Beschuldigte (Strafverfahren)

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Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?

Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Nichtbeachtung einer roten Ampel oder eines Stoppschildes, Verstoß gegen Halte- oder Parkvorschriften, Handy am Steuer etc. werden in der Regel auf dem Verwaltungsweg geahndet. Im Allgemeinen nimmt sich die zuständige Polizeibehörde dieser Delikte an.

Wie ist der Ablauf?

Sie erhalten einen Strafzettel, auf dem Ihre Übertretung vermerkt ist. Außerdem sind auf dem Strafzettel die angeordnete Verwaltungsmaßnahme und/oder das verhängte Bußgeld angegeben, und sie müssen sich bei der zuständigen Polizeibehörde melden.

Welche Strafen sind möglich?

Gegen Verkehrssünder werden in der Regel Bußgelder (zwischen 40 und 200 Euro) oder andere Verwaltungsmaßnahmen wie Fahrverbot, Entzug des Fahrzeugscheins oder Nummernschilds für einen bestimmten Zeitraum verhängt.

Wird gegen Angehörige anderer Mitgliedstaaten wegen derartiger Verstöße vorgegangen?

Gegen sie wird vorgegangen, wenn sie den Verstoß in Griechenland begangen haben.

Kann ich Einwände erheben?

Sie können Ihre Einwände gegen die Verwaltungsstrafe innerhalb von drei Tagen bei der Behörde vorbringen, der der Beamte, der die Strafe verhängt hat, angehört. Wenn Ihre Einwände nicht anerkannt werden, müssen Sie den entsprechenden Betrag an die zuständige Stelle der Kommunalbehörde zahlen.

Außerdem können Sie, wenn eine Verwaltungsmaßnahme verhängt wurde, Ihre Einwände bei der zuständigen Polizeibehörde vorbringen.

Werden diese Vergehen in meinem Strafregister erscheinen?

Sie werden nicht in Ihr Strafregister eingetragen, weil sie auf Verwaltungsebene geahndet werden und lediglich eine verwaltungsrechtliche Sanktion verhängt wird.

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Ministerium für Infrastruktur, Verkehr und Netzwerke

Letzte Aktualisierung: 29/02/2024

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