Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das Gerichtssystem in Rumänien.
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Die Grundsätze, der Aufbau und die Organisation des rumänischen Gerichtswesens sind in der rumänischen Verfassung und im Gesetz Nr. 304/2004 niedergelegt.
Nach der rumänischen Gerichtsordnung gibt es folgende Gerichte:
Der Oberste Gerichts- und Kassationshof ist das oberste Gericht Rumäniens. Er gewährleistet, dass das Recht von allen Gerichten einheitlich ausgelegt und angewandt wird.
Den 42 Landgerichten unterstehen jeweils mehrere Amtsgerichte.
Die 176 aktiven Amtsgerichte sind auf Kreisebene angesiedelt, wobei für die Bezirke der Munizipalität Bukarest jeweils eigene Amtsgerichte zuständig sind.
Jedes Gericht wird von einem Vorsitzenden geleitet. Die Fachkammern verfügen jeweils über eigene Vorsitzende. Über allgemeine gerichtsbezogene Fragen entscheidet in jedem Gericht ein Leitungsausschuss.
Zu den Militärgerichten zählen vier Militärgerichte (Tribunale militare), das regionale Militärgericht Bukarest (Tribunalul Militer Teritorial Bucuresti) und das Militärberufungsgericht Bukarest (Curtea Militara de Apel Bucuresti). Alle Militärgerichte haben den Status einer militärischen Einheit.
Folgende Rechtsdatenbanken können im Internet eingesehen werden:
Ja, die Einsichtnahme in die Rechtsdatenbank ist kostenlos.
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