Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Beschuldigte (Strafverfahren)

England und Wales

In den einzelnen Kapiteln dieses Informationsblatts wird das strafrechtliche Ermittlungsverfahren dargelegt. Ferner wird erklärt, was nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und vor Beginn der Gerichtsverhandlung geschieht.

Inhalt bereitgestellt von
England und Wales

Welche Schritte gibt es bei strafrechtlichen Ermittlungen?

Eine strafrechtliche Ermittlung setzt ein, wenn die Polizei den Verdacht hegt, dass eine Straftat begangen wurde. Die Polizeibehörden führen die Ermittlungen durch und sammeln Beweise. Bei einem schwerwiegenden Tatverdacht setzen sich die Polizeidienststellen mit der Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service (CPS)) in Verbindung, sobald die Beweise nach ihrer Auffassung ausreichen, um Anklage zu erheben. Der zuständige Staatsanwalt entscheidet in der Regel, welche Tatvorwürfe zutreffend sind, und kann auch verlangen, dass weitere Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Wenn die Polizei einen Tatverdächtigen identifiziert hat, besteht der erste wichtige Schritt des Ermittlungsverfahrens darin, die betreffende Person festzunehmen.

An den Polizeigewahrsam, der durchgeführt wird, damit der mutmaßliche Täter von der Polizei vernommen werden kann, schließt sich als nächster wichtiger Verfahrensschritt die Entscheidung darüber an, ob Anklage erhoben wird. Muss die Polizei weitere Ermittlungen durchführen und ist ein Verbleib in Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt, wird der Verdächtigte entweder ohne Weiteres oder gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt mit der Auflage, an einem späteren Termin wieder auf einer Polizeidienststelle vorstellig zu werden.

Wenn Sie allerdings angeklagt werden und nach Auffassung der zuständigen Polizeibehörde im Polizeigewahrsam verbleiben sollten, werden Sie einem Gericht vorgeführt, das entscheidet, ob Sie vor der Hauptverhandlung gegen Sicherheitsleistung auf freien Fuß gesetzt werden können.

Wird gegen Sie wegen mutmaßlicher terroristischer Straftaten ermittelt, gelten andere als die nachfolgend beschriebenen Rechte und auch die Polizeibefugnisse sind andere (siehe hierzu den Terrorism Act 2000, auf den an dieser Stelle jedoch nicht näher eingegangen werden soll).

Für Tatverdächtige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sieht das Gesetz einen besonderen Schutz vor. Ihr Anwalt wird Ihnen nähere Angaben machen können.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort weitere Informationen zu den Rechten, über die Sie bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung verfügen:

Ermittlungsmaßnahmen und Festnahme (1)

Wird Sie die Polizei befragen?

Wenn die Polizeibehörden den Verdacht haben, dass Sie eine Straftat begangen haben oder Angaben zu einer Straftat machen können, sind diese befugt, Sie zu befragen.

Müssen Sie zur Polizeidienststelle kommen?

Polizeibeamte haben die Befugnis, Sie auf der Straße oder an anderen öffentlichen Orten anzuhalten, Sie zu durchsuchen und Ihnen im begrenzten Umfang Fragen zu stellen. Wenn Sie danach gefragt werden, sollten Sie Polizeibeamten Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen. Wenn Sie von der Polizei einer Straftat verdächtigt werden, fordert man sie unter Umständen auf, freiwillig zu einer Polizeidienststelle mitzukommen. Polizeibeamte sind auch berechtigt, Sie festzunehmen und Sie gegen Ihren Willen auf eine Polizeidienststelle zu bringen. Den Grund hierfür müssen Ihnen die Polizeibeamten mitteilen.

Dürfen Sie die Polizeidienststelle verlassen?

Wenn Sie sich als Tatverdächtiger oder als potenzieller Zeuge auf einer Polizeidienststelle befinden, aber nicht festgenommen wurden, sind Sie berechtigt, die Polizeidienststelle jederzeit zu verlassen.

Was geschieht nach einer Festnahme?

Wenn die Polizeibeamten nicht wollen, dass Sie die Polizeidienststelle verlassen, müssen sie Sie festnehmen. Sie sind verpflichtet, Ihnen die Gründe der Festnahme zu nennen, und der Freiheitsentzug muss notwendig sein. Die Polizeibeamten sind befugt, Sie zu durchsuchen, Ihre Fingerabdrücke zu nehmen, DNA-Proben zu entnehmen und andere Leibesvisitationen durchzuführen, die hier näher erläutert werden.

