Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Die Justizsysteme der Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich, da sie die vielfältigen innerstaatlichen Rechtstraditionen widerspiegeln.

Gerichte

In den meisten Mitgliedstaaten gibt es verschiedene Gerichtszweige. Ganz allgemein kann man die Gerichte in drei Hauptgruppen einteilen:

Die ordentlichen Gerichte sind in der Regel mit Rechtsstreitigkeiten in Zivilsachen (d. h. bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen) und/oder mit Strafsachen befasst. Zusätzlich haben viele Mitgliedstaaten auch Gerichte für besondere Sachgebiete eingerichtet, so z. B. für Rechtsstreitigkeiten zwischen Verwaltungsbehörden und Privatpersonen bzw. Unternehmen (Verwaltungsstreitsachen).

Darüber hinaus gibt es in vielen Mitgliedstaaten ein Gericht oder ein Organ, das über die Einhaltung ihrer Verfassung wacht. Ein Großteil dieser Gerichte oder Organe kann zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Gesetzes oder sonstigen Rechtsvorschrift angerufen werden. Einige können auch mit Verfassungsbeschwerden gegen konkrete Maßnahmen der öffentlichen Gewalt befasst werden, in der Regel aber erst nach Erschöpfung des Rechtsweges.

Außer den Informationen auf den länderspezifischen Seiten (durch Anklicken der entsprechenden Fahne in der rechten Seitenleiste) können Sie auch auf folgenden europäischen Websites nützliche Informationen finden (die nachstehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

Wie finde ich das für meinen Fall zuständige Gericht?

Wenn Sie an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt sind oder ein Verfahren anstrengen wollen, müssen Sie zunächst wissen, welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist. Wenn Sie das falsche Gericht anrufen oder wenn streitig ist, welches Gericht zuständig ist, laufen Sie Gefahr, dass sich der Prozess beträchtlich verzögert oder Ihre Klage sogar wegen Unzuständigkeit des Gerichts abgewiesen wird.

Bei einem Streitfall mit grenzüberschreitendem Bezug – wenn beispielsweise die Streitparteien in verschiedenen Mitgliedstaaten wohnen - müssen Sie zunächst herausfinden, in welchem Mitgliedstaat das Verfahren stattzufinden hat. Im Portalabschnitt Klage vor Gericht erhalten Sie Hinweise für Ihr weiteres Vorgehen.

Weitere Justizbehörden und Organe der Rechtspflege

In den meisten Mitgliedstaaten gehören zum Justizsystem außer den Gerichten auch noch andere Justizbehörden und Rechtspflegeorgane, die öffentliche Gewalt ausüben, wie z. B. die Staatsanwaltschaften bzw. in bestimmten Fällen die Vertreter der Anklage, die öffentlichen (lateinischen bzw. angelsächsischen) Notariate und die Gerichtsvollzieher. Was die freiberuflichen Rechtsanwälte, Notare und die damit zusammenhängenden Rechtsberufe mit wichtigen Aufgaben der Rechtspflege anbelangt, vgl. die Seite über die Rechtsberufe.

  • Die Staatsanwaltschaft, die in vielen Mitgliedstaaten als Teil der Judikative angesehen wird, spielt in Strafverfahren eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der Zuständigkeit und Rechtsstellung der Staatsanwälte gibt es von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erhebliche Unterschiede. Weitere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der Fahne des betreffenden Mitgliedstaates im Portalabschnitt ordentliche Gerichte sowie auf folgenden Websites:
  • Die Website des Konsultativrates europäischer Staatsanwälte beim Europarat (Consultative Council of European Prosecutors) enthält entsprechende Länderprofile zu den Mitgliedstaaten der EU und anderen europäischen Ländern.
  • Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen.
Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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