Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden direkt von dem protokollaufnehmenden Beamten bzw. dem Polizei- oder Gendarmeriebeamten erledigt. Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, wird Ihnen die entsprechende Sanktion sofort mitgeteilt. Ihnen werden die Gründe für die Sanktion erläutert, und Sie erhalten Gelegenheit zur Äußerung. Sie erhalten ein Protokoll mit Angaben zur Ordnungswidrigkeit und der gegen Sie verhängten Sanktion. Sie müssen dieser Sanktion unmittelbar nach ihrer Verhängung Folge leisten.
Als Sanktionen sind Bußgelder und unter Umständen auch die Stilllegung des Fahrzeugs vorgesehen.
Als Bürger eines anderen Mitgliedstaats müssen Sie der Sanktion bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung in Frankreich nachkommen. Sollten Sie ihr nicht vor Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland Folge leisten, kann gegen Sie ein Verfahren eingeleitet werden.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Monaten dagegen Einspruch einlegen. Damit können Sie sicher sein, dass die gegen Sie verhängte Sanktion während des Einspruchs nicht verschärft wird.
Der Einspruch ist direkt ohne weiteres Verfahren bei der Behörde einzulegen, die die Sanktion verhängt hat (Ad-hoc-Beschwerde); wird er abgewiesen, können Sie Beschwerde bei der dieser Behörde übergeordneten Behörde einlegen (Beschwerde bei der nächsthöheren Behörde).
Das Verfahren wird Ihnen in dem Ihnen ausgehändigten Protokoll erläutert.
Erst nach Ausschöpfung all dieser Rechtsbehelfe können Sie Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben.
Wie werden andere Bagatelldelikte behandelt?
Bei den anderen von der Verwaltung behandelten Delikten handelt es sich um schwerere Verstöße gegen Finanzmarktvorschriften, das Wettbewerbsrecht oder auch Steuergesetze oder das Einwanderungsrecht.
Erscheinen diese Delikte im Vorstrafenregister?
Die in Frankreich von der Verwaltung erledigten Delikte, insbesondere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, werden nicht ins Strafregister eingetragen.
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