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Beschuldigte (Strafverfahren)

Latvija

Es ist sehr wichtig, unbeeinflussten juristischen Rat einzuholen, wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird. In den Informationsblättern zu diesem Thema erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Außerdem erfahren Sie, was ein Anwalt für Sie unternimmt. In diesem allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie Sie einen Anwalt finden und wie Sie die Anwaltskosten bezahlen können, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können.

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Latvija

Wie findet man einen Anwalt?

Wenn Sie einen Anwalt brauchen, können Sie sich an die lettische Rechtsanwaltskammer wenden. Dort finden Sie ein Verzeichnis der in Lettland praktizierenden Anwälte.

Unabhängig davon, ob Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder nicht, können Sie der für das Verfahren zuständigen Behörde (Ermittlungsbeamte/Staatsanwaltschaft/Gericht) mitteilen, dass Sie einen Anwalt wünschen. Sie erhalten dann Auskunft über Pflichtverteidiger, oder es wird ein Pflichtverteidiger für Sie bestellt, der Ihnen juristisch beisteht. 

Am besten ist es jedoch, wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Sie in Ihrem Fall so lange wie nötig zu vertreten. 

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Ein Rechtsanwalt muss bezahlt werden, deshalb schließen der Mandant und der Anwalt eine schriftliche Honorarvereinbarung. Falls Sie keine derartige Vereinbarung mit einem Rechtsanwalt schließen, erhalten Sie den notwendigen juristischen Beistand vom Staat und auf Kosten der Staatskasse.

Links zum Thema

Strafprozessordnung

Gesetz über die Anwaltsvereinigung

Gesetz über die staatliche Prozesskostenhilfe

Verordnung über die staatliche Prozesskostenhilfe

Rechtsanwaltskammer Lettlands

Amt für Prozesskostenhilfe

Letzte Aktualisierung: 11/08/2023

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