Was geschieht, wenn Sie nicht englisch sprechen?

Wenn Sie die englische Sprache nicht beherrschen, muss die Polizei Ihnen kostenlos einen Dolmetscher zur Verfügung stellen. Sie dürfen nur in Anwesenheit des Dolmetschers vernommen werden.

Dürfen Sie einen Anwalt kontaktieren?

Wenn Sie festgenommen wurden, haben Sie das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Ist Ihnen kein Anwalt bekannt, wird die Polizei den Pflichtverteidiger hinzuziehen. Nähere Informationen finden Sie in Informationsblatt 1.

Was geschieht, wenn man jünger als 17 Jahre ist oder als Erwachsener eines besonderen Schutzes bedarf?

Wenn Sie das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder als Erwachsener eines besonderen Schutzes bedürfen, darf man Sie nur in Anwesenheit eines geeigneten Erwachsenen vernehmen. Die Polizei wird die erforderlichen Schritte in die Wege leiten.

Diese Person wird Sie bei den Gesprächen mit der Polizei unterstützen und Ihnen mit Rat zur Seite stehen. Da es sich nicht um einen Rechtsanwalt handelt, darf sie Ihnen jedoch keine Rechtsauskünfte erteilen. Ein geeigneter Erwachsener kann ein Familienangehöriger, ein Freund, ein Inhaber eines Ehrenamts oder eine Mitarbeiterin des Sozial- oder Gesundheitsdienstes sein.

Darf die Polizei Sie durchsuchen?

Die Polizei darf Sie und Ihr Kraftfahrzeug bei hinreichendem Verdacht, dass sich gestohlene oder verbotene Gegenstände in Ihrem Besitz befinden oder dass Sie eine Straftat begangen haben, auch dann anhalten und durchsuchen, wenn Sie nicht festgenommen wurden.

Darf Ihnen die Polizei Fingerabdrücke oder DNA-Proben abnehmen?

Solange Sie nicht festgenommen sind, müssen Sie es nicht dulden, dass die Polizei Fingerabdrücke bzw. DNA- oder andere Proben von Ihnen nimmt. Die Polizei darf diese Maßnahmen dann nicht gegen Ihren Willen durchführen. Nach einer Festnahme ist die Polizei jedoch berechtigt, auch gegen Ihren Willen Blut- und Speichelproben oder Proben von anderen Körpergeweben zu nehmen.

Müssen Sie an einer Gegenüberstellung teilnehmen?

Nach einer Festnahme kann die Polizei Sie auffordern, an einer Gegenüberstellung teilzunehmen. Wenn Sie die Teilnahme verweigern, kann dies bei Gericht als Argument gegen Sie verwendet werden. Normalerweise werden dem Opfer oder dem (den) Zeugen bei einer Gegenüberstellung lediglich Videobilder gezeigt. Sie dürfen sich diesbezüglich mit Ihrem Pflichtverteidiger beraten.

Darf die Polizei Ihr Kraftfahrzeug, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück durchsuchen?

Nach einer Festnahme darf die Polizei mit der Erlaubnis eines leitenden Beamten Ihr Kraftfahrzeug, Ihre Wohnung/Ihr Haus und Ihr Grundstück durchsuchen und Gegenstände, die sich in Ihrem Eigentum befinden, daraus entfernen, wenn es den Ermittlungen dient.

Dürfen Sie einen Freund oder einen Familienangehörigen benachrichtigen?

Ja, Sie dürfen jemandem mitteilen, wo Sie sich aufhalten.

Können Sie nötigenfalls einen Arzt sprechen?

Wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, haben Sie das Recht auf ärztliche Betreuung.

Dürfen Sie sich mit Ihrer Botschaft in Verbindung setzen, wenn Sie aus einem anderen Mitgliedstaat kommen?

Ja. Ein Vertreter der Botschaft kommt dann zur Polizeidienststelle oder setzt sich auf andere Weise mit Ihnen in Verbindung, um in Erfahrung zu bringen, ob Sie Unterstützung benötigen. Die Polizeibehörden müssen, wenn Sie verhaftet wurden, das Konsulat eines der folgenden EU-Staaten benachrichtigen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik oder Ungarn.

