Defendants (criminal proceedings)

Frankreich

These fact sheets explain what happens when someone is suspected or accused of an offence resulting in trial before a court. For information on minor offences such as breaches of the traffic regulations, usually liable to fixed penalties such as a fine, see fact sheet 5. If you are the victim of a crime, you will find full information on your rights here.

Inhalt bereitgestellt von
Frankreich

General introduction

The four types of court with jurisdiction to hear cases in France are:

  • The Tribunal de police (police court)

Decisions are made by a single judge in this court which mainly deals with petty offences in category five (e.g. breaches of regulations liable to specific penalties). Appeals can be filed with the Chambre des appels correctionnels (Court of Appeal) but only in certain cases.

  • The Juridiction de proximité (local or community court)

Decisions are made by a single judge in this court which deals with petty offences in the first four categories.

Appeals are governed by the same rules as appeals against police court judgments.

  • The Tribunal correctionnel (criminal court dealing with lesser offences)

Three judges are normally present at this court, which mainly deals with délits (offences not classed as "crimes", the latter being defined as criminal acts punishable by over 10 years of prison, under French law).

Proceedings can be brought in the court within whose jurisdiction the offence was committed, or the court where the accused person or persons reside or where the accused person was arrested.

Appeals against judgments of first instance may be filed before the Chambre des appels correctionnels (Court of Appeal).

  • The Cour d’assises (criminal court dealing with the most serious offences)

This court has jurisdiction over crimes committed by adults that do not come under the jurisdiction of a specialist court.

Cases are heard by three professional judges and nine jurors selected at random amongst French citizens.

Appeals against convictions may be filed by the prosecution service and convicted defendants before a Cour d’assises comprising 12 citizen jurors and three professional judges. The defendant and the public prosecutor may appeal against decisions pronounced by the Cour d'assises, whether these are convictions or acquittals. The civil claimant (partie civile) in the action may only appeal as regards damages and interest awarded by the court.

Summary of criminal procedure

Please find below a summary of the normal stages of criminal proceedings

The inquiry

Conducted by the police or gendarmerie, its aim is to establish that an offence has been committed, to gather evidence and seek the perpetrators. It is conducted under the supervision of the public prosecutor. There will always be an inquiry when the action has been brought by the public prosecutor.

There are two types: the enquête de flagrance (investigation of a recently committed offence) and the enquête préliminaire (preliminary inquiry) conducted ex officio by a CID officer or on the instructions of the public prosecutor.

In all cases, the inquiry is secret and ex parte (i.e. the defendant is not heard).

The pre-trial investigation

The investigation conducted by the examining judge is designed to gather evidence of the commission of an offence and seek its perpetrator. It determines whether there is sufficient evidence to send the perpetrator before the court. It prepares the case for judgment. It is secret, but persons party to the proceedings have access to the case file and can lodge requests for investigations under certain conditions.

The judgment

The judgment phase takes place with due hearing of the parties, in public, oral proceedings. The judges' deliberations result in a decision subject to a remedy at law.

You will find details of all the stages of proceedings and your rights in the fact sheets. This information cannot replace consultation of a lawyer and should only be seen as guidance.

The role of the European Commission

Please note that the European Commission plays no role in criminal proceedings in the Member States and cannot help you if you wish to complain. These fact sheets tell you how and where you can complain.

Click on the links below to find the information you need.

1 – Consulting a lawyer

2 - My rights during the investigation of a crime

  • My rights in police custody
  • My rights during first appearance questioning
  • Being charged and témoin assisté (legally-represented witness) status
  • The completion of the pre-trial investigation
  • The European arrest warrant
  • Preparation of the case by the defence

3 – My rights during the trial

4 – My rights after the trial

5 –  Breaches of the traffic regulations and other petty offences

Related links

Your Rights

Last update: 06/12/2021

The national language version of this page is maintained by the respective Member State. The translations have been done by the European Commission service. Possible changes introduced in the original by the competent national authority may not be yet reflected in the translations. The European Commission accepts no responsibility or liability whatsoever with regard to any information or data contained or referred to in this document. Please refer to the legal notice to see copyright rules for the Member State responsible for this page.

1 – Wie man Rechtsberatung erhält

Es ist sehr wichtig, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird. In den Informationsblättern zu diesem Thema erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Außerdem erfahren Sie, was ein Anwalt für Sie unternimmt. In diesem allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie Sie einen Anwalt finden und wie Sie die Anwaltskosten bezahlen kann, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können.

Wie findet man einen Anwalt?

Abgesehen von Strafsachen ist die Vertretung durch einen Anwalt nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Die freie Wahl des Anwalts ist ein wichtiger Grundsatz.

Wenn Sie einen Anwalt kennen, können Sie ihn wählen oder seine Bestellung beantragen.

Sie können einen Anwalt wählen, den Sie vom Hörensagen kennen oder den Ihnen Bekannte empfehlen.

Sie können aber auch beim Amtsgericht ihrer Stadt, in zahlreichen Rathäusern oder bei der Anwaltskammer die Liste der in der Nähe ihrer Wohnung praktizierenden Anwälte einsehen.

Schließlich können Sie auch im Telefonbuch nachschlagen oder im Internet nach einem Anwalt suchen.

Auf mehreren Websites können Sie online Verzeichnisse durchsuchen, in denen die Anwälte nach ihrem Fachgebiet aufgeführt sind:

Darüber hinaus unterhalten viele Anwaltskammern einen Bereitschaftsdienst in Gerichtsgebäuden, Rathäusern oder den Maisons de justice et du Droit (Häusern der Justiz und des Rechts).

Sind Sie inhaftiert, haben Sie mehrere Möglichkeiten, einen Anwalt zu finden.

In den Haftanstalten sind Anwaltsverzeichnisse angeschlagen.

Gefangenenhilfsorganisationen können Sie beraten und Ihnen bei der Wahl behilflich sein. (Observatoire International des Prisons, Association des Visiteurs de Prisons usw.).

Auch die konsularischen Vertretungen Ihres Heimatlandes können Sie bei der Wahl eines Anwalts unterstützen.

Schließlich können Sie den Präsidenten der für Ihren Wohnort zuständigen Anwaltskammer bitten, Ihnen einen Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen.

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Wenn Sie die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen, müssen Sie auch die entsprechenden Kosten tragen. Der Anwalt kann seine Gebühren in Absprache mit Ihnen frei festlegen.

Sie können eine Honorarvereinbarung mit dem Anwalt unterzeichnen, der berechtigt ist, von Ihnen im Verlauf der Bearbeitung Ihres Falls Vorschusszahlungen zu verlangen.

Liegt jedoch Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Link öffnet neues FensterProzesskostenhilfe erhalten.

