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Defendants (criminal proceedings)

Bulgarien

These factsheets explain what happens when a person is suspected or accused of a crime which is dealt with by a trial in court. For information on road traffic offences, which are usually dealt with by a fixed penalty like a fine, go to Factsheet 5. If you are the victim of a crime, you can find full information about your rights here.

Inhalt bereitgestellt von
Bulgarien
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Summary of the criminal process

The Bulgarian criminal process has two stages – pre-trial and trial.

  • The pre-trial proceedings aim to collect, through investigation, evidence to either confirm or deny an assumption that a certain person has committed a certain crime. The investigation is carried out by investigating magistrates, or investigating policemen, under the guidance of a prosecutor. The objective is to prepare and assist the prosecutor in deciding whether to file and justify charges in court against the accused person or to terminate the proceedings.
  • The trial begins with the prosecutor filing charges in court against a person for a crime committed by that person. Court proceedings involve opposing parties and the prosecutor, defendant and defence lawyer have equal procedural rights. The court examines the evidence produced by the prosecutor but may, at the request of the parties, or on the court’s own initiative, collect and examine new evidence in the search for truth.

The trial ends with a court judgement, which either convicts and imposes a penalty on the defendant, or declares the defendant not guilty.

Details about all of these stages in the process, and about your rights, can be found in the factsheets. This information is not a substitute for legal advice and is intended to be for your guidance only.

Role of the European Commission

Please note that the European Commission has no role in criminal proceedings in Member States and cannot assist you if you have a complaint. Information is provided in these factsheets about how to complain and to whom.

Click on the links below to find the information that you need

1 – Getting legal advice

2 – My rights during the investigation of a crime

  • Investigation (incl. bringing charges and questioning)
  • Arrest (including European Arrest Warrant)
  • First court hearing
  • Detention or release
  • Preparation for trial by the prosecution
  • Preparation for trial by the defence
  • Measures to prevent evasion of prosecution
  • Ban on leaving Bulgaria

3 – My rights during the trial

  • Interviewing a protected witness

4 - My rights after the trial

5 – Minor road traffic offencessubpage:169:5


Related links

Criminal Procedure Code

Last update: 20/07/2022

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1 - Wie man Rechtsberatung erhält

Es ist sehr wichtig, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird. In den Informationsblättern erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, von einem Anwalt vertreten zu werden. Sie informieren auch darüber, was ein Anwalt für Sie tun wird. Im vorliegenden, allgemeinen Informationsblatt erfahren Sie, wie man einen Anwalt findet und wie die Anwaltskosten bezahlt werden, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können.

Wie findet man einen Anwalt

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anwalt benötigen, Sie aber keinen kennen, können Sie einen der Anwälte, die mit dem Bezirksgericht Ihres Wohnortes zusammenarbeiten, auswählen. Die Kontaktangaben der 27 Anwaltskammern in Bulgarien finden Sie auch auf folgender Internetseite: Link öffnet neues FensterOberste Anwaltskammer. Im Falle Ihrer Festnahme haben Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Festnahme das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Ebenso haben Sie nach Ihrer Festnahme das Recht, eine mit Ihnen verwandte oder Ihnen nahe stehende Person zu kontaktieren und sie zu bitten, einen Anwalt für Sie zu beauftragen.

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Bei Beauftragung eines Anwalts zahlen Sie dessen Leistungen gemäß einer von Ihnen und dem Anwalt unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung.

Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, aber anwaltlich vertreten sein möchten und dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist, haben Sie Anrecht auf unentgeltliche Prozesskostenhilfe.  Diese kann auf Ihren Antrag oder, wenn Sie anwaltlich vertreten sein müssen, von Rechts wegen bewilligt werden. Abhängig von der jeweiligen Verfahrensphase (siehe Link öffnet neues FensterInformationsblatt 1) wird diese Entscheidung nach Feststellung Ihrer Vermögensverhältnisse entweder durch den Staatsanwalt (Ermittlungsverfahren) oder das Gericht (während des Hauptverfahrens) getroffen.

Wenn Sie Rechtsberatung benötigen, übermitteln Staatsanwalt oder Gericht ihre Entscheidung unverzüglich an den Rat der entsprechenden Anwaltskammer, so dass Ihnen ein Anwalt beigeordnet wird.  Im Falle Ihrer Verurteilung müssen Sie jedoch den an Ihren beigeordneten Anwalt gezahlten Betrag zurückerstatten.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterAnwaltsgesetz

Link öffnet neues FensterProzesskostenhilfe

Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung

Link öffnet neues FensterNationaler Juristischer Dienst

Link öffnet neues FensterOberste Anwaltskammer

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

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2 - Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen (bevor die Sache vor Gericht geht)

Wozu dienen strafrechtliche Ermittlungen?

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden Beweise gesichert, durch die der Verdacht, dass eine Person eine Straftat begangen hat, erhärtet oder entkräftet wird. Strafrechtliche Ermittlungen können aufgrund der Anzeige einer Straftat bei der Ermittlungsbehörde oder dadurch eingeleitet werden, dass die Ermittlungsbehörden in den Besitz von Informationen gelangen, die nahelegen, dass eine Straftat begangen wurde. Auch wenn die Polizei eine Person bei der Verübung einer Straftat festnimmt, können Ermittlungen eingeleitet werden.

In der Regel wird das Ermittlungsverfahren in allen Abschnitten von der Polizei durchgeführt. Einige Fälle werden durch Ermittlungsrichter oder Staatsanwälte bearbeitet. Aber nur Staatsanwälte können eine Ermittlung leiten und überprüfen.

Welche Verfahrensabschnitte gibt es im Ermittlungsverfahren?

Ermittlungen (einschließlich Anklageerhebung und Vernehmung)

Die Ermittlungsbehörden suchen nach Beweisen, die den Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, erhärten oder entkräften. Wenn sie über hinreichend Beweismaterial verfügen, das den Verdacht erhärtet, dass eine bestimmte Person eine Straftat begangen hat, muss der Ermittlungsbeamte diese Person schriftlich vorladen. Die betreffende Person muss die Vorladung unterzeichnen.  Unmittelbar danach wird der Beschuldigte vernommen.

