Wie findet man einen Anwalt?
Wenn Sie einen Anwalt brauchen, können Sie sich an die lettische Rechtsanwaltskammer wenden. Dort finden Sie ein Verzeichnis der in Lettland praktizierenden Anwälte.
Unabhängig davon, ob Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder nicht, können Sie der für das Verfahren zuständigen Behörde (Ermittlungsbeamte/Staatsanwaltschaft/Gericht) mitteilen, dass Sie einen Anwalt wünschen. Sie erhalten dann Auskunft über Pflichtverteidiger, oder es wird ein Pflichtverteidiger für Sie bestellt, der Ihnen juristisch beisteht.
Am besten ist es jedoch, wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Sie in Ihrem Fall so lange wie nötig zu vertreten.
Wer muss die Anwaltskosten tragen?
Ein Rechtsanwalt muss bezahlt werden, deshalb schließen der Mandant und der Anwalt eine schriftliche Honorarvereinbarung. Falls Sie keine derartige Vereinbarung mit einem Rechtsanwalt schließen, erhalten Sie den notwendigen juristischen Beistand vom Staat und auf Kosten der Staatskasse.
Links zum Thema
Gesetz über die Anwaltsvereinigung
Gesetz über die staatliche Prozesskostenhilfe
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.