Beschuldigte (Strafverfahren)

Griechenland

Es ist sehr wichtig, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird. In den Informationsblättern zu diesem Thema erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Außerdem erfahren Sie, was ein Anwalt für Sie unternimmt. In diesem allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie Sie einen Anwalt finden und wie Sie die Anwaltskosten bezahlen können, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können.

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Griechenland

Wie findet man einen Anwalt?

Wenn Sie einen Anwalt brauchen und sich nicht in Untersuchungshaft befinden, können Sie sich an die Anwaltskammer Athen oder die Anwaltskammer der Region, in der Ihre Hauptverhandlung stattfindet (etwa die Anwaltskammer Thessaloniki, die Anwaltskammer Piräus, die Anwaltskammer Iraklio usw.) wenden.

Wenn Sie einen Anwalt brauchen und sich in Untersuchungshaft befinden, können Sie die Polizei oder die Gefängnisleitung bitten, Ihnen bei der Anwaltsuche behilflich zu sein oder den Kontakt zu einer der oben genannten Anwaltskammern zu vermitteln.

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Wenn Ihr Einkommen zu niedrig ist, können Sie Prozesskostenhilfe erhalten. Dazu wird Ihnen ein Anwalt beigeordnet, der Sie vertritt. Die Bestellung gilt bis zum Ende der Hauptverhandlung oder des Verfahrens vor Gerichten derselben Instanz sowie für sämtliche Rechtsmittelverfahren.

Ein Anwalt kann bestellt werden:

  • während der Erarbeitung der Anklageschrift und der Anklageerhebung bei bestimmten, genau festgelegten Straftaten,
  • während des Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung, wenn es sich bei der Straftat um ein Verbrechen handelt,
  • während der Hauptverhandlung, wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht, die vor dem aus drei Richtern bestehenden Ordnungswidrigkeitengericht verhandelt werden und mit mindestens sechs Monaten Haft bedroht sind,
  • um Berufung einzulegen und Sie im Berufungsverfahren vor dem zweitinstanzlichen Gericht zu vertreten, wenn Sie in erster Instanz zu mindestens sechs Monaten Haft verurteilt worden sind,
  • um Revision einzulegen, wenn Sie zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt worden sind,
  • um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen, wenn Sie zu mindestens sechs Monaten Haft verurteilt worden sind.

Sie haben selbst dann Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn Ihr Einkommen nicht übermäßig niedrig ist, solange Sie nachweisen, dass Sie sich die Prozesskosten aufgrund der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren ständigen Aufenthalt haben, und Griechenland nicht leisten können.

Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts müssen Sie bei dem Gericht beantragen, das über den Fall verhandelt oder bei dem Sie Berufung oder Revision einlegen bzw. die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen.

Der Antrag ist 15 Tage vor Beginn der Hauptverhandlung oder der Maßnahme, für die Sie um Prozesskostenhilfe ersuchen, zu stellen. Er muss eine kurze Beschreibung des Gegenstands der Hauptverhandlung oder der Maßnahme sowie einen Nachweis Ihres Anspruchs auf Prozesskostenhilfe und alle erforderlichen Belege zu Ihrer finanziellen Situation enthalten (ausführliche Hinweise dazu finden Sie im Gesetz Nr. 3226/4‑2‑2004, Staatsanzeiger Α’ 24/2004).

Links zum Thema

Verzeichnis der Anwaltskammern

Letzte Aktualisierung: 29/02/2024

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