Beschuldigte (Strafverfahren)

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Wenn Sie volljährig sind, sich der Ihnen zur Last gelegten Tat schuldig bekennen und es um ein Delikt geht, das mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren geahndet wird; dann können Sie ein Verfahren in Anspruch nehmen, das als Comparution immédiate sur reconnaissance préalable de culpabilité (Sofortige Vorführung vor den Strafrichter nach vorherigem Schuldanerkenntnis) bezeichnet wird. Anwaltlicher Beistand ist hierbei vorgeschrieben. In einem solchen Schnellverfahren können mildere Strafen verhängt werden.

Wo findet die Hauptverhandlung statt?

Welches Gericht zuständig ist, hängt von der Art des Verstoßes und der territorialen Zuständigkeit ab. Bei Ordnungswidrigkeiten ist das Tribunal de Police oder die Juridiction de proximité des Tatorts oder Ihres Wohnorts zuständig.

Bei einem Vergehen ist das Tribunal correctionnel des Tatorts, Ihres Wohnorts oder des Orts Ihrer Verhaftung zuständig.

Bei einem Verbrechen schließlich ist das Schwurgericht des Tatorts, Ihres Wohnorts oder des Orts Ihrer Verhaftung zuständig.

Die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren erfolgt mündlich und ist öffentlich. Bei minderjährigen Tätern oder auf Antrag des Opfers in Fällen von Vergewaltigung, Folter und Akten der Barbarei in Verbindung mit sexueller Nötigung kann ausnahmsweise die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden.

In Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren werden die Entscheidungen von einem oder mehreren Berufsrichtern gefällt, während das aus neun Geschworenen, die aus der Bevölkerung ausgewählt wurden, und drei Berufsrichtern bestehende Schwurgericht Entscheidungen mit einer qualifizierten Mehrheit von acht Stimmen trifft.

Kann die Anklage während der Hauptverhandlung geändert werden?

Das Gericht wird nur mit dem in der Anklageschrift dargestellten Sachverhalt befasst. Andere Fakten darf es nicht berücksichtigen.

Das Gericht kann jedoch den Sachverhalt, mit dem es befasst wurde, im Verlauf der Hauptverhandlung unter der Voraussetzung neu bewerten, dass Sie sich zu diesen neuen Anklagepunkten haben äußern können. Bedeutet diese Neubewertung, dass sich das Gericht auch mit neuen Taten zu befassen hat, müssten Sie bereit sein, freiwillig wegen dieser Taten vor Gericht zu erscheinen.

In Frankreich ist es nicht möglich, auf schuldig oder unschuldig zu plädieren. Bei bestimmten Delikten besteht lediglich die Möglichkeit, noch vor einer Hauptverhandlung die sofortige Vorführung vor den Strafrichter nach vorherigem Schuldanerkenntnis (Comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité) zu beantragen. Sind Sie geständig, wird Ihr Geständnis in der Verhandlung wie jedes andere Beweismittel vom Gericht gewürdigt.

Welche Rechte haben Sie in der Hauptverhandlung?

Sie sind verpflichtet, während der gesamten Hauptverhandlung anwesend zu sein. Können Sie keine triftige Entschuldigung vortragen, ergeht das Urteil in Ihrer Abwesenheit, es sei denn, das Gericht akzeptiert die Vertagung der Verhandlung bis zu Ihrem Wiedererscheinen. Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, einem solchen Antrag stattzugeben. Sollte hingegen Ihr Anwalt anwesend sein, kann er vernommen werden und Sie vertreten. In einer Strafsache kann gegen Sie Haftbefehl erlassen werden.

In Frankreich kann eine Videokonferenz lediglich zur Vernehmung von Zeugen, Nebenklägern und Sachverständigen eingesetzt werden.

Wenn Sie die Verhandlungssprache nicht verstehen, wird Ihnen von Amts wegen ein Dolmetscher zur Seite gestellt.

In Strafsachen ist die Vertretung durch einen Anwalt vorgeschrieben. Fakultativ ist sie nur bei Vergehen und Ordnungswidrigkeiten. Sie können während der Hauptverhandlung den Anwalt wechseln.

