Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick über das Gerichtswesen in Estland.
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Nach der estnischen Verfassung sind die Gerichte die alleinigen Rechtsprechungsorgane; sie sind in ihrer Arbeit unabhängig und sprechen gemäß der Verfassung und den Gesetzen Recht. Die Aufgaben von Judikative, Exekutive und Legislative sind klar voneinander getrennt.
Das Gerichtswesen in Estland umfasst drei Ebenen. Die Gerichte erster Instanz sind die Land‑ und Verwaltungsgerichte. In Estland gibt es die vier Landgerichte Harju, Viru, Tartu und Pärnu. Daneben gibt es zwei Verwaltungsgerichte, das Verwaltungsgericht Tallinn und das Verwaltungsgericht Tartu. Die Land‑ und Verwaltungsgerichte haben mehrere Zweigstellen.
Die Gerichte zweiter Instanz (Rechtsmittelgerichte) sind die Bezirksgerichte. Sie überprüfen die in erster Instanz ergangenen Urteile. Die beiden Bezirksgerichte sind das Bezirksgericht Tallinn und das Bezirksgericht Tartu.
Der Staatsgerichtshof ist das höchste Gericht, das in Revisionsverfahren gegen die Entscheidungen von Gerichten zweiter Instanz entscheidet. Im estnischen Gerichtswesen ist kein eigenständiges Verfassungsgericht vorgesehen, vielmehr erfüllt der Staatsgerichtshof auch dessen Aufgaben.
Das Justizministerium und der Justizverwaltungsrat verwalten gemeinsam die erstinstanzlichen Gerichte und die Rechtsmittelgerichte. Der Justizverwaltungsrat ist ein beratendes Gremium für das Gerichtswesen, das vom Präsidenten des Staatsgerichtshofs geleitet wird. Die Gerichte erster und zweiter Instanz erhalten ihre Haushaltsmittel über das Budget des Justizministeriums aus dem Staatshaushalt. Der Staatsgerichtshof steht unter Selbstverwaltung und hat ein eigenes Budget.
Dem Justizverwaltungsrat gehören an:
Der Justizminister kann zwar Sitzungen einberufen, hat jedoch kein Stimmrecht.
Der Justizverwaltungsrat muss folgenden Maßnahmen zustimmen:
Der Justizverwaltungsrat hat folgende Pflichten:
Das Gerichtswesen in Estland umfasst drei Ebenen:
Die ordentlichen Gerichte sind die Landgerichte, vor denen alle Zivil- und Strafsachen sowie geringfügige Vergehen verhandelt werden. Als erstinstanzliche Gerichte sind die Verwaltungsgerichte nach dem Gesetz für Verwaltungssachen zuständig. Bezirksgerichte sind Gerichte zweiter Instanz, die die Berufungen gegen die in erster Instanz ergangenen Urteile der Land- und Verwaltungsgerichte prüfen. Letzte Instanz ist der Staatsgerichtshof, der über Kassationsklagen gegen die Entscheidungen der Bezirksgerichte entscheidet und darüber hinaus als Verfassungsgericht fungiert.
Allgemeine Informationen über die Rechtsordnung in Estland finden Sie auf der Website des Justizministeriums.
Einen Überblick über das Gerichtswesen in Estland finden Sie auch auf der Website der Gerichte.
Die Abfrage der Datenbanken über die Rechtsordnung in Estland ist kostenlos.
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