Beschuldigte (Strafverfahren)

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Was ist der Zweck strafrechtlicher Ermittlungen?

Der Zweck ist die Sammlung und Sicherung von Beweismitteln und die Spurensicherung am Tatort.

Welche Schritte gibt es bei strafrechtlichen Ermittlungen?

Erste Prüfung / Vorermittlungen / Ermittlungsverfahren:

Im Rahmen der ersten Prüfung stellt der Staatsanwalt fest, ob eine Beschuldigung begründet und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Straftat begangen wurde.

Vorermittlungen finden hauptsächlich dann statt, wenn der Verdächtige auf frischer Tat ertappt wurde oder Gefahr im Verzug ist.

Ein Ermittlungsverfahren wird nur bei schwereren Straftaten eingeleitet.

Festnahme – Auflagen – Untersuchungshaft:

Wenn der Verdächtige entweder auf frischer Tat ertappt oder innerhalb eines Tages nach der Straftat festgenommen wird, ist für die Festnahme kein Haftbefehl erforderlich.

Wurde der Verdächtige nicht auf frischer Tat ertappt, ist ein Haftbefehl erforderlich.

Der Festgenommene wird innerhalb von 24 Stunden dem Staatsanwalt vorgeführt.

Um weiteren Straftaten vorzubeugen und zu gewährleisten, dass der Beschuldigte zur polizeilichen Vernehmung und vor Gericht erscheint, können Auflagen (z. B. Hinterlegung einer Kaution, Verpflichtung des Beschuldigten, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden, Ausreiseverbot) erteilt werden.

Untersuchungshaft: Wenn die oben genannten Auflagen bei schwereren Straftaten nicht ausreichen, kann der Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden. Die Untersuchungshaft kann bei schweren Verbrechen bis zu 18 Monate, bei weniger schweren Verbrechen bis zu 12 Monate und bei wiederholter fahrlässiger Tötung bis zu 6 Monate dauern. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt in einer Haftanstalt.

Verfahren vor den Anklageabteilungen

Sie können sich an die Anklageabteilung wenden, um die Auflagen oder die Untersuchungshaft aufheben zu lassen oder sich über Unregelmäßigkeiten während des Vorverfahrens zu beschweren.

Wer ist für die Durchführung der einzelnen Schritte zuständig?

Die erste Prüfung wird von den Ermittlungsbeamten und der Staatsanwaltschaft durchgeführt.

Für die Vorermittlungen ist derselbe Personenkreis und zusätzlich der Ermittlungsrichter zuständig. Das Ermittlungsverfahren und die Vernehmung werden ausschließlich vom Ermittlungsrichter geführt.

Eine Verhaftung wird von der Anklageabteilung oder dem Ermittlungsrichter angeordnet. Wenn der Verdächtige auf frischer Tat ertappt wird, sind die anwesenden Ermittler und Polizeibeamten verpflichtet und andere Bürger berechtigt, den Täter festzunehmen. Die Einschränkungen der persönlichen Freiheit (Auflagen) und die Untersuchungshaft werden vom Ermittlungsrichter mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Anklageabteilung angeordnet.

Verfahren vor den Anklageabteilungen werden von einem aus drei Mitgliedern bestehenden Richterrat in Anwesenheit des Staatsanwalts geführt.

Ihre Rechte während der Ermittlungen

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort ausführliche Informationen über Ihre Rechte während der Ermittlungen:

Erste Prüfung, Vorermittlungen, Ermittlungsverfahren (1)

Was ist der Zweck dieser Verfahren?

Im Rahmen der ersten Prüfung stellt der Staatsanwalt fest, ob die Beschuldigung begründet ist und ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.

Vorermittlungen finden dann statt, wenn der Verdächtige auf frischer Tat ertappt wurde oder Gefahr im Verzug ist (wenn z. B. Fußspuren oder Fingerabdrücke verloren gehen können).

Ein Ermittlungsverfahren wird nur bei Verbrechen oder schweren Vergehen durchgeführt. Zweck der Vorermittlungen und des Ermittlungsverfahrens ist die Suche, Sammlung und Sicherung von Beweismitteln sowie die Spurensicherung.