Festnahme

Gelangt die Polizei in den Besitz von Beweisen, die nahelegen, dass eine Person eine Straftat begangen hat, kann sie diese Person festnehmen und in Polizeigewahrsam nehmen, aber nicht länger als 24 Stunden. Nur ein Staatsanwalt kann darüber entscheiden, ob der Gewahrsam verlängert werden soll, allerdings nicht mehr als insgesamt 72 Stunden. Andernfalls muss die Person aus dem Gewahrsam entlassen werden. Zweck des Polizeigewahrsams ist es, festzustellen, ob eine Person angeklagt werden soll. Die Untersuchungshaft stellt sicher, dass der Beschuldigte zum ersten Termin vor Gericht erscheint.

Erste Anhörung vor Gericht

Generell legt der Staatsanwalt fest, welche Link öffnet neues FensterMaßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung gegen den Beschuldigten verhängt werden. Beschließt der Staatsanwalt jedoch, dass als Link öffnet neues FensterMaßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung Haft oder Hausarrest angeordnet werden, beantragt er dies bei Gericht und stellt sicher, dass der Beschuldigte vor Gericht erscheint.

Inhaftierung oder Freilassung

Wird der Beschuldigte vor Gericht gebracht, kann nur das Gericht entscheiden, ob als Link öffnet neues FensterMaßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung Haft oder Hausarrest angeordnet werden oder die in Gewahrsam genommene Person auf freien Fuß gesetzt wird.

Vorbereitung der Staatsanwaltschaft auf das Verfahren

Nach Abschluss der Ermittlungen übergibt der Ermittlungsbeamte dem Staatsanwalt das gesicherte Beweismaterial. Der Staatsanwalt prüft die Beweise und entscheidet, ob der Verdacht einer Straftat zweifelsfrei bestätigt ist. Nur dann kann der Staatsanwalt bei Gericht Anklage erheben. Andernfalls stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein.

Vorbereitung der Verteidigung auf das Verfahren

Sobald der Beschuldigte und sein Rechtsbeistand über den Tatvorwurf informiert wurden, können sie Beweise vorlegen, die für den Beschuldigten sprechen. Nach Abschluss der Ermittlungen muss der Ermittlungsbeamte auf Verlangen des Beschuldigten und seines Rechtsbeistands diesen zu allen erhobenen Beweisen Zugang gewähren und ihnen hinreichend Zeit geben, diese Beweise zu prüfen.

Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen

Bitte beachten Sie, dass die Verfahrensabschnitte “Festnahme”, “erste Anhörung vor Gericht” und “Haft” mögliche, aber keine zwingenden Verfahrensabschnitte sind. Klicken Sie auf die nachstehenden Links, um mehr über Ihre Rechte in jedem Verfahrensabschnitt zu erfahren.

Ermittlungen (einschließlich Anklageerhebung und Vernehmung) (1)

Wie werde ich über den Ablauf informiert?

Wenn hinreichend Beweismaterial gegen Sie vorliegt, wird Sie der Ermittlungsbeamte anrufen und Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzen, welcher Straftat er Sie beschuldigt. Unmittelbar danach muss Sie der Beamte über die Rechte informieren, die Sie während des Ermittlungsverfahrens haben. Sie werden ein Dokument unterzeichnen und damit bestätigen, dass Sie über Ihre Rechte informiert wurden.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Ja. Sie können die Unterzeichnung des Dokuments, das Sie über den Tatvorwurf informiert, verweigern, wenn Ihnen kein Dolmetscher zur Seite gestellt wurde. Der Dolmetscher wird Sie durch das gesamte Ermittlungsverfahren begleiten. Sie müssen die Dolmetschleistungen nicht bezahlen.

Zu welchem Zeitpunkt werde ich mit einem Anwalt sprechen können?

Wenn Sie der Ermittlungsbeamte anruft, um Ihnen den Tatvorwurf zu eröffnen, muss er Ihnen auch mitteilen, dass Sie von einem Anwalt begleitet werden können. Der Ermittlungsbeamte muss Ihnen hinreichend Zeit geben, um einen Anwalt zu kontaktieren. Die Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung legt fest, wann eine anwaltliche Vertretung zwingend vorgeschrieben ist. Zu Ihrem Recht auf Wahl eines Anwalts und unentgeltlicher Rechtsberatung finden Sie Informationen Link öffnet neues Fensterhier. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu sehen und mit ihm vertrauliche Gespräche zu führen. Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, können Sie einen Dolmetscher bekommen.

Werde ich aufgefordert, Aussagen zu machen? Sollte ich Aussagen machen?

Sobald Sie über die Tatvorwürfe informiert wurden, wird Sie der Ermittlungsbeamte vernehmen. Sie können aussagen oder Ihre Aussage in Bezug auf die Tatvorwürfe verweigern. Sie können zu jedem Zeitpunkt der Ermittlungen auch später noch Erklärungen abgeben.

Was geschieht, wenn ich etwas sage, das für mein Verfahren nachteilig ist?

Ihr Geständnis kann zu einer Strafminderung führen. Durch Aussageverweigerung kann sich Ihre Situation nicht verschlimmern. Das Gericht kann Sie nicht allein auf Grund Ihres Geständnisses verurteilen.

Ich komme aus einem anderen Land. Muss ich während des Ermittlungsverfahrens anwesend sein?

Als Beschuldigter müssen Sie den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen. Zu diesem Zwecke können Ihnen Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung auferlegt werden.  In folgenden Fällen kann ein Ermittlungsverfahren geführt werden, auch wenn Sie sich im Ausland aufhalten:

  • Ihr Wohnort ist unbekannt;
  • Sie können aus anderen Gründen nicht vorgeladen werden;
  • trotz Vorladung sind Sie nicht zum Termin erschienen bzw. haben keinen triftigen Grund für Ihr Nichterscheinen angegeben.

In diesen Fällen wird Ihnen gemäß dem Link öffnet neues Fensterhier beschriebenen Verfahren ein Pflichtanwalt beigeordnet.

Wenn Sie sich außerhalb des Landes aufhalten, können Sie per Videoschaltung vernommen werden, ohne dass dies die Ermittlungen behindert. Bei dieser Vernehmung haben Sie dieselben Rechte wie weiter oben im Informationsblatt beschrieben.

Kann ich in mein Heimatland zurückgewiesen werden?

Ja, aber unter den in der Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung beschriebenen Bedingungen. Sie benötigen hierfür anwaltliche Beratung.

Werde ich in Untersuchungshaft kommen oder freigelassen?

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie in Untersuchungshaft kommen. Nähere Informationen finden Sie hier: Erste Anhörung vor Gericht (3) und Inhaftierung oder Freilassung (4).

