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Kurzbeschreibung des Strafverfahrens
Das Strafverfahren besteht in der Regel aus den folgenden Abschnitten:
- Die Polizei ermittelt, ob eine Straftat vorliegt und wer sie begangen hat. Sie sammelt Beweise.
- Wenn ein Tatverdächtiger identifiziert wurde, ist die Polizei befugt, Ihn nötigenfalls festzunehmen und ihn zum Tatvorwurf zu befragen und zu vernehmen.
- Wenn die Polizei der Auffassung ist, dass der Tatverdächtige die Straftat tatsächlich begangen hat, stimmt Sie sich mit der Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service (CPS)) darüber ab, ob Anklage erhoben und ein förmliches Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wird.
- Der Crown Prosecution Service entscheidet, welche Tatvorwürfe zutreffend sind, und stellt dem Angeschuldigten ein förmliches Schriftstück zu, in dem die Anschuldigung dargelegt wird.
- Vor der Hauptverhandlung wird in gerichtlichen Anhörungen in Erfahrung gebracht, ob der Angeschuldigte beabsichtigt, ein Geständnis abzulegen, und überprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung der Hauptverhandlung gegeben sind.
- In der Hauptverhandlung legt der Staatsanwalt das Beweismaterial vor und auch der Angeklagte kann Beweise zu seiner Entlastung in die Verhandlung einbringen. Schwere Fälle werden durch ein Geschworenengericht entschieden, weniger schwere Fälle durch Friedensrichter.
- Nach Abschluss der Beweisaufnahme verkünden der Friedensrichter bzw. die Geschworenen den Urteilsspruch.
- Wurde der Angeklagte für schuldig befunden, legt der Richter das Strafmaß fest.
- Gegen die Entscheidung des Gerichts können Rechtsmittel eingelegt werden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur der Orientierung.
Die Rolle der Europäischen Kommission
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:
1 - Wie man Rechtsberatung erhält
2 - Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlung und bevor die Sache vor Gericht geht
- Ermittlungsmaßnahmen und Festnahme
- Vernehmung und Anklage
- Gerichtstermine vor der Hauptverhandlung
- Vorbereitung der Hauptverhandlung durch die Verteidigung
4 - Ihre Rechte, nachdem das Gericht entschieden hat
- Nähere Informationen über Rechtsmittelverfahren
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