Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Beschuldigte (Strafverfahren)

England und Wales

Es ist wichtig, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, wenn man verdächtigt oder angeklagt wird, eine Straftat begangen zu haben. In diesem Informationsblatt erfahren Sie, wie man einen Anwalt findet und wer die Anwaltskosten bezahlen muss.

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England und Wales

Auf der Polizeidienststelle

Wenn Sie auf einer Polizeidienststelle befragt oder vernommen werden, haben Sie, auch wenn keine Festnahme erfolgt, das Recht auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Sie können die Polizei bitten, eine Kanzlei Ihrer Wahl oder einen Pflichtverteidiger zu verständigen. Bei dem Pflichtverteidiger handelt es sich um einen von der Polizei unabhängigen Rechtsbeistand, der 24 Stunden am Tag in Bereitschaft ist. In manchen Fällen wird die Rechtsberatung telefonisch erteilt. Bei schwereren Vergehen kann der Rechtsbeistand auch zu Ihnen auf die Polizeidienststelle kommen.

Wenn Sie es vorziehen, einen anderen Rechtsanwalt zu kontaktieren, können Sie mit Hilfe der  Law Society, dem Bar Council, dem Citizens Advice Bureau oder dem Civil Legal Advice einen Strafverteidiger finden. Wenn Sie sich entscheiden, einen anderen Anwalt als den Pflichtverteidiger mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, müssen Sie einen Teil der Kosten eventuell selbst tragen.

Wenn Sie um rechtlichen Beistand bitten, muss die Polizei mit der Vernehmung warten, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Wenn Sie zunächst keinen Anwalt hinzuziehen möchten, später aber Ihre Meinung ändern, können Sie jederzeit nach einem Anwalt verlangen, dessen Dienste Sie unentgeltlich in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie sich nicht in Polizeigewahrsam befinden

Wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden und sich nicht in Polizeigewahrsam befinden, sollten Sie sich möglichst rasch mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Wenn Ihnen kein Anwalt bekannt ist, können Sie mit Hilfe der Law Society, dem Bar Council, dem Citizens Advice Bureau oder dem Civil Legal Advice einen Strafverteidiger finden. Je nachdem, in welchen Einkommens- und Vermögensverhältnissen Sie leben, haben Sie eventuell einen Anspruch auf unentgeltliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ein Anwalt wird Sie darüber informieren können, ob ein solcher Anspruch besteht. Allerdings werden Sie Angaben über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse, zum Beispiel eine Gehaltsabrechnung, vorlegen müssen.

Unentgeltliche Anwaltsleistungen werden ausschließlich von Anwälten der Legal Aid Agency und, sofern in der jeweiligen Stadt vorhanden, des Public Defender Service (Stelle zur Bereitstellung von Pflichtverteidigern) angeboten. Vom Civil Legal Advice. kann man erfahren, welche Anwälte für diese Stellen arbeiten.

Vor Gericht

Wenn Ihr Fall vor Gericht geht, haben Sie Anspruch auf einen Strafverteidiger. Die Criminal Legal Aid garantiert jeder Person, die vor Gericht steht, juristischen Beistand und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Ob die Anwaltsleistungen für den Angeklagten unentgeltlich erbracht werden, hängt von der Schwere des Tatvorwurfs und den finanziellen Verhältnissen des Angeklagten ab. Wenn Sie keinen Anwalt haben, bitten Sie nach Ihrem Eintreffen bei Gericht am besten sofort darum, mit dem Pflichtverteidiger (Duty Solicitor) sprechen zu können.

Vor einem Magistrates’ Court ist die anwaltliche Beratung und Vertretung bei schwerwiegenden Fällen kostenfrei. Ansonsten müssen Sie eventuell für einen Teil der Anwaltskosten aufkommen, je nachdem, wie die Anklage lautet, wie alt Sie sind und über welches Einkommen Sie verfügen. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bestimmte Sozialleistungen beziehen, können Sie unentgeltlich die Dienste eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen. Der Pflichtverteidiger oder ein Mitarbeiter des Gerichts kann Ihnen die Einzelheiten erläutern.

Findet Ihr Gerichtsverfahren vor dem Crown Court statt, haben Sie Anspruch auf rechtliche Beratung und Vertretung. Wenn Ihr verfügbares Jahreshaushaltseinkommen 37 500 GBP oder mehr beträgt, haben Sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Je nach Ihrer Finanzlage müssen Sie unter Umständen einen Beitrag zu Ihrer anwaltlichen Vertretung leisten, der sich nach Ihrem Einkommen oder Ihren Kapitalerträgen bemisst.

Bei einem Freispruch durch den Crown Court können Ihnen die Kosten zurückerstattet werden. Bei einer Verurteilung durch den Crown Court müssen Sie eventuell für einen Teil der Kosten aufkommen.

Links zum Thema

Legal Aid Agency

Beratung durch die Law Society

Leitfaden der Bürgerberatungsstellen (UK)

Criminal Legal Aid

General Council of the Bar

Letzte Aktualisierung: 01/12/2016

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