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Beschuldigte (Strafverfahren)

Estland

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Estland
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Stehen Ihnen Rechtsmittel gegen das Urteil zur Verfügung?

Sie haben das Recht, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Sie können sowohl gegen Ihre Verurteilung als auch gegen die Strafe Berufung einlegen. Sie können gegen das Urteil insgesamt oder gegen Teile davon Berufung einlegen.

Wie werden Rechtsmittel eingelegt?

Sie müssen das Gericht, das Sie verurteilt hat, innerhalb von sieben Tagen nach der öffentlichen Verkündung der Gerichtsentscheidung schriftlich darüber informieren, dass Sie Berufung einlegen wollen. Sie können Ihr Schreiben auch als Fax senden.

Die Berufung ist bei dem Gericht, das das Urteil erlassen hat, innerhalb von 15 Tagen einzulegen, nachdem Sie das erste Mal die Möglichkeit hatten, das Urteil zu prüfen. Die Berufung muss schriftlich erfolgen und dem Gericht per Post oder Fax zugestellt werden. Von der Staatsanwaltschaft und dem Rechtsbeistand eingelegte Rechtsmittel werden dem Gericht auch elektronisch zugestellt.

Das Gericht, das das Urteil erlassen hat, sendet Ihre Berufung und die Strafakte an das Bezirksgericht.

Was passiert, wenn Sie Rechtsmittel einlegen?

Wenn Sie Rechtsmittel einlegen, wird das Urteil nicht vollstreckt, bis das Bezirksgericht entschieden hat. Wenn Sie vor Erlass des Urteils oder danach in Untersuchungshaft genommen wurden, wird diese nicht aufgehoben, weil Sie Berufung eingelegt haben. Sie müssen möglicherweise in Untersuchungshaft bleiben, bis über die Berufung entschieden wurde. Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb der über die Berufung entschieden sein muss. Die Entscheidung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.

Können Sie für das Rechtsmittelverfahren neue Beweise vorlegen? Welche Bedingungen gelten?

Sie haben das Recht, im Rechtsmittelverfahren neue Beweise vorzulegen, wenn Sie triftige Gründe dafür haben, dass Sie diese Beweise vorher nicht vorgelegt haben.

Was passiert in der Verhandlung vor dem Rechtsmittelgericht?

In der Verhandlung vor dem Bezirksgericht werden die Argumente geprüft, die in der Berufung vorgebracht wurden. Wenn Sie nicht vor Gericht erscheinen, kann das Bezirksgericht die Berufung in Ihrer Abwesenheit prüfen. Nach der Prüfung der Berufung kann das Bezirksgericht:

  • die Berufung abweisen;
  • das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts ändern oder ein neues Urteil erlassen;
  • das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts aufheben und das Strafverfahren beenden;
  • das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts aufheben und die Sache für eine erneute Prüfung an das Gericht zurückverweisen.

Können gegen die Entscheidung weitere Rechtsmittel eingelegt werden, wenn die Berufung abgewiesen wird?

Gegen die Entscheidung eines Bezirksgerichts kann beim Obersten Gericht eine „Kassationsbeschwerde“ eingelegt werden. Diese muss von einem Anwalt eingelegt werden.

Wenn Sie eine „Kassationsbeschwerde“ einlegen wollen, müssen Sie das Bezirksgericht innerhalb von sieben Tagen darüber informieren, nachdem die Berufungsentscheidung öffentlich verkündet wurde.

Die „Kassationsbeschwerde“ muss dem Gericht innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden, nachdem Sie das erste Mal die Möglichkeit hatten, das Urteil des Bezirksgerichts zu prüfen. Die „Kassationsbeschwerde“ wird dem Obersten Gericht über das Bezirksgericht vorgelegt, das die Rechtsmittelentscheidung getroffen hat.

Das Oberste Gericht kann entscheiden, ob es die „Kassationsbeschwerde“ prüft oder nicht. Wenn das Gericht die „Kassationsbeschwerde“ abweist, wird keine Begründung gegeben.

