Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die Gerichtsorganisation in Luxemburg.
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Das Gerichtssystem des Großherzogtums Luxemburg besteht aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese beiden Gerichtsbarkeiten werden durch das Verfassungsgericht ergänzt.
Nach der Verfassung sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der Ausübung der richterlichen Gewalt und der Anwendung von Erlassen sowie allgemeinen und kommunalen Verordnungen beauftragt, sofern diese gesetzeskonform sind.
An oberster Stelle in der Hierarchie der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht der Oberste Gerichtshof (Cour supérieure de justice), zu dem der Kassationsgerichtshof (Cour de cassation), der Appellationsgerichtshof (Cour d’appel) sowie die Generalstaatsanwaltschaft (Parquet général) gehören. Sie haben ihren Sitz in Luxemburg.
Das Großherzogtum Luxemburg ist in zwei Gerichtsbezirke mit je einem Bezirksgericht in Luxemburg und in Diekirch unterteilt.
Es gibt drei Friedensgerichte, jeweils eines in Luxemburg, in Esch an der Alzette (Gerichtsbezirk Luxemburg) und in Diekirch (Gerichtsbezirk Diekirch).
Dem Obersten Rat gehören ein Präsident, zwei aus den Reihen der Richter ernannte Beisitzer und zwei Vertreter der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) an.
Dem Schiedsausschuss der Sozialversicherung gehören ein Vorsitzender und zwei Vertreter der Nationalen Gesundheitskasse an (CNS).
Dem Oberverwaltungsgericht gehören 5 Richter an; es umfasst nur eine Kammer, die mit 3 Richtern tagt.
Dem Verwaltungsgericht gehören 10 Richter an; es besteht aus 3 Kammern, die jeweils mit 3 Richtern tagen.
Informationen zu den Themen Justizministerium, Rechtsberufe, Rechtsvorschriften, Gerichte, Justizvollzugsanstalten, Bürgerberatung, Formulare und Neuerungen finden Sie auf der Website des Justizministeriums.
Ja, der Zugang zu der Datenbank ist kostenlos.
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