gesagt wird, für Sie dolmetscht. In diesem Fall sollten Sie dem Amtsgericht rechtzeitig im Voraus mitteilen, dass Sie einen Dolmetscher benötigen. Der Dolmetscher ist in der Regel im Gerichtssaal anwesend, doch auch Telefondolmetschen ist möglich.

Habe ich Anspruch auf einen Anwalt und besteht Anwaltszwang?

Es besteht kein Anwaltszwang und Sie dürfen sich auch selbst verteidigen. Wenn Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben und seiner Bestellung nicht widersprochen haben, bestellt das Gericht einen Anwalt als Ihren Pflichtverteidiger. Wenn Sie Wert auf einen bestimmten Anwalt legen, müssen Sie dies dem Gericht im Voraus mitteilen. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden sind, können Sie den Pflichtverteidiger unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

Kann ich während der Hauptverhandlung aussagen? Und was geschieht, wenn ich nicht aussage?

Als Angeklagter haben Sie in jedem Fall das Recht, während der Hauptverhandlung auszusagen. Sie sind jedoch nicht zur Aussage verpflichtet. Ob es ratsam ist, auszusagen oder zu schweigen, hängt vom jeweiligen Fall ab. Der Angeklagte wird nicht unter Eid gestellt und ist nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Wenn der Staatsanwalt oder das Gericht bemerkt, dass Sie nicht die Wahrheit sagen, kann dies die Glaubwürdigkeit Ihrer übrigen Aussagen beeinträchtigen.

Wie wird mit den Beweisen verfahren?

Vor Beginn der Hauptverhandlung haben Sie das Recht, die Beweise der Staatsanwaltschaft gründlich zu prüfen. Die Zeugen, die während der Hauptverhandlung vernommen werden sollen, müssen auch während der Ermittlungen vernommen worden sein, und ihre Aussagen müssen in der polizeilichen Ermittlungsakte vollständig enthalten sein. Sie haben das Recht, über Ihren Verteidiger Fragen an die Zeugen der Anklage zu richten und die Glaubwürdigkeit ihrer Angaben in Zweifel zu ziehen.

Sie haben das Recht, eigene Beweise vorzulegen. Dies gilt sowohl für Zeugen als auch für Schriftstücke und andere Beweismittel. Ihre Zeugen sollten während der Ermittlungen ebenfalls von der Polizei vernommen worden sein. Wenn sie zuvor noch nicht vernommen worden sind, kann der Staatsanwalt fordern, dass sie zunächst von der Polizei vernommen werden. Das bedeutet, dass die Hauptverhandlung vertagt werden kann. Ihr Verteidiger beginnt mit der Vernehmung Ihrer Zeugen, die dann aber sowohl vom Staatsanwalt als auch vom Gericht befragt werden können.

Das Gericht kann sachlich irrelevante Beweise ablehnen. Beweismittel, die Ihre persönliche Integrität oder Ihren guten Ruf belegen sollen, besitzen in der Regel keine oder nur eine sehr geringe Aussagekraft.

Wie beginnt die Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung beginnt damit, dass der Staatsanwalt die Anklagepunkte gegen Sie verliest. Anschließend macht der Anwalt des Opfers etwaige Schadenersatzansprüche geltend. Ihr Verteidiger teilt dem Gericht mit, ob Sie sich schuldig bekennen oder nicht und wie Sie zu den Schadenersatzansprüchen stehen.

Danach legt der Staatsanwalt den Tathergang aus seiner Sicht ausführlicher dar und äußert sich zu Urkundenbeweisen. Nun kann Ihr Verteidiger seine Sicht des Tathergangs darlegen und die Urkundenbeweise prüfen.

Wie werden ich und das Opfer zu der Straftat befragt?

Falls das Opfer (geschädigte Person) anwesend ist, wird es als Nächstes befragt. Der Staatsanwalt beginnt mit der Vernehmung, doch auch der Anwalt des Opfers, Ihr Verteidiger und das Gericht können ihm Fragen stellen. Nach der Vernehmung des Opfers haben Sie das Wort. Sie haben das Recht, sich zu äußern, bevor der Staatsanwalt mit Ihrer Vernehmung beginnt. Auch Ihr Verteidiger, der Anwalt des Opfers und das Gericht können Ihnen Fragen stellen.

