Die Hauptverhandlung findet vor einem Bezirks- oder Stadtgericht oder bei sehr schweren Straftaten vor einem Regionalgericht statt. In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde. Sie werden zur Hauptverhandlung schriftlich geladen.
Abgesehen von bestimmten Ausnahmen (etwa bei Sexualstraftaten oder wenn Staatsgeheimnisse geschützt werden müssen) ist die Hauptverhandlung öffentlich.
In erster Instanz findet die Verhandlung normalerweise vor einem Einzelrichter statt, jedoch kann der Vorsitzende des Gerichts auch festlegen, dass vor einem aus drei Berufsrichtern bestehenden Kollegium verhandelt wird. Der Richter bzw. das Kollegium fällt das Urteil.
Der Staatsanwalt kann die Anklagepunkte während der Hauptverhandlung verschärfen oder abschwächen.
Schwächt der Staatsanwalt Anklagepunkte ab, ohne dass sich die faktische Beweislage geändert hat, werden die neuen Anklagepunkte im Sitzungsprotokoll vermerkt.
Schwächt er Anklagepunkte nach Änderung der faktischen Beweislage ab oder verschärft er Anklagepunkte, ohne dass sich die faktische Beweislage geändert hat, sollten die neuen Anklagepunkte ebenfalls im Sitzungsprotokoll vermerkt werden. Sie können eine schriftliche Ausfertigung davon verlangen.
Verschärft der Staatsanwalt Anklagepunkte, weil im Zusammenhang mit der Straftat neue Sachbeweise aufgetaucht sind, kann das Gericht die Verhandlung unterbrechen und dem Staatsanwalt aufgeben, dem Gericht die neuen Anklagepunkte innerhalb eines Monats zu unterbreiten.
Sie, Ihr Anwalt, das Opfer und der Vertreter des Opfers werden dann über die neuen Anklagepunkte unterrichtet und gleichzeitig zum neuen Verhandlungstermin geladen.
Ein Geständnis kann sich strafmildernd auswirken. Dies gilt auch, wenn Sie sich nur in einigen Anklagepunkten schuldig bekennen.
Wenn Sie sich in allen Anklagepunkten schuldig bekennen, kann das Gericht die Beweisaufnahme verkürzen und nur die Sie persönlich sowie die Entschädigung des Opfers betreffenden Beweismittel würdigen. In diesem Fall sind die Möglichkeiten für eine Berufung gegen das Urteil allerdings begrenzt.
Sie müssen während der Hauptverhandlung bis zur Urteilsverkündung jederzeit anwesend sein, können jedoch beantragen, dass die Verhandlung ohne Sie geführt wird. In diesem Fall sollte jedoch Ihr Anwalt zugegen sein.
Wenn Sie sich in einem anderen Land aufhalten / Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist / Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht möglich ist, können Sie in Abwesenheit verurteilt werden.
Sie dürfen nicht von einem anderen Mitgliedstaat aus per Videokonferenz an der Hauptverhandlung teilnehmen.
Ihnen wird vom Gericht ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt.
Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Anwalt brauchen. In folgenden Fällen besteht Anwaltszwang:
In diesen Fällen wird Ihnen ein Anwalt beigeordnet, den Sie, abgesehen von Entscheidungen über medizinische Zwangsmaßnahmen, ablehnen können. Sie haben das Recht, einen anderen Anwalt zu verlangen.
Sie können vor Gericht aussagen und Stellungnahmen abgeben. Sie sind nicht zur Aussage verpflichtet. Eine Aussageverweigerung kann Ihnen nicht als mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Gericht ausgelegt werden. Sie haben das Recht, dem Gericht Ihre Beweismittel schriftlich vorzulegen. Das Gericht muss die Beweismittel berücksichtigen. Sie müssen sich nicht selbst belasten; die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Ihre Schuld zu beweisen.
Sie sind nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Es kann kein neues Verfahren gegen Sie eröffnet werden, weil Sie vorsätzlich falsch ausgesagt oder die Aussage verweigert haben. Ihr Verhalten kann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, darf aber nicht als strafverschärfender Umstand gewertet werden.
Sie können während der Verhandlung neue Beweise vorlegen, um Ihr Alibi zu untermauern, Ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit auszuschließen, Ihre Schuld zu mildern oder Beweismittel der Anklage anzufechten.
Sie haben das Recht, Zeugen und das Opfer zu befragen, Zeugen zu benennen, auch solche, die noch nicht vernommen worden sind, Schriftstücke, Sachbeweise und elektronische Beweismittel vorzulegen und beim Gericht die Vorlage von Gegenständen oder Schriftstücken zu beantragen.
Sie können während der gesamten Hauptverhandlung, bis das Gericht die Beweisaufnahme schließt, neue Beweismittel vorlegen.
Sie können die Dienste eines Privatdetektivs in Anspruch nehmen. Bei der Urteilsfindung würdigt das Gericht alle Beweise in ihrer Gesamtheit.
Ob das Gericht die von Ihnen benannten Zeugen aufruft, entscheidet es nach Stellungnahme der anderen Prozessparteien. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie ihn wiederholt neu stellen.
Sie und Ihr Anwalt haben das Recht, sämtliche Zeugen zu befragen und Ihre Aussagen dann im Schlussvortrag zu analysieren.
Informationen über Ihre noch nicht verbüßten Strafen werden berücksichtigt. Wegen Verjährung aus dem Strafregister gelöschte Vorstrafen können als Umstände gewertet werden, die Ihre Persönlichkeit charakterisieren, und bei der Festlegung des Strafmaßes einschließlich der Haftdauer berücksichtigt werden.
Informationen über Ihre Vorstrafen werden während der Ermittlungen und der Strafverfolgung angefordert und können im Gerichtsverfahren verwendet werden. Das Gericht berücksichtigt Ihre Vorstrafen bei der Urteilsfindung.
Eine Kontaktaufnahme zu den zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten und die Anforderung von Informationen über Ihre dortigen Vorstrafen sind gesetzlich zulässig.
Das Gericht spricht Sie frei oder schuldig oder beschließt, wenn die Umstände dies nahe legen, das Verfahren einzustellen. Dies kann geschehen, wenn die Anklage aus Mangel an Beweisen unbegründet erscheint oder wenn der Staatsanwalt die Anklage fallen lässt.
Eine Person wird auf eigenen schriftlichen Antrag vom Ermittlungsrichter oder Staatsanwalt als Opfer anerkannt. Das Gericht kann eine Person bis zum Beginn des gerichtlichen Ermittlungsverfahrens als Opfer anerkennen.
Das Opfer kann einen Entschädigungsantrag stellen, Beweismittel vorlegen und den Fortgang der Strafsache beeinflussen (Ausgleich mit dem Angeklagten, Zustimmung zu einem Deal mit der Staatsanwaltschaft in Bezug auf das Strafmaß usw.).
Das Opfer nimmt während der Hauptverhandlung zum Strafmaß und der beanspruchten Entschädigung Stellung. Das Opfer kann gegen das erstinstanzliche Urteil und die Entscheidung des Berufungsgerichts Rechtsmittel einlegen.
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