Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

Spanien

In Spanien gilt die Rechtsprechung nicht als Rechtsquelle. Artikel 1 Absatz 1 des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil) nennt als Rechtquellen nur das Gesetz, das Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Gleichwohl heißt es in Artikel 1 Absatz 6 Zivilgesetzbuch, dass die Rechtsordnung ergänzt wird durch die Rechtslehre, die der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) im Zuge seiner Rechtsprechung durch Auslegung und Anwendung der Gesetze, des Gewohnheitsrechts und der allgemeinen Rechtsgrundsätze entwickelt hat. Artikel 105 Buchstabe b der spanischen Verfassung erkennt zudem ausdrücklich das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen an.

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Zugang zur Rechtsprechung

Nach Artikel 560 Absatz 1 Nr. 10 des Organgesetzes über die rechtsprechende Gewalt (Ley Orgánica del Poder Judicial) ist der Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) unter anderem zuständig für die amtliche Veröffentlichung von Urteilen und anderen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und anderer Gerichte.

Hierzu legt der Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt auf der Grundlage eines Berichts der zuständigen Behörden fest, wie die elektronischen Gerichtsakten zu erstellen, zu erfassen, aufzubereiten, zu verbreiten und zu zertifizieren sind, um den Zugang zu ihnen, ihre Integrität und Authentizität zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie den Datenschutzvorschriften entsprechen.

Nach Artikel 560 Absatz 1 Nr. 16 Buchstabe e dieses Organgesetzes ist der Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt überdies befugt, die Veröffentlichung und Weiterverwendung gerichtlicher Entscheidungen im engen Rahmen der Durchführung des Organgesetzes zu regeln.

Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, errichtete der Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt im Jahr 1997 das Zentrum für Gerichtsdokumentation (Centro de Documentación Judicial – CENDOJ) mit Sitz in San Sebastian. Laut Artikel 619 des Organgesetzes über die rechtsprechende Gewalt ist dieses Fachgremium innerhalb des Allgemeinen Rates der rechtsprechenden Gewalt für die Auswahl, Verwaltung, Aufbereitung, Verbreitung und Veröffentlichung von Rechtsinformationen über Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Rechtslehre zuständig.

Dieser neue öffentliche Dienst, der mit geeigneten Verfahren zur Erleichterung des Zugangs und der Interoperabilität sowie zur Gewährleistung der Qualität und Weiterverwendung der veröffentlichten Informationen dafür sorgt, dass die Rechtsprechung der verschiedenen Justizbehörden unter optimalen technischen Bedingungen und besonderem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung automatisierter Daten zugänglich ist, stützt sich organisatorisch auf den gesetzlichen Auftrag im Organgesetz 6/1985 vom 1. Juli 1985 über die rechtsprechende Gewalt, im Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember 2013 über Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und gute Verwaltung, in der Verordnung 1/1997 über das Zentrum für Gerichtsdokumentation und im Gesetz 18/2015 vom 9. Juli 2015 zur Änderung des Gesetzes 37/2007 vom 16. November 2007 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und zur Umsetzung der Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013.

Um seinem Auftrag nachzukommen, hat das Zentrum für Gerichtsdokumentation ein System implementiert, das für die amtliche Veröffentlichung der Urteile und anderer Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und anderer Justizbehörden sorgt. Dieses System steht a) der Öffentlichkeit nach Entfernung personenbezogener Daten über eine Online-Suchmaschine frei und kostenlos zur Verfügung; bietet im Rahmen der dem Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt als Leitungsorgan spanischer Richter und Gerichte innewohnenden Aufgaben b) in einer auf das Justizwesen beschränkten Umgebung zusätzliche Funktionen (Verknüpfungen zur nationalen und ausländischen Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie zu den Urteilen des Verfassungsgerichts (Tribunal Constitucional)); ermöglicht c) die internationale Verbreitung von Entscheidungen spanischer Gerichte, die vom CENDOJ auf der Website www.poderjudicial.es veröffentlicht werden, um die Rechtssysteme und die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates (2011/C 127/01) über das Europäische Justizportal und über das iberoamerikanische Netz für Rechtsinformationen und Rechtsdokumentation „Iberius“ (Red Iberoamericana de Información y Documentación Judicial – Iberius) bekanntzumachen und Informationen für die verschiedenen Weiterverwender und andere Nutzer im Einklang mit den vorerwähnten Normen bereitzustellen.