Wer ist für diesen Schritt zuständig?

Die erste Prüfung wird von den Ermittlungsbeamten und der Staatsanwaltschaft durchgeführt.

Für die Vorermittlungen ist derselbe Personenkreis und zusätzlich der Ermittlungsrichter zuständig.

Das Ermittlungsverfahren wird ausschließlich vom Ermittlungsrichter geführt.

Die Aufsicht über die erste Prüfung und die Vorermittlungen hat der Staatsanwalt des Ordnungswidrigkeitengerichts, während das Ermittlungsverfahren vom Staatsanwalt des Berufungsgerichts beaufsichtigt wird.

Gibt es Fristen, die zu beachten sind?

Die erste Prüfung dauert vier bis acht Monate. Das Ermittlungsverfahren dauert höchstens 18 Monate. Wenn eine zusätzliche Untersuchung erforderlich ist, kann diese drei bis fünf Monate dauern.

In Großstädten können diese Fristen verlängert werden. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen sind keine Sanktionen vorgesehen.

Die Frist für die Abgabe von Erklärungen während der ersten Prüfung und für Einlassungen während der Vorermittlungen und des Ermittlungsverfahrens beträgt mindestens 48 Stunden und kann verlängert werden.

Bei Nichteinhaltung der Frist sind in den ersten beiden Verfahren keine Sanktionen vorgesehen. Wird jedoch im Ermittlungsverfahren die gesetzte Frist nicht eingehalten, kann der Ermittlungsrichter die zwangsweise Vorführung des Beschuldigten anordnen und/oder einen Haftbefehl ausstellen.

Welche Auskünfte erhalte ich über den laufenden Stand?

Wenn Sie aufgefordert werden, sich an den oben beschriebenen Verfahren zu beteiligen, haben Sie das Recht:

  • sich auf eigene Kosten von dem Ermittlungsbeamten Fotokopien aller relevanten Unterlagen, einschließlich einer Beschreibung der Beschuldigungen, aushändigen zu lassen,
  • um eine Frist von mindestens 48 Stunden zu ersuchen,
  • sich einen Anwalt zu nehmen.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Ja. Der Dolmetscher dolmetscht Ihre Aussage für die Ermittlungsbeamten sowie deren Fragen für Sie.

Zu welchem Zeitpunkt kann ich mit einem Anwalt sprechen?

Sobald Sie vor einem Ermittlungsbeamten erscheinen, können Sie verlangen, dass Ihr Anwalt benachrichtigt wird oder Sie ihn anrufen dürfen. Bis zum Eintreffen Ihres Anwalts haben Sie außerdem das Recht, die Aussage zu verweigern.

Die Behörden sind lediglich verpflichtet, für die Dauer Ihrer Vernehmung einen Dolmetscher zu stellen. Für die übrige Zeit müssen Sie oder Ihr Anwalt nötigenfalls einen Dolmetscher besorgen.

Besteht Anwaltszwang? Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?

Anwaltszwang besteht nur im Fall von Verbrechen. Sie können Ihren Anwalt selbst wählen. Falls Sie jedoch im Falle eines Verbrechens keinen Anwalt haben, ordnet Ihnen der Ermittlungsrichter für die Dauer des Ermittlungsverfahrens einen Anwalt bei.

Werde ich um Auskünfte gebeten? Sollte ich Angaben machen?

Sie können zu den Beschuldigungen befragt werden. Sie haben das Recht, die Aussage ganz oder teilweise zu verweigern, und müssen sich nicht selbst belasten. Sie können die Beantwortung jeglicher Fragen verweigern, wenn Sie negative Folgen für Ihren Fall befürchten.

Kann ich Kontakt zu einem Familienangehörigen oder einem Freund aufnehmen?

Sie haben das Recht, Ihre Familienangehörigen oder Freunde anzurufen. Besuche von Familienangehörigen und in Ausnahmefällen auch von Freunden sind gestattet.

Kann ich nötigenfalls einen Arzt aufsuchen?

Wenn Sie ein gesundheitliches Problem haben, können Sie einen Arztbesuch verlangen.

Kann ich mich an die Botschaft meines Herkunftslandes wenden?