Was geschieht, wenn Sie aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werden?

Wenn in einem Mitgliedstaat ein Europäischer Haftbefehl gegen Sie ausgestellt wurde, können Sie in einem anderen Mitgliedstaat verhaftet und in das betreffende Land überstellt werden, nachdem Sie von einem Richter angehört wurden. Sie haben dabei Anspruch auf rechtlichen Beistand und bei Bedarf auf Hinzuziehung eines Dolmetschers. Siehe auch Informationsblatt 1.

Wann wird Anklage erhoben?

Wenn die Polizei der Auffassung ist, dass genügend Beweise gegen Sie vorliegen, kann Anklage gegen Sie erhoben werden. Darin wird Ihnen mitgeteilt, welche Straftat Ihnen zur Last gelegt wird. Nach der Anklageerhebung darf die Polizei Sie nicht mehr zu der betreffenden Straftat befragen oder vernehmen.

Wie lange kann Sie die Polizei nach einer Festnahme festhalten?

Die Polizei darf Sie nach einer Festnahme bis zu 24 Stunden auf der Polizeidienststelle in Gewahrsam nehmen. Ein leitender Polizeibeamter kann diese Frist auf 36 Stunden verlängern, wenn er berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass dies für die Beweiserhebung unerlässlich ist, dass ein schwerwiegender Tatverdacht vorliegt und dass das Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden, es sei denn, es wird Anklage gegen Sie erhoben. Wenn die Polizeibeamten Sie über diese Frist hinaus in Gewahrsam halten wollen, müssen sie die Erlaubnis des Magistrates‘ Court einholen. Das Gericht kann die Dauer des Polizeigewahrsams auf höchstens 96 Stunden verlängern.

Beschwerden gegen die Polizei

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie von der Polizei unangemessen behandelt wurden, können Sie entweder bei der Polizei oder bei der Independent Police Complaints Commission Beschwerde einlegen.

Vernehmung und Anklage (2)

Wann können Sie vernommen werden?

Wenn Sie nach einer Festnahme in Polizeigewahrsam genommen werden, muss der Gewahrsamsbeamte sicherstellen, dass Sie physisch und psychisch in der Lage sind, an einer Vernehmung teilzunehmen. Während eines Zeitraums von jeweils 24 Stunden muss man Ihnen eine ununterbrochene Ruheperiode von mindestens acht Stunden gewähren, in der Sie nicht befragt oder vernommen werden dürfen. Im Verlauf einer Vernehmung sollte Ihnen alle zwei Stunden eine 15‑minütige Erholungspause zugestanden werden. In der Regel darf Ihr Anwalt bei der Vernehmung zugegen sein.

Sind Sie verpflichtet, die Fragen der Polizei zu beantworten?

Sie müssen keine Fragen beantworten. Wenn Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, muss die Polizei Sie vor der Vernehmung förmlich über Ihre Rechte belehren. Man wird Ihnen mitteilen, dass Sie nicht verpflichtet sind, auf Fragen der Polizei zu antworten und dass Ihre Aussage als Beweismittel vor Gericht verwendet werden kann, wenn Sie bereit sind auszusagen. Die Polizei muss auch darauf hinweisen, dass es für Sie in der Gerichtsverhandlung unter Umständen von Nachteil sein kann, wenn Sie es zu diesem frühen Zeitpunkt versäumen, eine Aussage zu machen, auf die Sie sich später bei Gericht berufen möchten.

Wie wird eine polizeiliche Vernehmung durchgeführt?

Eine polizeiliche Vernehmung wird immer in einem Vernehmungsraum durchgeführt und auf einem Tonträger aufgezeichnet. Es muss Ihnen vor der Vernehmung erklärt werden, wie die Tonaufzeichnung vonstatten geht.

Wann wird Anklage erhoben?

Wenn die Polizeibeamten der Auffassung sind, dass genügend Beweise gegen Sie vorliegen, kann Anklage erhoben werden. Nach der Anklageerhebung darf die Polizei Sie nicht mehr zu der betreffenden Straftat vernehmen oder befragen. Die Anklagepunkte dürfen in einem späteren Verfahrensstadium noch abgeändert werden.

Gerichtstermine vor der Hauptverhandlung (3)

Wann erscheinen Sie das erste Mal vor Gericht?

