Wie findet man einen Anwalt?
Abgesehen von Strafsachen ist die Vertretung durch einen Anwalt nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Die freie Wahl des Anwalts ist ein wichtiger Grundsatz.
Wenn Sie einen Anwalt kennen, können Sie ihn wählen oder seine Bestellung beantragen.
Sie können einen Anwalt wählen, den Sie vom Hörensagen kennen oder den Ihnen Bekannte empfehlen.
Sie können aber auch beim Amtsgericht ihrer Stadt, in zahlreichen Rathäusern oder bei der Anwaltskammer die Liste der in der Nähe ihrer Wohnung praktizierenden Anwälte einsehen.
Schließlich können Sie auch im Telefonbuch nachschlagen oder im Internet nach einem Anwalt suchen.
Auf mehreren Websites können Sie online Verzeichnisse durchsuchen, in denen die Anwälte nach ihrem Fachgebiet aufgeführt sind:
- Conseil National des Barreaux (Nationaler Rat der Anwaltskammern)
- Ordre des Avocats du Barreau de Paris (Anwaltskammer Paris)
- Ministère de la justice (Justizministerium)
Darüber hinaus unterhalten viele Anwaltskammern einen Bereitschaftsdienst in Gerichtsgebäuden, Rathäusern oder den Maisons de justice et du Droit (Häusern der Justiz und des Rechts).
Sind Sie inhaftiert, haben Sie mehrere Möglichkeiten, einen Anwalt zu finden.
In den Haftanstalten sind Anwaltsverzeichnisse angeschlagen.
Gefangenenhilfsorganisationen können Sie beraten und Ihnen bei der Wahl behilflich sein. (Observatoire International des Prisons, Association des Visiteurs de Prisons usw.).
Auch die konsularischen Vertretungen Ihres Heimatlandes können Sie bei der Wahl eines Anwalts unterstützen.
Schließlich können Sie den Präsidenten der für Ihren Wohnort zuständigen Anwaltskammer bitten, Ihnen einen Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen.
Wer muss die Anwaltskosten tragen?
Wenn Sie die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen, müssen Sie auch die entsprechenden Kosten tragen. Der Anwalt kann seine Gebühren in Absprache mit Ihnen frei festlegen.
Sie können eine Honorarvereinbarung mit dem Anwalt unterzeichnen, der berechtigt ist, von Ihnen im Verlauf der Bearbeitung Ihres Falls Vorschusszahlungen zu verlangen.
Liegt jedoch Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe erhalten.
Je nach Ihrer Einkommenssituation kann der Staat also das Honorar Ihres Pflichtverteidigers ganz oder teilweise übernehmen. Haben Sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wird die Beiordnung als Pflichtanwalt in eine Bestellung umgewandelt, und Sie müssen dann mit dem Anwalt die Höhe des Honorars aushandeln.
Sollten Ihre Anwaltskosten nur teilweise übernommen werden, müssen Sie dem Anwalt das restliche geschuldete Honorar selber zahlen.
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