Beschuldigte (Strafverfahren)

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Es ist sehr wichtig, unbeeinflussten juristischen Rat einzuholen, wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird. In den Informationsblättern zu diesem Thema erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, von einem Anwalt vertreten zu werden. In diesem allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie man einen Anwalt findet und wie Sie die Anwaltskosten bezahlen können, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können.

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Wie findet man eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt?

In Österreich können (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nur Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte als Verteidiger tätig werden. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag führt ein elektronisches Rechtsanwaltsverzeichnis, zu dem Sie hier gelangen.

Wenn Sie erfahren, dass in Österreich strafprozessual gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden und einen Termin mit ihr bzw. ihm vereinbaren. Nach Möglichkeit sollte dies vor Ihrer ersten Einvernahme geschehen.

Festgenommene Personen haben das Recht, vor ihrer Vernehmung eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Ist Ihnen kein*e Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt bekannt, können Sie über den rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt kontaktieren. Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Justizanstalt nach ihrer Einlieferung müssen Ihnen dies gestatten.

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Wer die Hilfe einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts für die eigene Verteidigung in Anspruch nimmt, muss die anfallenden Kosten grundsätzlich selbst tragen. Wird keine Kostenvereinbarung getroffen, kann die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt ein angemessenes Entgelt verlangen, für dessen Ermittlung die in den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) aufgestellten Kostensätze herangezogen werden können.

Gefährden die mit der Verteidigung verbundenen Kosten unter Berücksichtigung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihren Unterhalt oder den Unterhalt Ihrer Familie und ist ein*e Verteidiger*in erforderlich, ist Ihnen unentgeltlich eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt als Verteidiger*in zur Seite zu stellen. In diesem Fall erhalten Sie auch die Kopien der Strafakte unentgeltlich. Sie können unter Verwendung dieses Formulars einen Antrag auf Beigebung eines Verteidigers im Rahmen der Verfahrenshilfe stellen.

Letzte Aktualisierung: 02/02/2022

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