Wenn Sie sich in Polizeigewahrsam befinden, müssen Sie bei nächster Gelegenheit einem Richter vorgeführt werden. Normalerweise findet die erste Anhörung vor dem Magistrates‘ Court statt.

Haben Sie Anspruch auf einen Strafverteidiger?

Sie haben vor Gericht ein Anrecht auf juristischen Beistand. Wenn Sie keinen Verteidiger Ihrer Wahl beauftragt haben, wird ein Pflichtverteidiger bestellt (siehe auch Informationsblatt 1).

Wird ein Dolmetscher anwesend sein, wenn Sie nicht englisch sprechen?

Wenn Sie die englische Sprache nicht beherrschen, wird Ihnen unentgeltlich ein Dolmetscher zur Seite gestellt, der die gesamte Gerichtsverhandlung in Ihre Sprache überträgt.

Können Sie Haftverschonung beantragen?

Wenn Sie sich in Gewahrsam befinden, können Sie bei Gericht beantragen, gegen Kaution aus der Haft entlassen zu werden. Die Haftverschonung muss nicht zwangsläufig mit der Hinterlegung einer Kaution verbunden sein.

In der Regel wird Haftverschonung dann gewährt, wenn Sie noch nicht vorbestraft sind und das Gericht der Auffassung ist, dass Sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, dass Sie nicht versuchen werden, Zeugen zu beeinflussen, und dass Sie auf Verlangen bei Gericht erscheinen werden. Die Haftverschonung kann mit Auflagen verbunden werden. Diese können zum Beispiel darin bestehen, dass Sie sich an einem bestimmten Ort aufhalten, Ihren Reisepass der Polizei aushändigen oder eine elektronische Fußfessel tragen müssen.

Lehnt das Gericht eine Haftverschonung ab, kommen Sie bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.

Können Sie gegen die Anordnung von Untersuchungshaft Rechtsmittel einlegen?

Ja, Ihr Anwalt wird Sie in dieser Angelegenheit beraten.

Werden Sie vor der Hauptverhandlung ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen?

Ja, Ihr Anwalt wird Sie in dieser Hinsicht beraten.

Wie lange darf die Untersuchungshaft dauern?

Wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden, muss Ihre Gerichtsverhandlung innerhalb bestimmter Fristen stattfinden.

Ein Verfahren vor dem Crown Court sollte generell binnen einer Frist von 182 Tagen ab dem Datum Ihrer Einweisung in die Haftanstalt stattfinden. Andernfalls können Sie beantragen, gegen eine Sicherheit freigelassen zu werden. In weniger schwerwiegenden Fällen muss das Verfahren binnen einer Frist von 56 Tagen stattfinden. Ist dies nicht der Fall, werden Sie gegen eine Sicherheitsleistung aus der Haft entlassen.

Vorbereitung der Hauptverhandlung durch die Verteidigung (4)

Was geschieht vor der Hauptverhandlung?

Der Crown Prosecution Service (CPS) prüft bis zur Hauptverhandlung, ob die strafrechtliche Verfolgung durch den Tatvorwurf gerechtfertigt ist. Der Staatsanwalt wird Ihrem Strafverteidiger Einsicht in die Beweismittel gewähren, die in der Hauptverhandlung gegen Sie verwendet werden. Wenn zum Beispiel Zeugen vernommen werden sollen, erhalten Sie vorab deren schriftliche Aussage. Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen gegenüber auch alles entlastende Material offenlegen. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Beweismittel kontinuierlich zu überprüfen und Sie über alle Beweismittel zu informieren, die einer solchen Überprüfung unterzogen wurden.

Müssen Sie bis zur Hauptverhandlung in England bzw. Wales bleiben, wenn Sie aus einem anderen Mitgliedstaat kommen?

Wenn keine Untersuchungshaft angeordnet wurde oder Sie gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt wurden, können Sie in Ihre Heimat zurückkehren. Es ist auch möglich, dass Ihnen keine Haftverschonung gewährt wird, wenn der Staatsanwalt der Auffassung ist, dass Sie bis zum Abschluss der Ermittlungen in England bzw. Wales bleiben müssen. Das Gericht kann Haftverschonung auch nur mit der Auflage gewähren, dass Sie das Land nicht verlassen. Wenn Sie gegen diese Auflage verstoßen, begehen Sie eine Straftat. Wenn Sie gegen Kaution aus der Haft entlassen werden, müssen Sie eine Kontaktadresse im Vereinigten Königreich angegeben. Hierbei kann es sich auch um die Anschrift Ihres Anwalts handeln.