Kann ich während des Ermittlungsverfahrens das Land verlassen?

Sofern Sie nicht in Untersuchungshaft sind, ist dies möglich, aber Sie müssen die Ermittlungsbehörden darüber in Kenntnis setzen. Wenn diese davon ausgehen, dass das Risiko besteht, dass Sie sich dem Ermittlungsverfahren entziehen, können Sie mit einem Ausreiseverbot belegt werden.

Werden von mir Fingerabdrücke, DNS-Proben (z.B. Haare, Speichel) oder andere Körperflüssigkeiten genommen?

Sie können zur Abgabe solcher Proben aufgefordert werden, wenn diese nicht anders beschafft werden können. Sie müssen diese Proben abgeben. Wenn sie dies verweigern, werden die Proben mit gerichtlicher Genehmigung zwangsweise genommen. Wenn die Probeentnahme erfordert, dass man in Ihren Körper eindringt, wird sie durch einen Arzt durchgeführt. Sie haben das Recht, vom Ermittlungsbeamten über das Verfahren informiert zu werden.

Kann eine Leibesvisitation durchgeführt werden?

Der Ermittlungsbeamte kann eine Leibesvisitation anordnen, um Beweise oder Objekte sicherzustellen, die die Ermittlungen behindern oder Ihnen bei der Flucht hilfreich sein könnten. Die Leibesvisitation sollte durch das Gericht angeordnet worden sein; andernfalls ist eine nachträgliche Genehmigung des Gerichts erforderlich. Sie haben das Recht, sowohl das Durchsuchungsprotokoll als auch den Gerichtsbeschluss einzusehen.

Können meine Wohnung, meine Geschäftsräume, mein Auto etc. durchsucht werden?

Gleiche Antwort wie oben.

Kann ich mich vor der Hauptverhandlung in Bezug auf einen oder mehrere Tatvorwürfe schuldig bekennen?

Sie können sich in der ersten Vernehmung schuldig bekennen, nachdem Sie gehört haben, welcher Straftaten sie beschuldigt werden. Zur Abgabe von Geständnissen und Ihren damit verbundenen Rechten siehe weiter oben in diesem Informationsblatt.

Können die Tatvorwürfe vor der Hauptverhandlung geändert werden?

Wenn neue Beweismittel hinzukommen, können die Tatvorwürfe geändert werden. Über neue Tatvorwürfe sollten Sie unverzüglich informiert und diesbezüglich vernommen werden.

Kann ich einer Straftat bezichtigt werden, wegen der ich bereits in einem anderen Mitgliedstaat beschuldigt wurde?

Ja, sofern nicht ein gültiges internationales Abkommen, dessen Vertragspartei Bulgarien ist, etwas anderes bestimmt.

Werden Auskünfte über mein Strafregister eingeholt?

Ja, und zwar unabhängig davon, ob Sie dies möchten oder nicht.

Festnahme (einschließlich des Europäischen Haftbefehls) (2)

Wie werde ich über den Ablauf informiert?

Die Festnahme (Polizeigewahrsam) wird durch einen Polizeibeamten angeordnet. Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden in Polizeigewahrsam festgehalten werden. Die Haftgründe werden im Haftbefehl dargelegt. Sie haben das Recht, die Gründe zu erfahren sowie den Haftbefehl einzusehen und zu unterzeichnen. Die Polizeibehörden müssen Sie freilassen, sobald es keinen Grund mehr für Ihre Inhaftierung gibt.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, haben Sie trotzdem das Recht, unverzüglich zu erfahren, warum Sie festgenommen wurden. Ein Dolmetscher wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Zu welchem Zeitpunkt werde ich mit einem Anwalt sprechen können?

Sie können ab dem Zeitpunkt Ihrer Festnahme einen Anwalt kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Werde ich aufgefordert, Aussagen zu machen? Sollte ich Aussagen machen?

Sie können aufgefordert werden, Aussagen zu machen, die mit der Haft in Zusammenhang stehen. Sie können diese Aussagen machen, müssen es aber nicht.

Was geschieht, wenn ich etwas sage, das für mein Verfahren nachteilig ist?

Zu diesem Zeitpunkt werden die von Ihnen gemachten Aussagen nicht als Beweise gewertet. Daher können sie nicht gegen Sie verwendet werden. Nur die Aussagen, die Sie bei einer Vernehmung machen, nachdem Sie über die Tatvorwürfe in Kenntnis gesetzt wurden, können als Beweis gelten Nähere Informationen finden Sie hier: Ermittlungen (einschließlich Anklageerhebung und Vernehmung) (1).

Kann ich eine mit mir verwandte oder mir nahe stehende Person kontaktieren?

Ja. Der Polizeibeamte muss unverzüglich eine von Ihnen vorgeschlagene Person über Ihre Festnahme in Kenntnis setzen.

Kann ich bei Bedarf einen Arzt konsultieren?

Bei Bedarf haben Sie das Recht auf medizinische Hilfe. Die Polizei wird Ihnen einen Arzt holen.

Kann ich die Botschaft meines Landes kontaktieren, wenn ich aus einem anderen Land komme?

Sie können das Konsularamt Ihres Landes kontaktieren. Die Haftbehörde sollte Ihnen dieses Recht unverzüglich verlesen.

Kann eine Leibesvisitation durchgeführt werden?

Nach Ihrer Festnahme wird eine Leibesvisitation durchgeführt. Das Gericht muss später zustimmen, dass die bei Ihnen gefundenen persönlichen Gegenstände als Beweismittel verwendet werden können. Sie haben das Recht, das Durchsuchungsprotokoll einzusehen.

Kann ich Widerspruch einlegen?

Sie können die Rechtmäßigkeit des Polizeigewahrsams vor Gericht anfechten. Das Gericht wird über Ihren Antrag unverzüglich entscheiden.

Was geschieht, wenn ich im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werde?

Wenn ein Mitgliedstaat einen Europäischen Haftbefehl gegen Sie erlässt, können Sie in einem anderen Mitgliedstaat inhaftiert und nach richterlicher Anhörung an den ausstellenden Staat ausgeliefert werden. Sie haben während der Anhörung bei Bedarf das Recht auf einen Anwalt und einen Dolmetscher.

Erste Anhörung vor Gericht (3)

Warum findet eine erste Anhörung vor Gericht statt?