Ja, Sie haben das Recht, dies zu tun.

Ich komme aus einem anderen Land. Muss ich während des Ermittlungsverfahrens anwesend sein?

Nein, das müssen Sie nicht.

Kann ich per Videokonferenz teilnehmen?

In Griechenland ist eine Teilnahme per Videokonferenz gesetzlich nicht vorgesehen.

Kann ich in mein Herkunftsland zurückgeschickt werden?

In dieser Phase können Sie nicht abgeschoben werden.

Unter welchen Umständen kann ich in Untersuchungshaft kommen oder freigelassen werden?

Sie kommen in Untersuchungshaft, wenn Sie eines schweren Vergehens dringend verdächtig sind und

  • in Griechenland keine bekannte Anschrift haben,
  • Schritte unternommen haben, um das Land zu verlassen,
  • sich bereits früher der Justiz entzogen haben,
  • bereits wegen Flucht oder Beihilfe zur Flucht aus einer Haftanstalt oder Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkungen verurteilt worden sind,
  • Grund zu der Annahme besteht, dass Sie beabsichtigen zu fliehen,
  • aufgrund Ihrer Vorstrafen zu erwarten ist, dass Sie weitere Straftaten begehen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Auflagen erteilt oder dass Sie freigelassen werden.

Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Sie haben das Recht, die Akte in Ruhe einzusehen und sich bis zu zwei Anwälte zu nehmen. Sie müssen persönlich zur Vernehmung erscheinen, es genügt nicht, wenn allein Ihr Anwalt anwesend ist.

Wenn der Ermittlungsrichter für Sie Untersuchungshaft anordnet, können Sie dagegen innerhalb von fünf Tagen bei der Anklageabteilung Beschwerde einlegen. Sie können außerdem beim Ermittlungsrichter oder der Anklageabteilung beantragen, Ihre angeordnete Untersuchungshaft durch andere Beschränkungen bzw. Auflagen zu ersetzen.

Kann ich das Land während des Ermittlungsverfahrens verlassen?

Ja, sofern Ihnen keine Auflagen erteilt wurden, die Ihnen dies untersagen.

Durchsuchungen, Fingerabdrücke und DNA

Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie im Abschnitt Durchsuchungen, Fingerabdrücke und DNA (4).

Stehen mir Rechtsmittel zur Verfügung?

Wenn im Vorverfahren rechtswidrig vorgegangen wurde, können Sie bei der Anklageabteilung Beschwerde einlegen und die Aufhebung der rechtswidrigen Maßnahme sowie die Wiederholung des Vorverfahrens beantragen.

Kann ich mich vor der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig bekennen?

Sie können jederzeit vor der Hauptverhandlung ein Geständnis ablegen. Sie können ein Geständnis auch widerrufen. In jedem Fall ist das Gericht in der Würdigung Ihres Geständnisses frei.

Kann die Anklage vor der Hauptverhandlung geändert werden?

Die Anklage kann nicht geändert werden. Möglich ist lediglich eine Präzisierung des Wortlauts. Neue Anklagepunkte dürfen nicht hinzugefügt werden.

Kann ich wegen einer Straftat angeklagt werden, wegen der ich bereits in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt worden bin?

Sie können angeklagt werden, wenn die Straftat im Ausland gegen einen griechischen Staatsbürger verübt wurde und nach griechischem Recht als Verbrechen oder Vergehen eingestuft wird. Bei schweren Straftaten gilt das griechische Recht, unabhängig von dem am Tatort geltenden Recht, für jedermann.

Werde ich über die Zeugen unterrichtet, die gegen mich ausgesagt haben?

Sie haben Anspruch auf derartige Auskünfte, da Ihnen Einsicht in alle in der Akte enthaltenen Dokumente einschließlich der Zeugenaussagen gewährt werden kann. Sie können diese Auskünfte vor Ihrer Einlassung und auch danach erhalten.

Erhalte ich Auskunft über andere gegen mich vorliegende Beweismittel?

Der Ermittler ist verpflichtet, Ihnen vor Ihrer Einlassung Fotokopien der in der Akte enthaltenen Dokumente vorzulegen und alle relevanten Unterlagen zu zeigen.

