Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Frankreich

Dieser Abschnitt informiert über das Gerichtswesen in Frankreich.

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Frankreich

Gerichtsorganisation – ordentliche Gerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Gerichte, hierarchischer Aufbau

Ordentliche Gerichtsbarkeit

1. Erste Instanz:

Zivilgerichtsbarkeit

  • Ordentliche Gerichte
  • Fachgerichte: Conseil des Prud’Hommes (Schiedsgericht für arbeitsrechtliche Streitfälle), Tribunal de Commerce (Handelsgericht) usw.

Strafgerichte

  • Tribunal de Police (Polizeigericht – schwere Ordnungswidrigkeiten)
  • Tribunal Correctionnel (Korrektionalgericht – Vergehen)
  • Cour d’Assises (Schwurgericht – Verbrechen)

2. Zweite Instanz: Berufungsgerichte (Cours d’appel)

3. Kassationsgerichtshof (Cour de cassation)

Verwaltungsgerichtsbarkeit

1. Erste Instanz

  • Tribunal administratif (Verwaltungsgericht)
  • Fachgerichte (Finanzgerichte wie regionale Rechnungshöfe, Sozialhilfegerichte, Disziplinargerichte)

2. Zweite Instanz

  • Cours administratives d’appel (Verwaltungsberufungsgerichte – in etwa mit den deutschen Oberverwaltungsgerichten vergleichbar)
  • Berufungsinstanzen der Verwaltungsfachgerichte (Rechnungshof, zentraler Sozialhilfeausschuss usw.)

3. Staatsrat

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Staatsrats.

Rechtsdatenbanken

Die Rechtsdatenbanken in Frankreich sind über das Internetportal Légifrance allgemein zugänglich. Folgende Inhalte sind dort abrufbar:

Sind Datenbankabfragen kostenlos?

Ja, Abfragen aus diesen Datenbanken sind gebührenfrei.

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Letzte Aktualisierung: 19/04/2023

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