Wenn Sie über die gegen Sie als "Beschuldigten" erhobenen Tatvorwürfe informiert werden, kann der Staatsanwalt beantragen, dass gegen Sie Untersuchungshaft oder Hausarrest angeordnet wird, als Maßnahme zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung. Beide Maßnahmen werden auf Vorschlag des Staatsanwalts vom Gericht angeordnet. Da eine solche Maßnahme nicht in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden kann, müssen Sie vor dem Gericht erscheinen, das die Maßnahme beschließt.

Wer spielt welche Rolle?

Aufgabe des Staatsanwalts ist es, sicherzustellen, dass Sie vor Gericht erscheinen. Während Ihres Polizeigewahrsams kann der Staatsanwalt die Dauer des Gewahrsams verlängern, aber nicht über insgesamt 72 Stunden. Alleiniger Zweck des Polizeigewahrsams ist es, sicherzustellen, dass Sie innerhalb dieser 72 Stunden vor Gericht erscheinen. Das Gericht wird Sie anhören, die gesicherten Beweise prüfen und gemäß dem Gesetz entscheiden, ob Sie inhaftiert oder freigelassen werden.

Wie werde ich über den Ablauf informiert?

Sie haben das Recht, vom Staatsanwalt darüber informiert zu werden, warum Sie inhaftiert wurden und wann Sie vor Gericht erscheinen müssen.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, können Sie bei der gerichtlichen Anhörung unentgeltlich einen Dolmetscher bekommen.

Zu welchem Zeitpunkt werde ich mit einem Anwalt sprechen können?

Sie können vor der ersten gerichtlichen Anhörung einen Anwalt kontaktieren. Nähere Informationen zu Ihrem Recht auf Wahl eines Anwalts und unentgeltlicher Rechtsberatung finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Werde ich aufgefordert, Aussagen zu machen? Sollte ich Aussagen machen?

Das Gericht wird Sie auffordern, die Angaben zu Ihrer Person zu bestätigen. Sie haben das Recht, zu der Frage, ob Sie inhaftiert oder freigelassen werden sollen, vom Gericht angehört zu werden. Ihr Anwalt wird Ihnen raten, was Sie sagen sollen.

Was geschieht, wenn ich etwas sage, das für mein Verfahren nachteilig ist?

Zu diesem Zeitpunkt werden die von Ihnen gemachten Aussagen nicht als Beweis gewertet. Daher können Ihre Aussagen nicht gegen Sie verwendet werden.

Werde ich Auskünfte zu dem gegen mich vorliegenden Beweismaterial bekommen?

Sowohl Sie als auch Ihr Anwalt haben das Recht, das Beweismaterial, aufgrund dessen der Staatsanwalt Ihre Inhaftierung beantragt hat, zu sichten. Sie werden vor der gerichtlichen Anhörung hinreichend Zeit haben, um die Beweise zu prüfen.

Werden Auskünfte über mein Strafregister eingeholt?

Unabhängig von Ihrem Willen wird das Gericht Einsicht in Ihr Strafregister verlangen.

Inhaftierung oder Freilassung (4)

Wie werde ich über den Ablauf informiert?

Nachdem das Gericht die gesicherten Beweise geprüft und den Staatsanwalt, Ihren Anwalts und Sie angehört hat, wird es Ihnen seine Entscheidung noch in derselben Sitzung mitteilen.

Bei der ersten Anhörung kann das Gericht:

Bei dieser Anhörung entscheidet das Gericht nicht darüber, inwiefern die gegen Sie erhobenen Tatvorwürfe begründet sind.

Kann ich eine mit mir verwandte oder mir nahe stehende Person kontaktieren?

Wenn das Gericht für Sie Untersuchungshaft anordnet, wird Ihre Familie unverzüglich informiert.

Kann ich bei Bedarf einen Arzt konsultieren?

Während der Untersuchungshaft haben Sie bei Bedarf das Recht auf medizinische Hilfe.

Kann ich die Botschaft meines Landes kontaktieren, wenn ich aus einem anderen Land komme?

Wenn Sie inhaftiert werden, wird das Gericht anordnen, dass das bulgarische Außenministerium unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird und so das Konsularamt Ihres Landes kontaktieren kann.

Kann ich diese Entscheidung anfechten?

Sie können diese Entscheidung innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum, an dem das Gericht Ihre Inhaftierung oder Freilassung angeordnet hat, anfechten. Das Berufungsgericht wird Ihren Antrag innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem die erstinstanzliche Entscheidung erging, prüfen. Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist unanfechtbar.

Vorbereitung der Staatsanwaltschaft auf das Verfahren (5)

Welchen Zweck verfolgt dieser Verfahrensabschnitt?

Dieser Verfahrensabschnitt folgt auf den Abschluss des Ermittlungsverfahrens (nähere Informationen zum Ermittlungsverfahren finden Sie hier). Der Staatsanwalt soll nun die gesicherten Beweise prüfen und entscheiden, ob der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, zweifelsfrei bewiesen wurde. Nur dann kann ein Fall vor Gericht gebracht und ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Wer spielt die Hauptrolle?

Der Staatsanwalt. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet der Staatsanwalt, ob der Fall vor Gericht gebracht wird. Der Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren auch einstellen, sofern das Gesetz dies vorsieht. Dann wird der Fall nicht vor Gericht gebracht. Wenn das Gesetz dies vorsieht, kann der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren auch so lange aussetzen, bis die Gründe hierfür nicht mehr bestehen; dann wird das Verfahren wieder aufgenommen. Findet der Staatsanwalt bei der Überprüfung der Beweise durch den Beschuldigten Unregelmäßigkeiten, kann er den Fall an den Ermittlungsbeamten zurücküberweisen, der diese Unregelmäßigkeiten korrigiert, oder er kann das selbst tun.

Woher weiß ich, was geschieht?

Wenn Sie vor Gericht in den Anklagestand versetzt werden, wird Ihnen das Gericht eine Abschrift der Anklageschrift zusenden. Wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt oder aussetzt, wird er Ihnen eine Abschrift dieser Entscheidung zusenden.

Kann ich diese Entscheidung anfechten?

Sie können die Entscheidung des Staatsanwalts, das Verfahren einzustellen, innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Abschrift bei Gericht anfechten. Das erstinstanzliche Gericht wird Ihren Antrag innerhalb von 7 Tagen ab Eingang prüfen. Die Entscheidung des Gerichts kann vor dem Berufungsgericht angefochten werden, dessen Entscheidung unanfechtbar ist. Sie können auch die Entscheidung des Staatsanwalts, das Verfahren auszusetzen, bei Gericht anfechten. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.

