Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001
VERORDNUNG (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Bereich der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen zielt auf die Verbesserung, Vereinfachung und Beschleunigung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten zur Durchführung der Beweisaufnahme ab.
Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung. Zwischen Dänemark und den übrigen Mitgliedstaaten gilt das Übereinkommen von 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen.
Die Verordnung legt zwischen den Mitgliedstaaten zwei Systeme der Beweisaufnahme fest: den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den Gerichten und die unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht.
Das ersuchende Gericht ist das Gericht, bei dem die Verfahren eingeleitet wurden. Das ersuchte Gericht ist das Gericht eines anderen Mitgliedstaates für die Durchführung der Beweisaufnahme. Die Zentralstelle ist für die Lieferung von Informationen und die Suche nach Lösungswegen bei jeder eventuell bezüglich des Ersuchens auftauchenden Schwierigkeit zuständig.
In der Verordnung werden zehn Formblätter festgelegt.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite über die Beweisaufnahme
Praktischer leitfaden für die Anwendung der Verordnung über die Beweisaufnahme
(228 Kb)
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Sie können diese Formulare online ausfüllen, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen eines Formulars begonnen und es als Entwurf gespeichert haben, können Sie es hochladen, indem Sie auf „Entwurf laden“ klicken.
Ab dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Gemäß dem Austrittsabkommen gilt jedoch während des Übergangszeitraums für das Vereinigte Königreich und sein Hoheitsgebiet weiterhin EU-Recht. Bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 kann in Formularen weiterhin das Vereinigte Königreich ausgewählt werden.
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Letzte Aktualisierung : 19/02/2019