Je nach Ihrer Einkommenssituation kann der Staat also das Honorar Ihres Pflichtverteidigers ganz oder teilweise übernehmen. Haben Sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wird die Beiordnung als Pflichtanwalt in eine Bestellung umgewandelt, und Sie müssen dann mit dem Anwalt die Höhe des Honorars aushandeln.

Sollten Ihre Anwaltskosten nur teilweise übernommen werden, müssen Sie dem Anwalt das restliche geschuldete Honorar selber zahlen.

Letzte Aktualisierung: 06/12/2021

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Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Französisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

2 - Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen und bevor die Sache vor Gericht geht

Welchen Zweck hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren?

Die strafrechtlichen Ermittlungen umfassen sämtliche Untersuchungen zu einer Straftat, die von der Kriminalpolizei unter der Aufsicht eines Staatsanwalts oder Richters durchgeführt werden.

Sie können außerhalb der gerichtlichen Voruntersuchung (instruction) erfolgen und sind auf die Feststellung der Straftat, die Sammlung von Beweismitteln und die Suche nach den Tätern gerichtet.

Im französischen Ermittlungsverfahren wird zwischen enquête de flagrance und enquête préliminaire unterschieden. Erstere kommt bei Straftaten zum Zuge, deren Ausführung noch nicht oder gerade erst abgeschlossen ist, und gesteht der Polizei den Einsatz weitreichender Zwangsmittel zu. In allen anderen Fällen wird auf das Verfahren der polizeilichen Voruntersuchung (enquête préliminaire) zurückgegriffen. Ursprünglich war der Einsatz von Zwangsmitteln bei der polizeilichen Voruntersuchung nur begrenzt möglich, doch hat hier aufgrund neuerer Regelungen eine deutliche Annäherung zwischen diesen beiden Formen der polizeilichen Ermittlungen stattgefunden.

In komplizierteren Fällen können die Ermittlungen auch im Rahmen einer richterlichen Voruntersuchung (instruction) im Auftrag des Untersuchungsrichters durchgeführt werden. Bei dieser Voruntersuchung soll in erster Linie festgestellt werden, ob hinreichender Tatverdacht besteht, um den Straftäter an das erkennende Gericht zu verweisen, und gegebenenfalls die Sache spruchreif gemacht werden.

Das Ermittlungsverfahren ist nur in Strafsachen obligatorisch.

Welche Schritte umfasst das strafrechtliche Ermittlungsverfahren?

Ist die Tatausführung noch nicht oder gerade erst abgeschlossen oder wird eine Person der Beteiligung an einer Straftat verdächtigt, können ad hoc für die Dauer von acht Tagen Ermittlungen (enquête en flagrance) eingeleitet werden. Unter bestimmten Bedingungen kann die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen um höchstens acht Tage verlängern.

Bei diesem Ermittlungsverfahren ist der Kriminalbeamte insbesondere befugt, sich an den Tatort zu begeben, Tatsachenfeststellungen zu veranlassen, alle Gegenstände oder Datenträger, die zur Wahrheitsfindung sachdienlich sind, sicherzustellen, Wohnungsdurchsuchungen von Personen anzuordnen, die möglicherweise an der Straftat beteiligt waren oder die tatrelevante Dokumente oder Informationen besitzen, Personen zu vernehmen, die Auskünfte über den Tathergang geben können, oder auch eine Person in Polizeigewahrsam zu nehmen, die verdächtigt wird, an der Straftat beteiligt gewesen zu sein.

Handelt es sich um eine polizeiliche Voruntersuchung (enquête préliminaire) unterrichtet der Kriminalbeamte die Staatsanwaltschaft, sobald er den mutmaßlichen Straftäter identifiziert hat.

Im Rahmen der richterlichen Voruntersuchung (instruction) sucht der Untersuchungsrichter nach be- und entlastenden Beweisen und nimmt alle Handlungen vor, die er für die Wahrheitsfindung für sachdienlich hält. Er kann diese Amtshandlungen (z. B. Besichtigung des Tatorts, Vernehmungen, Durchsuchungen, usw.) von Amts wegen oder auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder der Parteien vornehmen. Der Richter muss eine etwaige Ablehnung begründen. Gegen die Ablehnung kann ein Rechtsbehelf eingelegt werden.

Bei Rechtshilfeersuchen kann der Untersuchungsrichter Kriminalbeamte mit den entsprechenden Amtshandlungen betrauen.

Wenn die Voruntersuchung nach Ansicht des Untersuchungsrichters abgeschlossen ist, unterrichtet er gleichzeitig die Parteien und ihre Anwälte. Die Staatsanwaltschaft und die Parteien haben dann, wenn Anklage erhoben wird, eine Frist von einem Monat oder andernfalls eine Frist von drei Monaten, um an den Untersuchungsrichter ihre begründeten Einwände oder Anträge zu richten.

Nach Ablauf dieser Frist hat der Staatsanwalt eine Frist von 10 Tagen (wenn ein Beschuldiger in Haft ist) oder von einem Monat (wenn dies nicht der Fall ist), um nach Einsicht in die übermittelten Beweismittel an den Untersuchungsrichter ergänzende Strafanträge oder Bemerkungen zu richten.

Der Untersuchungsrichter hat dann die Wahl:

  • Er beschließt entweder die Einstellung des Verfahrens, wenn er der Ansicht ist, dass der Sachverhalt, mit dem er befasst wurde, keine Straftat darstellt, wenn der Täter weiterhin unbekannt ist oder wenn die Beweislast gegen ihn nicht ausreicht,
  • oder er erlässt einen Verweisungsbeschluss (ordonnance de renvoi) an das zuständige Strafgericht (bei einem Vergehen (délit) oder einer einfachen Gesetzesübertretung (contravention)), oder er erhebt Anklage (bei einem Verbrechen), wenn hinreichender Tatverdacht besteht.

Die Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

Ihre Rechte während des Polizeigewahrsams (1)

Wenn Sie verdächtigt werden, an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein, kann Sie der Kriminalbeamte in Gewahrsam nehmen. Sofort nach Beginn der Maßnahme muss er je nach Sachlage den Staatsanwalt oder den Untersuchungsrichter unterrichten.

Bei einem allgemeinen Straftatverdacht (politische und militärische Straftaten sind ausgenommen) dürfen Sie nicht länger als 24 Stunden in Gewahrsam bleiben, und diese Zeit kann nur einmal für weitere 24 Stunden vom Staatsanwalt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens oder vom Untersuchungsrichter im Rahmen der richterlichen Voruntersuchung verlängert werden.

