Beschuldigte (Strafverfahren)

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Wenn man in irgendeiner Form in ein Strafverfahren verwickelt wird, kann es ggf. von Vorteil sein, unabhängigen juristischen Rat einzuholen. In den Informationsblättern erfahren Sie, wann und unter welchen Umständen Sie das Recht haben, von einem Anwalt verteidigt zu werden. Nachstehend erfahren Sie, wie man einen Anwalt findet und wie Sie die Anwaltskosten bezahlen können, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können.

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Wie findet man einen Anwalt?

Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird, können Sie z. B. im Internet Anwälte finden, die auf Strafrecht spezialisiert bzw. Fachanwälte für Strafrecht sind. Jeder in Deutschland zugelassene Anwalt ist berechtigt, als Strafverteidiger aufzutreten. Um einen Anwalt zu finden, können Sie beispielsweise das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis verwenden. Wenn es eilig ist, weil Ihnen eine Festnahme oder Durchsuchung droht, können Sie in den meisten Regionen Deutschlands über einen Strafverteidiger-Notruf rund um die Uhr einen Strafverteidiger erreichen. Wenn Ihnen Kriterien wie Fremdsprachenkenntnisse oder Wohnortnähe wichtig sind, können Sie die Strafverteidigersuche der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins oder die Anwaltssuchseiten der regionalen Rechtsanwaltskammern konsultieren. Seit dem 01.01.2010 werden regional Listen mit Anwälten erstellt, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Wo und wie diese Listen zugänglich sind, erfahren Sie über die örtliche Rechtsanwaltskammer.

Wenn Sie festgenommen wurden oder sich in Untersuchungshaft befinden, haben Sie keinen Zugang zu diesen Informationsmöglichkeiten. Die Polizei ist verpflichtet, eine Anwaltsliste oder ein Telefonbuch auszuhändigen. Auch die Nummern des Verteidigernotrufs sind bei der Polizei bekannt. Wenn die Polizei Ihnen keinen Kontakt mit einem Anwalt ermöglicht, sollten Sie dies unbedingt dem Gericht mitteilen, wenn Sie dort vorgeführt werden. Den Gerichten liegen ebenfalls Listen von Anwälten vor, die bereit sind, eine Pflichtverteidigung zu übernehmen.

Wer muss die Anwaltskosten tragen?

Der Staat muss die Anwaltskosten tragen, wenn bzw. soweit Sie freigesprochen werden. Wenn das Verfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder wenn bzw. soweit Sie verurteilt werden, müssen Sie die Kosten selber tragen.

Auch wenn Sie ein nur geringes oder gar kein Einkommen haben, wird Ihnen für das Strafverfahren grundsätzlich keine staatliche finanzielle Unterstützung gewährt. Nur für ein erstes Beratungsgespräch können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

Eine Besonderheit der Bezahlung gibt es in Fällen der Pflichtverteidigung. Hier wird Ihr Anwalt zunächst vom Staat bezahlt, allerdings ist die gesetzlich bestimmte Vergütung des Anwalts als Pflichtverteidiger geringer als diejenige, die der Anwalt in Nicht-Pflichtverteidigungsfällen fordern kann. Sie müssen beachten, dass die Kosten der Pflichtverteidigung Ihnen im Falle der Verurteilung nach Beendigung des Verfahrens in Rechnung gestellt werden. Sie müssen die Anwaltskosten dann also an den Staat zurückzahlen und dem Anwalt darüber hinaus die Kosten erstatten, die er im Nicht-Pflichtverteidigungsfalle hätte fordern können, wenn Sie dazu in der Lage sind.

Letzte Aktualisierung: 29/09/2023

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