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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Schweden

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das Gerichtssystem in Schweden.

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Schweden

Gerichtsorganisation

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Die Gerichtsorganisation bezeichnet im Allgemeinen die Behörden und öffentlichen Stellen, die für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit zuständig sind. Die Gerichte sind das Rückgrat der Gerichtsorganisation. Diese umfasst auch die Behörden, die für die Verbrechensverhütung und für die Ermittlungstätigkeit zuständig sind, wie z.B.:

Auch andere Behörden nehmen Zuständigkeiten im Rahmen der Gerichtsorganisation wahr, z. B. die Vollzugsbehörde.

Gerichtshierarchie

Schweden hat zwei parallele Gerichtsbarkeiten:

  • die ordentliche Gerichtsbarkeit, die für Straf- und Zivilsachen zuständig ist
  • die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die für Sachen der öffentlichen Verwaltung zuständig ist.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist mit den Amtsgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof in drei Instanzenzüge unterteilt.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ebenfalls dreistufig: Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte und der Oberste Verwaltungsgerichtshof. Darüber hinaus gibt es noch ein einige Fachgerichte, die für besondere Zuständigkeiten eingerichtet wurden.

Verwaltung der Gerichte

Das Justizministerium ist für die Gerichte zuständig. Dazu gehören auch die Verfahrensregeln und die Gerichtsorganisation. Die Gerichte sind jedoch der Regierung und allen anderen Behörden gegenüber nicht weisungsgebunden.

Die Staatsgerichtsverwaltung ist die zentrale Verwaltungsbehörde für Gerichte, Verwaltungsgerichte, regionale Mietgerichte, regionale Pachtgerichte und die Nationale Behörde für Prozesskostenhilfe.

Letzte Aktualisierung: 06/11/2012

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