Allerdings gibt es abweichende Gewahrsamsregelungen. Bei schwereren Straftaten oder im Fall der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels oder Terrorismus ist der Polizeigewahrsam für einen längeren Zeitraum möglich. Für Minderjährige sind die Bedingungen des Polizeigewahrsams und die Möglichkeit zur Verlängerung dieser Maßnahme generell strenger geregelt.

Die Nichtbeachtung der Dauer des Polizeigewahrsams kann zur Nichtigerklärung der Maßnahme sowie aller späteren Rechtshandlungen führen, die auf dieser Maßnahme beruhen.

Wer klärt über den Ablauf des Polizeigewahrsams auf?

Die Rechte der Person in Polizeigewahrsam sind Grundrechte. Sie müssen umgehend über die Art der Straftat, die Gegenstand der Ermittlungen ist, die Dauer des Gewahrsams und Ihre Rechte aufgeklärt werden. Diese Informationen müssen Ihnen in einer Sprache, die Sie verstehen, erteilt werden. Sie dürfen also kostenlos die Dienste eines Dolmetschers in Anspruch nehmen.

Die Belehrung über die Rechte und ihre Wahrnehmung werden protokolliert.

  • Recht auf Benachrichtigung eines Angehörigen oder einer sonstigen Person

Sie haben das Recht, einen Angehörigen (eine Person, mit der Sie gewöhnlich zusammen leben, einen Verwandten in direkter Linie, eines Ihrer Geschwister) oder Ihren Arbeitgeber benachrichtigen zu lassen. Diese Person wird von der Polizei innerhalb von drei Stunden nach Beginn des Polizeigewahrsams telefonisch benachrichtigt.

  • Recht auf Hinzuziehung eines Arztes

Sie haben das Recht, in den 24 Stunden des Polizeigewahrsams eine ärztliche Untersuchung zu verlangen. Der Arzt wird von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ausgewählt.

  • Recht auf Gespräch mit einem Anwalt

Sie können verlangen, sich mit einem Anwalt zu besprechen; dieses Gespräch darf jedoch 30 Minuten nicht überschreiten. Das Gespräch ist vertraulich. Der Anwalt kann schriftliche Einwände formulieren, die zu den Verfahrensakten gegeben werden.

Sie können einen Ihnen bekannten Anwalt wählen oder verlangen, dass die Anwaltskammer Ihnen einen Anwalt als Pflichtverteidiger (avocat commis d’office) zur Seite stellt.

Im Fall des Polizeigewahrsams bei einem allgemeinen Straftatverdacht können Sie mit Ihrem Anwalt ab Beginn des Gewahrsams und, wenn dieser verlängert wird, ab Beginn dieser Verlängerung sprechen.

Allerdings dürfen Sie ihn, wenn Sie wegen einer schwereren Straftat in Polizeigewahrsam sind, die in den Bereich der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels oder Terrorismus fällt, erst nach Ablauf von 48 bzw. 72 Stunden sprechen.

Der Kriminalbeamte hat seine Pflicht erfüllt, wenn er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um einen Anwalt zu kontaktieren.

  • Recht auf Aussageverweigerung

Über dieses Recht informiert Sie der Kriminalbeamte nicht, sodass es Ihnen frei steht, die Aussage zu verweigern und sich nicht selbst zu belasten.

  • Recht auf Benachrichtigung des Konsulats des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, von Ihrer Festnahme

Was geschieht, wenn Sie mit der Art, in der Ihre Aussagen protokolliert wurden, nicht einverstanden sind?

Sie können sich weigern, das Protokoll zu unterzeichnen, in dem Ihre Aussagen festgehalten sind.

Was kann nach dem Polizeigewahrsam geschehen?

Der Staatsanwalt oder je nach Sachlage der Untersuchungsrichter kann jederzeit den Polizeigewahrsam beenden. Sie können freigelassen werden oder, wenn Sie während eines Ermittlungsverfahrens in Polizeigewahrsam genommen wurden, einem Untersuchungsrichter zwecks Eröffnung einer gerichtlichen Voruntersuchung oder dem Strafgericht (tribunal correctionnel) vorgeführt werden.

Wenn eine gerichtliche Untersuchung nach einer ersten Vernehmung eröffnet wird, können Sie den Status eines Beschuldigten (mise en examen) oder eines mutmaßlichen Mitwissers (témoin assisté) erhalten. Wenn Anklage gegen Sie erhoben wird, können Sie unter Polizeiaufsicht gestellt oder in Untersuchungshaft genommen werden.

Wenn Sie einem Strafgericht vorgeführt werden, kann dieses entweder in der Sache sofort ein Urteil verkünden, wenn es hierzu in der Lage ist, oder Ihnen auf Antrag eine Frist einräumen, um Ihre Verteidigung vorzubereiten. In diesem Fall wird dann über die Frage entschieden, ob Sie in Untersuchungshaft genommen oder unter Polizeiaufsicht gestellt werden.

Kann man von Ihnen DNS-Proben, Fingerabdrücke oder Proben anderer Körperflüssigkeiten verlangen? Welche Rechte haben Sie?

Wenn Sie Zeuge oder Verdächtiger in einem Strafprozess sind, kann man Ihnen mit Genehmigung des Staatsanwalts externe Proben entnehmen (insbesondere Speichelproben zwecks Analyse und Identifizierung Ihres genetischen Fingerabdrucks) und Sie erkennungsdienstlich behandeln (insbesondere Abnahme Ihrer Finger- und Handflächenabdrücke oder Lichtbilder).

Sie können dies ablehnen, da aber die genannten Maßnahmen unter rechtmäßigen Bedingungen durchgeführt werden, ist Ihre Weigerung, sich ihnen zu unterziehen, unter bestimmten Umständen ein Delikt, das mit einer einjährigen Haftstrafe und 15 000 Euro Geldbuße geahndet wird.

Ist eine Leibesvisitation möglich?

Im Allgemeinen nimmt der Kriminalbeamte eine Sicherheitsabtastung vor (kurzes Abklopfen über der Kleidung), mit der sichergestellt werden soll, dass Sie keinen für Sie selbst oder andere gefährlichen Gegenstand bei sich tragen.

Der Kriminalbeamte kann auch aus Sicherheitsgründen oder zum Zweck der Ermittlungen eine Leibesvisitation vornehmen, bei der man sich vollständig oder teilweise entkleidet. Umfasst die Leibesvisitation auch die Körperöffnungen, so darf sie nur von einem Arzt vorgenommen werden.

Diese Maßnahmen dürfen nur von einem Kriminalbeamten Ihres Geschlechts durchgeführt werden.

Alle übergebenen Wertgegenstände werden eingeschlossen und Ihnen nach Beendigung des Polizeigewahrsams bei Ihrer Entlassung zurückgegeben.