Werde ich nach meinen Vorstrafen gefragt?

Der Ermittlungsrichter holt im Rahmen der Ermittlungen selbstverständlich einen Strafregisterauszug über Sie ein.

Festnahme / Auflagen / Untersuchungshaft (2)

Warum werden diese Maßnahmen getroffen?

Wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird, soll durch seine Festnahme sichergestellt werden, dass er dafür gerichtlich belangt werden kann. In anderen Fällen soll durch die Festnahme, die Untersuchungshaft und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit gewährleistet werden, dass der Beschuldigte vor den Ermittlungs- und Justizbehörden erscheint.

Wer ist dafür zuständig?

Die Festnahme wird entweder von der Anklageabteilung oder vom Ermittlungsrichter angeordnet. Dies gilt auch für die Untersuchungshaft und etwaige Auflagen. Wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird, kann er von den Ermittlern oder Polizeibeamten festgenommen werden.

Gelten irgendwelche Fristen?

Nach Ihrer Festnahme müssen Sie innerhalb von 24 Stunden dem Staatsanwalt vorgeführt werden. Eine Nichteinhaltung dieser Frist hat, soweit es Sie betrifft, keine Konsequenzen. Falls Ihnen die Auflage erteilt wird, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden, gilt auch dafür eine Frist. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, kann die Auflage in Untersuchungshaft umgewandelt werden.

Welche Auskünfte erhalte ich über den laufenden Stand?

Wenn Sie auf frischer Tat ertappt wurden, muss Ihnen die Polizei bei Ihrer Festnahme den Grund für die Festnahme mitteilen. Wenn Sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, erhalten Sie ausführlich Auskunft über alle gegen Sie erhobenen Beschuldigungen. Dasselbe gilt, falls Ihnen Auflagen erteilt werden oder Sie in Untersuchungshaft kommen.

Bevor in diesen Fragen eine Entscheidung getroffen wird, müssen Sie vom Ermittlungsrichter alle relevanten Unterlagen erhalten haben.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, müssen Sie dies sofort bekannt geben und einen Dolmetscher verlangen. Der Dolmetscher wird alles, was Sie sagen, und sämtliche Fragen, die Ihnen gestellt werden, dolmetschen und Ihnen alle Unterlagen, die Ihnen gezeigt werden, übersetzen.

Zu welchem Zeitpunkt kann ich mit einem Anwalt sprechen?

Wenn Sie festgenommen werden, können Sie verlangen, dass Ihr Anwalt sofort benachrichtigt wird oder Sie ihn anrufen dürfen. Darüberhinaus können Sie die Beantwortung von Fragen verweigern, solange Ihr Anwalt nicht anwesend ist.

Wenn Sie keinen Anwalt kennen, können Sie sich an Ihre Botschaft oder die örtliche Anwaltskammer wenden. Wenn Sie, um sich mit Ihrem Anwalt zu verständigen, einen Dolmetscher brauchen, müssen Sie sich darum kümmern, nicht die Strafverfolgungsbehörden. Falls Ihnen Auflagen erteilt werden, die Ihre Bewegungsfreiheit einschränken, oder falls Sie in Untersuchungshaft kommen, setzen Sie sich zunächst mit Ihrem Anwalt in Verbindung. Dieser wird für Sie Erklärungen abgeben und am Ermittlungsverfahren teilnehmen.

Besteht Anwaltszwang? Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?

Anwaltszwang besteht nur im Fall von Verbrechen. Sie haben das Recht, Ihren Anwalt selbst zu wählen. Falls Sie jedoch im Falle eines Verbrechens keinen Anwalt haben, wird Ihnen auf Wunsch für die Dauer des Ermittlungsverfahrens ein Anwalt beigeordnet.

Kann ich nach allen möglichen Informationen gefragt werden? Muss ich alle Fragen beantworten?

Sie werden zu den Beschuldigungen befragt. Sie können die Beantwortung jeglicher Fragen verweigern, wenn Sie negative Folgen für Ihren Fall befürchten.

Kann ich Kontakt zu einem Familienangehörigen oder einem Freund aufnehmen?

