Beschuldigte (Strafverfahren)

Dänemark

Das Einholen rechtlichen Rates ist äußerst wichtig, wenn man in irgendeiner Form an einem Strafverfahren beteiligt ist. In den Informationsblättern zu diesem Thema erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, von einem Anwalt vertreten zu werden. Darüber hinaus wird erläutert, was ein Rechtsanwalt für Sie tun kann. In diesem allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie man einen Rechtsanwalt findet und wie Sie die Anwaltskosten bezahlen können, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können.

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Wie findet man einen Anwalt?

Sie haben das Recht, sich durch einen Anwalt ihrer Wahl vertreten zu lassen. Allerdings muss der Anwalt zur Ausübung seines Berufes vor den dänischen Gerichten zugelassen sein. Ein Verzeichnis aller in Dänemark zugelassenen Rechtsanwälte kann über diesen Link aufgerufen werden. Dieser Internetseite ist auch zu entnehmen, ob sich ein Rechtsanwalt auf Strafrecht, Steuerrecht oder ein anderes Rechtsgebiet spezialisiert hat, das für Ihren Fall von Belang ist.

Das dänische Justizministerium hat für jeden Gerichtsbezirk des dänischen Königreichs eine Reihe von Rechtsanwälten bestellt, die vor Ort ansässig sind und über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts verfügen. Es handelt sich hierbei um unabhängige Rechtsanwälte mit eigener Kanzlei, Sozietät oder Anwaltsgesellschaft. Das Verzeichnis dieser Anwälte erhalten Sie beim zuständigen Gericht. Wenn die Bestellung eines Rechtsbeistands gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. wenn Sie von der Polizei festgenommen worden sind) und Sie keinen bestimmten Anwalt anfordern, wird ein Anwalt aus diesem Verzeichnis bestellt.

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Hat das Gericht für Sie einen Anwalt bestellt, geht sein Honorar in der Regel zulasten der Staatskasse. In seiner Entscheidung setzt das Gericht normalerweise auch die Höhe der anwaltlichen Vergütung fest. Das Anwaltshonorar wird auf der Grundlage von Honorarsätzen ermittelt, die von den Gerichten in allen Strafsachen, in denen ein Strafverteidiger beigeordnet wurde, zugrundegelegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Anwalt ausgesucht haben oder das Gericht.

Das Gericht legt auch fest, wer letzten Endes für das Anwaltshonorar aufzukommen hat. Wurden Sie schuldig gesprochen, müssen Sie der Staatskasse das Anwaltshonorar in der Regel zurückerstatten. Der Staat wird versuchen, unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse einen möglichst großen Anteil des verauslagten Betrags wieder einzutreiben.

Im Fall eines Freispruchs oder wenn das Urteil des Gerichts weit unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Straßmaß bleibt, ordnet das Gericht üblicherweise an, dass das Honorar und die Auslagen des Rechtsanwalts von der Staatskasse getragen werden. Es ist auch möglich, dass das Gericht verfügt, dass das Honorar und die Auslagen des Rechtsanwalts teilweise zulasten der Staatskasse gehen. Dieser Fall könnte eintreten, wenn ein Gerichtstermin aus Gründen, die nicht vom Angeklagten zu verantworten sind, vergeblich stattfindet.

Gegen die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung und die Verpflichtung, letztendlich für das Anwaltshonorar aufkommen zu müssen, können Sie binnen zwei Wochen ab dem Datum des Beschlusses beim zuständigen Landgericht Rechtsmittel einlegen.

Im Strafverfahren kann keine unentgeltliche Prozesskostenhilfe beantragt werden und auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten im Normalfall nicht.

Links zum Thema

Kapitel 66 des dänischen Gerichtsverfassungsgesetzes (Retsplejeloven)

Dänisches Anwaltsverzeichnis

Letzte Aktualisierung: 13/08/2019

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