Dürfen Ihre Wohnung, Ihre Geschäftsräume oder Ihr Auto durchsucht werden?

Eine Durchsuchung darf nur zwischen 6.00 und 21.00 Uhr erfolgen. Eine Durchsuchung, die vor 21.00 Uhr begonnen hat, darf aber in der Nacht fortgesetzt werden.

Abweichungen sind bei Straftaten des organisierten Verbrechens, Terrorismus, der Prostitution und des Drogenhandels unter der Aufsicht eines Richters zulässig.

Eine Durchsuchung kann in jeder Wohnung erfolgen, in der sich Gegenstände befinden können, deren Auffinden für die Wahrheitsfindung sachdienlich wäre.

Es kann sich um Ihre Wohnung oder um die Wohnung einer anderen Person handeln, die Gegenstände besitzen könnte, die mit der Straftat in Verbindung stehen.

Unter Wohnung ist der Ort zu verstehen, an dem die Person ihren ersten Wohnsitz oder ihre Hauptniederlassung hat, aber auch der Ort (unabhängig davon, ob sie dort wohnt oder nicht), den die Person zu Recht ihr Zuhause nennt.

Somit gelten verschiedene Aufenthaltsorte (z. B. Hotelzimmer) und ihre Nebengebäude als Wohnung.

Der Begriff Wohnung bleibt dem Ermessen des Richters überlassen. Zwar wird beispielsweise ein Fahrzeug grundsätzlich nicht als Wohnung betrachtet, doch gilt dies nicht, wenn es als Wohnung dient.

Stehen Ihnen Rechtsmittel zur Verfügung?

Die Nichtbeachtung der oben dargelegten Formalitäten hat eine Verletzung der Verteidigungsrechte zur Folge und kann in einem Verfahren zur Ungültigerklärung der Durchsuchung und Sicherstellungen geltend gemacht werden.

Die gerichtliche Voruntersuchung: Ihre Rechte bei der ersten Vernehmung durch den Untersuchungsrichter (2)

Ziel der ersten richterlichen Vernehmung ist es, Sie zum Tatvorwurf zu befragen.

Nachdem der Untersuchungsrichter Ihre Identität festgestellt hat, nennt er Ihnen die Fakten, mit denen er befasst wurde, und nimmt eine rechtliche Würdigung dieses Sachverhalts vor.

Der Untersuchungsrichter klärt Sie über Ihre Rechte auf:

  • Sie haben Anspruch auf einen vereidigten Dolmetscher
  • Sie haben Anspruch auf den Beistand eines (von Ihnen gewählten oder von Amts wegen bestellten) Anwalts.

Sie können zu dieser Vernehmung mit Ihrem Anwalt erscheinen und werden dann sofort befragt. Andernfalls ist der Untersuchungsrichter verpflichtet, Sie erneut über Ihr Recht aufzuklären, sich gegebenenfalls den Beistand eines Pflichtverteidigers zu sichern.

 

Wenn Sie sich für den Beistand eines Anwalts entscheiden, darf dieser die Akten einsehen und sie Ihnen unter bestimmten Bedingungen zur Kenntnis bringen.

Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern.

Wenn die Tat, wegen der Sie gerichtlich verfolgt werden, als Verbrechen eingestuft werden kann, wird die Vernehmung aufgenommen und gefilmt.

Können Sie vor der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten auf schuldig plädieren?

Sie können den Sachverhalt oder nur einen Teil davon anerkennen. Das ist eine strategische Frage, die Sie mit Ihrem Anwalt besprechen sollten.

Können Anklagepunkte vor der Hauptverhandlung geändert werden?

Während der Untersuchung der belastenden und entlastenden Beweismittel kann der Sachverhalt, mit dem der Untersuchungsrichter befasst ist, rechtlich anders eingestuft werden (Wertung als Vergehen, Umwandlung des Vergehens in ein Verbrechen).

Wenn bei der Untersuchung neue Straftaten zutage treten, kann der Richter auf Antrag des Staatsanwalts eine Untersuchung dieser neuen Fakten einleiten.

Können Sie einer Straftat beschuldigt werden, wegen der Sie schon in einem anderen Mitgliedstaat strafrechtlich verfolgt wurden?

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat gerichtlich verfolgt werden, jedoch noch nicht verurteilt wurden, können Sie auf französischem Staatsgebiet verhaftet werden.

Wenn Sie aber wegen derselben Tat bereits in einem anderen Mitgliedstaat verurteilt wurden, können Sie kraft des Grundsatzes ne bis in idem (Sie können kein zweites Mal für dieselbe Tat verurteilt werden) in Frankreich weder gerichtlich verfolgt noch verurteilt werden.

Werden Sie über Belastungszeugen und Sie belastende Beweismittel informiert?

Aufgrund des Grundsatzes der kontradiktorischen Verhandlung werden Ihnen alle Beweismittel (Zeugenaussagen, materielle Beweismittel) mitgeteilt, damit Sie Ihre Verteidigung bestmöglich vorbereiten und Ihre Einwendungen vorbringen können.

Diese Beweismittel befinden sich in den Akten, von denen Sie über Ihren Anwalt nach Zustimmung des Richters eine Kopie erhalten können.

Sie und Ihr Anwalt sollten es unterlassen, diese Dokumente an Dritte weiterzugeben, da Sie so gegen die Geheimhaltung der Untersuchung verstoßen könnten.

Müssen Sie über Ihre Vorstrafen Auskunft geben?

Ein Auszug Ihres Vorstrafenregister befindet sich zwangsläufig bei den Untersuchungsakten.

Sie sind Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats. Müssen Sie während der richterlichen Voruntersuchung anwesend sein?

Aufgrund der eventuell vom Untersuchungsrichter auferlegten Verpflichtungen dürfen Sie das französische Staatsgebiet während des Untersuchungsverfahrens nicht verlassen.

Der Status des Beschuldigten und des mutmaßlichen Mitwissers (3)

Nach der ersten Vernehmung teilt Ihnen der Untersuchungsrichter entweder mit, dass Anklage gegen Sie erhoben wird, oder er erteilt Ihnen den Status eines mutmaßlichen Mitwissers (témoin assisté).

Eine Anklageerhebung bedeutet, dass schwerwiegende oder schlüssige Beweise gegen Sie vorliegen, die vermuten lassen, dass Sie an einer Straftat beteiligt waren. Sie sind dann eine echte Partei im Strafprozess, was im Fall des mutmaßlichen Mitwissers nicht zutrifft.

Der Status des mutmaßlichen Mitwissers dagegen setzt Beweise voraus, die nicht hinreichend gesichert sind, um die Anklageerhebung zu rechtfertigen. Deswegen hat der mutmaßliche Mitwisser, auch wenn er keine Partei im Strafprozess ist, stets Zugang zu den Akten, hat Anspruch auf Verteidigung und kann den Untersuchungsrichter auffordern, bestimmte Amtshandlungen vorzunehmen.