Sie haben das Recht, die Ermittler zu bitten, Ihnen die Kontaktaufnahme zu gestatten.

Kann ich nötigenfalls einen Arzt aufsuchen?

Ja, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben.

Kann ich mich an meine Botschaft wenden, wenn ich aus einem anderen Land komme?

Ja, Sie haben das Recht, dies zu tun.

Ich komme aus einem anderen Land. Muss ich während des Ermittlungsverfahrens anwesend sein?

Dazu sind Sie nicht verpflichtet, es sei denn, eine Leibesvisitation ist erforderlich.

Kann ich per Videokonferenz teilnehmen?

Die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen per Videokonferenz ist noch nicht gesetzlich vorgesehen.

Kann ich in mein Herkunftsland zurückgeschickt werden?

In dieser Phase können Sie nicht abgeschoben werden.

Unter welchen Umständen kann ich in Untersuchungshaft kommen oder freigelassen werden?

Sie kommen auf gemeinsame Anordnung des Ermittlungsrichters und der Staatsanwaltschaft oder auf Anordnung der Anklageabteilung in Untersuchungshaft. Sie kommen in Untersuchungshaft, wenn Sie einer schweren Straftat dringend verdächtig sind und

  • in Griechenland keine bekannte Anschrift haben,
  • Schritte unternommen haben, um das Land zu verlassen,
  • sich bereits früher der Justiz entzogen haben,
  • bereits wegen Flucht oder Beihilfe zur Flucht aus einer Haftanstalt oder Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkungen verurteilt worden sind,
  • Grund zu der Annahme besteht, dass Sie beabsichtigen zu fliehen,
  • vorbestraft sind.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Auflagen erteilt oder dass Sie freigelassen werden.

Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Sie haben das Recht, die Akte in Ruhe einzusehen und sich bis zu zwei Anwälte zu nehmen. Wenn Sie in Untersuchungshaft kommen, können Sie gegen diesen Beschluss des Ermittlungsrichters innerhalb von fünf Tagen bei der Anklageabteilung Beschwerde einlegen. Sie können außerdem beim Ermittlungsrichter oder der Anklageabteilung beantragen, Ihre angeordnete Untersuchungshaft durch Auflagen, die Ihre Bewegungsfreiheit einschränken, zu ersetzen.

Kann ich das Land während des Ermittlungsverfahrens verlassen?

Sie können dies tun, nachdem Sie wieder auf freien Fuß gesetzt worden sind, sofern Ihnen die Ausreise aus Griechenland nicht untersagt worden ist.

Durchsuchungen, Fingerabdrücke und DNA

Informationen zu Ihren Rechten finden Sie im Abschnitt Durchsuchungen, Fingerabdrücke und DNA (4).

Stehen mir Rechtsmittel zur Verfügung?

Wenn im Vorverfahren rechtswidrig vorgegangen wurde, können Sie bei der Anklageabteilung Beschwerde einlegen und die Aufhebung der rechtswidrigen Maßnahme sowie die Wiederholung des Vorverfahrens beantragen.

Kann ich mich vor der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig bekennen?

Sie haben das Recht sich schuldig zu bekennen. Dies darf laut Gesetz für Sie weder positive noch negative Konsequenzen haben.

Kann die Anklage vor der Hauptverhandlung geändert werden?

Die Anklage kann nicht geändert werden, möglich ist lediglich eine Präzisierung des Wortlauts. Neue Anklagepunkte dürfen nicht hinzugefügt werden.

Kann ich wegen einer Straftat angeklagt werden, wegen der ich bereits in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt worden bin?

Sie können angeklagt werden, wenn die Straftat im Ausland gegen einen griechischen Staatsbürger verübt wurde. Bei schweren Straftaten gilt das griechische Recht, unabhängig von dem am Tatort geltenden Recht, für jedermann.

Erhalte ich Auskunft darüber, welche Zeugen gegen mich ausgesagt haben?

Natürlich. Wenn Sie festgenommen und im Rahmen der Vorermittlungen oder des eigentlichen Ermittlungsverfahrens vorgeführt werden, müssen Sie, bevor Sie selbst aussagen, darüber informiert werden.

