Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

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Diese Seite vermittelt einen Überblick über die Rechtsprechung in Finnland.

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Online-Datenbanken zur Rechtsprechung

Aufmachung der Entscheidungen / Leitsätze

Für die Obersten Gerichtshöfe und die meisten anderen Gerichte werden Stichworte und Leitsätze zusammen mit dem Datum und der Registrierungsnummer angezeigt.

Beispiel für Leitsätze

Oberster Finnischer Gerichtshof

Stichwort

Arbeitsvertrag - Unternehmensübergang – EU-Recht -  Auswirkungen der Auslegung der Richtlinie

Registrierungsnummer: S2006/340

Einreichungsdatum: 29.1.2009

Urteilsdatum: 23.4.2009

Akte: 835

Kurze Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall geht es um einen Arbeitnehmer, der während des Unternehmensübergangs gekündigt hat, und seinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung durch den Übernehmer auf Grundlage von Kapitel 8 Paragraf 6 des Arbeitsvertragsgesetzes unter Berücksichtigung des Artikel 4 Nummer 2 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates.

Rechtsgrundlage

Arbeitsvertragsgesetz 55/2001, Kapitel 7 Paragraf 6

Richtlinie 2001/23/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, Artikel 4 Absatz 2


 

Die vorstehende Tabelle vermittelt Informationen, die über Urteile des Obersten Gerichtshofs zur Verfügung stehen. Der Abschnitt ‚Stichwort’ enthält das Stichwort und das Urteilsdatum; die kurze Zusammenfassung beschreibt die wichtigsten Inhalte des Urteils und der Hinweis auf die Rechtsvorschrift enthält Informationen über maßgebliche nationale und EU-Gesetzgebung.

Format

Rechtsprechung in Finnland ist im HTML-Format abrufbar.

Weitere Verfahren

Der Oberste Gerichtshof und die nachgeordneten Gerichte stellen darüber hinaus folgende Informationen zur Verfügung:

  • Allgemeine Informationen über Rechtsmittelverfahren
  • Informationen über schwebende Verfahren
  • die Ergebnisse von Rechtsmittelverfahren
  • Informationen über die Rechtskraft von Entscheidungen
  • Informationen über Verfahren vor einem anderen Gericht (wie zum Beispiel dem Verfassungsgericht) sind vom Obersten Gerichtshof oder den nachgeordneten Gerichten nicht erhältlich
  • Informationen über Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof sind vom Obersten Gerichtshof erhältlich, aber nicht von den nachgeordneten Gerichten.

Bekanntmachungsvorschriften

Es gibt verbindliche Vorschriften für die Bekanntmachung der Rechtsprechung auf nationaler und auf gerichtlicher Ebene.

Die Obersten Gerichtshöfe und die Fachgerichte machen ihre gesamte Rechtsprechung der Öffentlichkeit zugänglich. Die anderen Gerichte geben der Allgemeinheit lediglich eine Auswahl ihrer Rechtsprechung bekannt. Ausschlaggebend ist hierbei die Bedeutung der Rechtsache, die Einführung neuer oder geänderter Rechtsvorschriften oder die Notwendigkeit, die Umsetzung von Rechtsvorschriften zu harmonisieren.

Letzte Aktualisierung: 05/11/2020

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