Werde ich weiterführende Auskünfte bekommen?

Findet der Staatsanwalt bei der Überprüfung des Beweismaterials durch Sie Unregelmäßigkeiten und überweist er den Fall an den Ermittlungsbeamten zurück, damit dieser die Unregelmäßigkeiten korrigiert, oder tut er dies selbst, dann haben Sie das Recht, über die Folgemaßnahmen informiert zu werden.

Vorbereitung der Verteidigung auf das Verfahren (6)

Welchen Zweck hat dieser Verfahrensabschnitt?

Sie und Ihr Anwalt sollen alle während des Ermittlungsverfahrens sichergestellten Beweise nach dessen Abschluss prüfen können, darunter auch diejenigen Beweise, die für Sie sprechen. So werden Sie wissen, welche Beweise die Anklageerhebung des Staatsanwaltes vor Gericht stützen. Das wird Ihnen und Ihrem Anwalt helfen, Ihre Verteidigung in der Hauptverhandlung vorzubereiten.

Woher weiß ich, was geschieht?

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird der Ermittlungsbeamte Sie und Ihren Anwalt auf Ihren Antrag oder auf Antrag Ihres Anwalts darüber informieren, wo, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie das Beweismaterial prüfen können, bevor er dieses an den Staatsanwalt übermittelt. Sie und Ihr Anwalt haben das Recht, hierfür hinreichend Zeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, sollten Sie die Prüfung des Beweismaterials mit einem Dolmetscher vornehmen. Sie müssen die Übersetzungsleistungen nicht bezahlen.

Werde ich aufgefordert, Aussagen zu machen? Sollte ich Aussagen machen?

Zu diesem Zeitpunkt werden Sie nicht vernommen und müssen keine Angaben zum Sachverhalt machen.

Welche Auskünfte werde ich bekommen?

Sie können alle Beweise einsehen und alle Zeugenaussagen lesen. Ihr Anwalt wird Ihnen die Bedeutung der sichergestellten Beweise erläutern.

Welche Rechte habe ich nach der Prüfung der Beweise?

Mit Unterstützung Ihres Anwalts können Sie die Sicherstellung weiterer Beweise beantragen und in Bezug auf alle mit den Ermittlungen in Zusammenhang stehenden Akte Anmerkungen machen oder Widerspruch einlegen. Der Ermittlungsbeamte wird Ihre Anträge, Anmerkungen und Widersprüche aufnehmen, wohingegen der Staatsanwalt entscheidet, ob diese berechtigt sind oder nicht.

Was geschieht, wenn meine Anträge, Anmerkungen und Widersprüche berechtigt sind?

Der Staatsanwalt weist den Ermittlungsbeamten an, weitere Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten. Im Rahmen des soweit hier beschriebenen Verfahrens haben Sie das Recht, über eventuelle Maßnahmen und neu hinzukommende Beweise informiert zu werden.

Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung (7)

Wenn auf der Grundlage des Beweismaterials begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass Sie die Straftat, die Ihnen vorgeworfen wird, begangen haben, können Ihnen Zwangsmaßnahmen auferlegt werden. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Sie untertauchen, eine weitere Straftat begehen oder den Vollzug eines möglichen Urteils behindern.

Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung sind:

  • Unterzeichnung – Sie verpflichten sich, Ihren Wohnort ohne die Erlaubnis der zuständigen Behörde nicht zu verlassen.
  • Kaution – Sie zahlen einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sicherheitsleistung Wenn Sie untertauchen, wird dieser Betrag sichergestellt und gegen Sie werden strengere Maßnahmen erlassen.
  • Hausarrest – Sie dürfen Ihre Wohnung nicht ohne Erlaubnis verlassen.
  • Untersuchungshaft – Sie werden zwangsweise isoliert.

Die Untersuchungshaft kann in den Räumlichkeiten der Polizei oder im Gefängnis durchgeführt werden.

Gegen Unterschrift haben Sie das Recht, zu erfahren, welche Maßnahme zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung gegen Sie verhängt wird. Die Maßnahmen der Unterzeichnung und der Kaution werden vom Staatsanwalt angeordnet.  Hausarrest und Untersuchungshaft werden auf Antrag des Staatsanwalts durch das Gericht verhängt. Diese Maßnahme richtet sich nach der Schwere des Tatvorwurfs, nach den Beweisen und nach Ihrer persönlichen Situation. Auf der Grundlage dieser Fakten kann auch entschieden werden, dass keine dieser Präventionsmaßnahmen gegen Sie verhängt wird.

In Ihrer Abwesenheit kann keine Maßnahme zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung gegen Sie verhängt werden. Das Gericht muss jeden Ihrer Anträge, der darauf abzielt, die Maßnahmen "Untersuchungshaft" und "Hausarrest" in mildere Maßnahmen umzuwandeln, prüfen.

Polizeigewahrsam und Inhaftierung werden vom Staatsanwalt für bis zu 72 Stunden angeordnet und sind Vorbereitungsmaßnahmen; laut Gesetz sind dies keine Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung.

Ausreiseverbot aus Bulgarien (8)

Wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, die mit einer Freiheitsstrafe von über 5 Jahren bedroht ist, kann ein Staatsanwalt Ihnen untersagen, Bulgarien ohne staatsanwaltliche Erlaubnis zu verlassen. Die Grenzkontrollposten werden unverzüglich über dieses Ausreiseverbot in Kenntnis gesetzt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Sie sich dem Ermittlungsverfahren entziehen.

Sie oder Ihr Anwalt können beim Staatsanwalt für Sie die Erlaubnis beantragen, das Land einmalig für einen vorab festgelegten Zeitraum zu verlassen. Der Staatsanwalt wird innerhalb von drei Tagen ab Eingang Ihres Antrags antworten. Im Falle der Ablehnung ihres Begehrens können Sie diese Entscheidung vor Gericht anfechten. Das Gericht wird Ihr Anliegen unverzüglich ohne Anhörung prüfen. Das Gericht kann die Ablehnung der Staatsanwaltschaft bestätigen oder Ihnen die Ausreise für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Genau so können Sie und Ihr Anwalt die vollständige Aufhebung des Ausreiseverbots aus Bulgarien bei Gericht beantragen. Dem wird das Gericht nachkommen, wenn es der Auffassung ist, dass kein Risiko besteht, dass Sie im Ausland untertauchen.