Erhalte ich Auskunft über andere gegen mich vorliegende Beweismittel?

Der Ermittler ist verpflichtet, Ihnen vor Ihrer Einlassung Fotokopien aller in der Akte enthaltenen Dokumente vorzulegen.

Werde ich nach meinen Vorstrafen gefragt?

Nein. Diese Auskünfte werden von der zuständigen Abteilung eingeholt.

Verfahren vor den Anklageabteilungen (3)

Was ist der Zweck dieses Abschnitts?

Die Anklageabteilungen sind die für das Vorverfahren zuständigen Justizbehörden. Sie überwachen die Rechtmäßigkeit der von den Ermittlungsbeamten getroffenen Maßnahmen, entscheiden, ob der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird, ob ihm Auflagen erteilt werden, die seine Bewegungsfreiheit einschränken, treffen Entscheidungen in anderen, das Vorverfahren betreffenden heiklen Fragen, und entscheiden, ob der Beschuldigte vor Gericht kommt oder das Verfahren eingestellt wird.

Wer ist für diesen Schritt zuständig?

Die Anklageabteilungen bestehen aus drei Richtern. Es gibt die Anklageabteilung des Ordnungswidrigkeitengerichts, die Anklageabteilung des Berufungsgerichts und die Anklageabteilung des Obersten Gerichtshofs für Zivil- und Strafsachen.

Gelten irgendwelche Fristen?

Ja, es gelten Fristen. Wenn Sie diese nicht einhalten, können Sie Ihre Rechte nicht wahrnehmen.

Welche Auskünfte erhalte ich über den laufenden Stand?

Auskunft über den Fortgang Ihres Falls können Sie vom Sekretariat der Anklageabteilung erhalten. Sämtliche Entscheidungen werden Ihnen ordnungsgemäß zugestellt.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie vor den Anklageabteilungen erscheinen, haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher.

Zu welchem Zeitpunkt kann ich mit einem Anwalt sprechen?

Sie haben Anspruch auf Rechtsberatung und können sich in jeder Phase des Verfahrens an Ihren Rechtsberater wenden. Um etwaige Übersetzungsprobleme müssen Sie oder Ihr Anwalt sich kümmern.

Muss ich mich anwaltlich vertreten lassen? Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?

Dies ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können sich entweder selbst vertreten oder von einem Anwalt vertreten lassen. Sofern Ihnen kein Anwalt beigeordnet wurde, haben Sie das Recht, Ihren Anwalt selbst zu wählen.

Kann ich nach allen möglichen Informationen gefragt werden? Muss ich die Fragen beantworten?

Sie können zu der Straftat, derer man Sie beschuldigt, befragt werden. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern, und müssen sich nicht selbst belasten. Sie können die Beantwortung jeglicher Fragen verweigern, wenn Sie negative Folgen für Ihren Fall befürchten.

Kann ich Kontakt zu einem Familienangehörigen oder einem Freund aufnehmen?

Ja. Wenn Sie in Untersuchungshaft sind, können Sie dies während der Besuchszeiten tun.

Kann ich nötigenfalls einen Arzt aufsuchen?

Ja, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben.

Kann ich mich an meine Botschaft wenden, wenn ich aus einem anderen Land komme?

Ja, Sie haben das Recht, dies zu tun.

Ich komme aus einem anderen Land. Muss ich während des Ermittlungsverfahrens anwesend sein?

Nur auf Ihren Antrag und mit Zustimmung des Gerichts.

Kann ich per Videokonferenz teilnehmen?

Verfahren per Videokonferenz sind noch nicht gesetzlich vorgesehen.

Kann ich in mein Herkunftsland zurückgeschickt werden?

In dieser Phase können Sie nicht abgeschoben werden.

Komme ich in Untersuchungshaft oder auf freien Fuß? Unter welchen Umständen?

Sie kommen in Untersuchungshaft, wenn die Anklageabteilung dies anordnet. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Auflagen, die Ihre Bewegungsfreiheit einschränken, erteilt oder dass Sie freigelassen werden.

Kann ich das Land während des Ermittlungsverfahrens verlassen?

