Beschuldigte (Strafverfahren)

Deutschland

Inhalt bereitgestellt von
Deutschland

Wie werden Verkehrsdelikte behandelt?

Geringfügige Verkehrsdelikte, wie etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, werden von der Verwaltungsbehörde verfolgt. Sie sind keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten. Bei besonders groben Verkehrsverstößen, insbesondere solchen, durch die andere gefährdet oder verletzt werden, handelt es sich hingegen meist um eine Straftat.

Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsordungswidrigkeiten werden von der Verwaltungsbehörde durchgeführt. Sie können während des Verfahrens schriftlich Ihre Sicht der Dinge darlegen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Parkverstöße) werden Sie zunächst verwarnt und Ihnen wird angeboten, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen, das bis zu 55 € betragen kann. Wenn Sie zahlen, endet damit das Verfahren; wenn Sie nicht zahlen und die Verwaltungsbehörde Sie für verantwortlich hält, kann gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen werden, mit dem Ihnen auferlegt wird, eine Geldbuße zu bezahlen. Im Bußgeldverfahren kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. Die Höhe der Geldbuße und die Dauer des Fahrverbots für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in einem Katalog festgelegt.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Das Verfahren wird dann über die Staatsanwaltschaft an das Gericht abgegeben. Dort wird grundsätzlich ein Hauptverfahren, wie im Informationsblatt 4 dargestellt, durchgeführt. Das Gericht kann aber auch durch Beschluss entscheiden, wenn es eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält und Sie und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Gegen ein Urteil oder einen Beschluss in einem solchen Verfahren können Sie Rechtsbeschwerde einlegen, über die vom Oberlandesgericht entschieden wird. Dieses Rechtsmittel ist allerdings nur beschränkt zulässig, etwa wenn gegen Sie eine Geldbuße von über 250 € verhängt worden ist oder die Sache der Rechtsfortbildung dient.

Werden solche Verkehrsdelikte bei Angehörigen anderer Mitgliedstaaten verfolgt? Wie?

Solche Verkehrsdelikte werden auch bei Angehörigen anderer Mitgliedstaaten verfolgt. Wenn Sie bei der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit angetroffen werden, können das Verwarnungsgeld oder eine Sicherheitsleistung unmittelbar vor Ort einbehalten werden. Die Sicherheitsleistung wird am Ende des Verfahrens mit der gegen Sie verhängten Geldbuße verrechnet. Wenn Sie nicht bei der Begehung des Verstoßes angetroffen werden, können Sie verfolgt werden, sofern Ihr Heimatstaat Daten über Fahrzeughalter an Deutschland übermittelt. Dafür wird innerhalb der EU ein automatisiertes elektronisches System zum Halterdatenaustausch bei acht besonders gravierenden Verkehrsverstößen (Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegend des Sicherheitsgurts, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluß, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens, rechswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren) betrieben. Im anschließenden postalischen Verfahren wird Ihnen bzw. dem Fahrzeughalter ein Informationsschreiben in seiner Sprache übersandt und kann anschließend gegen Sie ein Verwarnungsgeld oder auch eine Geldbuße festgesetzt werden. Deutschland hat sich der EU-weiten Vollstreckung von Geldbußen angeschlossen. Das bedeutet, dass in Deutschland verhängte Geldbußen von Ihrem Heimatstaat eingetrieben werden können.

Werden diese Verkehrsdelikte in meinem Strafregister aufscheinen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nicht im Bundeszentralregister für Straftaten, sondern im Fahreignungsregister gespeichert. Im Fahreignungsregister werden Verkehrsverstöße von Verkehrsteilnehmern gespeichert, soweit die rechtskräftig geahndet sind und die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Ab einer Zahl von 8 Punkten wird eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen, bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht, in Deutschland zu fahren. Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Weitere Informationen

Die Straßenverkehrsdelikte und das entsprechende Verfahren sind geregelt im Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Das Fahreignungs Bewertungssystem ist im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.

Letzte Aktualisierung: 29/09/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.