In den oben aufgeführten gerichtlichen Verfahren werden die Gründe für die gegen Sie vorliegenden Tatvorwürfe nicht berücksichtigt.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung

Link öffnet neues FensterInnenministeriumsgesetz

Link öffnet neues FensterAuslieferung und Europäisches Haftbefehlsgesetz

Link öffnet neues FensterVorschriften zur Umsetzung des Innenministeriumsgesetzes

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

3 – Ihre Rechte vor Gericht

Wo und wann findet die Hauptverhandlung statt?

Link öffnet neues FensterDie Strafprozessordnung legt fest, ob das erstinstanzliche Gericht, vor dem Ihr Fall verhandelt wird, das Bezirksgericht oder das Landgericht ist. Nähere Informationen über Gerichte finden Sie auf der folgenden Internetseite: Link öffnet neues FensterOberster Justizrat.

Grundsätzlich ist die Hauptverhandlung öffentlich. Jedoch ist es möglich, die gesamte Hauptverhandlung oder einzelne Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Damit sollen Staatsgeheimnisse, die guten Sitten und Klarnamen geschützter Zeugen geschützt werden.

Abhängig von der Schwere des Tatvorwurfs wird das Urteil von einem Einzelrichter oder einem aus einem Richter und zwei Geschworenen bestehenden Gericht gefällt. Die meisten Schwerverbrechen werden von einem aus zwei Richtern und drei Geschworenen bestehenden Gericht abgeurteilt. Richter und Geschworene haben im Prozess gleiches Stimmrecht.

Kann die Anklage während der Hauptverhandlung geändert werden?

Das ist möglich, wenn während der Hauptverhandlung neue Tatsachen, die den Ermittlungsbehörden bis dahin unbekannt waren, den Tatvorwurf erhärten. Neue Anklagepunkte können jedoch nur erhoben werden, wenn:

  • die Darstellung des Tathergangs der ursprünglichen Anklageschrift maßgeblich geändert werden muss;
  • auch ohne solche Änderungen neue Anklagepunkte erhoben werden, die schwerere Straftaten betreffen.

Wenn ein neuer Anklagepunkt erhoben wird, können Sie beantragen, sich vor der Fortsetzung der Verhandlung darauf vorzubereiten.

Wenn Sie sich zu einem Anklagepunkt schuldig bekennen, kann dies zu einer Strafminderung führen. Aber das Gericht kann ein Urteil nicht ausschließlich auf der Grundlage Ihres Geständnisses fällen.

Welche Rechte haben Sie während der Hauptverhandlung?

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, die mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, müssen Sie die Hauptverhandlung abwarten. Wenn Sie aus einem anderen Land kommen und Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist, kann die Hauptverhandlung nur unter den Link öffnet neues Fensterhier dargelegten Bedingungen in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. In diesen Fällen wird Ihnen gemäß dem Link öffnet neues Fensterhier dargelegten Verfahren ein Pflichtverteidiger beigeordnet.

Generell ist eine Teilnahme an der Hauptverhandlung mittels Videoschaltung nicht zulässig. Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass die Wahrheitsfindung dadurch nicht behindert wird, kann es Sie lediglich mittels Videoschaltung vernehmen, jedoch nur, wenn Sie sich außer Landes aufhalten. Zwingend erforderliche Anwesenheit bedeutet, dass Sie während der gesamten Hauptverhandlung physisch anwesend sein müssen. Wenn Ihre Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist, haben Sie das Recht, anwesend zu sein. Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, können Sie unentgeltlich einen Dolmetscher bekommen.

Link öffnet neues FensterDie Strafprozessordnung beschreibt, wann eine rechtsanwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Nähere Informationen zur Wahl eines Rechtsanwalts und Ihrem Recht auf unentgeltliche Prozesskostenhilfe finden Sie Link öffnet neues Fensterhier. Sie können den Anwalt wechseln. Wenn Sie inhaftiert sind, können Sie Ihren Anwalt treffen und vertrauliche Gespräche mit ihm führen. Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, können Sie von einem Dolmetscher unterstützt werden.

Während der Hauptverhandlung können Sie aussagen, müssen dies jedoch nicht. Selbst wenn Sie die Unwahrheit sagen, wird dies keine negativen Konsequenzen für Sie haben. Aber Sie müssen die Angaben zu Ihrer Person bestätigen.

Welche Rechte haben Sie hinsichtlich der gegen Sie vorgebrachten Beweise?

Sie können die gegen Sie vorgebrachten Beweise anfechten. Sie können vorbringen, dass der Beweis unzulässig ist, da er nicht rechtmäßig aufgenommen wurde, oder dass er, obgleich er zulässig ist, den Tatvorwurf nicht erhärtet. Üblicherweise werden Beweise am Ende der Hauptverhandlung angefochten, wenn der Rechtsanwalt die Argumente der Verteidigung darlegt. Die Zulässigkeit von Beweisen kann jedoch auch während der Hauptverhandlung angefochten werden.

Sie können die Aufnahme aller zulässigen Beweise, die für Sie sprechen, beantragen. Sie können beantragen, dass Zeugen der Verteidigung vernommen werden. Sie können die Aufnahme von Beweisen zu jedem Zeitpunkt der Hauptverhandlung beantragen. Die durch einen Privatdetektiv erbrachten Beweise sind zulässig, sofern sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erlangt wurden. Ihr Anwalt kann deren Wert einschätzen.

Sie und ihr Anwalt können den Zeugen der Anklage in ihrer Anwesenheit alle Fragen stellen. Strenger geregelt ist das Verfahren bei der Vernehmung von Link öffnet neues Fenstergeschützten Zeugen. Sie können die für Sie nachteiligen Zeugenaussagen anfechten. Üblicherweise geschieht dies am Ende der Hauptverhandlung, wenn der Rechtsanwalt die Argumente der Verteidigung darlegt.

Werden Auskünfte über Ihr Strafregister berücksichtigt?

Unabhängig von Ihrem Einverständnis wird das Gericht Auskünfte über Ihre Vorstrafen einholen. Im Falle Ihrer Verurteilung können sich Vorstrafen strafverschärfend auswirken. Die Strafregisterauszüge müssen bei Ende der Hauptverhandlung aktuell vorliegen. Jede in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Vorstrafe wird berücksichtigt, sofern sie bis dahin von einem bulgarischen Gericht anerkannt wurde.

Wie endet die Hauptverhandlung?