Sie können dies tun, nachdem Sie wieder auf freien Fuß gesetzt worden sind, sofern Ihnen die Ausreise aus Griechenland nicht untersagt worden ist.

Werden mir Fingerabdrücke, DNA-Proben (z. B. Haare, Speichel) oder andere Körperflüssigkeiten abgenommen?

Die Anklageabteilung kann dies anordnen.

Kann ich einer Leibesvisitation unterzogen werden?

Nicht auf Anordnung der Anklageabteilung, möglicherweise aber durch die Ermittler oder die in den Vorermittlungen tätigen Beamten. In einem solchen Fall, können Sie verlangen, dass die Leibesvisitation in Anwesenheit Ihres Anwalts durchgeführt wird.

Können meine Wohnung, meine Geschäftsräume, mein Auto etc. durchsucht werden?

Derartige Durchsuchungen können während des Verfahrens vor den Anklageabteilungen nicht angeordnet werden.

Stehen mir Rechtsmittel zur Verfügung?

Es gibt Rechtsmittel, mit denen Sie Entscheidungen der Anklageabteilungen anfechten können.

Kann ich mich vor der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig bekennen?

Sie können gegenüber den Anklageabteilungen ein schriftliches Geständnis ablegen. Derartige Erklärungen sind bindend und können sich auf das Gerichtsurteil auswirken.

Kann die Anklage vor der Hauptverhandlung geändert werden?

Die Anklage kann nicht geändert werden. Sie kann von den Anklageabteilungen lediglich präzisiert werden. Neue Anklagepunkte dürfen nicht hinzugefügt werden.

Kann ich wegen einer Straftat angeklagt werden, wegen der ich bereits in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt worden bin?

Sie können angeklagt werden, wenn die Straftat gegen einen griechischen Staatsbürger verübt wurde. Bei schweren Straftaten gilt das griechische Recht, unabhängig von dem am Tatort geltenden Recht, für jedermann.

Werde ich über die Zeugen unterrichtet, die gegen mich ausgesagt haben?

Diese Auskünfte können Sie sowohl vor als auch während dieser Phase erhalten. Sie haben ein Auskunftsrecht in Bezug auf sämtliche in der Akte enthaltenen Angaben.

Werden Informationen über meine Vorstrafen eingeholt?

Nein, diese Auskünfte werden von der zuständigen Abteilung eingeholt.

Durchsuchungen, Fingerabdrücke und DNA (4)

Werden mir Fingerabdrücke, DNA-Proben (z. B. Haare, Speichel) oder andere Körperflüssigkeiten abgenommen?

Im Falle Ihrer Verhaftung werden Sie zur Abgabe Ihrer Fingerabdrücke aufgefordert. Sie sind verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Sie sind auch zur Abgabe einer DNA-Probe verpflichtet, wenn der dringende Verdacht besteht, dass Sie eine schwere Straftat begangen haben. Falls der DNA-Test positiv ausfällt, haben Sie das Recht, einen erneuten Test zu verlangen. Andernfalls wird das entnommene genetische Material vernichtet.

Kann ich einer Leibesvisitation unterzogen werden?

Sie können einer Leibesvisitation unterzogen werden, wenn der Ermittler dies für erforderlich hält. Die Leibesvisitation darf Ihre Würde nicht verletzen und muss an einem ungestörten Ort durchgeführt werden. Wenn Sie eine Frau sind, muss die Leibesvisitation von einer Frau durchgeführt werden. Wenn Sie aufgefordert werden, einen bestimmten Gegenstand oder ein bestimmtes Dokument auszuhändigen, und Sie dieser Aufforderung nachkommen, dürfen Sie keiner Leibesvisitation unterzogen werden.

Können meine Wohnung, meine Geschäftsräume, mein Auto etc. durchsucht werden?

Ihre Wohnung kann im Rahmen des Ermittlungsverfahrens oder der Vorermittlungen von einem Gerichtsbeamten und einem Ermittlungsbeamten durchsucht werden. Fahrzeuge werden bei dringendem Verdacht einer Straftat, oder wenn es absolut notwendig ist, durchsucht.

Letzte Aktualisierung: 29/02/2024

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