Müssen Sie vor der Hauptverhandlung nach England bzw. Wales zurückkommen, wenn Sie in Ihren Heimatmitgliedstaat zurückgekehrt sind?

Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Fall sein. Ihr Anwalt kann eventuell beantragen, dass Sie bei einigen gerichtlichen Voruntersuchungen von Ihrer Anwesenheitspflicht entbunden werden oder dass Sie per Videoschaltung teilnehmen können.

Findet in jedem Fall eine Hauptverhandlung statt?

Über Ihren Fall wird nicht notwendigerweise in einer Gerichtsverhandlung entschieden. Der Crown Prosecution Service kann auch beschließen, das Verfahren einzustellen, oder vorschlagen, dass eine mit Auflagen versehene Verwarnung – gegebenenfalls zusammen mit einer Geldstrafe – ausgesprochen wird. Wenn Sie diesen Vorschlag annehmen, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich. Die Straftat wird dann in das Strafregister eingetragen, und Sie können keine Rechtsmittel mehr einlegen.

Welche Arten von Beweismitteln wird die Staatsanwaltschaft erheben?

Die Polizei wird Zeugen vernehmen und gegebenenfalls auch Sachbeweise und gerichtsmedizinische Beweise sichern. Dementsprechend ist die Polizei befugt, an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrer Privatwohnung Dokumente sicherzustellen, sie kann Ihr Kraftfahrzeug durchsuchen oder zum Beispiel aus Ihrem Speichel oder Ihren Haaren DNA-Proben entnehmen.

Können Sie die Staatsanwaltschaft daran hindern, bestimmte Arten von Beweismitteln zu erheben?

Manchmal muss die Polizei erst einen Durchsuchungsbefehl einholen, gegen den Beschwerde eingelegt werden kann. Der Durchsuchungsbefehl muss grundsätzlich genaue Angaben über den Grund und den Gegenstand der Durchsuchung enthalten. Halten sich die Polizeibeamten nicht an den Durchsuchungsbefehl, dürfen die gesicherten Beweise in der Gerichtsverhandlung unter Umständen nicht verwertet werden.

Werden Informationen über Ihr Vorstrafenregister eingeholt?

Die Staatsanwaltschaft wird sich über Ihre Vorstrafen informieren, auch über Verurteilungen außerhalb des Vereinigten Königreichs.

Kann die Anklage vor der Hauptverhandlung abgeändert werden?

Ja, je nachdem, wie die Staatsanwaltschaft die Beweismittel würdigt. Ihr Anwalt kann beantragen, dass Anklagepunkte abgeändert werden.

Was geschieht, wenn Sie wegen der Ihnen zur Last gelegten Straftat schon in einem anderen Mitgliedstaat verurteilt oder vom Vorwurf freigesprochen wurden?

Wenn in einem anderen Mitgliedstaat bereits ein rechtskräftiges Urteil existiert, können Sie wegen derselben Sache nicht erneut in einem anderen Mitgliedstaat angeklagt werden.

Können Sie vor der Hauptverhandlung ein Geständnis ablegen?

In den meisten Fällen können Sie vor der Hauptverhandlung in Bezug auf einzelne oder alle Anklagepunkte ein Geständnis ablegen. Bei einem Schuldeingeständnis ist das Strafmaß generell sehr viel niedriger als bei einem anfänglichen Leugnen der Tat. Wenn Sie vor der Hauptverhandlung ein Geständnis ablegen, können Sie in der Regel keine Rechtsmittel mehr gegen das Urteil einlegen und die Entscheidung wird in Ihr Vorstrafenregister eingetragen.

Links zum Thema

Criminal Procedure and Investigations Act 1996 (in der neuesten Fassung)

Criminal Justice Act 2003 (in der neuesten Fassung)

Police and Criminal Evidence Act 1984

Codes of Practice

Bail Act 1976http://www.homeoffice.gov.uk/police/powers/pace-codes/(in der neuesten Fassung)

Prosecution of Offences Act 1985, Paragraf 22 (in der neuesten Fassung)

Serious Organised Crime and Police Act 2005

Terrorism Act 2000

Letzte Aktualisierung: 01/12/2016

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