Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über das lettische Gerichtssystem.
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Lettland verfügt (neben Legislative und Exekutive) über eine unabhängige Judikative mit einem dreistufigen Gerichtssystem, das nach der Verfassung in Bezirks- und Stadtgerichte (rajona/pilsētas tiesas), Regionalgerichte (apgabaltiesas) sowie den Obersten Gerichtshof (Augstākā tiesa) und den Verfassungsgerichtshof (Satversmes tiesa) gegliedert ist. Im Kriegs- oder Ausnahmezustand können auch Militärgerichte eingesetzt werden.
Nach dem Gesetz über die rechtsprechende Gewalt ist das Justizministerium für die Verwaltung der Gerichte zuständig.
Das Justizministerium
Die Gerichtsverwaltung (Tiesu administrācija) leitet und organisiert die Verwaltungsarbeit der Bezirks- und Stadtgerichte, Regionalgerichte und Grundbuchämter. Sie untersteht dem Justizminister, der seine Befugnisse über das Justizministerium ausübt.
Zwischen dem Obersten Gerichtshof (Augstākā tiesa) und den Bezirks- und Stadtgerichten sowie den Regionalgerichten besteht keine Verbindung auf Verwaltungsebene. Die Leitung des Obersten Gerichtshofs obliegt dem Präsidenten. Der Oberste Gerichtshof verfügt über eine eigene Verwaltung (Augstākās tiesas Administrācija).
Der Justizrat (Tieslietu padome) ist ein Kollegium, das an der Gestaltung der Justizpolitik und -strategie und an der Verbesserung der Organisation des Gerichtssystems mitwirkt.
Die Bezirks- und Stadtgerichte (rajona/pilsētas tiesas) sind die erstinstanzlichen Gerichte für Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen. Ein Bezirks- oder Stadtgericht kann mehrere Einheiten in verschiedenen Justizgebäuden in seinem Zuständigkeitsgebiet umfassen. Dem Bezirks- oder Stadtgericht kann ein Grundbuchamt angeschlossen sein. Die Grundbuchämter führen Grundstücksregister (für Immobilien und damit verbundene Rechte) und sind für unstrittige Zwangsvollstreckungen, Schuldeintreibungen und die Genehmigung der Aufstellungen für Versteigerungen zuständig.
Bei den Regionalgerichten (apgabaltiesas) sind mit drei Richtern besetzte Kammern für Berufungen in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen zuständig. Ein Regionalgericht kann mehrere Einheiten in verschiedenen Justizgebäuden in seinem Zuständigkeitsgebiet umfassen.
Im Einklang mit dem Gesetz über die rechtsprechende Gewalt können im Kriegs- oder Ausnahmezustand Militärgerichte eingesetzt werden. Nach dem Militärgerichtsgesetz nehmen Militärgerichte ihre Tätigkeit auf Anordnung des Justizministers auf. In diesem Fall beginnen ein oder mehrere Militärgerichte erster Instanz und ein Militärgericht zweiter Instanz mit ihrer Arbeit.
Der Oberste Gerichtshof (Augstākā tiesa) besteht aus einem Senat mit drei Abteilungen (departamenti) (Zivilsachen, Strafsachen und Verwaltungssachen) und zwei Kammern (palātas) (Zivilsachen und Strafsachen). Sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, fungiert der Oberste Gerichtshof als Revisionsgericht (kasācijas instance). Bis zum 31. Dezember 2014 bestand der Oberste Gerichtshof aus zwei Kammern (Zivilsachen und Strafsachen), vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 hat er jedoch nur eine Zivilkammer.
Alle Richter des Obersten Gerichtshofs bilden zusammen das Plenum (plēnums), das sich mit aktuellen Fragen der Auslegung von Rechtsvorschriften befasst. Außerdem wählt es die Mitglieder des Disziplinargerichts (Disciplinārtiesa), das sich aus sechs Richtern aus den Abteilungen des Obersten Gerichtshofs zusammensetzt. Das Disziplinargericht wird zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen des Disziplinarausschusses der Justiz (Tiesnešu disciplinārkolēģija) einberufen. Um die einheitliche Anwendung des Rechts zu gewährleisten, können aktuelle Fragen der Auslegung von Rechtsvorschriften nicht nur vom Plenum des Obersten Gerichtshofs, sondern auch vom Plenum der zuständigen Kammer oder Abteilung behandelt werden.
Der Verfassungsgerichtshof (Satversmes tiesa) ist ein unabhängiges Justizorgan. Er prüft Gesetze und andere Rechtsakte im Rahmen seiner in der Verfassung und im Verfassungsgerichtsgesetz verankerten Zuständigkeit auf ihre Verfassungsmäßigkeit und befasst sich mit allen Fällen, für die es nach dem Verfassungsgerichtsgesetz zuständig ist.
In Lettland stehen folgende Rechtsdatenbanken zur Verfügung:
Über das Portal „Latvija.lv“ gelangt man zu den Internetseiten von Landes- und Kommunalbehörden. Die Informationen sind nach Sachgebieten gegliedert.
Die Rubrik „E-services“ (E-pakalpojumi) ermöglicht den Zugriff auf elektronische Dienste, die über eine zentrale Infrastruktur angeboten werden. In einem virtuellen Arbeitsraum können die Nutzer elektronische Dienste der nationalen und kommunalen Behörden anfordern und in Anspruch nehmen, die Entwicklung des e-Service-Angebots verfolgen und sich über die Ergebnisse informieren lassen.
Der „Servicekatalog“ (Pakalpojumu katalogs) ist ein zentraler Zugangspunkt zu den von nationalen und kommunalen Behörden angebotenen elektronischen Diensten. Über den „Servicekatalog“ gelangt man zu wichtigen Informationen über das Angebot der Behördendienste, über Nutzungsbedingungen und Gebühren mit einer Beschreibung dieser Dienste. Die Beschreibungen der elektronischen Dienste enthalten einen Link zur entsprechenden Ressource (Information, Website, Direktlink oder e-Service). Die Nutzer können über einen Katalog, der nach Lebenssituationen gegliedert ist, oder über die Suchfunktion des Portals auf die Informationen zugreifen. Der Inhalt des zentralen Katalogs wird von den Behörden verwaltet, die die Dienste anbieten.
Zweck des Landesportals Latvija.lv ist es, den lettischen Bürgern und in Lettland lebenden Ausländern die Internetseiten der Behörden zugänglich zu machen und einen zentralen Zugangspunkt zu den elektronischen Diensten der verschiedenen Behörden zu bieten.
Der Zugang zum Portal ist kostenlos.
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