Beschuldigte (Strafverfahren)

Zypern

Diese Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt.

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Zypern

Kurzbeschreibung des Strafverfahrens

Im Folgenden werden kurz die üblichen Phasen eines Strafverfahrens dargestellt.

  • Eine Person, die der Beteiligung an einer Straftat verdächtigt wird, kann von der Polizei vernommen werden. Für Ermittlungen bei Straftaten ist die Polizei zuständig.
  • Der Beschuldigte kann nur auf richterliche Anordnung festgenommen werden, es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt.
  • Vor der polizeilichen Vernehmung ist der Beschuldigte darüber aufzuklären, dass er das Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts hat, und er ist über seine Rechte zu belehren.
  • Liegen bei Abschluss des Ermittlungsverfahrens belastende Beweise gegen den Beschuldigten vor, wird er von der Polizei offiziell beschuldigt. Bei besonders schweren Straftaten entscheidet der Generalstaatsanwalt (Genikos Eisaggeleas) über die Strafverfolgung. Diese polizeiliche Befugnis unterliegt jederzeit der Aufsicht durch den Generalstaatsanwalt, der nach der Verfassung befugt ist, Strafverfahren einzuleiten, durchzuführen, an sich zu ziehen, fortzusetzen oder einzustellen.
  • Die Polizei übermittelt dem Bezirksrichter eine Anklageschrift mit der/den zur Last gelegten Straftat(en). Stimmt der Richter zu, wird der Angeschuldigte zu einem Hauptverhandlungstermin geladen.
  • Je nach Schwere können Straftaten folgendermaßen verhandelt werden: a) beschleunigt vor einem Einzelrichter des Bezirksgerichts (Eparchiako Dikastirio), in dessen Zuständigkeitsbereich die Straftat begangen wurde; b) auf Antrag des Generalstaatsanwalts vor dem aus drei Bezirksrichtern bestehenden Schwurgericht (Kakourgiodikeio) unter dem Vorsitz des Präsidenten eines Bezirksgerichts.
  • In Eilverfahren plädiert der Angeklagte während des Gerichtstermins bezüglich der ihm zur Last gelegte(n) Straftat(en) auf „schuldig“ oder „nicht schuldig“. Bei Fällen, die vor einem Schwurgericht verhandelt werden, findet vor einem Bezirksrichter am angesetzten Termin eine Vorverhandlung statt. Die Vorverhandlung kann entfallen, wenn der Generalstaatsanwalt sie für verzichtbar hält. Heutzutage wird üblicherweise auf die Vorverhandlung verzichtet.
  • Das Opfer einer Straftat kann Klage erheben.
  • Der Generalstaatsanwalt trägt die Gesamtverantwortung für Strafverfolgungen und hat auch das Recht, eine Strafverfolgung einzustellen.
  • Es gibt in Zypern keine Geschworenengerichte.
  • Kommt das Gericht bei der Vernehmung des Angeklagten zu dem Schluss, dass dieser aufgrund einer Geistesstörung oder anderweitigen Unzurechnungsfähigkeit verhandlungsunfähig ist, kann es seine Behandlung in einer entsprechenden Einrichtung anordnen.
  • Der Angeklagte kann aus folgenden Gründen Einwendungen gegen die gegen ihn erhobene Anklage vortragen: a) fehlende sachliche oder territoriale Zuständigkeit, b) früherer Freispruch oder frühere Verurteilung wegen derselben Straftat(en), c) Begnadigung wegen der Straftat(en), d) Unvollständigkeit oder Wiederholung der Anklageschrift.
  • In ein- und derselben Anklageschrift können mehrere Personen gemeinschaftlich gezeigten strafbaren Verhaltens angeklagt werden. Gilt dies als unbillig, kann das Gericht für die Verhandlung eine Aufteilung der Anklagepunkte anordnen.
  • Das Verfahren beginnt mit der Beweisaufnahme für die Strafverfolgung (katigorousa archi). Nach Abschluss der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht darüber, ob das Verfahren eröffnet wird. Im Falle der Verfahrenseröffnung wird der Angeklagte vom Gericht aufgefordert, sich zu verteidigen; er wird über sein Recht belehrt, die Aussage zu verweigern, von der Anklagebank eine Erklärung abzugeben oder unter Eid auszusagen. Der Angeklagte kann jederzeit Zeugen zu seiner Verteidigung aufrufen. Macht er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, darf dies nicht gegen ihn verwendet werden. Nach Abschluss der Beweisaufnahme halten die Parteien ihre Schlussvorträge, bevor das Gericht sein Urteil verkündet.
  • Alle Zeugen, die unter Eid ausgesagt haben, können einem Kreuzverhör unterzogen werden.
  • Die Hauptverhandlung hat den Normen eines fairen Verfahrens zu entsprechen. Während des gesamten Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Die Beweislast liegt stets bei der Staatsanwaltschaft. Ist das Gericht nach Abschluss der Hauptverhandlung von der Schuld des Angeklagten nicht hinreichend überzeugt, muss dieser freigesprochen werden.
  • Nach einer Verurteilung des Angeklagten beginnt der Vollzug.

Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur der Orientierung.

Die Rolle der Europäischen Kommission

Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.

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Meine Rechte während des Ermittlungsverfahrens

Meine Rechte während des Hauptverfahrens (Verhandlung)

Meine Rechte nach dem Gerichtsverfahren

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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