Aus diesen beiden Rechtsstellungen ergeben sich unterschiedliche Folgen. Nur der Beschuldigte kann auf einen begründeten Beschluss des Richters hin unter Polizeiaufsicht gestellt (und ihm somit untersagt werden, das Land zu verlassen) oder in Untersuchungshaft genommen werden, und er allein kann an das erkennende Gericht verwiesen werden.

Sie können dann Antrag auf Entlassung stellen.

Wenn Sie den Status eines mutmaßlichen Mitwissers haben, können Sie zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens beantragen, dass ein Verfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Welche Bedingungen sind mit der Polizeiaufsicht verknüpft?

Sie können unter Polizeiaufsicht gestellt werden, wenn Ihnen eine Haftstrafe oder eine schwerere Strafe droht.

Sie wird mit den Erfordernissen der Untersuchung begründet (z. B. um die Flucht ins Ausland zu verhindern) oder dient als Sicherheitsmaßnahme (z. B. Verbot, das Opfer zu besuchen oder zu treffen). Die meisten im Rahmen der Polizeiaufsicht getroffenen Maßnahmen haben das Ziel, die Flucht des Straftäters zu verhindern.

Diese Maßnahme kann jederzeit auf Beschluss des Untersuchungsrichters, auf Antrag des Staatsanwalts oder auf Ihren Antrag hin beendet werden.

Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, muss der Untersuchungsrichter seinen Beschluss innerhalb von fünf Tagen mitteilen.

Wenn Sie beschließen, sich den Pflichten der Polizeiaufsicht zu entziehen, laufen Sie Gefahr, in Untersuchungshaft genommen zu werden.

Schließlich können Sie auch die Anordnung der Polizeiaufsicht durch Einspruch vor der Untersuchungskammer (chambre de l’instruction) anfechten.

Welche Bedingungen sind mit der Untersuchungshaft verknüpft?

Ihnen muss eine relativ schwere Strafe drohen, damit sie in Untersuchungshaft genommen werden: dies wäre eine Haftstrafe für ein Verbrechen oder ein Vergehen von mindestens drei Jahren.

Sie muss die einzige Möglichkeit sein, den Beweis oder die materiellen Hinweise zu bewahren, die für die Wahrheitsfindung erforderlich sind, Druckausübung auf die Zeugen oder Opfer sowie ihre Familien zu verhindern, eine betrügerische Absprache zwischen dem Beschuldigten und seinen Mittätern oder Komplizen zu verhindern, den Beschuldigten zu schützen, zu gewährleisten, dass Sie der Justiz zur Verfügung stehen, die Strafftat zu beenden oder einer Wiederholung vorzubeugen, und bei einem Verbrechen eine außerordentliche und andauernde Störung der öffentlichen Ordnung zu beenden, die durch die Schwere der Straftat verursacht wurde.

Sie können die Anordnung der Untersuchungshaft innerhalb von zehn Tagen ab ihrer Mitteilung durch eine Erklärung beim Leiter der Strafvollzugsanstalt, in der Sie inhaftiert sind, oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Beschluss verkündet hat, anfechten.

Link öffnet neues FensterAbschluss des Ermittlungsverfahrens (4)

Der Abschluss der richterlichen Voruntersuchung erfolgt per Beschluss. Es können verschiedene Beschlüsse gefasst werden.

Einstellung des Verfahrens

Der Richter kann die Einstellung des Verfahrens beschließen, weil die Beweislast gegen Sie nicht ausreicht. Die Einstellung kann vollständig oder teilweise sein.

Wenn eine teilweise Einstellung beschlossen wird, erlässt der Untersuchungsrichter einen Verweisungsbeschluss bzw. verkündet die Anklageerhebung für den anderen Teil des Tatvorwurfs.

Wenn in Ihrem Fall eine vollständige Einstellung des Verfahrens beschlossen wurde und Sie sich in Untersuchungshaft befinden, werden Sie entlassen und erhalten die beschlagnahmten Gegenstände zurück.

Sie haben dann die Möglichkeit, ein Wiedergutmachungsverfahren anzustrengen.

Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn der Nebenkläger kann innerhalb von zehn Tagen nach der Mitteilung der Verfahrenseinstellung Einspruch bei der Gerichtskanzlei des Gerichts erheben, das den Beschluss verkündet hat.

Der Verweisungsbeschluss

Wenn der Richter der Ansicht ist, dass die Beweislast gegen Sie ausreicht, kann er beschließen, Sie an das erkennende Gericht zu verweisen.

Wenn Sie unter Polizeiaufsicht standen oder in Untersuchungshaft waren, so wird dies durch den Beschluss beendet.

Der Richter kann aber durch einen neuen, besonders begründeten Beschluss entscheiden, diese Maßnahmen beizubehalten. Sie dürfen nicht länger als zwei Monate andauern. Wenn Sie nach Ablauf dieses Zeitraums nicht vor Gericht gestellt wurden, werden Sie entlassen.

Der Richter kann nur „ausnahmsweise“ mit einem begründeten Beschluss über die Unmöglichkeit, innerhalb von zwei Monaten ein Urteil zu fällen, jeweils zwei Verlängerungen um zwei Monate anordnen. Wenn nach Ablauf dieser sechs Monate kein Urteil ergangen ist, werden Sie entlassen.

Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben, es sei denn, Sie sind der Meinung, dass die Ihnen zur Last gelegte Tat als Verbrechen zu werten ist und deshalb vor einem Schwurgericht Anklage zu erheben ist. Dieses Rechtsmittel steht auch dem Nebenkläger zu.

Anklageerhebung

Wird Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt, erhebt der Untersuchungsrichter Anklage.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des richterlichen Beschlusses unter Polizeiaufsicht stehen, bleibt diese Maßnahme bestehen.

Sie haben als Beschuldigter das Recht, gegen diesen Beschluss Einspruch zu erheben.

Der Europäische Haftbefehl (5)

Das Verfahren des Europäischen Haftbefehls soll das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten ersetzen.

Es handelt sich um eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ergangene gerichtliche Entscheidung zwecks Festnahme und Überstellung einer Person, die zur strafrechtlichen Verfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe oder einer Sicherheitsverwahrung gesucht wird, durch einen anderen Mitgliedstaat.

Jeder Mitgliedstaat darf die erforderlichen und angemessenen Zwangsmaßnahmen gegen eine gesuchte Person ergreifen.

Wenn die gesuchte Person festgenommen wird, hat sie das Recht, über den Inhalt des Haftbefehls informiert zu werden, sowie Anspruch auf den Beistand eines Anwalts und eines Dolmetschers.