Wann ist die Verurteilung rechtskräftig?

Die Verurteilung wird rechtskräftig, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Das geschieht nach Ablauf der Frist für eine Berufung oder Kassationsbeschwerde. Im Fall einer Kassationsbeschwerde wird das Urteil rechtskräftig, wenn das Oberste Gericht die Kassationsbeschwerde entweder abgewiesen oder darüber entschieden hat.

Wird eine Verurteilung bei erfolgreicher Berufung in einem Register erfasst?

Ihre Verurteilung wird nur dann im Strafregister eingetragen, wenn sie vollstreckt wird. Wenn das Oberste Gericht die Entscheidung des Gerichts aufhebt, das Sie verurteil hat, wird die Verurteilung nicht im Strafregister eingetragen.

Erhalten Sie eine Entschädigung, wenn die erste Entscheidung falsch war?

Sie haben Recht auf Ersatz des Schadens, der Ihnen durch unbegründete Freiheitsentziehung zugefügt wurde. Die Entschädigung kann beim Finanzministerium innerhalb von sechs Monaten schriftlich beantragt werden, nachdem Ihr Freispruch oder die Entscheidung rechtskräftig wurde, mit der das Strafverfahren beendet wurde.

Die Höhe der Entschädigung ist festgelegt und beträgt den siebenfachen Satz des in Estland geltenden täglichen Mindestlohns für jeden Tag der Untersuchungshaft. Außerdem können Sie beantragen, dass der Staat Ihnen den Betrag erstattet, den Sie Ihrem Anwalt bezahlt haben.

Können Sie nach der Hauptverhandlung in Ihr Heimatland zurückgeschickt werden?

Wenn Sie ein ausländischer Staatsbürger sind, der sich rechtmäßig in Estland aufhält und wenn Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden, kann das Gericht als zusätzliche Strafe entscheiden, Sie aus Estland auszuweisen und Ihnen die erneute Einreise für zehn Jahre zu verbieten. Da die Ausweisung aus Estland auch eine Strafe darstellt, können Sie Rechtsmittel dagegen einlegen.

Wenn Sie sich rechtswidrig in Estland aufhalten, werden Sie ohne Gerichtsentscheidung automatisch ausgewiesen. Sie können die Ausweisung anfechten, indem Sie beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Das Anfechten der Ausweisung setzt die Ausweisung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nicht aus.

Können Sie für dieselbe Tat noch einmal vor Gericht gestellt werden, wenn Sie verurteilt wurden?

Wenn Sie verurteilt wurden, können Sie für dieselbe Tat nicht noch einmal vor Gericht gestellt werden.

Werden Informationen über Ihre Verurteilung in ein Register eingetragen und wie werden diese Informationen gespeichert?

Informationen über Ihre Verurteilung werden in das Strafregister eingetragen. Das Register wird vom Innenministerium geführt und vom Polizei- und Grenzschutzamt verwaltet. Außer in gesetzlich spezifizierten Fällen sind die Informationen des Registers öffentlich zugänglich.

Die Informationen können an ausländische staatliche Instanzen weitergeleitet werden, wenn dies gemäß den internationalen Abkommen gestattet ist. Die Informationen über Ihre Verurteilung werden ohne Ihre Zustimmung gespeichert. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht (abhängig von der Schwere der Tat ein bis fünfzehn Jahre nach Verbüßen der Strafe).

Links zum Thema

Strafprozessordnung

Strafprozessordnung auf englisch (enthält nicht alle Änderungen)

Strafregistergesetz

Strafregistergesetz auf englisch (enthält nicht alle Änderungen)

Gesetz zur Entschädigung von Personen, denen der Staat zu Unrecht die Freiheit entzogen hat

Gesetz zur Entschädigung von Personen, denen der Staat zu Unrecht die Freiheit entzogen hat auf englisch (enthält nicht alle Änderungen)

Gesetz über Ausreisepflicht und Einreiseverbot

Gesetz über Ausreisepflicht und Einreiseverbot auf englisch (enthält nicht alle Änderungen)

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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