Ergänzt wird die Datenbank CENDOJ durch die Datenbank des Verfassungsgerichts, die Informationen über Urteile dieses Gerichts enthält.

Darüber hinaus gibt es private Datenbanken, die gebührenpflichtig sind.

Aufmachung der Rechtsprechung

Für die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs hat das CENDOJ eine technologische Plattform mit Reiternavigation eingerichtet.

Bei der Abfrage öffnet sich ein Reiter mit der Bezeichnung „RESULTADOS“ [Ergebnisse] (der die erzielten Ergebnisse anzeigt) und ein Reiter mit der Bezeichnung „BÚSQUEDA“ [Suche] (mit dem Sie jederzeit auf das Formular zugreifen können).

Über die Suchmaschine erhalten Sie einen schnellen und sicheren Zugang zu allen vom Obersten Gerichtshof erlassenen Entscheidungen. Sie können anhand von Auswahlfeldern, mit denen diese Entscheidungen identifiziert oder kategorisiert werden, und/oder Freitextfeldern nach Entscheidungen suchen.

Darüber hinaus können Sie auf die am unteren Ende der Schnittstelle angezeigten Schaltflächen klicken und so direkt die letzten 50 Entscheidungen der einzelnen Gerichte aufrufen. Auf diese Weise können Sie die neuesten Urteile in der Datenbank, die den spanischen Rechtsprechungskorpus bildet, einsehen.

Das System verfügt auch über eine Schlagwortwolke mit den beliebtesten Suchbegriffen. Wenn Sie auf eines dieser Schlagwörter klicken, werden Urteile zu diesem Begriff angezeigt.

Suche über Auswahlfelder

Einige Felder zur Abfrage von Entscheidungen bieten verschiedene Optionen zur weiteren Eingrenzung.

  • Beispiel: Feld „Jurisdicción“ (Gerichtsbarkeit): „civil“ (Zivilsachen), „penal“ (Strafsachen), „contencioso administrativo“ (Verwaltungssachen), „laboral“ (Arbeitsgericht) oder „militar“ (Militärgericht)
  • Feld „Tipo de Resolución“ (Art der Entscheidung): Auswahl der Art der Entscheidung: Urteil („Sentencia“) oder Beschluss („Auto“, „Acuerdo“) des Obersten Gerichtshofs
  • Datum der Entscheidung: Über die Schaltfläche „Calendario“ (Kalender) lässt sich der Suchzeitraum eingrenzen
  • „Idioma“ (Sprache): Pull-down-Menü zur Auswahl der Sprache, in der die gesuchte Entscheidung ergangen ist

Freitextsuche

Neben den Auswahlfeldern verfügt die Suchmaske auch über Felder, die keine weiteren Eingrenzungen vorsehen, sondern eine beliebige Textfolge enthalten können und somit eine Freitextsuche ermöglichen.

ERGEBNISSE

Suchergebnisse werden standardmäßig mit 10 Ergebnissen pro Seite dargestellt.

Die Ergebnisse werden folgendermaßen angezeigt:

Unter „TÉRMINOS RELACIONADOS“ (verbundene Begriffe) bietet das System automatisch Begriffe an, die mit der Abfrage in Beziehung stehen, allerdings nur in der eingeschränkten Umgebung.

Im Titel („TÍTULO“) werden das Aktenzeichen („ROJ“-Nummer (Repositorio Oficial de Jurisprudencia)) der aufgerufenen Gerichtsentscheidung angezeigt sowie der Europäische Urteilsidentifikator (ECLI).

Darunter – SUBTÍTULOS – werden folgende Informationen angezeigt:

  • Gericht: z. B. „Tribunal Supremo“ (Oberster Gerichtshof)
  • Gerichtsbezirk: z. B. „Madrid -- Sektion: 1
  • Berichterstatter: z. B. Vorname... Nachname(n)...
  • Nummer des Verfahrens: z. B. 88/2007 – Datum: 26.6.2008
  • Art der Entscheidung: z. B. Urteil
  • Gericht, in alphabetischer Reihenfolge

Durch Anklicken des Titels öffnet sich eine neue Seite, die den gesamten Inhalt des aufgerufenen Dokuments anzeigt. Dieses Dokument steht der Öffentlichkeit im PDF-Format zur Verfügung.