Auf jeden Fall darf die Vollstreckungsbehörde beschließen, die Person in Haft zu halten oder sie unter bestimmten Bedingungen freizulassen.

Bis eine Entscheidung gefallen ist, vernimmt die Vollstreckungsbehörde die betreffende Person. Die vollstreckende Justizbehörde muss binnen 60 Tagen nach der Festnahme eine endgültige Entscheidung über die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls treffen. Dann teilt sie die Entscheidung umgehend der ausstellenden Justizbehörde mit. Wenn die mitgeteilten Informationen unzureichend sind, kann die vollstreckende Behörde von der ausstellenden Behörde zusätzliche Informationen anfordern.

Jede Haftzeit in Folge des Europäischen Haftbefehls muss von der gesamten, eventuell verhängten Haftstrafe abgezogen werden.

Die Prozessvorbereitung durch die Verteidigung (6)

Die Beziehung zu Ihrem Anwalt basiert auf gegenseitigem Vertrauen, er ist Ihr Vertrauter. Deswegen unterliegt er dem Berufsgeheimnis.

Sie können ihm als Ihrem Vertrauten alle Fragen stellen, die Sie beschäftigen, und ihn um alle Erläuterungen bitten, die Missverständnisse ausräumen helfen.

Bei Ihrem ersten Treffen übergeben Sie ihm alle Dokumente und Informationen zu Ihrer Sache, damit er Ihre Verteidigung bestmöglich vorbereiten kann.

Sprechen Sie alle Fragen an, die Sie sich stellen, insbesondere über den Ablauf des Verfahrens, die optimale Strategie bezüglich der Wahl des Verfahrens oder auch die Art der Fragen, die Ihnen von den mit Ihrem Fall befassten Richtern gestellt werden könnten.

Zögern Sie nicht, ihn zum Ausgang des Verfahrens, den drohenden Strafen und den damit verbundenen eventuellen Hafterleichterungen zu befragen.

Letzte Aktualisierung: 06/12/2021

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3 – Ihre Rechte in der Hauptverhandlung

Wenn Sie volljährig sind, sich der Ihnen zur Last gelegten Tat schuldig bekennen und es um ein Delikt geht, das mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren geahndet wird; dann können Sie ein Verfahren in Anspruch nehmen, das als Comparution immédiate sur reconnaissance préalable de culpabilité (Sofortige Vorführung vor den Strafrichter nach vorherigem Schuldanerkenntnis) bezeichnet wird. Anwaltlicher Beistand ist hierbei vorgeschrieben. In einem solchen Schnellverfahren können mildere Strafen verhängt werden.

Wo findet die Hauptverhandlung statt?

Welches Gericht zuständig ist, hängt von der Art des Verstoßes und der territorialen Zuständigkeit ab. Bei Ordnungswidrigkeiten ist das Tribunal de Police oder die Juridiction de proximité des Tatorts oder Ihres Wohnorts zuständig.

Bei einem Vergehen ist das Tribunal correctionnel des Tatorts, Ihres Wohnorts oder des Orts Ihrer Verhaftung zuständig.

Bei einem Verbrechen schließlich ist das Schwurgericht des Tatorts, Ihres Wohnorts oder des Orts Ihrer Verhaftung zuständig.

Die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren erfolgt mündlich und ist öffentlich. Bei minderjährigen Tätern oder auf Antrag des Opfers in Fällen von Vergewaltigung, Folter und Akten der Barbarei in Verbindung mit sexueller Nötigung kann ausnahmsweise die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden.

In Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren werden die Entscheidungen von einem oder mehreren Berufsrichtern gefällt, während das aus neun Geschworenen, die aus der Bevölkerung ausgewählt wurden, und drei Berufsrichtern bestehende Schwurgericht Entscheidungen mit einer qualifizierten Mehrheit von acht Stimmen trifft.

Kann die Anklage während der Hauptverhandlung geändert werden?

Das Gericht wird nur mit dem in der Anklageschrift dargestellten Sachverhalt befasst. Andere Fakten darf es nicht berücksichtigen.

Das Gericht kann jedoch den Sachverhalt, mit dem es befasst wurde, im Verlauf der Hauptverhandlung unter der Voraussetzung neu bewerten, dass Sie sich zu diesen neuen Anklagepunkten haben äußern können. Bedeutet diese Neubewertung, dass sich das Gericht auch mit neuen Taten zu befassen hat, müssten Sie bereit sein, freiwillig wegen dieser Taten vor Gericht zu erscheinen.

In Frankreich ist es nicht möglich, auf schuldig oder unschuldig zu plädieren. Bei bestimmten Delikten besteht lediglich die Möglichkeit, noch vor einer Hauptverhandlung die sofortige Vorführung vor den Strafrichter nach vorherigem Schuldanerkenntnis (Comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité) zu beantragen. Sind Sie geständig, wird Ihr Geständnis in der Verhandlung wie jedes andere Beweismittel vom Gericht gewürdigt.

Welche Rechte haben Sie in der Hauptverhandlung?

Sie sind verpflichtet, während der gesamten Hauptverhandlung anwesend zu sein. Können Sie keine triftige Entschuldigung vortragen, ergeht das Urteil in Ihrer Abwesenheit, es sei denn, das Gericht akzeptiert die Vertagung der Verhandlung bis zu Ihrem Wiedererscheinen. Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, einem solchen Antrag stattzugeben. Sollte hingegen Ihr Anwalt anwesend sein, kann er vernommen werden und Sie vertreten. In einer Strafsache kann gegen Sie Haftbefehl erlassen werden.

In Frankreich kann eine Videokonferenz lediglich zur Vernehmung von Zeugen, Nebenklägern und Sachverständigen eingesetzt werden.

Wenn Sie die Verhandlungssprache nicht verstehen, wird Ihnen von Amts wegen ein Dolmetscher zur Seite gestellt.

In Strafsachen ist die Vertretung durch einen Anwalt vorgeschrieben. Fakultativ ist sie nur bei Vergehen und Ordnungswidrigkeiten. Sie können während der Hauptverhandlung den Anwalt wechseln.

Im Verlauf der Hauptverhandlung erhalten Sie das Wort. Sie haben allerdings auch das Recht, während des gesamten Verfahrens zu schweigen. Dieses Verhalten kann sich auf die Rechtsüberzeugung der Richter auswirken.

Sie können nicht verurteilt werden, nur weil Sie in der Verhandlung gelogen haben. Das Lügen wird jedoch die Entscheidung des Gerichts beeinflussen. Darüber hinaus könnte es die Verteidigungsstrategie Ihres Anwalts gefährden.

