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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Belgien

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die Gerichtsorganisation in Belgien.

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Belgien
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Gerichtsorganisation – Rechtsordnung

Das belgische Rechtssystem leitet sich in seinen wesentlichen Zügen vom Römischen Recht ab. Es besteht aus einer Gesamtheit kodifizierter Rechtsvorschriften, die von Richtern angewandt und ausgelegt werden.

In Belgien fällt die Organisation der Gerichte ausschließlich in die föderale Zuständigkeit.

Grundsätze

Vor der Beschreibung der belgischen Gerichtsorganisation ist auf einige verfassungsrechtliche und allgemeine Grundsätze der Organisation der Judikative hinzuweisen.

Genauso wie die beiden anderen Gewalten – Legislative und Exekutive – ist die Judikative in der Verfassung verankert. Sie wird von den Gerichten ausgeübt. Die Gerichte stellen somit eine unabhängige Gewalt parallel zu den anderen Verfassungsgewalten dar.

Die rechtsprechende Gewalt wird von den Gerichten im Rahmen der Verfassungs- und Rechtsbestimmungen ausgeübt. Aufgabe der Gerichte ist es, Recht zu sprechen. Sie wenden das Recht an: sie entscheiden über Streitigkeiten in Zivilsachen und wenden das Strafrecht auf alle an, die eine strafbare Handlung begangen haben. Es wird unterschieden zwischen der Richterschaft (Richter und Gerichtsräte an den Gerichtshöfen und Gerichten) und der Staatsanwaltschaft (öffentliche Anklagebehörde).

Gemäß den Artikeln 144 und 145 der Verfassung fallen Streitigkeiten über bürgerliche Rechte ausschließlich und Streitigkeiten über politische Rechte vorbehaltlich der durch Gesetz festgelegten Ausnahmen in die Zuständigkeit der Gerichte.

Gerichte und sonstige Organe der streitigen Gerichtsbarkeit dürfen nur durch Gesetz eingesetzt werden. Gemäß Artikel 146 der Verfassung sind außerordentliche Kommissionen oder Gerichte unter welcher Bezeichnung auch immer nicht zulässig.

Die Verhandlungen der Gerichte finden öffentlich statt, soweit dadurch nicht die Ordnung oder die Sittlichkeit gefährdet wird; dies wird vom Gericht dann durch ein Urteil festgestellt (Artikel 148 Absatz 1 der Verfassung). Durch die grundsätzliche Zulassung der Öffentlichkeit in den Verhandlungen ist u. a. die Transparenz der Justiz gewährleistet.

Jedes Urteil ist zu begründen. Es wird in öffentlicher Sitzung verkündet (Artikel 149 der Verfassung). Die in der Verfassung und in Artikel 780 des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire/Gerechtelijk Wetboek) verankerte Begründungspflicht bedeutet für den Richter, dass er auf das Vorbringung tatsächlicher und rechtlicher Art in den Parteianträgen eingehen muss. Die Begründung muss vollständig, eindeutig, exakt und angemessen sein. Wie auch die Unabhängigkeit des Richters schützt die Begründungspflicht für Urteile den Rechtsuchenden vor einer etwaigen Willkür des Richters, und ausgehend von der Begründung kann er die Einlegung von Rechtsmitteln vor dem Berufungsgericht oder beim Kassationshof erwägen.

Die Unabhängigkeit der Richter in der Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse ist genauso wie die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Durchführung individueller Fahndungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen in Artikel 151 Absatz 1 der Verfassung verankert; dies gilt unbeschadet des Rechts des zuständigen Ministers, eine Strafverfolgung anzuordnen und verbindliche Weisungen für die Strafrechtspolitik – auch im Bereich der Ermittlungs- und Strafverfolgungspolitik – zu erteilen.

Gemäß Absatz 4 des gleichen Artikels werden die Friedensrichter, die Richter an den Gerichten sowie die Gerichtsräte an den Gerichtshöfen und am Kassationshof nach den gesetzlich festgelegten Bedingungen und Modalitäten vom König ernannt.

Richter werden auf Lebenszeit ernannt. Sie werden bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand versetzt und beziehen eine gesetzlich geregelte Pension. Ein Richter kann nur durch Gerichtsbeschluss seines Amtes enthoben oder versetzt werden. Die Versetzung eines Richters darf nur durch eine Neuernennung mit seinem Einverständnis erfolgen (Artikel 152 der Verfassung). Der König ernennt und entlässt die Mitglieder der Staatsanwaltschaft an den Gerichtshöfen und Gerichten (Artikel 153 der Verfassung).

Die Besoldung der Mitglieder des Richterstandes wird durch Gesetz festgelegt (Artikel 154 der Verfassung).

Außerdem hinaus darf ein Richter keine besoldeten Ämter in einer Regierung annehmen, soweit er diese nicht unentgeltlich ausübt und kein Unvereinbarkeitsfall laut Gesetzt vorliegt (Artikel 155 der Verfassung).

Zuständigkeit der Gerichte

Belgien ist in die fünf Gerichtshofbereiche Brüssel, Lüttich, Mons, Gent und Antwerpen unterteilt.

Diese Bereiche sind in Gerichtsbezirke unterteilt, in denen jeweils ein Gericht Erster Instanz angesiedelt ist. Im gesamten belgischen Staatsgebiet gibt es 12 Gerichtsbezirke. Im Gerichtsbezirk Brüssel gibt es ein niederländischsprachiges und ein französischsprachiges Gericht Erster Instanz.

Darüber hinaus gibt es in den Gerichtsbezirken 9 Arbeitsgerichte und 9 Handelsgerichte.