Format

Urteile stehen in der Regel in den Datenbanken im PDF-Format (öffentlich) sowie in den Formaten RTF und HTML (in der auf die Justiz beschränkten Umgebung) zur Verfügung.

Verfügbare Urteile und Beschlüsse

  • Oberster Gerichtshof

Oberster Gerichtshof Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wird zu Informationszwecken vollständig, kostenlos und für jeden zugänglich im Internet veröffentlicht. Der vollständige, anonymisierte Text, aus dem alle personenbezogenen Daten entfernt wurden, kann mit einer effizienten Suchmaschine durchsucht werden. Diese Datenbank kann über die CENDOJ-Suchfunktion für den Obersten Gerichtshof aufgerufen werden.

  • Andere Gerichte

Die CENDOJ-Datenbank gewährt nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern gebührenfreie Einsicht in die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, sondern auch in die Entscheidungen des Nationalen Gerichtshofs (Audiencia Nacional), der Obergerichte der Autonomen Gemeinschaften (Tribunales Superiores de Justicia) und der Provinzgerichte (Audiencias Provinciales) sowie in ausgewählte Beschlüsse dieser Kollegialgerichte, ausgewählte Entscheidungen und Beschlüsse des Zentralen Militärgerichtshofs (Tribunal Militar Central), der Regionalen Militärgerichtshöfe (Tribunales Militares Territoriales) sowie in eine Auswahl einzelrichterlicher Entscheidungen.

Weitere Verfahren

Gibt es Informationen über:

  • Rechtsmittelverfahren?
  • die Beilegung des Rechtsstreits?
  • den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens?
  • die Rechtskraft der Entscheidung?
  • andere Verfahren?

Die der Öffentlichkeit zugänglichen Informationen enthalten den vollständigen Wortlaut der Urteile ohne weitere Angaben. In vielen Fällen ist in der Entscheidung selbst angegeben, ob sie endgültig (rechtskräftig) ist oder nicht. Zudem sind auch abweichende Meinungen vermerkt. In der auf das Justizwesen beschränkten Umgebung (Fondo Documental CENDOJ) enthält die Datenbank Verknüpfungen zwischen der angefochtenen Entscheidung und der Entscheidung des Obergerichts (Tribunal Superior), Zusammenfassungen, den Urteilstenor, Verweise auf Urteile pro und contra, die zitierte, angewandte oder ausgelegte Rechtsprechung sowie eine Einordnung des Urteils: Anwendung allgemeiner Rechtsbegriffe, Konsolidierung einer neuen Rechtsprechung und Klassifizierung der Entscheidung entsprechend den im CENDOJ-Rechtsthesaurus verwendeten Begriffen.

Bekanntmachungsvorschriften

Bestehen verbindliche Regeln für die Veröffentlichung der Rechtsprechung auf nationaler Ebene oder ist dies abhängig von der Art des Gerichts?

Maßgebend ist Artikel 560 Absatz 1 Nr. 10 des Organgesetzes über die rechtsprechende Gewalt, wonach für die amtliche Veröffentlichung der Urteile und sonstigen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und der anderen Gerichte der Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt zuständig ist.

Die Verordnung zur Errichtung des Zentrums für Gerichtsdokumentation enthält auch Regeln für die Veröffentlichung.

Wird das gesamte Urteil veröffentlicht oder nur ein Auszug? Welche Kriterien gelten in letzterem Fall?

Die Urteile werden vollständig und nicht als Auszug veröffentlicht. Alle von den Kollegialgerichten erlassenen Urteile und eine Auswahl der von Einzelrichtern erlassenen Urteile werden unter den oben genannten Bedingungen veröffentlicht.

Links zum Thema

Suchmaschine des Zentrums für Gerichtsdokumentation:

http://www.poderjudicial.es/search/indexAN.jsp

Letzte Aktualisierung: 29/06/2022

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