Stellt das Gericht fest, dass die Anklagepunkte zweifelsfrei nachgewiesen wurden, werden Sie schuldig gesprochen und rechtmäßig bestraft. Andernfalls wird Sie das Gericht für "nicht schuldig" befinden.

Mögliche Urteile:

  • Lebenslange Freiheitsstrafe – mit oder ohne Möglichkeit der Umwandlung: wird bei den schwersten Verbrechen verhängt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Umwandlung kann nicht in eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe – höchstens 20 Jahre oder, in Ausnahmefällen, bis zu 30 Jahren. Diese Strafe wird im Gefängnis verbüßt.
  • Zeitlich begrenzte Bewährungsstrafe – beinhaltet Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen, ist jedoch keine freiheitsbeschränkende Maßnahme. Gemeinnützige Arbeit kann solch eine Maßnahme sein.
  • Beschlagnahme – Ihr Vermögen oder Teile davon wird Ihnen zwangsweise entzogen.
  • Geldstrafe – Sie müssen einen bestimmten Betrag bezahlen.
  • Zeitlich begrenztes Verbot, eine bestimmte Funktion oder einen bestimmten Beruf auszuüben, Auszeichnungen zu erhalten oder militärische Titel zu führen.
  • Öffentliche Rüge – Ihr Urteil wird in angemessener Weise veröffentlicht.

Welche Rolle spielt das Opfer in der Hauptverhandlung?

Als Privatankläger unterstützt das Opfer die durch den Staatsanwalt erhobene Anklage und beantragt Ihre Verurteilung. Als Privatkläger verfolgt das Opfer das Ziel, dass Sie verurteilt werden und für den Schaden, der durch die Straftat verursacht wurde, aufkommen. Das Opfer wird zu Beginn der Hauptverhandlung einen Antrag stellen und gemäß Gerichtsbeschluss diese Rollen einnehmen.

Die Vernehmung eines geschützten Zeugen

Eine Aussage kann das Leben oder die Gesundheit eines Zeugen, eines Angehörigen oder einer sonstigen nahe stehenden Person gefährden. Ist das Gericht überzeugt, dass diese Gefahr besteht, trifft es – auf Antrag oder mit Zustimmung des Zeugen – Maßnahmen, um die Sicherheit dieser Person dringend zu gewährleisten. Die Geheimhaltung der Personalien eines Zeugen kann eine solche Maßnahme darstellen.

Muss ein geschützter Zeuge unter einem Decknamen aussagen, wird er in Abwesenheit der Prozessparteien durch das Gericht vernommen. Gemäß Gesetz ist das Gericht verpflichtet, alle möglichen Vorkehrungen zum Schutz der Identität des Zeugen zu treffen. Nach der Vernehmung wird das Gericht Ihnen und Ihrem Anwalt unverzüglich eine Abschrift des nicht unterzeichneten Zeugenvernehmungsprotokolls übermitteln. Sie und ihr Anwalt können Ihre Fragen an den Zeugen schriftlich einreichen.

Links zum Thema

Link öffnet neues Fensterhttps://www.lex.bg/bg/laws/ldoc/2135512224Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung

Link öffnet neues Fensterhttps://www.lex.bg/bg/laws/ldoc/1589654529Link öffnet neues FensterStrafgesetzbuch

Link öffnet neues Fensterhttps://www.lex.bg/bg/laws/ldoc/2135560660Link öffnet neues FensterGerichtsverfassungsgesetz

Link öffnet neues Fensterhttp://www.vss.justice.bg/bg/vlast/1.htmLink öffnet neues FensterOberster Justizrat

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

4 – Ihre Rechte, nachdem das Gericht entschieden hat

Stehen Ihnen Rechtmittel zur Verfügung?

Unabhängig davon, ob das Gericht Sie für "schuldig" oder "nicht schuldig" befunden hat, wird es Ihnen nach Abschluss der Hauptverhandlung sein Urteil bekannt geben. Link öffnet neues FensterDie Strafprozessordnung legt dar, wann das Gericht ein Verfahren ohne Urteil einstellen kann. Dann ergehen gerichtliche Anordnungen. Sie können gegen das Urteil und die Anordnungen Rechtsmittel einlegen.

Die Berufung muss schriftlich eingereicht werden und Ihre Unterschrift tragen. Der Berufungsantrag wird vom erstinstanzlichen Gericht an das Berufungsgericht weitergeleitet. Handelt es sich bei dem erstinstanzlichen Gericht um ein Bezirksgericht, dann ist das Berufungsgericht das Landgericht. Berufungen gegen Urteile und gerichtliche Anordnungen eines Landgerichts werden dem Berufungsgericht vorgelegt. Nähere Informationen über Gerichte finden Sie auf der Internetseite des Link öffnet neues FensterObersten Justizrats. Berufungen gegen Urteile müssen innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Urteilsverkündung, Berufungen gegen gerichtliche Anordnungen innerhalb von 7 Tagen ab Bekanntgabe eingereicht werden.

In der Berufungsschrift können Sie gegen Schlussfolgerungen des Gerichts in Bezug auf Tatsachen, die es für nachgewiesen erachtet, gegen die Anwendung entsprechender Rechtsvorschriften und gegen ein ungerechtfertigtes Strafmaß Beschwerde einlegen. Ungeachtet der Anzahl und des Inhalts der Beschwerden wird das Berufungsgericht entscheiden, ob das Urteil in seiner Gesamtheit richtig ist oder nicht.

Was geschieht, wenn ich Berufung einlege?

Nach Eingang Ihres Berufungsantrags übermittelt das erstinstanzliche Gericht dem Staatsanwalt und den anderen Prozessparteien Kopien dieses Antrags. Dasselbe Gericht wird das Verfahren mit Berufungsantrag und Urteilsbegründung an das Rechtmittelgericht weiterleiten. Wenn das Gericht gegen Sie als Link öffnet neues FensterMaßnahme zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung die Untersuchungshaft angeordnet hat, führt die Berufung nicht automatisch zu Ihrer Freilassung. Aber Sie können bei dem Rechtsmittelgericht beantragen, die Untersuchungshaft in eine mildere Maßnahme umzuwandeln. Das Gericht wird in einer gesonderten Verhandlung über diesen Antrag entscheiden.

Für ddie Anberaumung des Verhandlungstermins ist das Rechtsmittelgericht an keine Frist gebunden. Der Termin hängt davon ab, wann die Urteilsbegründung vorbereitet werden kann und wie ausgelastet das Rechtmittelgericht ist.