Welche Rechte haben Sie hinsichtlich der gegen Sie vorgebrachten Beweise?

Alle in der Akte aufgeführten Beweismittel sind in Gegenwart der Parteien zu diskutieren, damit Sie sich dazu äußern können. Im französischen Strafrecht herrscht Freiheit der Beweismittel; diese können jederzeit vorgelegt werden. Sie können also alle von Ihnen als erforderlich erachteten Beweismittel vorlegen, insbesondere auch Beweismittel, die von einem Privatdetektiv gefunden wurden; einzige Einschränkung ist in diesem Zusammenhang die Rechtmäßigkeit des Beweises.

Sie können die Vernehmung von Zeugen beantragen. Sie können in der Hauptverhandlung direkt oder über Ihren Anwalt Fragen an die Zeugen richten und deren Aussagen mit allen Mitteln anfechten.

Werden Auskünfte aus dem Strafregister berücksichtigt?

Das Gericht nimmt Einsicht in Ihre Strafregisterauszüge. Während des gesamten Verfahrens ist ein Auszug aus dem Strafregister Bestandteil der Akte. Die mit Ihrer Akte befasste zuständige Justizbehörde kann unter Umständen die Übermittlung eines Auszugs aus dem Strafregister an einen anderen Mitgliedstaat beantragen.

Wie endet die Hauptverhandlung?

Den möglichen Ausgang Ihres Verfahrens wird Ihr Anwalt vorab mit Ihnen unter der Voraussetzung besprochen haben, dass Sie ihm Ihre Situation wahrheitsgemäß geschildert haben. Es bestehen im Wesentlichen drei Möglichkeiten: Haftentlassung, Freispruch oder Verurteilung.

Bei einer Verurteilung können folgende Strafen verhängt werden:

Freiheitsstrafen:

  • In Strafsachen ein befristeter oder lebenslänglicher Freiheitsentzug. Für den befristeten Freiheitsentzug ist im Strafgesetzbuch die Höchstdauer für die einzelnen Tatbestände festgelegt. Die Dauer des Freiheitsentzugs beträgt zwischen zehn und 30 Jahren.
  • Bei Vergehen beläuft sich die Haftstrafe auf höchstens zehn Jahre.

Können diese Freiheitsstrafen gemindert werden, ist eine Lockerung in Form der bedingten Haftentlassung, des halboffenen Strafvollzugs oder eines Strafnachlasses denkbar.

Weitere Strafen:

  • Bei allen Verstößen kann ein Bußgeld oder eine Geldstrafe verhängt werden, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Verstoß richtet.
  • Bei Vergehen und Ordnungswidrigkeiten kann auch eine sogenannte „sanction-réparation“ verhängt werden, d. h. der Täter wird dazu verurteilt, dem Opfer Schadensersatz zu leisten.
  • Es können ferner Nebenstrafen ausgesprochen werden. Dazu gehören gemeinnützige Arbeiten (mit Ihrer Zustimmung), der Entzug von Rechten (Entzug der Fahrerlaubnis usw.), die Einziehung von Vermögenswerten, Betriebsschließungen, der Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte (Wahlrecht usw.) oder das Verbot, Schecks auszustellen. Darüber hinaus kann Ihnen (sofern Sie Ausländer sind) das Betreten des französischen Hoheitsgebiets untersagt oder ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden.

Welche Rolle spielt das Opfer in der Hauptverhandlung?

Das Opfer kann an der Hauptverhandlung teilnehmen oder sich dort vertreten lassen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass es seine Klage zurückzieht, ohne auf den eingeklagten Anspruch zu verzichten. Das Opfer kann die Strafverfolgung ins Rollen gebracht haben. Durch seine Teilnahme oder die seines Anwalts an der Hauptverhandlung kann es seine Interessen vertreten und Schadensersatz geltend machen.

Letzte Aktualisierung: 06/12/2021

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4 - Ihre Rechte nach der Hauptverhandlung

Stehen Ihnen Rechtsmittel zur Verfügung?

Bei Ordnungswidrigkeiten können Sie gegen bestimmte Urteile des Tribunal de police und der Juridiction de proximité innerhalb von zehn Tagen nach der Urteilsverkündung bei der Chambre des appels correctionnels Einspruch einlegen.

In Strafsachen können Sie gegen ein Urteil des Tribunal correctionnel innerhalb von zehn Tagen nach dessen Verkündung Berufung bei der Chambre des appels correctionnels einlegen.

Bei Verbrechen können Sie gegen eine Verurteilung durch das Schwurgericht (Cour d’assises) innerhalb von zehn Tagen nach dessen Verkündung bei einem anderen Schwurgericht Berufung einlegen.

Sie können entweder gegen das im Verfahren ergangene Urteil (Strafe) oder gegen das Urteil in der Zivilklage (Schadensersatz für das Opfer) Berufung einlegen.

Sie können ferner bei der Strafkammer (Chambre criminelle) des Kassationsgerichtshofs (Cour de cassation) gegen Berufungsurteile und letztinstanzliche Urteile ein Revisionsbegehren einlegen, und zwar innerhalb von fünf vollen Tagen nach dem Tag, an dem die angefochtene Entscheidung verkündet wurde.

Der Kassationsgerichtshof als oberstes Gericht äußert sich innerhalb einer bestimmten Frist über die Zulässigkeit des Revisionsbegehrens; hält der Kassationsgerichtshof das Revisionsbegehren für zulässig, äußert er sich nur zu rechtlichen Aspekten, entscheidet also nicht in der Sache.

Das Berufungs- bzw. das Revisionsbegehren ist bei der Geschäftsstelle des Gerichts, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, oder beim Leiter der Strafvollzugsanstalt, falls Sie inhaftiert sind, einzureichen.

Der Rechtsmittelantrag muss auf jeden Fall von Ihnen unterzeichnet werden.

Was passiert, wenn Sie Rechtsmittel einlegen?

Während der Berufungsfrist und des Berufungsverfahrens bzw. während der Revisionsfrist und der Revisionsverhandlung ist die Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung grundsätzlich ausgesetzt.

Wurden Sie jedoch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und sind Sie in Haft, bewirkt die gegen das Urteil eingelegte Berufung keine Aussetzung der Haft bis zum Ergehen einer neuen Entscheidung.

Nach der Registrierung des Rechtsmittelantrags durch das zuständige Gericht hat die Verhandlung innerhalb einer „angemessenen“ Frist stattzufinden.

Was geschieht in der Berufungs- oder Revisionsverhandlung?

Da das Strafverfahren mündlich abläuft, haben Sie Gelegenheit, in der Berufungsverhandlung neue Beweismittel vorzulegen und zu erläutern, die dann kontradiktorisch diskutiert werden.

