Beschuldigte (Strafverfahren)

Malta

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A. Wo findet die Verhandlung statt?

Die Verhandlung findet vor den Gerichten in Valletta statt. Je nach Schwere der gegen Sie erhobenen Anklagepunkte verhandelt der Court of Magistrates entweder als Strafgericht (Court of Criminal Judicature), wenn die Tat in dessen Zuständigkeitsbereich fällt, oder als Ermittlungsgericht (Court of Inquiry), wenn die Tat nicht in die Zuständigkeit des Court of Magistrates als Strafgericht fällt.

Nach Abschluss der Ermittlungen durch den Court of Magistrates als Ermittlungsgericht wird entschieden, ob die Hauptverhandlung vor dem Court of Magistrates als Strafgericht oder vor dem Criminal Court, d. h. einem Geschworenengericht, stattfindet. In jedem Fall wird ein Urteil ergehen, mit dem die Person entweder für schuldig befunden und zu einer Strafe verurteilt oder freigesprochen wird.

B. Kann der Anklagevorwurf geändert werden? Wenn ja, welche Rechte habe ich in Bezug auf einschlägige Auskunftserteilung?

Der Anklagevorwurf kann geändert werden. Bei erheblichen Änderungen wird in diesem Fall in der Regel eine neue Anklage gegen die Person erhoben und eine neue Prüfung vor Gericht durchgeführt. Die Beweise werden erneut vorgelegt, es sei denn, die Person verzichtet darauf.

C. Welche Rechte habe ich während der mündlichen Verhandlung?

Sie haben das Recht, sich bei Ihrem Erscheinen vor Gericht von einem Anwalt Ihrer Wahl unterstützen zu lassen. Falls Sie nicht über die nötigen Mittel verfügen, kann Ihnen ein Anwalt im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe beigeordnet werden. Es steht Ihnen frei, sich selbst zu verteidigen. Außerdem ist es Ihr Recht, dass Sie als unschuldig gelten, bis ein Gericht Sie für schuldig erklärt. Sie haben das Recht, sich von einem Dolmetscher unterstützen zu lassen und die Zeugen der Anklage ins Kreuzverhör zu nehmen sowie Ihre eigenen Zeugen zu befragen. Sie sind nicht verpflichtet, während der Hauptverhandlung auszusagen.

i) Muss ich vor Gericht anwesend sein? Unter welchen Bedingungen darf ich während der Verhandlung abwesend sein?

Sie müssen bei der Verhandlung vor Gericht stets anwesend sein, da die maltesische Rechtsordnung das Abwesenheitsverfahren nicht zulässt. Wenn Sie wegen Krankheit, einer Reise oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen können, sollten Sie über Ihren Anwalt einen Antrag bei Gericht einreichen.

ii) Welche Rechte habe ich in Bezug auf einen Dolmetscher und Übersetzungen?

Ist der Richter mit der Sprache des Zeugen vertraut, kann er die Aussage in die Sprache übersetzen, in der das schriftliche Verfahren durchgeführt wird. In allen anderen Fällen oder auf Ihren Antrag hin wird ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen.

iii) Habe ich das Recht auf einen Rechtsbeistand?

Während der Hauptverhandlung haben Sie unter anderem das Recht, sich auf eigene Kosten von einem Anwalt Ihrer Wahl oder von einem vom Gericht im Rahmen der Prozesskostenhilfe bestellten Anwalt unterstützen zu lassen.

Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um den Anwalt Ihrer Wahl zu bezahlen, sollten Sie Ihren Antrag entweder an das Gericht richten, das den Antrag in die Akte aufnimmt, oder an die maltesische Prozesskostenhilfeagentur (Legal Aid Malta Agency), die in Ihrem Namen einen Antrag auf Unterstützung durch einen Anwalt im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe stellt.

In abgekürzten Verfahren ordnet das Gericht nach Anhörung Ihres Antrags an, dass Sie von dem Anwalt unterstützt werden, der an diesem Tag im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig ist.

In Beweiserhebungsverfahren und/oder Strafprozessen kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe beim Richter (adjudicator) beantragt werden, der den Antrag an die Agentur für Prozesskostenhilfe weiterleitet, die dann den Namen des Ihnen beigeordneten Anwalts mitteilt. Anderenfalls können Sie die Agentur für Prozesskostenhilfe bitten, einen entsprechenden Antrag für Sie zu stellen.  Der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beauftragte Anwalt kann nicht gewechselt werden, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Hinderungsgrund vor.

iv) Welche anderen Verfahrensrechte sollte ich kennen? (z. B. Darstellung von Verdächtigen vor Gericht)

Sie haben das Recht, Zeugen zu laden. Jede zurechnungsfähige Person kann als Zeuge vorgeladen werden, soweit kein Einwand gegen ihre Zeugnisfähigkeit erhoben wird.

Weitere Informationen zu den Rechten von Verdächtigen oder Beschuldigten finden Sie in den Artikeln 534A-534AG des Strafgesetzbuchs (Criminal Code), Kapitel 9 der Gesetzessammlung „Laws of Malta“. Neben dem, was in Bezug auf die Festnahme und den Gewahrsam einer Person in jedem Stadium des Strafverfahrens erwähnt wurde, sollten alle im Besitz der Polizei befindlichen Dokumente, die sich auf den konkreten Fall beziehen und für eine wirksame Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Festnahme oder des Gewahrsams wesentlich sind, der festgenommenen Person oder ihrem Anwalt zur Verfügung gestellt werden.

D. Mögliche Strafen

Im Falle einer Verurteilung können folgende Strafen verhängt werden:

  1. Freiheitsstrafe,
  2. Einzelhaft,
  3. gerichtliches Verbot,
  4. Geldstrafe.

Wenn Sie einer Ordnungswidrigkeit für schuldig befunden werden, können folgende Strafen verhängt werden:

  1. Inhaftierung,
  2. Geldstrafe,
  3. Verweis oder Verwarnung.

Es können auch alternative Strafen verhängt werden, z. B. Bewährungsstrafe, Aussetzung der Strafvollstreckung und Erbringung gemeinnütziger Leistung.

Letzte Aktualisierung: 23/03/2023

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