Sie können dem Rechtsmittelgericht neue Beweise vorlegen, da dieses Gericht neue Fakten zulassen kann. Hier gelten dieselben Vorschriften über die Beweismittel wie beim erstinstanzlichen Gericht.

Was geschieht bei der Berufungsverhandlung?

Sie können, müssen jedoch nicht bei der Verhandlung anwesend sein. Sie und Ihr Anwalt können sich in der Berufungsverhandlung mündlich zu den Beschwerdepunkten äußern. Die weiteren anwesenden Prozessparteien können ihre Ansicht zum Berufungsantrag äußern.

Das Rechtsmittelgericht kann:

  • das Urteil aufheben und den Fall zur erneuten Prüfung an den Staatsanwalt oder das erstinstanzliche Gericht zurücküberweisen.
  • das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts aufheben und ein neues Urteil sprechen.
  • das Urteil in eine mildere Strafe umwandeln.
  • das Urteil aufheben und das Strafverfahren einstellen.
  • in den in der Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung beschriebenen Fällen eine Bewährungsstrafe verhängen.
  • das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts bestätigen.

Was geschieht, wenn die Berufung erfolgreich/nicht erfolgreich ist?

Wenn Sie mit dem Urteil oder der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht einverstanden sind, können Sie beim Obersten Kassationsgerichtshof Rechtsmittel einlegen. Ist das Berufungsgericht ein Landgericht, können Sie nur dann Rechtsmittel beim Obersten Kassationsgerichtshof einlegen, wenn das Landgericht ein neues Urteil gefällt hat.

Da der Oberste Kassationsgerichtshof keine neuen Tatsachen zulässt, werden keine neuen Beweise erhoben. Dieses Gericht äußert sich lediglich zu der Frage, ob das Gesetz richtig angewendet wurde und das gefällte Urteil gerecht ist. Der Obersten Kassationsgerichtshof erörtert ausschließlich die ihm in der Berufungsschrift vorgelegten Beschwerdepunkte.

Schadensersatzansprüche haben Sie nur dann, wenn Ihre Verurteilung aufgehoben wird und ein Rechtsmittelgericht Sie für "nicht schuldig" befindet. Nähere Angaben finden Sie Link öffnet neues Fensterhier im Entschädigungsgesetz. Wenn Ihre Verurteilung trotz der Berufung aufrechterhalten wird, wird sie auch im Falle einer Strafminderung in Ihrem Strafregister aufgeführt. Ein Freispruch erscheint nicht im Strafregister.

Sobald Sie den Rechtsmittelweg vor einem Rechtsmittelgericht und dem Obersten Kassationsgerichtshof ausgeschöpft haben, können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Das Urteil wird rechtskräftig – wenn keine Berufung dagegen eingelegt wird oder der Berufungsantrag nicht fristgerecht ergeht oder das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs ergangen ist.

Ich komme aus einem anderen Mitgliedstaat. Kann ich nach der Hauptverhandlung dorthin überstellt werden?

Sie können überstellt werden. In manchen Fällen kann das auch gegen Ihren Willen erfolgen. Ihre Überstellung erfolgt nicht automatisch, nachdem das Urteil rechtskräftig wurde. Ein in der Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung beschriebenes Verfahren, für das Sie Rechtsberatung benötigen, muss durchgeführt werden.

Kann ich im Falle meiner Verurteilung für dieselbe Straftat erneut vor Gericht gestellt werden?

Es ist gesetzlich verboten, Sie wegen einer Straftat, wegen der Sie bereits verurteilt wurden, erneut vor Gericht zu stellen. Dies gilt auch, wenn Ihre Verurteilung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte.

Informationen zu den Anklagepunkten/der Verurteilung

Informationen zu den gegen Sie erhobenen Anklagepunkten werden im polizeilichen Kriminalaktennachweis vorgehalten. Im Falle Ihres Freispruchs können Sie bei der Polizei die Löschung dieser Daten beantragen.

Verurteilungen werden in Ihr Strafregister eingetragen. Dieses wird vom zuständigen Bezirksgericht geführt. Wurden Sie in einem anderen Land als Bulgarien geboren, führt das Außenministerium Ihr Strafregister.

Ihre Kriminalakten werden nicht vor Ihrem 100. Geburtstag gelöscht; dann werden sie auf Mikrofilm gespeichert und gelöscht. Für die Speicherung Ihrer Kriminalakte ist Ihr Einverständnis nicht erforderlich. Sie haben auch kein Einspruchsrecht gegen die Speicherung dieser Daten.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung

Link öffnet neues FensterGesetz zur Risikohaftung staatlicher Behörden und Gemeinden (für bei Bürgern verursachte Schäden)

Link öffnet neues FensterVerordnung Nr.8 vom 26.2.2008 zur Funktions- und Organisationsweise von Strafregisterbehörden

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

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5 - Geringfügige Verkehrsdelikte

Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?

Geringfügige Verkehrsdelikte wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, etc. gelten als Ordnungswidrigkeiten. Sie werden verwaltungsmäßig bearbeitet.  Mögliche Strafen sind Bußgelder oder ein zeitlich begrenztes Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen. Bei schwerwiegenderen Verstössen können beide Strafen auferlegt werden.

Verkehrsdelikte werden von der Verkehrspolizei verfolgt. Sie können gegen die gegen Sie verhängte verwaltungsrechtliche Sanktion innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Bescheids beim zuständigen Bezirksgericht Widerspruch einlegen. Sie haben das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Gegen Bußgeldbescheide bis zu 50 BGN ist kein Rechtsbehelf möglich.

Ein Bezirksgericht kann eine auferlegte Sanktion bestätigen oder aufheben. Sie können gegen die Entscheidung eines Bezirksgerichts beim zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch einlegen. Dessen Entscheidung ist rechtskräftig. Nähere Informationen über Gerichte finden Sie auf der Internetseite des Link öffnet neues FensterObersten Justizrats.

Dasselbe Verfahren gilt, wenn es sich um Zuwiderhandlungen von Angehöriger anderer Mitgliedstaaten handelt.

Werden diese Zuwiderhandlungen in meinem Strafregister erscheinen?

Diese Zuwiderhandlungen erscheinen nicht in Ihrem Strafregister.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterOrdnungswidrigkeiten- und Sanktionengesetz

Link öffnet neues FensterStrassenverkehrsgesetz

Link öffnet neues FensterVerordnung zur Durchsetzung des Strassenverkehrsgesetzes

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

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