Im Verlauf der Hauptverhandlung erhalten Sie das Wort. Sie haben allerdings auch das Recht, während des gesamten Verfahrens zu schweigen. Dieses Verhalten kann sich auf die Rechtsüberzeugung der Richter auswirken.

Sie können nicht verurteilt werden, nur weil Sie in der Verhandlung gelogen haben. Das Lügen wird jedoch die Entscheidung des Gerichts beeinflussen. Darüber hinaus könnte es die Verteidigungsstrategie Ihres Anwalts gefährden.

Welche Rechte haben Sie hinsichtlich der gegen Sie vorgebrachten Beweise?

Alle in der Akte aufgeführten Beweismittel sind in Gegenwart der Parteien zu diskutieren, damit Sie sich dazu äußern können. Im französischen Strafrecht herrscht Freiheit der Beweismittel; diese können jederzeit vorgelegt werden. Sie können also alle von Ihnen als erforderlich erachteten Beweismittel vorlegen, insbesondere auch Beweismittel, die von einem Privatdetektiv gefunden wurden; einzige Einschränkung ist in diesem Zusammenhang die Rechtmäßigkeit des Beweises.

Sie können die Vernehmung von Zeugen beantragen. Sie können in der Hauptverhandlung direkt oder über Ihren Anwalt Fragen an die Zeugen richten und deren Aussagen mit allen Mitteln anfechten.

Werden Auskünfte aus dem Strafregister berücksichtigt?

Das Gericht nimmt Einsicht in Ihre Strafregisterauszüge. Während des gesamten Verfahrens ist ein Auszug aus dem Strafregister Bestandteil der Akte. Die mit Ihrer Akte befasste zuständige Justizbehörde kann unter Umständen die Übermittlung eines Auszugs aus dem Strafregister an einen anderen Mitgliedstaat beantragen.

Wie endet die Hauptverhandlung?

Den möglichen Ausgang Ihres Verfahrens wird Ihr Anwalt vorab mit Ihnen unter der Voraussetzung besprochen haben, dass Sie ihm Ihre Situation wahrheitsgemäß geschildert haben. Es bestehen im Wesentlichen drei Möglichkeiten: Haftentlassung, Freispruch oder Verurteilung.

Bei einer Verurteilung können folgende Strafen verhängt werden:

Freiheitsstrafen:

  • In Strafsachen ein befristeter oder lebenslänglicher Freiheitsentzug. Für den befristeten Freiheitsentzug ist im Strafgesetzbuch die Höchstdauer für die einzelnen Tatbestände festgelegt. Die Dauer des Freiheitsentzugs beträgt zwischen zehn und 30 Jahren.
  • Bei Vergehen beläuft sich die Haftstrafe auf höchstens zehn Jahre.

Können diese Freiheitsstrafen gemindert werden, ist eine Lockerung in Form der bedingten Haftentlassung, des halboffenen Strafvollzugs oder eines Strafnachlasses denkbar.

Weitere Strafen:

  • Bei allen Verstößen kann ein Bußgeld oder eine Geldstrafe verhängt werden, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Verstoß richtet.
  • Bei Vergehen und Ordnungswidrigkeiten kann auch eine sogenannte „sanction-réparation“ verhängt werden, d. h. der Täter wird dazu verurteilt, dem Opfer Schadensersatz zu leisten.
  • Es können ferner Nebenstrafen ausgesprochen werden. Dazu gehören gemeinnützige Arbeiten (mit Ihrer Zustimmung), der Entzug von Rechten (Entzug der Fahrerlaubnis usw.), die Einziehung von Vermögenswerten, Betriebsschließungen, der Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte (Wahlrecht usw.) oder das Verbot, Schecks auszustellen. Darüber hinaus kann Ihnen (sofern Sie Ausländer sind) das Betreten des französischen Hoheitsgebiets untersagt oder ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden.

Welche Rolle spielt das Opfer in der Hauptverhandlung?

Das Opfer kann an der Hauptverhandlung teilnehmen oder sich dort vertreten lassen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass es seine Klage zurückzieht, ohne auf den eingeklagten Anspruch zu verzichten. Das Opfer kann die Strafverfolgung ins Rollen gebracht haben. Durch seine Teilnahme oder die seines Anwalts an der Hauptverhandlung kann es seine Interessen vertreten und Schadensersatz geltend machen.

Letzte Aktualisierung: 06/12/2021

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