Beschuldigte (Strafverfahren)

Frankreich

In Frankreich werden bestimmte Bagatelldelikte von der Verwaltung und nicht von den Justizbehörden erledigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um geringfügige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei diesen besonderen Verfahren wird darauf geachtet, dass Ihre Grundrechte und hier vor allem die Rechte der Verteidigung gewahrt werden. Eine verwaltungsrechtliche Sanktion kann niemals aus einer Freiheitsstrafe bestehen. Die Sanktion gegen Sie wird von Rechts wegen unmittelbar von der zuständigen Verwaltungsbehörde verhängt, die einen Rechtsverstoß festgestellt hat. Jede Entscheidung über eine Sanktion ist zu begründen, und Sie können Sie anfechten. Die verhängte Sanktion ist sofort vollstreckbar, auch wenn Sie beschließen, Rechtsmittel einzulegen.

Inhalt bereitgestellt von
Frankreich

Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden direkt von dem protokollaufnehmenden Beamten bzw. dem Polizei- oder Gendarmeriebeamten erledigt. Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, wird Ihnen die entsprechende Sanktion sofort mitgeteilt. Ihnen werden die Gründe für die Sanktion erläutert, und Sie erhalten Gelegenheit zur Äußerung. Sie erhalten ein Protokoll mit Angaben zur Ordnungswidrigkeit und der gegen Sie verhängten Sanktion. Sie müssen dieser Sanktion unmittelbar nach ihrer Verhängung Folge leisten.

Als Sanktionen sind Bußgelder und unter Umständen auch die Stilllegung des Fahrzeugs vorgesehen.

Als Bürger eines anderen Mitgliedstaats müssen Sie der Sanktion bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung in Frankreich nachkommen. Sollten Sie ihr nicht vor Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland Folge leisten, kann gegen Sie ein Verfahren eingeleitet werden.

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Monaten dagegen Einspruch einlegen. Damit können Sie sicher sein, dass die gegen Sie verhängte Sanktion während des Einspruchs nicht verschärft wird.

Der Einspruch ist direkt ohne weiteres Verfahren bei der Behörde einzulegen, die die Sanktion verhängt hat (Ad-hoc-Beschwerde); wird er abgewiesen, können Sie Beschwerde bei der dieser Behörde übergeordneten Behörde einlegen (Beschwerde bei der nächsthöheren Behörde).

Das Verfahren wird Ihnen in dem Ihnen ausgehändigten Protokoll erläutert.

Erst nach Ausschöpfung all dieser Rechtsbehelfe können Sie Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben.

Wie werden andere Bagatelldelikte behandelt?

Bei den anderen von der Verwaltung behandelten Delikten handelt es sich um schwerere Verstöße gegen Finanzmarktvorschriften, das Wettbewerbsrecht oder auch Steuergesetze oder das Einwanderungsrecht.

Erscheinen diese Delikte im Vorstrafenregister?

Die in Frankreich von der Verwaltung erledigten Delikte, insbesondere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, werden nicht ins Strafregister eingetragen.

Letzte Aktualisierung: 06/12/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.