Diese Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt.
Informationen nach Regionen suchen
Ermittlungen / Einleitung des Verfahrens
Dieser Teil des Verfahrens beginnt mit der Anzeige einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft. Er wird mit der Eröffnung eines Strafverfahrens fortgesetzt und endet entweder mit der Anklageerhebung oder der Einstellung des Verfahrens.
In dieser Phase soll der Fall so weit wie möglich aufgeklärt und festgestellt werden, ob stichhaltige Indizien dafür bestehen, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat, und die Strafsache zur Hauptverhandlung vor das zuständige Gericht gebracht werden kann.
Hauptverhandlung
In diesem Verfahrensschritt wird die Sache vor Gericht verhandelt, bis ein Urteil ergeht.
Rechtsmittel
Hier geht es um die gesetzlich vorgesehenen Mittel zur Anfechtung des Urteils eines Strafgerichts.
Es gibt folgende Rechtsmittel:
Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur der allgemeinen Orientierung.
Informationen über geringfügige Vergehen, wie etwa Verkehrsdelikte, für die üblicherweise nur eine Geldbuße vorgesehen ist, finden Sie im Informationsblatt 5.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten hier.
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
1 – Wie man Rechtsberatung erhält
2 – Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen und bevor die Sache vor Gericht geht
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.