Gemäß der Verfassung der Tschechischen Republik können Sie nur nach den einschlägigen Gesetzen und in der darin festgelegten Weise bestraft werden. Diese Gesetze sind das Strafgesetzbuch, das Gesetz über die Jugendgerichtsbarkeit und die Strafprozessordnung Sie enthalten die Vorschriften für Strafverfahren, darunter auch konkrete Bestimmungen für die Ausübung und Durchsetzung Ihrer Rechte. In diesen Informationsblättern erfahren Sie, was geschieht, wenn eine Person einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird. Informationen über geringfügige Vergehen, wie etwa Verkehrsdelikte, die gewöhnlich mit einem Bußgeld geahndet werden, finden Sie im Informationsblatt 5. Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten hier.
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Nachfolgend werden die üblichen Abschnitte des Strafverfahrens zusammengefasst.
1. Vorverfahren
Das Vorverfahren ist der erste Abschnitt des Strafverfahrens. Es besteht aus zwei Teilen:
2. Vorbesprechung der Anklage
Während der Vorbesprechung prüft das Gericht, ob der Fall während des Vorverfahrens ordnungsgemäß aufgeklärt wurde und ob die Anklage eine geeignete Grundlage für das weitere Verfahren bietet. Das Gericht entscheidet außerdem, ob es sachlich zuständig ist.
3. Die Hauptverhandlung
Dies ist der wichtigste Teil des Strafverfahrens. Die Hauptverhandlung umfasst unter anderem die Beweisaufnahme und das Urteil in der Sache. In diesem Abschnitt des Strafverfahrens werden der oder die Angeklagte(n) und etwaige Zeugen sowie der oder die Geschädigte(n) vor Gericht vernommen. Die öffentliche und mündliche Hauptverhandlung wird in tschechischer Sprache geführt. Wenn Sie der tschechischen Sprache nicht mächtig sind, haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher.
4. Rechtsmittelverfahren
Der Angeklagte, seine Familie, sein Verteidiger, der Staatsanwalt oder der Geschädigte haben das Recht, innerhalb von acht Tagen Berufung einzulegen. Wird Berufung eingelegt, überprüft das Berufungsgericht das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts.
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
1 – Wie man Rechtsberatung erhält
2 – Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen und bevor die Sache vor Gericht geht
4 – Ihre Rechte, nachdem das Gericht entschieden hat
5 – Verkehrsdelikte und andere geringfügige Vergehen
Tschechisches Justizministerium
Tschechisches Innenministerium
Tschechische Rechtsanwaltskammer
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