Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Litauen

Diese Seite enthält einen Überblick über die litauischen Gerichte.

Inhalt bereitgestellt von
Litauen

Gerichtsorganisation – Justizsystem

In Litauen gibt es 22 allgemein zuständige Gerichte und 3 Gerichte mit besonderer Zuständigkeit (Verwaltungsgerichte).

Verwaltung der Gerichte

Die Generalversammlung der Richter (Visuotinis teisėjų susirinkimas) ist das höchste Gremium der richterlichen Selbstverwaltung. Sämtliche litauischen Richter sind Mitglieder der Generalversammlung.

Der litauische Gerichtsrat (Teisėjų taryba) ist ein Exekutivorgan der richterlichen Selbstverwaltung und besteht aus 23 Mitgliedern. Er stellt die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter sicher.

Das Ehrengericht (Teisėjų garbės teismas) ist eine Institution der richterlichen Selbstverwaltung, die Disziplinarverfahren gegen Richter und Klagen von Richtern wegen Ehrverletzung verhandelt.

Die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde (Nacionalinės teismų administracija) soll dafür sorgen, dass die Justizorgane effizient arbeiten, und trägt dazu bei, die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter sowie die organisatorische Selbstverwaltung der Gerichte zu gewährleisten.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.