Wie werden die Zeugen vernommen?

Nach Ihrer Vernehmung folgt die Zeugenvernehmung. Zunächst werden die Zeugen der Anklage und danach Ihre Zeugen vernommen. Der Staatsanwalt, die Anwälte und das Gericht können die Zeugen befragen. Sowohl die Vernehmung des Opfers als auch Ihre Vernehmung und die Zeugenvernehmungen werden in Bild und Ton aufgezeichnet.

Prüfung meiner persönlichen Verhältnisse

Nach der Beweisaufnahme werden Ihre persönlichen Verhältnisse geprüft. Dazu werden Ihre Finanzen und Wohnverhältnisse, Ihre familiäre Situation, etwaige Suchtprobleme und Vorstrafen in Schweden oder anderen Ländern in Augenschein genommen, um innerhalb des in Ihrem Fall möglichen Strafrahmens ein adäquates Strafmaß zu finden.

Wie endet die Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung endet mit den Schlussvorträgen (Plädoyers) des Staatsanwalts, des Opfers oder seines Anwalts sowie Ihres Verteidigers. Dabei legen der Staatsanwalt und die Anwälte dem Gericht Ihre jeweilige Sicht der Dinge in Bezug auf den Tathergang und das daraus resultierende Strafmaß dar.

Wann und auf welche Weise erfahre ich, wie das Gericht entschieden hat?

Das Gericht kann sein Urteil entweder nach kurzer Beratung noch am selben Tag oder aber nach etwa einer Woche verkünden. Urteilsverkündung bedeutet, dass das Gericht in Ihrer Gegenwart eine Zusammenfassung des Urteils verliest. Wird das Urteil an einem anderen Tag als dem Tag der Hauptverhandlung verkündet, müssen Sie bei der Verkündung nicht anwesend sein. Das Urteil wird dann Ihnen und Ihrem Verteidiger zugestellt. Das Urteil ergeht immer schriftlich.

Welche Strafen können verhängt werden?

Freiheitsstrafe – ein bestimmter Zeitraum von 14 Tagen bis zu 18 Jahren oder lebenslang. Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten sind in einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen. Kürzere Freiheitsstrafen können unter bestimmten Voraussetzungen mittels einer elektronischen Fußfessel verbüßt werden.

Bewährungsaufsicht – Beaufsichtigung über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Jahr, gefolgt von zwei Jahren Bewährung. Diese Strafe kann mit einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, gemeinnütziger Arbeit und/oder Zwangseinweisung wegen Drogenmissbrauchs oder Krankheit kombiniert werden.

Strafaussetzung zur Bewährung – Bewährungszeit unter zwei Jahren. Eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe wird normalerweise mit einer Geldstrafe oder gemeinnütziger Arbeit kombiniert.

Geldstrafe – entweder eine auf einen bestimmten Betrag lautende Geldstrafe oder eine einkommensabhängige Strafe in Tagessätzen, deren Anzahl und Höhe sich nach der Schwere der Straftat und Ihrem Einkommen bemisst. Die auf einen festen Betrag lautende Strafe beträgt mindestens 200 SEK (ca. 20 EUR) und die einkommensabhängige Strafe mindestens 30 Tagessätze zu je 50 SEK (ca. 150 EUR).

Gemeinnützige Arbeit – in Verbindung mit Bewährungsaufsicht oder einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. In diesem Fall müssen Sie in Ihrer Freizeit eine bestimmte Anzahl von Stunden (zwischen 40 und 240) unentgeltlich arbeiten.

Zwangseinweisung – Drogenabhängige und Personen mit schweren psychischen Störungen können in psychiatrische Einrichtungen zwangseingewiesen werden.

Für Jugendliche kommen auch andere Sanktionen infrage, etwa Jugendarbeit oder Jugendbetreuung.

Letzte Aktualisierung: 09/11/2020

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