Die Gerichtsbezirke sind wiederum in Gerichtskantone mit je einem Friedensgericht unterteilt. Es gibt 187 Gerichtskantone im gesamten belgischen Staatsgebiet.

In jeder der zehn Provinzen sowie im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt gibt es ein Schwurgericht, den Assisenhof. Der Assisenhof ist keine ständige Einrichtung, sondern tritt nur zusammen, wenn Angeklagte an ihn verwiesen werden.

Welches Gericht zuständig ist, bestimmt sich nach der Art und Schwere der Straftat, der Art des Konflikts oder nach der Höhe des Streitwerts.

In einigen Fällen bestimmt die Natur der Streitsache das Gericht, bei dem Klage zu erheben ist. So ist z. B. das Friedensgericht für Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig und das Gericht Erster Instanz für Scheidungen. In anderen Fällen sind die Parteien ausschlaggebend; so sind für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten grundsätzlich die Handelsgerichte zuständig.

Ist die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit geklärt, muss der Ort bestimmt werden, an dem die Rechtssache geprüft wird.

In Zivilsachen kann die Klage bei dem Gericht erhoben werden, an dessen Ort der Beklagte seinen Wohnsitz hat oder an dessen Ort die Verpflichtung eingegangen wurde oder hätte erfüllt werden müssen.

In Strafsachen ist entweder das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Straftat begangen wurde, oder das Gericht des Ortes, an dem der Tatverdächtige seinen Wohnsitz hat oder an dem er sich aufhält. Bei juristischen Personen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die juristische Person ihren Firmensitz oder ihre Hauptniederlassung hat.

Gerichtshierarchie

Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind nach einer hierarchischen Struktur aufgebaut. Die Gerichtshierarchie in Belgien stellt sich wie folgt dar:

4

KASSATIONSHOF

3

Appellationshöfe

Arbeitsgerichtshöfe

Assisenhöfe

2

Gerichte Erster Instanz

Arbeitsgerichte

Handelsgerichte

1

Friedensgerichte

Polizeigerichte

Die Entscheidungen der Gerichte heißen Urteile (jugement/vonnis). Die Entscheidungen der Appellationshöfe, Arbeitsgerichtshöfe, der Assisenhöfe und des Kassationshofs werden Entscheide (arrêt/arrest) genannt.

Die Zivilgerichte befassen sich im Wesentlichen mit privaten Streitigkeiten zwischen natürlichen und juristischen Personen.

Aufgabe der Strafgerichte ist es, gegen Straftäter die gesetzlich vorgesehenen Strafen zu verhängen (Freiheitsstrafe, Arbeitsstrafe, Geldbuße usw.).

Es kommt vor, dass eine der Parteien mit dem Urteil eines Gerichts nicht einverstanden ist. Hierfür gibt es mehrere Rechtsmittel, die es den Prozessbeteiligten oder in bestimmten Fällen auch Dritten ermöglichen, dass eine von einem Gericht bereits entschiedene Rechtsache neu verhandelt wird. Die Rechtsmittel unterteilen sich in zwei Arten: in ordentliche und in außerordentliche Rechtsmittel.

Die beiden ordentlichen Rechtsmittel sind der Einspruch und die Berufung.
Gegen jedes Versäumnisurteil (bei Säumnis des Beklagten) kann Einspruch erhoben werden. In diesem Fall wird die Angelegenheit als Ganzes an das Gericht zurückverwiesen, welches das Urteil erlassen hat.
Bis auf wenige Fälle, in denen es nicht möglich ist, steht die Berufung als Rechtsmittel allen betroffenen Parteien immer offen. In diesem Fall haben sowohl der Verurteilte als auch die Zivilpartei, der Kläger, der Beklagte und die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, eine Neuverhandlung der Rechtssache durchzusetzen. In der Berufung wird ein übergeordnetes Gericht mit der Prüfung der erstrichterlichen Entscheidung befasst.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gerichte, bei denen gegen das Urteil aus erster Instanz Berufung eingelegt werden kann:

Urteil

Berufung

Friedensgericht

- Zivilsachen

Gericht Erster Instanz (Zivilabteilung)

- Handelssachen

Handelsgericht

Polizeigericht

- Strafsachen

Gericht Erster Instanz (Korrektionalgericht)

- Zivilsachen

Gericht Erster Instanz (Zivilgericht)

Arbeitsgericht

Arbeitsgerichtshof

Gericht Erster Instanz

Appellationshof

Handelsgericht

Appellationshof

Im Berufungsverfahren entscheiden die Richter (an einem Gericht) oder die Gerichtsräte (an einem Gerichtshof) ein zweites und letztes Mal in der Sache. Anschließend können die Parteien jedoch noch Kassation beim Kassationshof beantragen.

Neben diesen ordentlichen Rechtsmitteln gibt es auch sogenannte außerordentliche Rechtsmittel. Dazu gehört in erster Linie die Kassation. Das beim Kassationshof eingelegte außerordentliche Rechtsmittel stellt keine dritte Instanz und keinen dritten Rechtszug dar. Der Kassationshof prüft nicht den Sachverhalt der ihm unterbreiteten Rechtssache, sondern kontrolliert sie nur auf Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Neben den oben genannten Gerichten gibt es in Belgien noch zwei weitere Rechtsprechungsorgane mit reiner Kontrollfunktion: den Staatsrat und den Verfassungsgerichtshof. Der Staatsrat ist ein hohes Verwaltungsgericht und fungiert als Verwaltungsaufsicht. Er wird tätig, wenn ein Bürger glaubt, dass die Verwaltung Gesetze missachtet hat. Der Verfassungsgerichtshof hat die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen sicherzustellen und über die richtige Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen zu wachen.

Rechtsdatenbanken

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Letzte Aktualisierung: 28/07/2022

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