Beschuldigte (Strafverfahren)

Austria

Sisu koostaja:
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Wo findet die Hauptverhandlung statt?

Die Hauptverhandlung findet meist an dem Gericht statt, bei dem die Staatsanwaltschaft die Anklage erhoben hat. Das wird in der Regel das für den Tatort örtlich zuständige Gericht sein. Die Hauptverhandlung ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, öffentlich.

Abhängig von der Strafdrohung entscheidet ein*e Einzelrichter*inr, ein Schöffensenat oder ein Geschworenengericht. Schöffen- und Geschworenengerichten gehören auch Laien an.

Kann die Anklage während der Hauptverhandlung geändert werden?

Wenn Sie in der Hauptverhandlung einer weiteren Tat beschuldigt werden, kann die Staatsanwältin bzw. der Staatsanwalt die Anklage ausweiten. Sofern die neuen Anklagepunkte nicht mit einer strengeren Strafe bedroht sind als die ursprünglich angeklagte Straftat, kann die Verhandlung auf die neue Anklage ausgeweitet werden.

Das Gericht ist bei seiner Entscheidung nur an den in der Anklageschrift bezeichneten Sachverhalt gebunden, nicht an die durch die Staatsanwaltschaft vorgenommene rechtliche Beurteilung. Das Gericht kann bezüglich der Straftat, die Ihnen zur Last gelegt wird, zu einer anderen Beurteilung kommen als die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift.

Welche Rechte haben Sie in der Hauptverhandlung?

Wie im gesamten Strafverfahren haben Sie auch in der Hauptverhandlung das Recht zu schweigen. Sie müssen sich zum Anklagevorwurf nicht äußern.

Ein in der Hauptverhandlung abgelegtes Geständnis ist bei der Strafzumessung ein Milderungsgrund, führt jedoch nicht zu einer Änderung des Verfahrensablaufs. Sie werden nicht bestraft, wenn Sie nicht die Wahrheit sagen.

In Verfahren vor den Schöffen- und Geschworenengerichten oder vor der bzw. dem Einzelrichter*in, wenn die Strafdrohung mehr als drei Jahre Freiheitsstrafe beträgt darf nicht in Ihrer Abwesenheit verhandelt werden. In diesen Verfahren müssen Sie auch ständig durch eine*n Verteidiger*in vertreten sein. Eine Teilnahme an der Verhandlung im Wege der Videokonferenz ist nicht vorgesehen.

Wenn Sie die deutsche Sprache nicht hinreichend verstehen, ist in der Hauptverhandlung ein*e Dolmetscher*in beizuziehen, der Ihnen das wesentliche Verhandlungsgeschehen in eine Ihnen verständliche Sprache übersetzt. Soweit dies zur Wahrung Ihrer Verteidigungsrechte und eines fairen Verfahrens erforderlich ist, haben Sie darüber hinaus das Recht auf Übersetzung der Anklage und anderer, wesentlicher Aktenstücke.

Sie haben auch in der Hauptverhandlung das Recht, Anträge, insbesondere Beweisanträge, zu stellen.

In einer Hauptverhandlung vor einem Schöffen- und Geschworenengericht sowie vor einer bzw. einem Einzelrichter*in, wenn die Strafdrohung mehr als drei Jahre Freiheitsstrafe beträgt müssen Sie durch eine*n Verteidiger*in vertreten sein, in anderen Verfahren ist Ihnen dies freigestellt.

Eine*n gewählte*n Verteidiger*in können Sie jederzeit wechseln, das Verfahren darf dadurch aber nicht unangemessen verzögert werden.

Welche Rechte haben Sie hinsichtlich der gegen Sie vorgebrachten Beweise?

Nur direkt in der Hauptverhandlung aufgenommene Beweise dienen als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts. Sie haben das Recht, sich zu jedem einzelnen aufgenommenen Beweis zu äußern.

Zeug*innen müssen persönlich vernommen werden. Die Verlesung früher gemachter Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Hinderung der Zeugin bzw. des Zeugen am persönlichen Erscheinen, Aussageverweigerung von Zeug*innen, Einvernehmen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung) zulässig. Sie haben das Recht, an vernommene Mitangeklagte und Zeug*innen Fragen zu stellen bzw. durch Ihre*n Verteidiger*in stellen zu lassen.

Sogenannte Erkundungsbeweise sind nicht zulässig. Das sind Beweise, bei denen Sie selbst das Ergebnis vorher nicht kennen. Wenn Sie einen Beweisantrag stellen, müssen Sie sagen können, zu welchem Ergebnis er führen wird bzw. welche entscheidende Tatsache durch ihn unter Beweis gestellt werden soll.

Sie können in der Hauptverhandlung auch direkt Beweise vorlegen, z.B. durch einen Privatdetektiv beschaffte Beweise. Deren Beurteilung obliegt der richterlichen Beweiswürdigung.

Dürfen in der Hauptverhandlung Auskünfte über Ihr Strafregister gegeben werden?

Im Inland und auch im Ausland können Strafregisterauskünfte eingeholt werden, die dann in der Hauptverhandlung verlesen werden.

Im Fall einer Verurteilung kann sich eine frühere Verurteilung wegen derselben Art Tat straferschwerend auswirken.

Wie endet die Hauptverhandlung?

Nach Aufnahme aller Beweise und nach den Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung trifft das Gericht seine Entscheidung. Damit ist das Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht abgeschlossen.

Wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gericht das Verfahren im Wege der Diversion beenden. In allen anderen Fällen entscheidet das Gericht, ob Sie schuldig sind oder freigesprochen werden.

Im Falle der Verurteilung muss das Gericht auch die Strafe festsetzen. Es kann sich hierbei um eine Geld- oder Freiheitsstrafe handeln. Die Vollstreckung der Strafe kann zurBewährung (Probezeit) ausgesetzt werden.

Welche Rolle spielt das Opfer in der Hauptverhandlung?

Das Opfer einer Straftat ist dazu berechtigt, während der Hauptverhandlung anwesend zu sein und sich dabei auch durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Es hat darüber hinaus das Recht, während der Hauptverhandlung Angeklagte, Zeug*innen und Sachverständige zu befragen, sowie zu seinen Ansprüchen gehört zu werden.

Genau wie die bzw. der Angeklagte kann auch das Opfer während der Hauptverhandlung Beistand durch eine*n Dolmetscher*in erhalten, wenn es der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist.

Wenn das Opfer aufgrund der Straftat, die Gegenstand der Hauptverhandlung ist, einer besonderen psychischen Belastung ausgesetzt war, kann es eine psychologische und juristischeProzessbegleitung erhalten, wenn dies zur Wahrung seiner prozessualen Rechte erforderlich ist.

Wenn das Opfer den Ersatz des durch die Straftat erlittenen Schadens oder eine Entschädigung für die Verletzung seiner Rechte fordert, wird es alsPrivatbeteiligte*r bezeichnet. Als Privatbeteiligte haben Opfer das Recht, Beweisanträge zu stellen.

Letzte Aktualisierung: 02/02/2022

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