Die Chambre des appels correctionnels oder das Schwurgericht, die als Rechtsmittelinstanz entscheiden, können die angefochtene Entscheidung entweder bestätigen oder aufheben.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn die Staatsanwaltschaft Haupt- oder Anschlussberufung eingelegt hat, laufen Sie Gefahr, dass in der Berufung die ursprünglich verhängte Strafe verschärft sowie die von der Nebenklage (Opfer) geforderte Entschädigung erhöht wird.

Der über die Anwendung des Rechts entscheidende Kassationsgerichtshof kann die angefochtene Entscheidung aufheben und die Parteien an das Berufungsgericht verweisen, muss dies aber nicht.

Eine gerichtliche Entscheidung wird erst dann rechtskräftig, wenn alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind.

Werden Sie nach Abschluss der gegen die ursprüngliche Entscheidung eingelegten Berufung mit einem rechtskräftigen Urteil der Berufungsinstanz aus der Haft entlassen oder freigesprochen, können Sie unter bestimmten Vorbehalten die vollständige Wiedergutmachung des Ihnen durch diese „willkürliche“ Inhaftierung entstandenen materiellen und immateriellen Schadens verlangen.

Zum Zeitpunkt der Mitteilung der Haftentlassungsentscheidung oder des Freispruchs werden Sie über das Recht auf Wiedergutmachung unterrichtet.

Ihnen stehen sechs Monate ab der Mitteilung der Entscheidung über Ihre Haftentlassung oder ihren Freispruch zur Verfügung, um beim Ersten Präsidenten des Berufungsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich die Entscheidung ergangen ist, Wiedergutmachung zu beantragen.

Der Präsident erlässt nach einer öffentlichen Verhandlung, während der Sie beantragen können, persönlich oder über Ihren Anwalt angehört zu werden, eine mit Gründen versehene Entscheidung über Ihren Antrag auf Wiedergutmachung.

Gegen die Entscheidung des Ersten Präsidenten des Berufungsgerichts kann innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung dieser Entscheidung bei der Commission Nationale de réparation des détentions (CNR) (Nationalen Kommission für Haftentschädigung) Einspruch eingelegt werden.

Die CNR entscheidet in völliger Unabhängigkeit; gegen ihre Entscheidung ist kein weiterer Einspruch möglich.

Die zugestandene Wiedergutmachung geht zu Lasten des Staates.

Wird Ihre Verurteilung im Strafregister erfasst?

Wenn Sie nach Abschluss der Berufung oder Revision rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt sind, wird die Verurteilung in das Strafregister bei der Justizverwaltung Ihres Herkunftslandes eingetragen.

Sie sind Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats. Können Sie nach der Hauptverhandlung in Ihr Land zurückgeschickt werden?

Gemäß dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 31. März 1983 kann eine Überstellung entweder von Ihrem Herkunftsland oder von Frankreich beantragt werden, also dem Land, in dem Sie verurteilt wurden.

Die Überstellung setzt jedoch Ihre vorherige freiwillige Zustimmung in voller Sachkenntnis voraus. Sie müssen also umfassend und genau über die Folgen der Überstellung unterrichtet werden.

Sie können aber auch selber eine freiwillige Überstellung in Ihr Herkunftsland beantragen. Damit Ihrem Antrag stattgegeben wird, müssen allerdings mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Können Sie nach einer Verurteilung in Frankreich erneut wegen derselben Straftat angeklagt werden?

Da der Grundsatz des Verbots der doppelten Strafverfolgung (Ne bis in idem) auch im französischen Strafrecht gilt, können Sie nach einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat wegen desselben Sachverhalts nicht noch einmal verfolgt und verurteilt werden.

Letzte Aktualisierung: 06/12/2021

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5 - Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und andere Bagatelldelikte

In Frankreich werden bestimmte Bagatelldelikte von der Verwaltung und nicht von den Justizbehörden erledigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um geringfügige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei diesen besonderen Verfahren wird darauf geachtet, dass Ihre Grundrechte und hier vor allem die Rechte der Verteidigung gewahrt werden. Eine verwaltungsrechtliche Sanktion kann niemals aus einer Freiheitsstrafe bestehen.

Die Sanktion gegen Sie wird von Rechts wegen unmittelbar von der zuständigen Verwaltungsbehörde verhängt, die einen Rechtsverstoß festgestellt hat. Jede Entscheidung über eine Sanktion ist zu begründen, und Sie können Sie anfechten. Die verhängte Sanktion ist sofort vollstreckbar, auch wenn Sie beschließen, Rechtsmittel einzulegen.

Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden direkt von dem protokollaufnehmenden Beamten bzw. dem Polizei- oder Gendarmeriebeamten erledigt. Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, wird Ihnen die entsprechende Sanktion sofort mitgeteilt. Ihnen werden die Gründe für die Sanktion erläutert, und Sie erhalten Gelegenheit zur Äußerung. Sie erhalten ein Protokoll mit Angaben zur Ordnungswidrigkeit und der gegen Sie verhängten Sanktion. Sie müssen dieser Sanktion unmittelbar nach ihrer Verhängung Folge leisten.

Als Sanktionen sind Bußgelder und unter Umständen auch die Stilllegung des Fahrzeugs vorgesehen.

Als Bürger eines anderen Mitgliedstaats müssen Sie der Sanktion bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung in Frankreich nachkommen. Sollten Sie ihr nicht vor Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland Folge leisten, kann gegen Sie ein Verfahren eingeleitet werden.

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Monaten dagegen Einspruch einlegen. Damit können Sie sicher sein, dass die gegen Sie verhängte Sanktion während des Einspruchs nicht verschärft wird.

Der Einspruch ist direkt ohne weiteres Verfahren bei der Behörde einzulegen, die die Sanktion verhängt hat (Ad-hoc-Beschwerde); wird er abgewiesen, können Sie Beschwerde bei der dieser Behörde übergeordneten Behörde einlegen (Beschwerde bei der nächsthöheren Behörde).

Das Verfahren wird Ihnen in dem Ihnen ausgehändigten Protokoll erläutert.

Erst nach Ausschöpfung all dieser Rechtsbehelfe können Sie Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben.

Wie werden andere Bagatelldelikte behandelt?

Bei den anderen von der Verwaltung behandelten Delikten handelt es sich um schwerere Verstöße gegen Finanzmarktvorschriften, das Wettbewerbsrecht oder auch Steuergesetze oder das Einwanderungsrecht.

Erscheinen diese Delikte im Vorstrafenregister?

Die in Frankreich von der Verwaltung erledigten Delikte, insbesondere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, werden nicht ins Strafregister eingetragen.

Letzte Aktualisierung: 06/12/2021

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