Die Strafprozessordnung legt fest, ob das erstinstanzliche Gericht, vor dem Ihr Fall verhandelt wird, das Bezirksgericht oder das Landgericht ist. Nähere Informationen über Gerichte finden Sie auf der folgenden Internetseite: Oberster Justizrat.
Grundsätzlich ist die Hauptverhandlung öffentlich. Jedoch ist es möglich, die gesamte Hauptverhandlung oder einzelne Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Damit sollen Staatsgeheimnisse, die guten Sitten und Klarnamen geschützter Zeugen geschützt werden.
Abhängig von der Schwere des Tatvorwurfs wird das Urteil von einem Einzelrichter oder einem aus einem Richter und zwei Geschworenen bestehenden Gericht gefällt. Die meisten Schwerverbrechen werden von einem aus zwei Richtern und drei Geschworenen bestehenden Gericht abgeurteilt. Richter und Geschworene haben im Prozess gleiches Stimmrecht.
Das ist möglich, wenn während der Hauptverhandlung neue Tatsachen, die den Ermittlungsbehörden bis dahin unbekannt waren, den Tatvorwurf erhärten. Neue Anklagepunkte können jedoch nur erhoben werden, wenn:
Wenn ein neuer Anklagepunkt erhoben wird, können Sie beantragen, sich vor der Fortsetzung der Verhandlung darauf vorzubereiten.
Wenn Sie sich zu einem Anklagepunkt schuldig bekennen, kann dies zu einer Strafminderung führen. Aber das Gericht kann ein Urteil nicht ausschließlich auf der Grundlage Ihres Geständnisses fällen.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, die mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, müssen Sie die Hauptverhandlung abwarten. Wenn Sie aus einem anderen Land kommen und Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist, kann die Hauptverhandlung nur unter den hier dargelegten Bedingungen in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. In diesen Fällen wird Ihnen gemäß dem hier dargelegten Verfahren ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
Generell ist eine Teilnahme an der Hauptverhandlung mittels Videoschaltung nicht zulässig. Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass die Wahrheitsfindung dadurch nicht behindert wird, kann es Sie lediglich mittels Videoschaltung vernehmen, jedoch nur, wenn Sie sich außer Landes aufhalten. Zwingend erforderliche Anwesenheit bedeutet, dass Sie während der gesamten Hauptverhandlung physisch anwesend sein müssen. Wenn Ihre Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist, haben Sie das Recht, anwesend zu sein. Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, können Sie unentgeltlich einen Dolmetscher bekommen.
Die Strafprozessordnung beschreibt, wann eine rechtsanwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Nähere Informationen zur Wahl eines Rechtsanwalts und Ihrem Recht auf unentgeltliche Prozesskostenhilfe finden Sie hier. Sie können den Anwalt wechseln. Wenn Sie inhaftiert sind, können Sie Ihren Anwalt treffen und vertrauliche Gespräche mit ihm führen. Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, können Sie von einem Dolmetscher unterstützt werden.
Während der Hauptverhandlung können Sie aussagen, müssen dies jedoch nicht. Selbst wenn Sie die Unwahrheit sagen, wird dies keine negativen Konsequenzen für Sie haben. Aber Sie müssen die Angaben zu Ihrer Person bestätigen.
Sie können die gegen Sie vorgebrachten Beweise anfechten. Sie können vorbringen, dass der Beweis unzulässig ist, da er nicht rechtmäßig aufgenommen wurde, oder dass er, obgleich er zulässig ist, den Tatvorwurf nicht erhärtet. Üblicherweise werden Beweise am Ende der Hauptverhandlung angefochten, wenn der Rechtsanwalt die Argumente der Verteidigung darlegt. Die Zulässigkeit von Beweisen kann jedoch auch während der Hauptverhandlung angefochten werden.
Sie können die Aufnahme aller zulässigen Beweise, die für Sie sprechen, beantragen. Sie können beantragen, dass Zeugen der Verteidigung vernommen werden. Sie können die Aufnahme von Beweisen zu jedem Zeitpunkt der Hauptverhandlung beantragen. Die durch einen Privatdetektiv erbrachten Beweise sind zulässig, sofern sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erlangt wurden. Ihr Anwalt kann deren Wert einschätzen.
Sie und ihr Anwalt können den Zeugen der Anklage in ihrer Anwesenheit alle Fragen stellen. Strenger geregelt ist das Verfahren bei der Vernehmung von geschützten Zeugen. Sie können die für Sie nachteiligen Zeugenaussagen anfechten. Üblicherweise geschieht dies am Ende der Hauptverhandlung, wenn der Rechtsanwalt die Argumente der Verteidigung darlegt.
Unabhängig von Ihrem Einverständnis wird das Gericht Auskünfte über Ihre Vorstrafen einholen. Im Falle Ihrer Verurteilung können sich Vorstrafen strafverschärfend auswirken. Die Strafregisterauszüge müssen bei Ende der Hauptverhandlung aktuell vorliegen. Jede in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Vorstrafe wird berücksichtigt, sofern sie bis dahin von einem bulgarischen Gericht anerkannt wurde.
Stellt das Gericht fest, dass die Anklagepunkte zweifelsfrei nachgewiesen wurden, werden Sie schuldig gesprochen und rechtmäßig bestraft. Andernfalls wird Sie das Gericht für "nicht schuldig" befinden.
Als Privatankläger unterstützt das Opfer die durch den Staatsanwalt erhobene Anklage und beantragt Ihre Verurteilung. Als Privatkläger verfolgt das Opfer das Ziel, dass Sie verurteilt werden und für den Schaden, der durch die Straftat verursacht wurde, aufkommen. Das Opfer wird zu Beginn der Hauptverhandlung einen Antrag stellen und gemäß Gerichtsbeschluss diese Rollen einnehmen.
Die Vernehmung eines geschützten Zeugen
Eine Aussage kann das Leben oder die Gesundheit eines Zeugen, eines Angehörigen oder einer sonstigen nahe stehenden Person gefährden. Ist das Gericht überzeugt, dass diese Gefahr besteht, trifft es – auf Antrag oder mit Zustimmung des Zeugen – Maßnahmen, um die Sicherheit dieser Person dringend zu gewährleisten. Die Geheimhaltung der Personalien eines Zeugen kann eine solche Maßnahme darstellen.
Muss ein geschützter Zeuge unter einem Decknamen aussagen, wird er in Abwesenheit der Prozessparteien durch das Gericht vernommen. Gemäß Gesetz ist das Gericht verpflichtet, alle möglichen Vorkehrungen zum Schutz der Identität des Zeugen zu treffen. Nach der Vernehmung wird das Gericht Ihnen und Ihrem Anwalt unverzüglich eine Abschrift des nicht unterzeichneten Zeugenvernehmungsprotokolls übermitteln. Sie und ihr Anwalt können Ihre Fragen an den Zeugen schriftlich einreichen.
https://www.lex.bg/bg/laws/ldoc/2135512224Strafprozessordnung
https://www.lex.bg/bg/laws/ldoc/1589654529Strafgesetzbuch
https://www.lex.bg/bg/laws/ldoc/2135560660Gerichtsverfassungsgesetz
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