Internationale Rechtsprechung

Die internationale Gemeinschaft hat eine Reihe von Gerichten zur Beilegung von Streitigkeiten nach internationalem Recht errichtet. Ihre Rechtsstellung ist unterschiedlich; ihre gerichtliche Zuständigkeit und die Bindungswirkung ihrer Rechtsprechung hängen weitgehend von ihrem Statut ab.

Die meisten internationalen Gerichte verfügen über eine Website, über die man auf ihre Entscheidungen und Rechtsgutachten zugreifen kann. Nachstehend finden Sie eine nicht abschließende Auflistung solcher Websites:

  • EGMR - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Der im Rahmen des Europarates errichtete Gerichtshof soll sicherstellen, dass die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieften Rechte beachtet werden. Die Datenbank des EGMR enthält auch Informationsblätter zur Rechtsprechung des Gerichtshofs.
  • IGH – Internationaler Gerichtshof: Das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (UN) wurde auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen errichtet. Der Gerichtshof hat die Aufgabe, die von den Vertragsstaaten bei ihm anhängig gemachten Rechtsstreitigkeiten nach internationalem Recht beizulegen und Gutachten zu den Rechtsfragen zu erstatten, die ihm von den befugten Hauptorganen bzw. den ermächtigten Spezialorganen und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vorgelegt werden.
  • IStGH – Internationaler Strafgerichtshof: Er ist ein unabhängiges, ständiges Strafgericht, das über Personen richtet, die wegen schwerster Verbrechen von internationalem Belang bei ihm unter Anklage gestellt wurden, nämlich wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
  • ISGH – Internationaler Seegerichtshof: Dieses Gericht wurde auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen errichtet.
  • EFTA-Gerichtshof: Dieses durch die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) errichtete supranationale Gericht nimmt die Rechtsprechungsfunktion im Rechtssystem der EFTA wahr. Es befasst sich mit der Auslegung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Bezug auf die EFTA-Staaten, die Vertragsparteien dieses Abkommens sind. Derzeit handelt es sich um die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Daneben gibt es noch andere Datenbanken und Informationsquellen zur Rechtsprechung internationaler Gerichte. Nur beispielshalber (die Auflistung bedeutet keinerlei Auswahl hinsichtlich der Qualität oder Inhalte) erwähnt seien hier:

  • JURE, eine von der Europäischen Kommission eingerichtete Datenbank: Sie enthält die Rechtsprechung zur gerichtlichen Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen und zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in einem anderen Staat als dem Urteilsstaat. Sie umfasst auch die Rechtsprechung zu den einschlägigen internationalen Übereinkommen (Brüsseler Übereinkommen von 1968, Lugano-Übereinkommen von 1988) sowie die Rechtsprechung der Gerichte der EU und der Gerichte der Mitgliedstaaten.
  • World Legal Information Institute (eine Forschungseinrichtung, die von mehreren Instituten für Rechtsinformationen und anderen Organisationen gemeinsam aufgebaut wurde): Datenbank und Weblinks zu Gerichten und Rechtsprechung.
  • Lauterpacht Centre for International Law (Lauterpacht-Zentrum für internationales Recht) an der Juristischen Fakultät der Universität Cambridge.

Auch die nationalen Gerichte wenden internationales Recht an und müssen es dazu auslegen, so dass deren Entscheidungen und Rechtsgutachten ebenfalls relevant sind. Einige der oben erwähnten Datenbanken zur Rechtsprechung internationaler Gerichte enthalten auch die einschlägige Rechtsprechung nationaler Gerichte. Relevante Informationen können Sie auch über die Seiten Rechtsprechung der Gerichte der Mitgliedstaaten und Rechtsprechung der Gerichte der Europäischen Union finden.

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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