Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das Gerichtssystem in Portugal.
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Die Grundsätze der Rechtspflege und Gerichtsbarkeit sind in Artikel 202 ff. der portugiesischen Verfassung verankert. Die Gerichte sind hoheitliche Organe der Rechtspflege, die im Namen des Volkes Recht sprechen. Sie wahren die gesetzlich geschützten Rechte und Interessen der Bürger, ahnden Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze und legen Streitigkeiten öffentlicher und privater Natur bei.
Die Gerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen sind für alle öffentlichen und privaten Rechtsträger verbindlich und gehen den Entscheidungen aller anderen Behörden vor.
Die Verhandlungen der Gerichte sind öffentlich, sofern das Gericht nicht in einem begründeten schriftlichen Beschluss anders entscheidet, um die Würde der beteiligten Personen oder die öffentliche Moral zu schützen oder seine ordnungsgemäße Arbeitsweise zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 209 ff. der Verfassung gibt es in Portugal zwei Gerichtszweige – die Zivilgerichtsbarkeit (Jurisdição Civil) und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Jurisdição Administrativa). Daneben bestehen folgende weitere Gerichte: das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional), der Rechnungshof (Tribunal de Contas), Schiedsgerichte (tribunais arbitrais) und Friedensgerichte (julgados de paz).
Die Zivilgerichtsbarkeit besteht aus den ordentlichen Gerichten, die für Zivil- und Strafsachen zuständig sind, und untergliedert sich in drei Instanzen. In hierarchischer Reihenfolge sind dies das Oberste Gericht (Supremo Tribunal de Justiça, mit landesweiter Zuständigkeit), die Rechtsmittelgerichte (tribunais da relação, je eines pro Gerichtsbezirk, im Gerichtsbezirk Porto zwei) und die Amtsgerichte (tribunais de comarca, erstinstanzliche Gerichte).
Die erstinstanzlichen Gerichte wiederum unterteilen sich in Abhängigkeit vom Streitgegenstand und Streitwert in folgende drei Kategorien: Gerichte mit allgemeiner Zuständigkeit, Fachgerichte (Straf-, Familien-, Jugend-, Arbeits-, Handels-, Seerechts- und Vollstreckungsgerichte) sowie Gerichte mit spezifischer Zuständigkeit (Kollegialgerichte für Zivilsachen, Strafsachen oder mit gemischter Zuständigkeit; Einzelgerichte für Zivil- oder Strafsachen; Einzelgerichte für Zivil- und Strafsachen mit Bagatellcharakter).
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus den erstinstanzlichen Verwaltungs- und Finanzgerichten, den Zentralen Verwaltungsgerichten (für den Norden bzw. den Süden des Landes) und dem Obersten Verwaltungsgericht (Supremo Tribunal Administrativo, mit landesweiter Zuständigkeit).
Bei Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten entscheidet ein Tribunal de Conflitos nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Im portugiesischen Justizsystem gibt es die folgenden Gerichtskategorien:
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