Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Italien

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das Gerichtssystem in Italien.

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Italien

Gerichtsorganisation

Das italienische Rechtssystem basiert auf dem römischen ius civile.

Die Tätigkeiten des Richters und Staatsanwalts werden durch Angehörige der Justiz ausgeübt. Die Verwaltungsaufgaben obliegen dem Justizministerium.

Die Justiz kann in die folgenden Bereiche aufgeschlüsselt werden:

  • ordentliche Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
  • Militärgerichtsbarkeit
  • Steuergerichtsbarkeit

Die Regionalen Verwaltungsgerichte (Tribunali Amministrativi Regionali oder TAR) sowie der Staatsrat (Consiglio di Stato) sind für Verwaltungssachen zuständig.

Der Rechnungshof (Corte dei conti) ist für die Finanzgerichtsbarkeit zuständig; dort hat auch der für Finanzsachen zuständige Generalstaatsanwalt seinen Amtssitz.

Die Zuständigkeit für Steuersachen liegt bei den Provinz- und Bezirkssteuerkommissionen.

Die Zuständigkeit für Militärsachen liegt bei den Militärgerichten, dem militärischen Appellationsgericht und dem Strafvollzugsgericht, das die Aufsicht über den militärischen Strafvollzug führt. Ihnen zugeordnet sind Militärstaatsanwälte an den Militärgerichten, ein Generalstaatsanwalt am Appellationsgericht und ein Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht, das zugleich das oberste Militärgericht ist.

In der ordentlichen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sprechen Richter Recht. Die Richterschaft ist aufgeteilt in Richter einerseits und als Ermittler tätige Staatsanwälte andererseits.

Verwaltung der Gerichte

Die Verfassung legt fest, dass das Justizministerium aufgrund seiner besonderen Funktion, Rolle und Beziehung zum Rechtswesen für die Verwaltung der Gerichte zuständig ist.

Nachdem Richteranwärter eine sehr schwierige, öffentliche Prüfung bestanden haben, werden sie einer bestimmten Zuständigkeit an einem Gericht zugeteilt. Sie können diesbezüglich Wünsche äußern. Ein Richter kann ohne den Beschluss des Obersten Richterrats (Consiglio Superiore della Magistratura oder CSM) weder zugeteilt noch befördert, entlassen, versetzt oder gemaßregelt werden. Richter genießen besondere Schutzrechte.

Alle die Richterschaft betreffenden Angelegenheiten müssen vom CSM geprüft werden, der darüber wacht, dass die Unabhängigkeit der Richter gewährleistet bleibt.

Den Vorsitz im CSM führt der Präsident der Republik.

Das Justizministerium führt seine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben auf zwei Ebenen durch:

  • auf übergeordneter Ebene in Abteilungen (dipartimenti), hauptsächlich in Rom und für manche Zuständigkeitsbereiche auch in den Regionen,
  • in Geschäftsstellen, Gerichten usw.

Die Verwaltung ist auch für die Gerichtsbediensteten zuständig.

An der Spitze eines Gerichts (oder der Staatsanwaltschaft) steht:

  • ein Oberster Richter, der für die Rechtsprechung zuständig ist und gleichzeitig in dienstlichen Belangen abschließend entscheidet,
  • ein Verwaltungsleiter, der für die Organisation der Rechtsdienste zuständig ist und Richter und Staatsanwälte sowohl bei ihrer öffentlichen als auch internen Arbeit unterstützt.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Der Gerichtsaufbau sieht folgendermaßen aus:

Erste Instanz

  • Friedensrichter (giudice di pace) sind ehrenamtliche Richter (keine Berufsrichter). Sie entscheiden einfache Zivil- und Strafsachen.
  • Gerichte (tribunali) entscheiden die komplizierteren Fälle.
  • Das Strafvollzugsaufsichtsamt (ufficio di sorveglianza) ist in der ersten Instanz für Strafvollzugsfälle (Fragen zu Strafgefangenen, Verurteilungen usw.) zuständig.
  • Jugendgericht (tribunale per i minorenni).

Zweite Instanz

In der zweiten Instanz können sowohl aus rechtlichen als auch aus tatsachenbezogenen Gründen Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eingelegt werden. Hierzu gibt es

  • Appellationsgerichte (corte d’appello
  • Aufsichtsgerichte (tribunale di sorveglianza) – Gerichte zweiter Instanz (und in besonderen Fällen erster Instanz) für Fragen des Strafvollzug.

Dritte Instanz

Revision an höchster Stelle wegen einer Gesetzesverletzung:

  • Oberster Gerichtshof (corte di cassazione) – letzte Instanz, Zuständigkeit für alle Sachen.

An den wichtigsten Gerichten gibt es noch Schwurgerichte (corti d’assise) als besondere Einrichtung. Der Spruchkörper setzt sich aus zwei Berufsrichtern und sechs Geschworenen zusammen. Geschworene werden aus der Bevölkerung ausgewählt. Sie sollen für einen kurzen Zeitraum mit den Richtern zusammenarbeiten und die verschiedenen Bereiche der Gesellschaft repräsentieren. Schwurgerichte entscheiden bei schweren Straftaten (Mord, schwere Körperverletzung usw.).

Staatsanwälte können in folgenden Funktionen auftreten:

  • Oberstaatsanwälte an Gerichten erster Instanz (procuratore della Repubblica presso il Tribunale) und ihre Vertreter (sostituti procuratori)
  • Oberstaatsanwälte an Gerichten zweiter Instanz (procuratore generale presso la Corte d’appello) und ihre Vertreter (sostituti procuratori generali)
  • Generalstaatsanwalt am Obersten Gerichtshof (procuratore generale presso la Corte di cassazione) und seine Vertreter (sostituti procuratori generali).

In Italien wird das Amt des Staatsanwalts von einem Berufsrichter wahrgenommen. Staatsanwälte werden von ihrem Vorgesetzten beaufsichtigt. Dadurch entsteht bei der Staatsanwaltschaft – aber nur hier – eine Art Hierarchie.

Gerichtshierarchie

Zivilgerichtsbarkeit

Strafgerichtsbarkeit

Jugendgerichtsbarkeit

Strafvollzugsgerichtsbarkeit

1. Instanz

Friedensrichter

Friedensrichter

Jugendgericht

Aufsichtsamt/Aufsichtsgericht

2. Instanz

Gericht

Gericht

Sonderabteilung am Appellationsgericht

Aufsichtsgericht

Appellationsgericht

Appellationsgericht

Verletzung eines Gesetzes

Oberster Gerichtshof (oder Kassationsgericht)

Oberster Gerichtshof (oder Kassationsgericht)

Oberster Gerichtshof (oder Kassationsgericht)

Oberster Gerichtshof (oder Kassationsgericht)

Rechtsdatenbanken

Auf den Webseiten des italienischen Justizministeriums können Informationen über die Justiz, das Justizministerium, die jeweiligen Zuständigkeiten und die Kontaktdaten der verschiedenen Stellen abgerufen werden.

Die Webseiten des Obersten Gerichtsrats bieten Information zum italienischen Rechtssystem auf Italienisch, Englisch und Französisch.

Beide Webseiten sind kostenlos zugänglich.

Letzte Aktualisierung: 18/01/2022

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