Beschuldigte (Strafverfahren)

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Stehen Ihnen Rechtsmittel zur Verfügung?

Bei Ordnungswidrigkeiten können Sie gegen bestimmte Urteile des Tribunal de police und der Juridiction de proximité innerhalb von zehn Tagen nach der Urteilsverkündung bei der Chambre des appels correctionnels Einspruch einlegen.

In Strafsachen können Sie gegen ein Urteil des Tribunal correctionnel innerhalb von zehn Tagen nach dessen Verkündung Berufung bei der Chambre des appels correctionnels einlegen.

Bei Verbrechen können Sie gegen eine Verurteilung durch das Schwurgericht (Cour d’assises) innerhalb von zehn Tagen nach dessen Verkündung bei einem anderen Schwurgericht Berufung einlegen.

Sie können entweder gegen das im Verfahren ergangene Urteil (Strafe) oder gegen das Urteil in der Zivilklage (Schadensersatz für das Opfer) Berufung einlegen.

Sie können ferner bei der Strafkammer (Chambre criminelle) des Kassationsgerichtshofs (Cour de cassation) gegen Berufungsurteile und letztinstanzliche Urteile ein Revisionsbegehren einlegen, und zwar innerhalb von fünf vollen Tagen nach dem Tag, an dem die angefochtene Entscheidung verkündet wurde.

Der Kassationsgerichtshof als oberstes Gericht äußert sich innerhalb einer bestimmten Frist über die Zulässigkeit des Revisionsbegehrens; hält der Kassationsgerichtshof das Revisionsbegehren für zulässig, äußert er sich nur zu rechtlichen Aspekten, entscheidet also nicht in der Sache.

Das Berufungs- bzw. das Revisionsbegehren ist bei der Geschäftsstelle des Gerichts, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, oder beim Leiter der Strafvollzugsanstalt, falls Sie inhaftiert sind, einzureichen.

Der Rechtsmittelantrag muss auf jeden Fall von Ihnen unterzeichnet werden.

Was passiert, wenn Sie Rechtsmittel einlegen?

Während der Berufungsfrist und des Berufungsverfahrens bzw. während der Revisionsfrist und der Revisionsverhandlung ist die Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung grundsätzlich ausgesetzt.

Wurden Sie jedoch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und sind Sie in Haft, bewirkt die gegen das Urteil eingelegte Berufung keine Aussetzung der Haft bis zum Ergehen einer neuen Entscheidung.

Nach der Registrierung des Rechtsmittelantrags durch das zuständige Gericht hat die Verhandlung innerhalb einer „angemessenen“ Frist stattzufinden.

Was geschieht in der Berufungs- oder Revisionsverhandlung?

Da das Strafverfahren mündlich abläuft, haben Sie Gelegenheit, in der Berufungsverhandlung neue Beweismittel vorzulegen und zu erläutern, die dann kontradiktorisch diskutiert werden.

Die Chambre des appels correctionnels oder das Schwurgericht, die als Rechtsmittelinstanz entscheiden, können die angefochtene Entscheidung entweder bestätigen oder aufheben.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn die Staatsanwaltschaft Haupt- oder Anschlussberufung eingelegt hat, laufen Sie Gefahr, dass in der Berufung die ursprünglich verhängte Strafe verschärft sowie die von der Nebenklage (Opfer) geforderte Entschädigung erhöht wird.

Der über die Anwendung des Rechts entscheidende Kassationsgerichtshof kann die angefochtene Entscheidung aufheben und die Parteien an das Berufungsgericht verweisen, muss dies aber nicht.

Eine gerichtliche Entscheidung wird erst dann rechtskräftig, wenn alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind.

Werden Sie nach Abschluss der gegen die ursprüngliche Entscheidung eingelegten Berufung mit einem rechtskräftigen Urteil der Berufungsinstanz aus der Haft entlassen oder freigesprochen, können Sie unter bestimmten Vorbehalten die vollständige Wiedergutmachung des Ihnen durch diese „willkürliche“ Inhaftierung entstandenen materiellen und immateriellen Schadens verlangen.

Zum Zeitpunkt der Mitteilung der Haftentlassungsentscheidung oder des Freispruchs werden Sie über das Recht auf Wiedergutmachung unterrichtet.

Ihnen stehen sechs Monate ab der Mitteilung der Entscheidung über Ihre Haftentlassung oder ihren Freispruch zur Verfügung, um beim Ersten Präsidenten des Berufungsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich die Entscheidung ergangen ist, Wiedergutmachung zu beantragen.

Der Präsident erlässt nach einer öffentlichen Verhandlung, während der Sie beantragen können, persönlich oder über Ihren Anwalt angehört zu werden, eine mit Gründen versehene Entscheidung über Ihren Antrag auf Wiedergutmachung.

Gegen die Entscheidung des Ersten Präsidenten des Berufungsgerichts kann innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung dieser Entscheidung bei der Commission Nationale de réparation des détentions (CNR) (Nationalen Kommission für Haftentschädigung) Einspruch eingelegt werden.

Die CNR entscheidet in völliger Unabhängigkeit; gegen ihre Entscheidung ist kein weiterer Einspruch möglich.

Die zugestandene Wiedergutmachung geht zu Lasten des Staates.

Wird Ihre Verurteilung im Strafregister erfasst?

Wenn Sie nach Abschluss der Berufung oder Revision rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt sind, wird die Verurteilung in das Strafregister bei der Justizverwaltung Ihres Herkunftslandes eingetragen.

Sie sind Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats. Können Sie nach der Hauptverhandlung in Ihr Land zurückgeschickt werden?

Gemäß dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 31. März 1983 kann eine Überstellung entweder von Ihrem Herkunftsland oder von Frankreich beantragt werden, also dem Land, in dem Sie verurteilt wurden.

Die Überstellung setzt jedoch Ihre vorherige freiwillige Zustimmung in voller Sachkenntnis voraus. Sie müssen also umfassend und genau über die Folgen der Überstellung unterrichtet werden.

Sie können aber auch selber eine freiwillige Überstellung in Ihr Herkunftsland beantragen. Damit Ihrem Antrag stattgegeben wird, müssen allerdings mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Können Sie nach einer Verurteilung in Frankreich erneut wegen derselben Straftat angeklagt werden?

Da der Grundsatz des Verbots der doppelten Strafverfolgung (Ne bis in idem) auch im französischen Strafrecht gilt, können Sie nach einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat wegen desselben Sachverhalts nicht noch einmal verfolgt und verurteilt werden.

Letzte Aktualisierung: 06/12/2021

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