Die folgenden Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt. Informationen über Verkehrsdelikte, für die in der Regel ein Buß- oder Verwarnungsgeld mit festem Regelsatz vorgesehen ist, finden Sie im Informationsblatt 5. Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie hier umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten.
Das Strafverfahren läuft in Dänemark normalerweise folgendermaßen ab:
Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für eine eingehende rechtliche Beratung und dienen nur der Orientierung.
Die Durchführung des Strafverfahrens, einschließlich des von der Polizei geführten Ermittlungsverfahrens, die Vorbereitung der Gerichtsverhandlung seitens der Staatsanwaltschaft und der Ablauf der Gerichtsverhandlung selbst sind im dänischen Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Es ist zu beachten, dass für Grönland und die Faröer Inseln Sonderregelungen gelten.
Dänemark entschied sich im Vertrag von Lissabon gegen die verstärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz und Inneres und nimmt folglich nicht in gleichem Umfang an derartigen Maßnahmen teil wie die anderen Mitgliedstaaten. Sie müssen sich deshalb im Einzelfall darüber informieren, ob bestimmte EU-Regelungen auch in Dänemark gelten.
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission nicht in Strafverfahren der Mitgliedstaaten eingreifen darf und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In den folgenden Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
1 – Wie man Rechtsberatung erhält
2 – Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen und bevor die Sache vor Gericht geht
4 – Ihre Rechte, nachdem das Gericht entschieden hat
5 – Verkehrsdelikte und sonstige Vergehen
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